Psarokokalo Διεθνές Φεστιβάλ Ταινιών Μικρού Μήκους (15)

International Short Film Festival Psarokokalo



Fristen

17 Jul 2023
Aufruf zu Einschreibungen

28 Dez 2023
Frühe Frist

26 Feb 2024
Standard-Frist

10 Apr 2024
Späte Frist

10 Apr 2024
Festival geschlossen

12 Mai 2024
Benachrichtigungsdatum

02 Jul 2024
02 Jul 2024

Adresse

Karageorgis Servias 3,  18533, Pireaus, Pireaus, Greece


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival >2' 41'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Oktober 2020
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  >2' 41'<
 Jede Sprache
 Untertitel 
Greek English
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Photo of  Psarokokalo Διεθνές Φεστιβάλ Ταινιών Μικρού Μήκους
Photo of  Psarokokalo Διεθνές Φεστιβάλ Ταινιών Μικρού Μήκους

Photo of  Psarokokalo Διεθνές Φεστιβάλ Ταινιών Μικρού Μήκους
Photo of  Psarokokalo Διεθνές Φεστιβάλ Ταινιών Μικρού Μήκους

Greek
English
German ML


Festival Start: 02 Juli 2024      Festival Ende: 02 Juli 2024

seit 2007. Das Festival zielt darauf ab, die Arbeit neuer Filmemacher aus der ganzen Welt zu präsentieren und die Vielfalt und den Reichtum des Kurzfilms zu fördern.

Das Festival ist Teil eines Projekts, das darauf abzielt, die Kunst des Filmemachens zu erforschen, zu fördern und weiterzuentwickeln. Das Festivalprogramm umfasst Vorführungen von Kurzfilmen aus Griechenland und dem Ausland sowie audiovisuelle Veranstaltungen, Vorträge, Meisterkurse, Ausstellungen und Live-Konzerte. Die Qualität seiner Vorführungen, Vorträge und Ausstellungen hat es geschafft, es zu einem Bezugspunkt für Cinephile, Filmemacher, Fachleute und neue Künstler zu machen. Jedes Jahr wurden die Aktivitäten des Festivals ausgeweitet, sodass mehr Teilnehmer aus verschiedenen Ländern teilnahmen und mehr Unterstützung von Filmemachern und Fachleuten erhielten.

Das Festival zielt darauf ab, Grenzen zu überschreiten, um einen Geist der Freundschaft und Zusammenarbeit mit internationalen Festivals und Filmemachern aus der ganzen Welt zu entwickeln.

Das Psarokokalo International Short Film Festival wird von Kyklos veranstaltet, einer gemeinnützigen Organisation mit Sitz in Athen, deren Ziel es ist, Aktionen im Zusammenhang mit dem Kino und der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Umweltfragen zu fördern. „Kyklos“ bedeutet auf Griechisch Zyklus, und die Vision des Zyklus ist die Achtung der Grundrechte, einschließlich Freiheit, Chancengleichheit und kultureller Vielfalt

PSAROKOKALO INTERNATIONALES KURZFILMFESTIVAL
REGELN UND REGELN FÜR DIE TEILNAHME

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Der Unterzeichnete, der bevollmächtigte Vertreter des unten genannten Projekts (im Folgenden das „Projekt“ genannt) gegenüber Kyklos Non-Profit (im Folgenden das „Institut“ genannt) zur Prüfung für das Psarokokalo International Short Film Festival 2023 (im Folgenden das „Festival“ genannt), erkennt hiermit Folgendes an:

Artikel 1
Das Internationale Kurzfilmfestival Psarokokalo wird jedes Jahr von der gemeinnützigen Organisation Kyklos in Athen und an einer Reihe von parallelen Orten mit Vorführungen und Aktivitäten in ganz Griechenland organisiert. Das Festival zielt darauf ab, die Arbeit neuer Filmemacher aus der ganzen Welt zu präsentieren und den Kurzfilm zu fördern. Das Programm des Festivals umfasst Vorführungen internationaler und griechischer Kurzfilme sowie audiovisuelle Veranstaltungen, Seminare, Workshops und Ausstellungen. Dazu gehören auch Bildungsaktivitäten, die darauf abzielen, die Filmkompetenz zu fördern und die Kultur und das Interesse des Publikums an europäischen audiovisuellen Werken, einschließlich des großen audiovisuellen und filmischen Erbes Europas, zu stärken und so ein neues Publikum zu begrüßen.

Artikel 2
1. Voraussetzungen für die Einreise
Jede Art von Film (Fiktion, Animation, Dokumentarfilm, Experimentalfilm) kann bei der Auswahlkommission eingereicht werden.
Alle nicht-englischen Filme müssen englische Untertitel haben.
Zulässige Screening-Formate: DCP- und QuickTime-Dateien.
Filme mit einer Länge von 40 Minuten oder weniger sind förderfähig.
Filme, die bereits für frühere Ausgaben eingereicht wurden, werden nicht akzeptiert, auch nicht in einer neuen Version.
Industrie- oder kommerzielle Filme werden nicht akzeptiert.
Alle Festivalorte sind derzeit nicht für 5.1-Sound und digitale Projektion (DCP) ausgestattet.

2. Vorschau des Screeners
Es werden nur auf die Plattform hochgeladene Dateien berücksichtigt.

Artikel 3
Der Unterzeichnete garantiert und erklärt sich im Namen des Unterzeichneten und aller Eigentümer des Projekts damit einverstanden, dass das Institut keine Ansprüche, Zusicherungen oder Garantien abgegeben hat und keine Zusicherungen in Bezug auf den internen Prozess abgegeben hat, der vom Institut bei der Auswahl von Projekten zur Aufnahme in das Festival angewendet wird, und dass die Einreichung des Projekts weder Verpflichtungen noch Verantwortung für das Institut, das Festival oder Psarokokalkokali darstellt. Keine nahestehenden Parteien, die Unterzeichner, die Eigentümer des Projekts oder andere Projektbeteiligte Personen mit Kommentaren, Feedback oder anderen Informationen im Zusammenhang mit der Besichtigung oder Prüfung des Projekts durch das Institut im Hinblick auf eine mögliche Aufnahme in das Festival.

Der Unterzeichnete garantiert und erklärt sich im Namen des Unterzeichneten und aller Eigentümer des Projekts damit einverstanden, dass durch die Einreichung des Projekts an das Institut dem Institut und allen vom Institut beschäftigten, vom Institut beauftragten oder anderweitig direkt mit dem Institut verbundenen Personen das unwiderrufliche Recht eingeräumt wird, alle mit dem Projekt verbundenen digitalen Ressourcen anzusehen und/oder herunterzuladen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, jegliche Darstellung des Projekts in Form von Videodateien, Standbildern, über das Internet gestreamte Vermögenswerte und/oder alle anderen Vermögenswerte und Informationen vom Antragsteller auf dem Antrag angegeben. Alle oben genannten digitalen Ressourcen bleiben bis zum Abschluss des Festivals am 2. Juni 2023 aktiv und für das Institut zugänglich. Jegliche zufällige oder sonstige Verbreitung dieser Materialien liegt nicht in der Verantwortung des Instituts oder der mit Psarokokalo verbundenen Parteien.

Der Unterzeichnende erklärt, dass, falls der Unterzeichnende das für den Abschluss von Verträgen im Staat seines Hauptwohnsitzes geltende gesetzliche Mindestalter für den Abschluss von Verträgen noch nicht erreicht hat, dem Institut eine unterschriebene, schriftliche Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds des Unterzeichners vorliegt.

Artikel 4
Aufnahmeverfahren und Auswahl
Die Teilnehmer müssen ihre Filme über die Online-Plattform für die Einreichung einreichen.
Das folgende Material muss der Online-Einreichung beigefügt werden:

- 2 Standbilder aus dem Film (je nach Film entweder in Farbe oder Schwarzweiß — kein Poster, keine Bilder von einem Filmset oder einer Crew), die in jeder Publikation verwendet werden können
- 1 Foto des/der Regisseurs/der Regisseure
- 1 Liste/Transkript des Dialogs in der Originalversion und englischer Übersetzung
- 1 hochgeladene Videodatei des Films.
Die Übertragung einer Videodatei zu Vorschauzwecken erfordert eine Teilnahmegebühr.

Termine für das Festival:
- 10. April 2023 für Filme
Die Liste der ausgewählten Filme wird auf der Website des Festivals verfügbar sein.


Artikel 5
Versand von Festivalkopien ausgewählter Filme

Die Festplatte mit DCP- und QuickTime-Dateien ausgewählter Filme muss vorzugsweise per EMS (TNT, DHL, FedEx) zum Empfang bis spätestens 12. April 2022 an das Festivalbüro geschickt werden.

Versand- und Rücksendekosten werden von den Teilnehmern getragen.

Artikel 6
Technische Anforderungen für digitale Dateien ausgewählter Filme, die auf dem Festival gezeigt wurden
Die Finalisten können ihr Material über Online-Sharing-Dienste (wie WeTransfer, Dropbox usw.) einreichen, indem sie ausschließlich festival.psarokokalo@gmail.com als E-Mail-Referenz verwenden. Die Dateien sollten vorzugsweise im MP4- oder MOV-Format mit H264-Codierung vorliegen.

DCPs müssen uns ohne KDM-Verschlüsselungsschlüssel und mit einer Version in QuickTime 1080p (Videocodec H264/MPEG-4 AVC; Audiocodec AAC; Bitrate von 10 MB/s oder mehr) oder Pro Res 422 geliefert werden.

Artikel 7
Autorisierung der Veröffentlichung
Alle Texte, Daten und Fotos, die von den Teilnehmern während der Online-Einreichung über die Plattform an Psarokokalo übermittelt wurden, werden als Referenz in verschiedenen zweisprachigen Online- und Offline-Publikationen verwendet (einschließlich Festivalkatalog, Kurzfilmmarkt-Katalog, Website, Videothek-Screens). Dieses Material kann vor der Veröffentlichung übersetzt, korrigiert oder bearbeitet werden. Gemäß den Bestimmungen dieser Regeln erteilen alle Teilnehmer Psarokokalo die kostenlose Erlaubnis, dieses Material für die oben genannten Zwecke zu veröffentlichen und zu verwenden.

Artikel 8
Garantien
Die Teilnehmer erklären, dass sie über alle Urheberrechte, geistigen Eigentumsrechte und alle anderen Arten von Rechten oder Genehmigungen verfügen, die für die Teilnahme des Films am nationalen, internationalen oder Laborwettbewerb sowie für alle anderen Rechte, die Psarokokalo gemäß den Bestimmungen dieser Vorschriften gewährt werden. Folglich garantieren die Teilnehmer Psarokokalo gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen und Klagen, die Dritte aus welchem Grund auch immer gegen Psarokokalo erheben. Die Teilnehmer verpflichten sich, Psarokokalo für alle Kosten, insbesondere Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren, sowie für direkte oder indirekte Schäden sowie gegen Psarokokalo verhängte Strafen oder Zahlungen, die sich aus einem mit dem Kläger geschlossenen Vergleich ergeben, zu garantieren, zu entschädigen und schadlos zu halten. Darüber hinaus werden die Teilnehmer daran erinnert, dass der Nichtbesitz der Rechte und Genehmigungen, die für die Teilnahme des Films am nationalen, internationalen oder Lab-Wettbewerb erforderlich sind, sowie für alle anderen Rechte, die Psarokokalo gewährt werden, wie in diesem Artikel erwähnt, zur Anwendung straf- und zivilrechtlicher Sanktionen führen kann, wie gesetzlich vorgesehen.

Artikel 9
Kurzfilm-Markt
Alle zur Auswahl eingereichten Filme werden im Short Film Market-Katalog aufgeführt, unabhängig davon, ob ein Film offiziell ausgewählt wurde oder nicht. Weitere Informationen finden Sie unter den Vorschriften für den Kurzfilmmarkt.

Artikel 10
Andere Abschnitte
Die Teilnehmer sind sich einig, dass die für den Internationalen Wettbewerb eingereichten Filme für andere Sektionen ausgewählt werden könnten, die Teil der offiziellen Auswahl des Festivals sind: Young Audience, Eco Perspectives, Architecture Day und mehr.

Artikel 11
Fernsehübertragung und Internet
Die Teilnehmer geben Psarokokalo die kostenlose Erlaubnis, Ausschnitte der ausgewählten Filme, die auf dem Festival präsentiert werden, auf terrestrischen, digitalen, Kabel-, Satelliten- und ADSL-Fernsehkanälen sowie auf Internetseiten zu reproduzieren und auszustrahlen. Diese Clips sind auf 10% der Gesamtdauer eines Films begrenzt und dürfen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Sie können nur als Teil von Geschichten über das Festival, TV- oder Webprogramme und Interviews und/oder Werbetrailern oder Werbung für aktuelle oder zukünftige Ausgaben des Festivals verwendet werden. Die Genehmigung zur Verwendung dieser Clips wird für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Tag der Einreichung des Films auf der Plattform erteilt und kann durch stillschweigende Vereinbarung verlängert werden, sofern sie nicht mindestens zwei (2) Monate vor Ablauf per Einschreiben gekündigt wird.

Artikel 12
Archivierung und Ansicht von Filmen in Psarokokalo

Seit seiner Gründung hat sich Psarokokalo stets der Bewahrung des Kurzfilmerbes verschrieben. Zu diesem Zweck werden alle zur Auswahl eingereichten Videoaufnahmen von Psarokokalo gespeichert und archiviert. Psarokokalo muss sie möglicherweise zur besseren Speicherung in neue aktuelle oder zukünftige (digitale oder andere) Formate übertragen. Die Teilnehmer geben Psarokokalo die kostenlose Erlaubnis, im Rahmen seiner Mission, das Erbe des Kurzfilms zu bewahren, die kostenlose, individuelle Konsultation der in Psarokokalo archivierten Filme für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Datum der Einreichung des Films auf der Plattform durchzuführen und durch stillschweigende Vereinbarung zu verlängern, sofern die Kündigung nicht mindestens zwei (2) Monate vor Ablauf durch Einschreiben erfolgt.

Artikel 13
Verlängerung des Festivals
Filme, die für die Präsentation auf dem Festival ausgewählt wurden, können zur kostenlosen Einzelbetrachtung in den örtlichen Bibliotheken der Gemeinde Psarokokalo, denen das Ressourcenzentrum angeschlossen ist, zur Verfügung gestellt werden. Die Teilnehmer geben Psarokokalo die kostenlose Erlaubnis, eine Videomontage aus Auszügen mehrerer Filme zu erstellen, die auf dem Festival ausgewählt wurden (insbesondere preisgekrönte und preisgekrönte Filme) und sie in einem beliebigen Format für Festivalwerbezwecke in Griechenland und im Ausland zu zeigen, und zwar für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum der Einreichung des Films auf der Plattform und verlängerbar durch stillschweigende Vereinbarung, sofern nicht mindestens zwei (2) Monate vor Ablauf der Laufzeit durch Einschreiben gekündigt wird.

Artikel 14
Kauf von Filmen
Psarokokalo kann den Produzenten um das Recht bitten, vom Psarokokalo Short Film Festival eine Kopie jedes ausgewählten Films, insbesondere der preisgekrönten Filme, zu erwerben. Psarokokalo verpflichtet sich, diese Filme ausschließlich für eigene rein kulturelle, nichtkommerzielle Zwecke zu verwenden.

Artikel 15
Nicht näher bezeichnete Fälle und Streitigkeiten Psarokokalo oder sein Vertreter werden alle nicht näher bezeichneten Fälle gemäß den Bestimmungen dieser Vorschriften beilegen und können Sondergenehmigungen für berechtigte und spezifische Anfragen gewähren.

Artikel 16
Diverses
Die Teilnahme am Festival setzt die vorbehaltlose Annahme aller in den vorliegenden Bestimmungen festgelegten Bedingungen voraus. Psarokokalo oder sein Vertreter behalten sich das Recht vor, jede Einreichung zu stornieren oder geeignete Maßnahmen zu ergreifen, falls gegen die Vorschriften verstoßen oder auf Verhalten reagiert wird, das den Verlauf des Festivals beeinträchtigt. Im Falle eines Rechtsstreits sind ausschließlich die Gerichte Griechenlands zuständig und zuständig.

Artikel 17
Jury - Preise
Die Festivalleitung des Psarokokalo ISFF ernennt die Mitglieder der Jury.
-Die Jury der Kategorie Kurzfilme der 15. Ausgabe von Psarokokalo 2023 wird aus Mitgliedern aus verschiedenen Ländern bestehen, die sich im internationalen Filmsektor auskennen und im Weltkino tätig sind. Maximal 2 Mitglieder werden die griechische Staatsbürgerschaft besitzen.

- Die Jury wird aus angesehenen Vertretern bestehen: Filmemachern, Filmschaffenden (Regisseuren, Redakteuren, Drehbuchautoren usw.), Schauspielern und Schauspielern, Produzenten, Programmplanern von Filmfestivals, Filmkritikern und Vertretern des Kultursektors.

- Die Jury wird für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Geschlecht, Geografie und Art der Repräsentation des Themas sorgen.

- Die Mitglieder der Jury dürfen keinerlei Verbindung zu den Filmen oder zu den Unternehmen haben, die die im Psarokokalo ISFF konkurrierenden Filme produzieren, vertreiben oder bewerben, weder künstlerisch noch finanziell.

- Entscheidungen müssen mit der absoluten Mehrheit aller anwesenden Jurymitglieder getroffen werden.

- Jedes Jurymitglied ist verpflichtet, einen Text für die Veröffentlichung des Festivals zu verfassen, der auf der offiziellen Website des Festivals veröffentlicht wird.

- Die offiziellen Sprachen von Psarokokalo ISFF und seiner Jury sind Englisch und Griechisch.
Die Auswahlkommission und die Jury behalten sich das Recht vor, den würdigsten Arbeiten besondere Erwähnungen zuzuschreiben.

Auszeichnungen
Internationaler Hauptpreis nach Kategorien
Nationaler Großer Preis
Preis für den besten Film für Menschenrechte mit Schwerpunkt Diversität
„RINI“ - Bester Kurzfilm
Publikumspreise Psarokokalo

Artikel 18
Das Internationale Kurzfilmfestival Psarokokalo ist nicht verantwortlich für den Verlust von Material vor oder nach dem Ende der eigentlichen Veranstaltung.

Artikel 19
Die beim Festival eingereichte Kopie des Films verbleibt zusammen mit dem Anmeldeformular und dem Werbematerial im Archiv des Festivals und wird automatisch Teil der Bibliothek und des Filmmarktmaterials des Festivals.


Artikel 20
Das Internationale Kurzfilmfestival Psarokokalo behält sich das Recht vor, einen Teil der eingesendeten Filme innerhalb und außerhalb des Festivalgeländes zu projizieren, wann immer dies aus Gründen der Förderung des Festivals und nicht für kommerzielle Zwecke erforderlich ist.

Artikel 21
Das Internationale Kurzfilmfestival Psarokokalo behält sich im Rahmen seiner anderen Aktivitäten das Recht vor, die teilnehmenden Filme über das angegebene Festivaldatum hinaus zu projizieren.

Artikel 22
Die Verwendung von Aufnahmegeräten im Festivalbereich ohne Genehmigung des Organisationskomitees ist strengstens untersagt.

Artikel 23
Teile der Veranstaltung werden gefilmt. Mitglieder des Publikums und teilnehmende Künstler, die in diesen Teilen auftreten können, haben keinen Anspruch gegenüber dem Veranstalter.

Artikel 24
Die Kyklos Civil Non Profit Company behält sich das Recht vor, das Festival aufgrund von Umständen, auf die sie keinen Einfluss hat, abzusagen. Das Organisationsteam des Festivals kann beschließen, die Veranstaltung bei Bedarf auszusetzen oder zu ändern.

Artikel 25
Im Streitfall gilt die griechische Version der Teilnahmebedingungen als gültig. Zuständig für Rechtsstreitigkeiten sind die Gerichte von Athen.

Artikel 26
Der Versand des unterschriebenen Teilnahmeformulars setzt die vollständige und vorbehaltlose Annahme der oben genannten Teilnahmebedingungen voraus.

Vorschriften für den Kurzfilmmarkt
Die Registrierung eines Films auf dem Short Film Market bietet die Möglichkeit, seine Sichtbarkeit und Werbung in den Publikationen, Nachschlagewerken und Informationsinstrumenten sicherzustellen, die einer Reihe von wichtigen Vertretern der Branche und Kurzfilmfachleuten zugänglich gemacht werden. Die Registrierung für den Short Film Market ist kostenlos.

Der Psarokokalo Short Film Market wird von der Kyklos Non Profit Company zusammen mit dem Festival organisiert, um die Wirtschaftstätigkeit zu fördern und die professionelle Interaktion im Kurzfilmsektor zu fördern. Der Short Film Market ist ein einzigartiger Ort für Treffen, Werbung und Networking. Die digitale Videobibliothek ist ein hervorragendes Tool für die Suche nach Talenten.
Einige Produktionen werden nach Herkunft oder Thema hervorgehoben, um die Nutzung der Videobibliothek und die Suche nach hochwertigen Programmen zu erleichtern. Die Registrierung für den Markt beinhaltet die folgenden Dienste:
- Der Film wird für einen Zeitraum von neun Monaten in die Videobibliothek Short Film Market aufgenommen und dort online über einen sicheren Server erweitert (beschränkt auf Branchenvertreter, auf die der Psarokokalo Short Film Market verweist);

- Die angegebene Kontaktperson und der Vertriebspartner jedes Films können auf die Erfolgsbilanz und die Kontaktdaten der Profis zugreifen, die ihren Film gesehen haben, entweder mit ihren Codes von ihrem Pro Services-Konto auf der Website des Psarokokalo Short Film Festivals oder auf Anfrage nach Codes für einen begrenzten Pro-Service, der auf die Erfolgsbilanz ihres Films beschränkt ist.
- Eine Person, die den Film vertritt, erhält 1 kostenlose Akkreditierung.

Artikel 27
Verhaltenskodex: Das Institut fördert ein Umfeld, in dem mutige, kreative und unverwechselbare Stimmen gewürdigt werden. Das Institut setzt sich dafür ein, dass Filmemacher, ihre Teams und Festivalteilnehmer das Festival ohne Belästigung, Diskriminierung, Sexismus und bedrohliches oder respektloses Verhalten erleben können. Das Institut behält sich das Recht vor, eine Einladung zur Teilnahme am Festival für Personen, die sich so verhalten, zurückzuziehen.

Der Unterzeichnete bestätigt hiermit im Namen aller Projekteigentümer, dass der Unterzeichnete die Regeln und Vorschriften für die Einreichung eines Projekts beim Festival Psarokokalo gelesen und verstanden hat.

Mit dem Ausfüllen des Einreichungsantrags für das Psarokokalo Film Festival 2023 erklärt der Unterzeichnende im Namen des Unterzeichnenden und aller Projekteigentümer freiwillig und ausdrücklich alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen und Bestimmungen und erklärt sich damit einverstanden. Die Parteien erkennen an, dass das Festival, das Institut oder irgendwelche mit Psarokokalo verbundenen Parteien keinerlei mündliche Zusicherungen, Anreize, Versprechen oder Zusicherungen, die nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind, gegenüber den Unterzeichnern oder den Eigentümern des Projekts abgegeben wurden.

Nicht näher bezeichnete Fälle und Streitigkeiten
Psarokokalo oder sein Vertreter werden alle nicht näher bezeichneten Fälle gemäß den Bestimmungen dieser Vorschriften regeln. Die Registrierung auf dem Kurzfilmmarkt setzt die vorbehaltlose Annahme aller hier aufgeführten Bedingungen voraus. Im Streitfall gilt die griechische Version der Teilnahmebedingungen als gültig. Zuständig für Rechtsstreitigkeiten sind die Gerichte von Athen.

Kontakt: festival.psarokokalo@gmail.com




  

 
  

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