Standard-Gebühr
2€
-8%
1.84€
Einsendungs-Frist
19 Mai 23
0.16€
07 Jan 2023
Aufruf zu Einschreibungen
19 Mai 2023
Festival geschlossen
19 Jun 2023
Benachrichtigungsdatum
07 Jul 2023
08 Jul 2023
Festival Start: 07 Juli 2023 Festival Ende: 08 Juli 2023
Das InFest Film Festival ist ein zweitägiges Freak-Kurzfilmfestival, das in Rubí stattfindet, einer Stadt des Asphalts, der Industrie und des Rauchs in den Valles Occidental, einer Region in der Nähe von Barcelona (Spanien).
Das InFest-Festival ist ein fester und klarer Vorschlag: Rubí soll der Rubiwood of the Vallés Distrikt genannt werden. In den letzten 8 Jahren hat InFest das bestmögliche Kurzfilmerlebnis organisiert: Vorführungen im Freien, Konzerte, Barservice und alle Arten von Aktivitäten rund um das Kino. Was können wir sonst noch verlangen?
Das InFest widmet sich der Präsentation neuer Kurzfilme (produziert nach dem Jahr 2018), die Sci-Fi-, Fantastic-, Freak- und Horror-Elemente zeigen. Kurzfilme dürfen eine Länge von 15 Minuten nicht überschreiten (ohne Credits). Ausländische Filme MÜSSEN auf Spanisch oder Katalanisch synchronisiert oder untertitelt werden, sonst wird der Film nicht akzeptiert.
Im Jahr 2023 feiert InFest seine 8. jährliche Ausgabe. Nach der COVID-19-Pandemie wurde das InFest in das Amphitheater der Burg von Rubí („El Castell“) verlegt, einer Verteidigungsanlage aus dem 13. Jahrhundert, in der öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 2000 Personen stattfinden können. Das Amphitheater verfügt über Sitzplätze, Bühne und Bar! Der Jurypreis und der Publikumspreis werden mit 1000 bzw. 250 Euro dotiert.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER ACHTEN AUSGABE DES INFEST RUBÍ FESTIVALS 2023
1. Kurzfilme jeder Nationalität und Sprache können teilnehmen.
2. Jede Person kann ohne Altersbeschränkung teilnehmen.
3. Jeder Filmemacher kann mehr als ein Werk einreichen.
4. Die eingereichten Kurzfilme müssen fiktive Werke sein, die FANTASTIC-, FREAK-, SCI-FI- und/oder HORROR-Elemente enthalten.
5. Kurzfilme dürfen nicht länger als 15 Minuten sein (ohne Abspann).
6. Kurzfilme mit Kommentaren oder Dialogen in anderen Sprachen als Spanisch oder Katalanisch müssen in einer dieser beiden Sprachen untertitelt oder synchronisiert sein.
7. Kurzfilme, die nicht die technischen Voraussetzungen für eine gute Visualisierung haben, werden abgelehnt.
8. Kurzfilme, die vor dem 1. Januar 2019 gedreht wurden, werden nicht akzeptiert.
9. Werke, die bereits in früheren Ausgaben eingereicht und als Finalisten ausgewählt wurden, werden nicht zugelassen.
10. Die Frist für die Einreichung von Kurzfilmen endet am 12. Mai 2023.
11. Eine Kopie des Kurzfilms muss in digitalem Format mit einer Mindestauflösung von 1280x720 Pixeln in einem dieser digitalen Formate eingereicht werden: AVI, MPEG, MOV, WMV, MKV usw., wobei das Video in H264 und Audio in AAC codiert ist.
Kurzfilme können über einen File-Hosting-Dienst online gesendet werden. In diesem Fall muss der Download-Link an die E-Mail-Adresse infest.rubi@gmail.com gesendet werden.
Jedes Werk kann auch über digitale Plattformen wie FESTHOME hochgeladen werden.
12. Die Versandkosten werden von den Teilnehmern getragen.
13. Die Festivalorganisation und ihre Jury sind für die Auswahl der Werke, die am Wettbewerb teilnehmen, bzw. der Gewinner verantwortlich.
14. Die Festivalorganisation vergibt die folgenden Preise:
a) Preis der Jury für den „Besten Kurzfilm InFest Rubí 2023“, dotiert mit 1.000€.
b) Preis der Jury für den „Fast besten Kurzfilm InFest Rubí 2023“, dotiert mit 250€.
c) „Publikumspreis InFest Rubí 2023“, dotiert mit 250€.
Das Preisgeld wird auf ein Bankkonto überwiesen. Die Festivalorganisation übernimmt in keinem Fall Überweisungsgebühren auf Bankkonten außerhalb der EU-Länder.
15. Die Gewinner werden am Ende der Vorführung der Kurzfilme im Rahmen der Abschlussgala bekannt gegeben, die für Samstag, den 8. Juli 2023 geplant ist.
16. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Die Organisation behält sich das Recht vor, in keiner Kategorie Gewinner zu nennen.
17. Die Organisation kann Fragmente der ausgewählten Werke für die Verbreitung des Festivals in allen Medien auf unbestimmte Zeit verwenden. Nicht zur Kommerzialisierung bestimmt.
18. Alle Werke werden Teil der Videothek des Festivals und können zu nichtkommerziellen Kultur- und/oder Bildungszwecken gezeigt werden.
19. Alle in Katalonien produzierten Kurzfilme, die an der 8. Ausgabe des InFest Festivals teilnehmen, kommen automatisch für den TAC Award infrage, der von der Federació d'entitats cinèfiles „Terror Arreu de Catalunya“ verliehen wird.
20. Die Einreichung eines Kurzfilms beim InFest Festival setzt die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus. Jede Situation oder jedes Ereignis, das in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vorgesehen ist, wird gemäß den Kriterien des Festivals gelöst. InFest haftet nicht für die Verletzung der geistigen Eigentumsrechte der präsentierten Werke.
21. Die Organisation als die für die Feier der Veranstaltung zuständige Stelle kann jede Klausel und Regel ändern, falls dies für erforderlich erachtet wird.
Standard-Gebühr
2€
-8%
1.84€
Einsendungs-Frist
19 Mai 23