Festival Internacional de Cine de Almería ()

Almería International Film Festival



Fristen

03 Jul 2023
Aufruf zu Einschreibungen

07 Aug 2023
Festival geschlossen

20 Sep 2023
Benachrichtigungsdatum

17 Nov 2023
26 Nov 2023

Adresse

Plaza Bendicho, s/n,  04001, Almería, Almería, Spain


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival 30'<


GOYA Qualifier festival logo Qualifizierendes Festival
Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2022
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  30'<
 Jede Sprache
 Untertitel 
Spanish English
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Photo of Festival Internacional de Cine de Almería
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Photo of Festival Internacional de Cine de Almería
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Spanish
English
German ML


Festival Start: 17 November 2023      Festival Ende: 26 November 2023

Das 22. Internationale Filmfestival von Almería findet vom Freitag, 17. November bis Sonntag, 26. November 2023 in Almería (Spanien) statt, um die Provinz Almeria durch die Stärkung der historischen Verbindungen der Provinz mit der audiovisuellen Industrie und Kultur bekannt zu machen. Das Festival wird vom Provinzrat von Almería organisiert.

22. INTERNATIONALES FILMFESTIVAL VON ALMERÍA — FICAL 2023
REGELN UND VORSCHRIFTEN
INTERNATIONALER KURZFILMWETTBEWERB „ALMERÍA EN CORTO“

1. ZIELSETZUNG
Das 22. Internationale Filmfestival von Almería findet vom 17. November bis 26. November 2023 in Almería (Spanien) statt, um die Provinz Almeria durch die Stärkung der historischen Verbindungen der Provinz zur audiovisuellen Industrie und Kultur zu fördern. Das Festival wird vom Provinzrat von Almería organisiert.
Alle Kurzfilme, die im In- oder Ausland produziert und in 35-mm- oder 16-mm-Zelluloid oder in HD-Video (oder höher) gedreht wurden, gelten als wettbewerbsfähig. Die Filme sollten nicht länger als 30 Minuten dauern (Credits eingeschlossen). Das Produktionsdatum darf nicht vor dem 1. Januar 2022 liegen.
2. BEGÜNSTIGTE UND EINREISEBESTIMMUNGEN
a. Teilnahmeberechtigt sind alle Produzenten oder Regisseure, die die Rechte an den von ihnen eingereichten Filmen besitzen.
b. Jeder Teilnehmer kann so viele Filme einreichen, wie er möchte. Jeder Film muss einzeln zusammen mit einem eigenen Anmeldeformular eingereicht werden.
c. Werke müssen in ihrer Originalsprache eingereicht werden. Sollte es sich bei der Sprache nicht um kastilisches Spanisch handeln, muss sie spanische Untertitel haben oder das Originalskript enthalten, das ins kastilische Spanisch oder Englisch übersetzt wurde.
d. Filme, die auf dem vorherigen Festival ausgewählt wurden, werden nicht zugelassen.
Ausgewählte Filme werden ausschließlich in HD-Video (oder höher) gezeigt. Ausgewählte Filme müssen in einer .mov-Datei mit H.264-kodiertem progressiven Format gesendet werden.
3. BETRAG UND AUSFÜHRUNG DES HAUSHALTSPLANS
Der für diese Ausschreibung bereitgestellte Betrag beläuft sich auf zweiundzwanzigtausendsiebenhundert (24.200) Euro, die aus der Haushaltslinie 8000.334.48900 Kulturelle Preise und Zuschüsse des Provinzrates von Almería für das Geschäftsjahr 2023 finanziert werden.
4. VERÖFFENTLICHUNG
Der Provinzrat von Almeria wird gemäß Artikel 20 des Gesetzes 38/2003, Allgemeines Subventionsgesetz, den Text dieser Mitteilung und alle angeforderten Informationen an die Nationale Subventionsdatenbank (BDNS) melden.
Der BDNS wird einen Auszug aus dieser Mitteilung zur Veröffentlichung an das BOP Almería (Amtsblatt von Almería) weiterleiten. Sobald der BDNS offiziell von der Veröffentlichung des Auszugs Kenntnis erlangt hat, in jedem Fall 72 Stunden nach Empfang durch das BOP, wird der BDNS alle Informationen zu dieser Ausschreibung über das National Subsitions Publicity System (SNPS) veröffentlichen. In jedem Fall hängt die Wirksamkeit dieser Mitteilung von der Veröffentlichung des oben genannten Auszugs in der BOP Almería ab.
Es wird gleichzeitig auf der Informationstafel www.dipalme.org (Tablón de Anuncios) im Abschnitt „Kulturelle Aktivitäten“ und im Abschnitt Transparenz auf der Website des Provinzrates veröffentlicht. www.festivaldealmeria.com.

5. ANMELDEFORMULAR
Um teilzunehmen, verwenden Sie bitte eine der folgenden Plattformen: FESTHOME. Das von jeder der Plattformen bereitgestellte Anmeldeformular muss ausgefüllt und die zugelassenen Videoformate eingehalten werden. Jede Plattform hat je nach geografischer Herkunft der Produktion oder Regie des Kurzfilms unterschiedliche Registrierungskategorien. Sie müssen sich nur in einer Kategorie registrieren.
Wenn die Sprache des Films nicht kastilisches Spanisch ist und er nicht in kastilischem Spanisch untertitelt ist, ist das ins Spanische oder Englische übersetzte Originaldrehbuch beizufügen.
Anmeldeschluss ist der 7. August 2023.
Die Organisatoren gehen davon aus, dass die Einzelpersonen oder Gruppen, die die Werke einreichen, über alle entsprechenden Urheberrechte und sonstigen Ausstellungsrechte verfügen, zusätzlich zur Genehmigung, den Preis zu erhalten, falls der Film mitverfasst wird. Unter keinen Umständen können die Organisatoren für Verstöße gegen diese Klausel oder für Ansprüche auf Lizenzgebühren für öffentliche Ausstellungen oder für andere geistige Eigentumsrechte verantwortlich gemacht werden.
6. AUSWAHL
Ein Auswahlkomitee, das sich aus Fachleuten der Filmbranche und Mitgliedern des Organisationsteams des Festivals zusammensetzt, wählt aus allen eingegangenen Filmen die Werke aus, die am offiziellen Wettbewerb teilnehmen sollen, entsprechend ihrer künstlerischen Qualität. Die Entscheidungen werden ab dem 20. September 2023 durch Veröffentlichung auf der Website des Provinzrates www.dipalme.org und auf der Festivalwebsite www.festivaldealmeria.com bekannt gegeben.
Die Benennung des Auswahlausschusses wird auf der Website der Diputación de Almería (FICAL) veröffentlicht.
Ausgewählte Filme müssen in einer MOV-Datei mit H.264-Codec und einer Bitrate zwischen 30 Mbit/s und 50 Mbit/s, progressiv, bis spätestens 27. Oktober 2023 zur Vorführung geschickt werden. Sollte die Bitrate niedriger als angegeben sein, wird davon ausgegangen, dass der Teilnehmer wünscht, dass sie mit dieser technischen Spezifikation gescreent wird. Die Datei wird auf Festhome hochgeladen. Die Datei kann auch auf einem beliebigen Speichermedium oder einer beliebigen Webplattform für die gemeinsame Nutzung von Dateien gespeichert werden. Filme sind an die folgende Adresse zu senden:
Diputación Provincial de Almería
XXI. Festival Internacional de Cine de Almeria
Centro de Servicios Múltiples
Negociado de Recursos
Carretera Ronda, 216
04009 Almeria
SPANIEN
Die folgenden Informationen müssen zusammen mit dem ausgewählten Film gesendet werden (per E-Mail an inscripciones@festivaldealmeria.com):
•Zwei digitale Fotos des Films (300 Seiten pro Minute, nicht größer als 1 MB).
•Ein digitales Foto des/der Regisseure (300 Seiten pro Minute, nicht größer als 1 MB).
•Ausgefülltes offizielles Online-Anmeldeformular. Erhältlich unter: www.festivaldealmeria.com.
•.srt-Untertiteldatei in Spanisch oder Englisch oder eine ins Spanische oder Englische übersetzte Kopie des Originalskripts (verpflichtend).
Um teilnehmen zu können, müssen alle oben genannten Dokumente eingereicht werden. Die Teilnehmer ermächtigen die Organisatoren hiermit, Rahmen, Fotos und Auszüge aus den Filmen für Werbezwecke in allen Formaten und Medien zu verwenden, um dieses Festival zu bewerben und zu bewerben. Die von ausgewählten Werken erhaltenen Informationen und Materialien können für Werbung und Verkaufsförderung des Festivals verwendet werden.

7. JURY, AUSZEICHNUNGEN UND PREISE
Die Preisträger werden nach ihrer künstlerischen Qualität von einer Jury (bestehend aus Fachleuten aus den Bereichen Kino, Kunst und Kultur sowie Mitgliedern der Organisation, die mitreden, aber keine Stimme haben) aus allen offiziell für den Wettbewerb ausgewählten Filmen ausgewählt:
•Preis für den besten internationalen Kurzfilm, 7.000€ Preisgeld und eine Trophäe.
•Preis für den besten nationalen Kurzfilm, 4.000€ Preisgeld und eine Trophäe.
•Publikumspreis für den besten Kurzfilm, Preisgeld in Höhe von 2.700€ und eine Trophäe. (* Dieser Preis wird durch die Abstimmung des Publikums bestimmt, das an jeder der Sessions teilnimmt. Die Stimmzettel des Publikums werden akzeptiert, sofern alle in jeder Sitzung gezeigten Kurzfilme bewertet werden). Im Falle von Streaming wird das Abstimmungssystem auf jeder Plattform angegeben (die Anzahl der Aufrufe und die Gesamtzahl der Stimmen für jedes Werk werden immer berücksichtigt).
•Preis der Cinema Writers' Association of Andalusia (ASECAN) für den besten andalusischen Kurzfilm (Spanien), Preisgeld in Höhe von 2.300€ und eine Trophäe.
•Preis der Journalistenvereinigung — Almeria Press Association (AP-APAL) für den besten Kurzfilm aus Almeria, Preisgeld von 2.200€ und eine Trophäe. Die Jury für diesen Preis setzt sich aus professionellen Journalisten zusammen, die von AP-APAL benannt werden, und einem Mitglied der Organisation mit Stimme, aber ohne Stimmrecht.
•Preis für die beste Regie mit 1.000€ und einer Trophäe.
•Preis für das beste Drehbuch mit 1.000€ und einer Trophäe.
•Cecilio Paniagua Award für die beste Fotografie, mit 1.000€ und einer Trophäe.
•Gil Parrondo Award für die beste künstlerische Leitung, dotiert mit 1.000€ und einer Trophäe.
•Preis für die beste weibliche Leistung, mit 1.000€ und einer Trophäe.
•Preis für die beste männliche Leistung, mit 1.000€ und einer Trophäe.
Sonderpreis für Werte und Menschenrechte — Amnesty International, dotiert mit einer Trophäe. Die Jury für diesen Preis wird von Amnesty International ernannt.
Die Auszeichnungen können kumuliert werden.
Die Ernennung der Jury wird auf der Website des Provinzrates von Almeria - Diputación de Almería (FICAL) veröffentlicht.
Die Jury darf diese Preise nicht für nichtig erklären, keine besonderen Erwähnungen gewähren oder Ex-aequo-Preise vergeben.
8. PREISGELD: ZAHLUNGSWEISE
Die Preise werden an die Person oder Produktionsfirma ausgezahlt, die auf dem Anmeldeformular im Abschnitt „Preisverleihung“ angegeben ist.
Die Auszahlung der Preise erfolgt per Banküberweisung. Die Preise unterliegen den geltenden Steuervorschriften.
Für die Banküberweisung ist eine Registrierung in der Datenbank des Provinzrates erforderlich: „Dritte — Vollmachten“, in die der Gewinner die für die Zahlung erforderlichen persönlichen Daten, Vertreter und Bankdaten eingibt. Die Vorgehensweise für das Verfahren lautet wie folgt:
www.dipalme.org
Tramites online (Online-Verfahren)
Terceros — Apoderamiento (Dritte — Vollmacht)
Nach der Registrierung in der Datenbank wird eine E-Mail an sjacultura@dipalme.org gesendet, in der angegeben wird, dass das Verfahren abgeschlossen ist und dass der Name des Gewinners und die Kategorie der Auszeichnung aufgezeichnet werden.
Die Registrierung in der im vorherigen Absatz angegebenen Datenbank ist eine Grundvoraussetzung und muss zuvor erfolgen, damit die Banküberweisung ausgeführt werden kann.
Falls die nicht-spanischen Gewinner keinen Zugriff auf die Datenbank der Vollmachten Dritter haben, schicken sie einen Antrag an das allgemeine Register des Provinzrates von Almería, in dem „FICAL 2022“ und die Kategorie des verliehenen Preises angegeben werden. Dokumente, die dem Antrag beizufügen sind:
- Allgemeines Datenblatt und Bankdatenblatt, erhältlich unter www.festivaldealmeria.com.
- Bescheinigung über die Anerkennung Ihres Steuerwohnsitzes, ausgestellt von der zuständigen Steuerbehörde des betreffenden Landes.
Die Unterlagen sind an folgende Adresse zu senden: Provinzrat von Almería, Área de Cultura y Cine, C/ Navarro Rodrigo 17, 04001 Almería.
Die Frist für den Eingang der Unterlagen, sowohl für spanische als auch für nicht-spanische Gewinner, endet am 12. Dezember 2022. Sollte dies nicht innerhalb oder vor der festgelegten Frist eingegangen sein, gilt der Erhalt des Preisgeldes als ein Verzicht auf den Erhalt des Preisgeldes.

9. LIEFERUNG UND RÜCKGABE VON FILMEN
Die Liefer-/Portokosten von Kopien sind von den Teilnehmern zu tragen.
Eingereichte Filmkopien werden nicht zurückgegeben und gehen in das Festivalarchiv über. Sie werden autorisierten Personen während des Festivals zur Verfügung stehen.
10. GENEHMIGUNG DER VERWENDUNG
Die ausgestellten Exemplare, die ausgezeichnet wurden: Der Preis für den besten internationalen Kurzfilm, der Preis für den besten nationalen Kurzfilm, der Publikumspreis für den besten Kurzfilm, der ASECAN-Preis für den besten andalusischen Kurzfilm und der AP-APAL-Preis für den besten Kurzfilm aus Almería gehen in das Eigentum der Videothek des Provinzrates von Almería über, die das Recht haben wird, diese Kurzfilme für kulturelle und gemeinnützige Zwecke für Ausstellungen in der Provinz zu verwenden von Almería und die Förderung des Internationalen Filmfestivals von Almería. Für die Zahlung der oben genannten Preise ist ein Dokument über die Nutzungsgenehmigung erforderlich. Daher enthält das Anmeldeformular die „Nutzungsgenehmigung“, die zum Zeitpunkt der Bewerbung ausgefüllt werden muss und die die Diputación de Almería (Provinzrat von Almería) ausschließlich für die Filme verwenden wird, die die oben genannten Auszeichnungen erhalten.
11. BESCHLUSS ZUR PREISVERLEIHUNG
Der Vorschlag zur Vergabe des Jurypreises unterliegt der rechtlichen Genehmigung des Provinzrates, damit die Zustimmung erteilt werden kann.
Mit dem Beschluss wird das Verwaltungsverfahren beendet, und die angefochtene Verwaltungsbehörde kann innerhalb von zwei Monaten Berufung einlegen und optional im Voraus im Wege eines Verwaltungsverfahrens, indem gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 39/2015, Gemeinsames Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen, Berufung eingelegt wird.
Die Gewährungsvereinbarung wird den Preisträgern durch Veröffentlichung im BOP Almería (Amtsblatt der Provinz Almería) und an der Informationstafel (Tablón de Anuncios) im Bereich Transparenz auf der Website des Provinzrates mitgeteilt.

12. ZUSTIMMUNG UND SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
Die Teilnehmer dieses Wettbewerbs erklären sich damit einverstanden, dass ihre in ihrer Teilnahmeanfrage enthaltenen personenbezogenen Daten unter der Verantwortung der DIPUTACIÓN DE ALMERÍA (PROVINZRAT VON ALMERIA) behandelt werden, um die REGISTRIERUNG FÜR AKTIVITÄTEN UND VERANSTALTUNGEN AUF DER WEBSITE DES PROVINZRATES zu verwalten, und zwar auf der Grundlage der Legitimität der ZUSTIMMUNG, DER RECHTLICHEN VERPFLICHTUNG UND DES ÖFFENTLICHEN INTERESSES. Weitere Informationen zum Schutz personenbezogener Daten finden Sie über diesen Link (indem Sie Strg+Klick drücken). Alternativ können Sie bei der für die Bearbeitung Ihrer Unterlagen zuständigen Informationsstelle persönlich eine gedruckte Version anfordern.
Sie können die Rechte auf Zugriff, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Einschränkung und Portabilität ausüben, indem Sie Ihre Identität nachweisen, wie in den Informationen auf dem Link angegeben.
Ihre Weigerung, sie zur Verfügung zu stellen, bestimmt die Unmöglichkeit, am Wettbewerb teilzunehmen.
13. AKZEPTANZ DER REGELN/BEDINGUNGEN
Die Teilnahme am 21. Internationalen Filmfestival von Almería setzt die Annahme aller Abschnitte dieser Regeln und Bedingungen sowie die Lösung aller Probleme, die darin nicht enthalten sind, durch die Organisation voraus.





  

 
  

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