AZYL Shorts – International Short Film Festival (14)



Fristen

13 Jan 2024
Aufruf zu Einschreibungen

31 Mär 2024
Frühe Frist

31 Mai 2024
Standard-Frist

23 Jun 2024
Späte Frist

30 Jun 2024
Verlängerte Frist

3
Monate

16 Sep 2024
Benachrichtigungsdatum

16 Okt 2024
19 Okt 2024

Adresse

Panenská 13,  811 03 , Bratislava, Bratislavský kraj , Slovakia


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival >1' 5'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2022
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  >1' 5'<
 Jede Sprache
 Untertitel 
English
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Photo of AZYL Shorts – International Short Film Festival
Photo of AZYL Shorts – International Short Film Festival
Photo of AZYL Shorts – International Short Film Festival
Photo of AZYL Shorts – International Short Film Festival

English
German ML


Festival Start: 16 Oktober 2024      Festival Ende: 19 Oktober 2024

AZYL Shorts ist eine einzigartige Veranstaltung in der Slowakei sowie in Mitteleuropa. Wir schaffen einen Raum für die Präsentation der Autoren von Kurzfilmen und Musikvideos. Unser Hauptziel ist es, nicht nur den Wettbewerb selbst sorgfältig vorzubereiten, sondern auch eine Plattform zu schaffen, die die Förderung der Künstler in der Fachöffentlichkeit und der Öffentlichkeit gleichermaßen gewährleistet.

Seit dem letzten Jahr findet das Festival sowohl online als auch physisch statt — Sie können zu unserer viertägigen Veranstaltung in Banská Bystrica im Oktober 2022 kommen.

Wir haben drei Wettbewerbskategorien:
- 1-minütige Filme
- 5-minütige Filme
- Musikvideos
und eine Kategorie ohne Wettbewerb (für Filme, die nicht konkurrieren können)

Es werden nicht nur die Wettbewerbsteile des Festivals gezeigt, sondern auch die besten Kurzfilme von Oscars, Cannes und anderen bekannten Festivals.
Unsere Juroren aus den V4-Ländern werden die Programmierer der Sektion V4-Kurzfilme sein und die besten Filme aus ihren Ländern auswählen.
Wir bereiten großartige Nebenveranstaltungen vor — Meisterkurse, Diskussionen, Filmworkshops für junge Filmemacher und natürlich Abende außerhalb des Programms wie Konzerte und Partys mit Künstlern aus V4-Ländern.

Die besten Filme des Festivals werden nicht nur in der Slowakei, sondern auch in verschiedenen Teilen der Welt, wie Ungarn, Polen oder der Tschechischen Republik, präsentiert, wo die Zuschauer die am besten bewerteten Filme des laufenden Jahres sehen können — The Best of AZYL 2023.

Teilnahmebedingungen für den Filmwettbewerb

1. Jeder kann am Wettbewerb teilnehmen.

2. Der für den Wettbewerb eingereichte Film muss kürzer als eine Minute sein oder darf die Dauer von fünf Minuten nicht überschreiten. Filme können nicht vor 2021 gedreht werden.

3. Der Teilnehmer muss das Festivalformular wahrheitsgemäß und korrekt ausfüllen. Mit dem Absenden des Formulars akzeptiert der Teilnehmer automatisch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Festivals.

4. Der Teilnehmer muss die Teilnahmegebühr zahlen, für den Frühbucherschluss — 3,00€, für den regulären Anmeldeschluss — 6€ und für den späten Anmeldeschluss — 9€ (eine Zahlung ist für die Schulen nicht erforderlich — die maximale Anzahl von Filmen pro Schule beträgt 5).

5. Die Teilnehmer müssen ihre Filme bis zum 30. Juni 2023 einreichen. Anmeldungen nach diesem Datum gelten als ungültig.

6. Der Teilnehmer ist für seinen Film verantwortlich und garantiert, dass dieser nicht durch irgendwelche Verpflichtungen belastet wird, die die Urheber- oder Vorführrechte gegenüber Dritten verletzen oder verletzen würden.

7. Eingereichte Filme können auf anderen Festivals und Veranstaltungen als den AZYL Shorts 2023 gezeigt werden.

8. Das Festival hat keine Themen- oder Themenbeschränkungen. Eingereichte Filme können ein Film, ein Animationsfilm, ein Experimentalfilm, ein Tanzvideo oder ein Musikclip usw. sein.

9. Der Film muss in dem Format eingereicht werden, das im Anmeldeformular angegeben ist. Wenn der Film Dialoge in einer Fremdsprache enthält, muss der Registrierung eine Dialogliste oder englische Untertitel beigefügt werden.

LIZENZBEDINGUNGEN

A. Allgemeine Lizenzbestimmungen

1. Der Einreicher erklärt die Eigentumsrechte an dem eingereichten audiovisuellen Werk (im Folgenden „Film“ genannt) zumindest in dem Umfang, der erforderlich ist, um dem Veranstalter eine Lizenz gemäß den hier dargelegten Lizenzbedingungen zu gewähren.

2. Veranstalter des Festivals, Erwerber der Lizenz, ist AZYL Production s.r.o., mit Sitz in Panenská 13, 811 03 Bratislava, Slowakische Republik, Registernummer: 35799498, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: SK2020235107, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Bratislava 1, Abteilung: Sro, Eintragsnummer: 22823/B.

3. Der Einreicher gewährt dem Festivalveranstalter eine nicht ausschließliche Filmlizenz mit der Möglichkeit der Unterlizenzierung für den Zeitraum von 10 Jahren für ein bestimmtes Gebiet in einem Umfang, der nicht auf andere Weise begrenzt ist (insbesondere in Bezug auf Umfang, Anzahl oder Technologie).

4. Der Einreicher erteilt dem Veranstalter des Festivals kostenlos eine Lizenz.

B. Lizenz für Filme, die im Wettbewerbsbereich eingereicht wurden

1. Der Einreicher erteilt dem Festivalveranstalter eine Filmlizenz für jede bekannte Art der Nutzung auf dem Gebiet der Slowakischen Republik, einschließlich der folgenden Nutzungsarten:

1.1 Öffentliche Filmvorführungen auf Festivals und Filmvorführungen.
1.2 Öffentlicher Internetzugang zum Film.
1.3 Ausstrahlung des Films in einer Fernsehsendung.
1.4 Audiovisuelle Nutzung des Films zu Zwecken der Festivalförderung und die anschließende Verwendung dieser Filmderivate zur Förderung des Festivals.

2. Der Einreicher erteilt dem Festivalveranstalter eine Filmlizenz für das Gebiet der ganzen Welt (mit Ausnahme der Slowakei) für die folgenden Nutzungsarten:

2.1 Öffentliche Filmvorführungen auf internationalen Filmfestivals und internationalen Filmvorführungen.
2.2 Audiovisuelle Nutzung des Films zum Zwecke der Festivalförderung und anschließende Verwendung dieser Filmderivate zur Förderung des Festivals.

C. Lizenz für Filme, die in der nicht wettbewerbsfähigen Sektion eingereicht wurden

1. Sofern der Einreicher keine andere Vereinbarung mit dem Festivalorganisator getroffen hat, gewährt der Einreicher dem Festivalveranstalter eine Filmlizenz für das Gebiet der Slowakischen Republik gemäß Artikel B, Abschnitt Nr. 1.

2. Sofern der Einreicher keine andere Vereinbarung mit dem Festivalorganisator getroffen hat, gewährt der Einreicher dem Festivalveranstalter eine Filmlizenz für das Gebiet der ganzen Welt (mit Ausnahme der Slowakei) gemäß Artikel B, Abschnitt Nr. 2.

3. Der Teilnehmer muss das Festivalformular wahrheitsgemäß ausfüllen und einreichen, um seine ausdrückliche Zustimmung zu den Bedingungen der Festivalteilnahme, insbesondere den Wettbewerbsregeln, zu geben und außerdem eine Filmlizenz gemäß den Lizenzbedingungen zu gewähren.


  

 
  

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