中国国际新媒体短片节 - China International New Media Short Film Festival (12)



Fristen

09 Jul 2021
Aufruf zu Einschreibungen

15 Sep 2021
Festival geschlossen

15 Nov 2021
Benachrichtigungsdatum

05 Dez 2021
12 Dez 2021

Adresse

Pengcheng,  518109, Shenzhen, Guangdong Province, China


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival 20'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2021
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  20'<
 Jede Sprache
 Untertitel 
Chinese English
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Photo of 中国国际新媒体短片节 - China International New Media Short Film Festival
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English
German ML


Festival Start: 05 Dezember 2021      Festival Ende: 12 Dezember 2021

Das 2010 gegründete China International New Media Short Film Festival (im Folgenden als „CSFF“ bezeichnet) ist das einzige national anerkannte internationale Kurzfilmfestival in China, das von der National Radio and Television Administration und der Shenzhen Municipal People's Government, unterstützt von China TV Künstlervereinigung, Radio- und Fernsehverwaltung der Provinz Guangdong, organisiert von Kultur, Radio, Film, Tourismus und Sport Administration der Gemeinde Shenzhen, Guangming Bezirk Volksregierung der Gemeinde Shenzhen und Shenzhen Media Group, und ausgeführt von Shenzhen Shenguang Media Co., Ltd.

Das CSFF zielt darauf ab, die Schaffung herausragender Kurzfilme für neue Medien auf der ganzen Welt zu fördern, junge Film- und Fernsehtalente zu suchen und zu unterstützen, kreative Projekte in hoher Qualität im Film und Fernsehen zu bebrüten, die Integration und Entwicklung der Film- und Fernsehindustrie und der neuen Medienindustrie zu erleichtern. und die kulturelle Kommunikation, den Austausch und die Zusammenarbeit international zu fördern.

Der 12. CSFF findet vom 5. Dezember bis zum 12. Dezember 2021 in Shenzhen statt.

Kapitel 1 Die Regulierung der KingBonn Awards

1. Über den Wettbewerb
1.1 Die KingBonn Awards (Kurzfilmdirektor Rahmenprogramm) ist ein wichtiger Wettbewerb des CSFF, der die Schaffung von exzellenten neuen Medien Kurzfilmen auf der ganzen Welt fördern soll, Filmtalente entdecken und unterstützen, qualitativ hochwertige innovative Film- und Fernsehprojekte inkubieren, internationale Plattform für professionelle Kommunikation und Förderung der Entwicklung neuer Medien Kurzfilmkultur.

1.2 Die Main Competition Unit steht herausragenden Kurzfilmregisseuren aus der ganzen Welt offen. Das College Student Competition Unit ist speziell für inländische College-Studenten offen. Gleichzeitig richtet das CSFF Organisationskomitee spezielle thematische Aktivitäten nach verschiedenen Jahren ein, die vorbehaltlich der Ankündigung des laufenden Jahres erfolgen.

1.3 Diese Verordnung gilt für die KingBonn Awards (Kurzfilmdirektor Rahmenprogramm) Hauptwettbewerbseinheit und College Student Competition Unit. Soweit nichts anderes angegeben ist, werden die Bestimmungen der besonderen themenbezogenen Tätigkeiten in Bezug auf diese Verordnung umgesetzt.

2. Anforderungen für Einträge
2.1 Der Eintrag darf keine Inhalte enthalten oder beinhalten (einschließlich Text, Dialog, Musik, Monolog, Szenen, Hintergrund usw.), die gegen die Gesetze und Vorschriften der Volksrepublik China verstoßen; darf keine Inhalte enthalten oder beinhalten, die mit religiöser, rassischer oder ethnischer Diskriminierung in Zusammenhang stehen; darf keine oder Inhalte beinhalten, die sich auf Pornografie, Gewalt, Drogen und Glücksspiel beziehen; dürfen nicht das Urheberrecht anderer plagiieren oder verletzen.

2.2 Die Einreichungen für die CSFF KingBonn Awards (Kurzfilmregisseur) müssen vom Antragsteller selbst geleitet oder mitgeleitet werden. Co-Direktoren können sich gemeinsam für den Wettbewerb bewerben. Der Antragsteller sollte bestätigen, dass er das volle Urheberrecht seines Kurzfilms besitzt und garantieren, dass die Musik, das Drehbuch, die Untertitel des Dialogs und des Monologs sowie alle anderen im Kurzfilm enthaltenen Inhalte urheberrechtlich geschützt sind oder von den jeweiligen Rechteinhabern rechtlich autorisiert sind. Das Organisationskomitee übernimmt keine rechtliche Haftung aus urheberrechtlichen Fragen, die vom Antragsteller getragen werden. Das Organisationskomitee behält sich das Recht vor, den Antragsteller zu disqualifizieren und den Förderfonds, die Trophäe und das Zertifikat im Falle von Streitigkeiten über das Urheberrecht des Eintrags in die engere Auswahl zurückzuziehen.

2.3 Die Film- und Fernsehorganisation, der Produzent, der Distributor oder die damit verbundene Organisation der eingereichten Kurzfilme ist verpflichtet, die gesetzliche Übereinstimmung des Kurzfilms und die Echtheit der eingereichten Materialien sicherzustellen. Wenn die Materialien nachgewiesen werden, dass sie nicht mit der tatsächlichen Situation übereinstimmen, hat das CSFF Organisationskomitee das Recht, den Antragsteller zu disqualifizieren und den Förderfonds, die Trophäe und das Zertifikat zurückzuziehen.

2.4 Das Organisationskomitee übernimmt die Versand- und Versicherungskosten des Kurzfilms und der dazugehörigen Materialien nicht und haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung des Kurzfilms im Versandprozess oder für etwaige Datenverluste oder Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden. Versandte DVDs, Flash-Laufwerke und andere verwandte Materialien werden nicht zurückgegeben, und Bewerber müssen ihre eigenen Backups aufbewahren.

2.5 Für alle Beiträge, die im CSFF geprüft werden, wird eine Löschung des Antrags nicht genehmigt.

3. Auswahl
3.1 Die CSFF KingBonn Awards (Short Film Director Supporting Program) Selection besteht aus drei Phasen: Meeresauswahl, Vorauswahl und Endbewertung. Während der Zeit der Meeresauswahl wird das Auswahlkomitee die Qualifikation der Beiträge überprüfen und die Kurzfilme sowohl für die Vorauswahl als auch für die CSFF International Short Film Screening empfehlen. Vorauswahlkomitee wählt die endgültigen Einträge für jede Wettbewerbseinheit aus, und das Internationale Auswahlkomitee wählt den Gewinner der jeweiligen Auszeichnung aus.

3.2 Die Richter des Sea Selection Committee, des Pre-Selection Committee und des International Selection Committee setzen sich aus Experten, Wissenschaftlern, Filmkritikern, Regisseuren, Drehbuchautoren, Schauspielern und anderen Fachleuten aus der Film- und Neuen Medienbranche zusammen. Die Richter sollten die Aufgaben in Übereinstimmung mit den vom Organisationskomitee formulierten Auswahlregeln wahrnehmen.

4. Shortlist für die Wettbewerbseinheiten und die internationale Kurzfilmvorführung
Unter der Sicherheitsprävention der COVID-19 Prämisse werden die Direktoren der Finalisten der CSFF KingBonn Awards eingeladen, an den Aktivitäten des CSFF während des laufenden Jahres in Shenzhen teilzunehmen. Das Organisationskomitee übernimmt die Unterkunftsgebühren und die Gebühren für Hin- und Rückfahrt für einen Direktor jedes Finalisten. Im Falle einer Co-Regie übernimmt das Organisationskomitee die Kosten von nur einer Person. Die Einladung kann nicht an Dritte weitergegeben werden.

5. Ankündigung der Ergebnisse
Die Gewinner jeder Auszeichnung der CSFF KingBonn Awards werden vom International Selection Committee ausgewählt und die Ergebnisse werden bei der Preisverleihung jedes Jahres bekannt gegeben. Die offizielle Website des CSFF und die offizielle CSFF Screening-Plattform (einschließlich der APP) sind die designierten Plattformen für die Veröffentlichung der Gewinner.
Offizielle Webseite des CSFF: www.csff.com.cn
CSFF offizielle Kurzfilm-Website: https://csff.cutv.com

6. Preisverleihung
6.1 Die Gewinner der CSFF KingBonn Awards erhalten Fördermittel, Trophäen und Zertifikate, die vom CSFF Organisationskomitee ausgestellt wurden, die Priorität, die für große internationale Festivals und andere Ressourcen empfohlen werden.

6.2 Die Fördermittel werden für die Erstellung der nächsten Arbeit des ausgewählten Direktors verwendet und müssen vom ausgewählten Direktor selbst eingegangen werden. Der ausgewählte Direktor sollte den Bonuszahlungsvertrag mit dem CSFF Organisationskomitee unterzeichnen und die Materialien bereitstellen, die für den Erhalt des Förderfonds erforderlich sind. Die persönlichen Informationen, die in jedem Material angegeben werden, müssen mit dem ausgewählten Direktor selbst übereinstimmen. Im Falle von Co-Directing, Wor-for-hire oder anderen vereinbarten Rechteinhabern, verhandelt der ausgewählte Direktor nach Erhalt der unterstützenden Mittel getrennt mit den verbundenen Parteien.

6.3 Im Falle einer Co-Regie wird das Zertifikat jedem Direktor vergeben, während es nur eine Trophäe gibt und die Höhe der unterstützenden Mittel unverändert bleibt. Nach Erhalt der genauen Materialien des ausgewählten Direktors wird das CSFF Organisationskomitee die einschlägigen Bestimmungen der Vorschriften für die Umsetzung des individuellen Einkommensteuergesetzes der Volksrepublik China einhalten und den tatsächlichen Betrag nach Abzug der individuellen Einkommensteuer zahlen.

6.4 Die Trophäe und das Zertifikat werden jedes Jahr bei der Preisverleihung überreicht. Wenn der Siegerdirektor nicht an der Zeremonie teilnehmen kann, werden die Trophäe und das Zertifikat vom CSFF Organisationskomitee aufbewahrt. Einmal zur Post verpflichtet, sollte der Direktor die Kosten für das Mailing selbst leisten, und das CSFF Organisationskomitee ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Beschädigung der Trophäe oder des Zertifikats aufgrund des Mailings.

7. Andere
7.1 Im Falle eines Rechtsstreits bezüglich eines Antrags werden die Streitigkeiten beim Volksgericht in Shenzhen, China, eingereicht.

7.2 Das Organisationskomitee des China International New Media Short Film Festival behält sich das Recht vor, diese Verordnung einschließlich der Regeln, Bedingungen und anderer einschlägiger Bestimmungen zu überarbeiten.

7.3 Diese Verordnung tritt unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Jede Gruppe oder Einzelperson, die einen Kurzfilm einreicht und sich für den Wettbewerb registriert, gilt als verstanden und mit den obigen Bedingungen und Anweisungen einverstanden.

7.4 Das CSFF Organisationskomitee behält sich das Recht vor, diese Verordnung endgültig auszulegen.

Kapitel 2 Erklärung zum Urheberrecht

Artikel 1 Eigentumserklärung
Die Beiträge für die CSFF KingBonn Awards (Kurzfilmregisseur) müssen vom Antragsteller selbst geleitet oder mitgeleitet werden. Co-Direktoren können sich gemeinsam für den Wettbewerb bewerben. Bewerber sollten bestätigen, dass ihr Kurzfilm vollständig urheberrechtlich geschützt ist und garantieren, dass die Musik, das Drehbuch, die Untertitel des Dialogs und des Monologs sowie alle anderen Inhalte, die im Kurzfilm enthalten sind, urheberrechtlich geschützt oder gesetzlich von den jeweiligen Rechteinhabern autorisiert sind. Das Organisationskomitee übernimmt keine rechtliche Haftung aus urheberrechtlichen Fragen, die vom Antragsteller getragen werden. Das Organisationskomitee behält sich das Recht vor, den Antragsteller zu disqualifizieren und den Förderfonds, die Trophäe und das Zertifikat im Falle von Streitigkeiten über das Urheberrecht des Eintrags in die engere Auswahl zurückzuziehen.

Artikel 2 Offenlegung von Informationen
Bewerber, die sich um die KingBonn Awards (Kurzfilmdirektor) bewerben, gelten als vereinbart, dem Organisationskomitee des CSFF und seiner Exekutivorganisation eine langfristige freie Lizenz zur Veröffentlichung und Verbreitung der Synopsis, Standbilder, Fotos des Produktionsteams und anderer relevante Informationen auf der offiziellen Website des CSFF: www.csff.com.cn, offizielle CSFF Screening-Plattform: https://csff.cutv.com (einschließlich der APP), Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet, Mobiltelefone und andere Medien, gedruckte Materialien und Publikationen. Nach Einreichung der Eintragung gilt der Antragsteller als Einwilligung in die Offenbarung.

Artikel 3 Bearbeitung und Promotion
Bewerber, die sich um die KingBonn Awards (Kurzfilmdirektor) bewerben, gelten als vereinbart, dem Organisationskomitee des CSFF und seiner Exekutivorganisation eine kostenlose Langzeitlizenz zur Bearbeitung und Nutzung ihrer Kurzfilme ganz oder teilweise zu genehmigen.

Artikel 4 Non-Profit-Screening
Bewerber, die sich um die KingBonn Awards (Kurzfilmregisseur) bewerben, gelten, sofern nicht anders angegeben, als vereinbart, dem Organisationskomitee und seiner Exekutivorganisation zu ermächtigen, ihre Werke an öffentlichen Orten wie Kinos, Universitäten und Plätzen offline zu zeigen; ihre Kurzfilme auf CSFF offizielle Vorführplattform: https://csff.cutv.com (einschließlich der APP) oder Plattformen von Drittanbietern in Zusammenarbeit mit dem Organisationskomitee und seiner Exekutivorganisation. Das Organisationskomitee sieht den notwendigen Schutz der Urheberrechte der Kurzfilme sowie der Rechte der Regisseure vor, und die Antragsteller verpflichten sich, für die vorgenannten Genehmigungsakte keine Gebühren zu erheben.

Artikel 5 Urheberrechtsmanagement und -entwicklung
Die Kurzfilmregisseure, die für den KingBonn Award (Short Film Director Supping Program) ausgewählt und für die International Short Film Screening ausgewählt wurden, gelten als vereinbart, das Organisationskomitee des CSFF und seine Exekutivorganisation zu ermächtigen, alle Eigentumsrechte der autorisierten andere Werke als die urheberrechtlich bezogenen Persönlichkeitsrechte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rechte der Übertragung von Informationsnetzwerken, Vervielfältigung, Verbreitung, Vermietung, Ausstellung, Performance, Projektion, Rundfunk, Filmen, Adaption, Übersetzung, Zusammenstellung usw.). Für Details zum Urheberrechtsmanagement wie kommerzielle Entwicklung, Profit und Sharing wird die Exekutivorganisation des CSFF mit den ausgewählten Regisseuren und den Urheberrechtsinhabern des Kurzfilms einen separaten Kurzfilm Copyright License Agreement besprechen und unterzeichnen.

Artikel 6 Bewerber, die ihre Kurzfilme einreichen und sich für den Wettbewerb anmelden, gelten als verstanden und mit den oben genannten Bedingungen und Verpflichtungen in Bezug auf Urheberrechtsfragen einverstanden und übernehmen freiwillig die entsprechende rechtliche Verantwortung.

Artikel 7 Das CSFF Organisationskomitee behält sich das Recht vor, diese Erklärung endgültig auszulegen.



  

 
  

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