International film festival Kinenova Skopje (9)



Fristen

27 Okt 2023
Aufruf zu Einschreibungen

20 Apr 2024
Frühe Frist

15 Jul 2024
Standard-Frist

15 Aug 2024
Späte Frist

25 Sep 2024
Verlängerte Frist

5
Monate

03 Okt 2024
Benachrichtigungsdatum

02 Okt 2024
06 Okt 2024

Adresse

Vic,  1000, Skopje, -, North Macedonia


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival >1'
Spielfilmfestival 300'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Oktober 2021
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  >1'
 Spielfilme  300'<
 Jede Sprache
 Untertitel 
English
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Photo of International film festival Kinenova Skopje
Photo of International film festival Kinenova Skopje

Photo of International film festival Kinenova Skopje
Photo of International film festival Kinenova Skopje

Macedonian
English
German ML


Festival Start: 02 Oktober 2024      Festival Ende: 06 Oktober 2024

Hauptprogramm (internationaler Wettbewerb), in dem regelmäßig Filme aus der ganzen Welt gezeigt werden, darunter der erste und zweite Spielfilm eines Regisseurs. Die Idee ist, neue Filmemacher zu fördern, die ihr Debüt geben oder gerade erst ihre Karriere beginnen.

Ziel dieses Programms ist es, die neuen Filmgeschichten relativ unbekannter Filmemacher zu identifizieren und zu fördern, um ihnen zu Beginn ihrer Filmkarriere eine Chance zu geben.

Die Idee für dieses Filmfestival entstand aus dem dringenden Bedürfnis nach einem größeren Raum für die Präsentation von Debütfilmen vieler neuer Filmemacher aus der Region und der ganzen Welt.

Das Internationale Filmfestival KineNova Skopje umfasst daher Aktivitäten wie Förderung, Unterstützung, Anreize, Erfahrungsaustausch und Filmpreise. Es ist ein Ort für neue Filmemacher, um neue Geschichten zu präsentieren und eine neue Perspektive auf die Menschheit und die Welt, in der wir leben, zu bieten.

Das Festival und die Stadt Skopje haben die Ehre, der Treffpunkt für neue Filmemacher und ein Sprungbrett für ihre jeweiligen Karrierewege zu sein.

Regeln und Vorschriften des Internationalen Filmfestivals KineNova Skopje

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1
„KineNova“ ist ein internationales Filmfestival, das jährlich in Skopje, Nordmazedonien, stattfindet.

Der vollständige internationale Name des Festivals lautet „Internationales Filmfestival KineNova Skopje“.

Der kurze internationale Name lautet „KineNova Skopje Film Festival“.

Die 9. Ausgabe des Festivals findet vom 02.-06. Oktober 2024 statt.

Artikel 2
Das Festival unterstützt und ermutigt junge Filmemacher und macht Skopje zu einer Plattform für ihre Ideen und Geschichten.

Im Hauptprogramm des Festivals (internationaler Wettbewerb) werden daher Spielfilme, Dokumentar-, Animations- oder Experimentalfilme, d. h. erste und zweite Spielfilme von Regisseuren aus der ganzen Welt, zu sehen sein.

PROGRAMMIEREN

Artikel 3
Konkurrierende Programme:
Im Hauptprogramm des Festivals (internationaler Wettbewerb) werden regelmäßig die ersten und zweiten Spielfilme des Regisseurs aus aller Welt gezeigt.

Kurzfilme (Internationaler Kurzfilmwettbewerb)

Artikel 4
Zusätzliche, nicht konkurrierende Programme:
Überblick über das Weltkino
Überblick über die Kinematographie auf dem Balkan
Hommage an einen weltbekannten Filmregisseur
Konzentrieren Sie sich auf
0% zensiert

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

Artikel 5
Folgende Regeln regeln die Einreichung aller Filme für das Hauptprogramm (internationaler Wettbewerb):

Es muss sich um den ersten oder zweiten Spielfilm des Regisseurs handeln;
Der Zeitraum zwischen der Premiere des Films und dem Beginn des Festivals darf 24 Monate nicht überschreiten

Die Dauer des Films muss mehr als 70 Minuten betragen

Bis zum Ende des Festivals ist keine Fernseh- oder Webübertragung des Films gestattet
Diese Bestimmungen regeln die Einreichung aller Filme für das Kurzfilmprogramm (Internationaler Kurzfilmwettbewerb)

Die Dauer des Films darf 30 Minuten nicht überschreiten;

Der Zeitraum zwischen der Premiere des Films und dem Beginn des Festivals darf 24 Monate nicht überschreiten

Bis zum Ende des Festivals ist keine Fernseh- oder Webübertragung des Films gestattet

Artikel 6
Die folgenden Bestimmungen regeln die Einreichung aller Filme für die zusätzlichen, wettbewerbsfreien Programme:

Bis zum Ende des Festivals ist keine TV- oder Webübertragung des Films gestattet
Die Dauer des Films muss mehr als 70 Minuten betragen

Bei der Filmauswahl werden Regionalpremieren Vorrang haben

FESTIVALJURY

Artikel 7
Die Hauptjury des Festivals ist international und besteht aus 3-7 angesehenen Vertretern der weltweiten Filmindustrie.

Eine separate internationale Jury aus 3 bis 5 angesehenen Vertretern der weltweiten Filmindustrie wird über den internationalen Kurzfilmwettbewerb entscheiden.

Ein Land darf nicht mehr als einen Vertreter in die Jury berufen.

Die Jurys müssen während des Festivals mindestens zwei Sitzungen/Treffen abhalten, in denen Filme erörtert werden.

Die Jurypräsidenten beider Jurys haben das Recht, ihre Meinung zu den Filmen im Wettbewerb und deren Bewertungsgrundsätze durchzusetzen.

Die Urteile der Jury werden in offener Abstimmung gefällt, wobei die Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit für zwei oder mehr Filme ist die Stimme des Jurypräsidenten ausschlaggebend.

AUSZEICHNUNGEN

Artikel 8
Offizielle Festivalpreise, die die Jury des Hauptfestivals vergeben wird:

Preis für den besten Spielfilm
Preis für die beste Regie
Preis für das beste Drehbuch
Diese Jury könnte einen Preis für besondere Erwähnung vergeben
Der Preis, den das Festival vergeben sollte:
Publikumspreis:
Nach Angaben des Festivalpublikums bester Film im internationalen Wettbewerb
Die Jury des internationalen Kurzfilmwettbewerbs wird Folgendes vergeben:
Preis für den besten Kurzfilm
Preis für den besten mazedonischen Kurzfilm
Diese Jury könnte einen Preis mit besonderer Erwähnung vergeben.

FILMEINREICHUNGEN

Artikel 9
Regisseure, Produzenten, Verleiher, Filmproduktions- oder Vertriebsfirmen, nationale Filminstitutionen oder Personen, die zur Vertretung der Filme befugt sind, können Beiträge für die konkurrierenden und die nicht konkurrierenden Programme einreichen.

Um den Einreichungsbeitrag auszufüllen, müssen Sie ein offizielles Online-Anmeldeformular mit den Namen aller Filmmitwirkenden, einer kurzen Zusammenfassung, einer langen Zusammenfassung, technischen Details, der Biographie und Filmografie des Regisseurs sowie einer Erklärung, aus der hervorgeht, dass es sich um den ersten oder zweiten langen Spielfilm des Regisseurs handelt, wenn der Film im Internationalen Wettbewerb des Hauptwettbewerbs eingereicht wird, ordnungsgemäß ausfüllen.

Unvollständige Anmeldeformulare werden nicht berücksichtigt.

Artikel 10
Beim Ausfüllen des Online-Anmeldeformulars für die Einreichungen halten sich die Antragsteller an die Teilnahmebedingungen und -bestimmungen des Festivals und garantieren die bereitgestellten Informationen.

Artikel 11
Die Frist für die Einreichung des Online-Anmeldeformulars für die Filme in allen Programmen ist der 30. September 2024.

Artikel 12
Es gibt eine Teilnahmegebühr, die von der Sektion abhängt.

Artikel 13
Filmeinsendungen können in Form von passwortgeschützten URL-Links oder DVDs eingereicht werden, die an die folgende Adresse gesendet werden: ul. Vic, Nr. 20 — 3/9

Alle URL-Links müssen bis zum 30. Oktober 2024 aktiv sein. Der Film muss unter demselben Link zum Herunterladen verfügbar sein.

Die DVD muss die letzte Version des Films in der Originalsprache enthalten, in der er gedreht wurde, und nicht-englische Filme müssen englische Untertitel haben.

Artikel 14
Das Festival behält sich das Recht vor, die DVD-Kopien der Filme, die in einem Festivalprogramm gezeigt werden, aufzubewahren und zusätzliche digitale Kopien für seine Filmarchive anzufertigen.

Artikel 15
Vorbehaltlich der Zustimmung ist, ob die digitalen Kopien auf kostenlosen nichtkommerziellen Veranstaltungen gezeigt werden dürfen.

FILMAUSWAHL, FESTIVALPROGRAMME UND VORFÜHRUNGEN

Artikel 16
Nachdem die Programmauswahl die Filme für jede Kategorie ausgewählt hat, informiert das Festival die Verleiher, Produzenten oder autorisierten Vertreter der ausgewählten Filme per E-Mail.

Die endgültige Liste der ausgewählten Filme für jeden Programmbereich wird spätestens 15 Tage vor der Eröffnung des Festivals bekannt gegeben.

Artikel 17
Jeder ausgewählte Film in einem Festivalprogramm kann einmal als Premiere gezeigt werden und darf im Laufe des Festivals nicht mehr als zwei Wiederholungen haben.
Die öffentliche Ausstrahlung der Festivalfilme ist während des Festivals in ganz Mazedonien nicht gestattet.

FILMKOPIEN

Artikel 18
Vorführkopien der in einem Festivalprogramm ausgewählten Filme im HD- oder DCP-Format müssen dem Festival bis spätestens 20. September 2024 zur Verfügung gestellt werden.

Neben der Filmkopie für die Filme, die in einem beliebigen Programmbereich des Festivals ausgewählt wurden, ist auch die Zusendung von Dialoglisten in englischer Sprache, drei Filmfotos und ein Foto des Regisseurs erforderlich.

Das Senden eines Trailers, von Postern und zusätzlichem Werbematerial für den Film ist wünschenswert, aber optional.

Artikel 19
Das Festival behält sich das Recht vor, technisch defekte Filmkopien und minderwertige Kopien, die die Vorführung behindern könnten, abzulehnen.

Artikel 20
Die Versandkosten für den Versand der Filmvorführkopien für alle Festivalprogramme nach Mazedonien gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Das Festival ist verpflichtet, die Filmkopien innerhalb von 4 Wochen nach Festivalschluss an die vom Teilnehmer angegebene Adresse zurückzusenden, wobei alle Versandkosten übernommen werden.

Im Falle einer Beschädigung der Vorführkopie vom Eingang im Festivalzentrum bis zum Zeitpunkt der Lieferung verpflichtet sich das Festival, den Schaden zu ersetzen oder eine neue Kopie anzufertigen.

Artikel 21
Das Festival übernimmt die Verantwortung für den Schutz und die Bewachung der Vorführkopie von dem Moment an, in dem sie das Festivalzentrum betritt.

Im Falle einer Beschädigung der Vorführkopie während des Transports ist das Festival nicht verpflichtet, den Schaden zu ersetzen.

Artikel 22
Das Festival ernennt eine dreiköpfige Expertenjury, die nach Erhalt und vor dem Versand an den Teilnehmer die technische Richtigkeit der Filmkopien und deren Format (Festplatten, USB, 35-mm-Filmdrucke) bewertet.

UNTERKUNFT UND AKKREDITIERUNGEN

Artikel 23
Das Festival wird die Regisseure oder Drehbuchautoren als Vertreter der Filme im Bereich des internationalen Wettbewerbsprogramms einladen, je nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit an der Veranstaltung teilzunehmen.

Das Festival übernimmt die Verantwortung für die Akkreditierungen, die Unterbringung und die Reisekosten der eingeladenen Teilnehmer.

ABSCHLIESSENDE BEMERKUNGEN

Artikel 24
Der Festivalrat entscheidet über alle Fragen, die in diesen Regeln und Vorschriften nicht aufgeführt sind und die dem Statut des Veranstalters entsprechen.




  

 
  

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