Sehsüchte Internationales Studierendenfilmfestival (54)

Sehsüchte International Student Film Festival



Deadlines

30 Nov 2024
Call for entries

12 Jan 2025
Final deadline

21
days

10 Mar 2025
Notification date

23 Apr 2025
27 Apr 2025

Address

Marlene-Dietrich-Allee 11,  14482, Potsdam, Brandenburg, Germany


Festival description
Student Films
Short film festival
Feature film festival


Festival requirements
 Film festival
 Fiction
 Documentary
 Animation
 Fantastic
 Terror
 Experimental
 Music Video
 Other
 Any Genre
 Any Theme
 Does NOT have submission fees
 International Festival
 Physical Location
 January 2024
 Production countries: Any
 Shooting countries: Any
 Director nationalities: Any
 Debut Films 
 School projects 
 Short Films 
 Feature Films 
 Any language
 Subtitles 
English
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Photo of Sehsüchte Internationales Studierendenfilmfestival
Photo of Sehsüchte Internationales Studierendenfilmfestival
Photo of Sehsüchte Internationales Studierendenfilmfestival
Photo of Sehsüchte Internationales Studierendenfilmfestival

German
English


Festival start: 23 April 2025      Festival end: 27 April 2025

Vom 23. bis 27. April 2025 findet die 54. Ausgabe des Internationalen Studierendenfilmfestivals Sehsüchte in Potsdam statt, welches zu Europas größten Festivals für Nachwuchsfilm gehört. Hier wird aufstrebenden Filmemacher:innen aus der ganzen Welt eine Plattform geboten, um ihre Werke vor einem breiten Publikum zu präsentieren und Kontakte in die Branche zu knüpfen. In den 1970ern als Nachwuchsfilmschau der DDR gestartet, konnte sich Sehsüchte über die Jahrzehnte als international bedeutendes Filmfestival etablieren und ist aus der Berliner und Brandenburger Kulturlandschaft nicht mehr wegzudenken.
Sehsüchte versteht sich als Ort der Begegnung und Gestaltung, als Event kultureller Vielfalt und Feier des Kinos, heute wie morgen. Die Organisation und Umsetzung des Festivals liegt vollständig in den Händen von Studierenden der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF. Dies ermöglicht einen dynamischen Austausch zwischen jungen Talenten, Medienmacher:innen und Forschenden.
Motto: beyond
Das Filmfestival Sehsüchte steht im Jahr 2025 unter dem Motto beyond. Das Motto soll die vielfältigen und tiefgehenden Aspekte des Festivals betonen, die über das Gewöhnliche hinausgehen und sowohl die Vergangenheit als auch die Zukunft des Filmschaffens miteinander verbinden. beyond verkörpert die Idee, eine Brücke zwischen nostalgischen Elementen und modernen Innovationen zu schlagen. Dabei stehen besonders die Synergien im Vordergrund, die entstehen, wenn unterschiedliche Generationen und Perspektiven, junge Filmschaffende und Branchen Expert:innen miteinander in Kontakt treten und voneinander lernen. beyond spiegelt die Vielfalt der Geschichten wider, die bei Sehsüchte erzählt werden sollen. So positionieren wir uns im zunehmend polarisierten Gesellschaftsklima als gewillt, allen Stimmen Gehör zu schenken und offen zu bleiben. Unabhängig von Herkunft, finanziellen Mitteln, Bildungsstand, Geschlecht und unseren weiteren Verschiedenheiten möchten wir allen eine Chance auf eine Plattform bieten. Wir wollen unser Festival beyond boxes, borders und barriers denken. Mit beyond laden wir unser Publikum dazu ein, den eigenen Horizont zu erweitern und neue Ideen und Konzepte zu erkunden. Dabei sollen kulturelle, geografische und ideologische Grenzen überwunden werden, um eine Plattform für eine diverse Narrative zu schaffen.




Sektionen
● Spielfilm
● Dokumentarfilm
● Engagierter Film
● Fokus: Animation
● Future: Kids
● Future: Teens
● Virtual Reality
● Exhibition - Beyond the Screen
● Schreibsüchte
● Retrospektive
● Showcase
● Genrefilm

Cash Prizes: 35,000€

Preise

Bester Spielfilm
Herausragende Künstlerische Leistung in einem Spielfilm
Bester Dokumentarfilm
Herausragende Künstlerische Leistung in einem Dokumentarfilm
Bester Animationsfilm
Bester Engagierter Film
Bester Kinderfilm
Bester Jugendfilm
Bestes VR-Projekt
Bestes Drehbuch
Bester Pitch

Auszeichnung

Bester Genrefilm (Publikumsauszeichnung)

Festivalanforderungen

Filmbeiträge müssen nach dem 1. Januar 2024 fertiggestellt worden sein und dürfen noch nicht bei einer vorherigen Sehsüchte-Ausgabe im Programm gelaufen sein. Eine Ausnahme stellen VR-Projekte dar, die in der VR-Sektion eingereicht werden. Für diese gilt, dass sie nach dem 1. Januar 2022 fertiggestellt worden sein müssen.
Es ist kein Premierenstatus erforderlich (eine vorherige Teilnahme an einem deutschen oder ausländischen Filmfestival ist kein Ausschlusskriterium).
Das Sehsüchte-Festival verlangt keine Einreichungsgebühr. Eventuell fallen Kosten durch die Einreichungsplattform an. Sehsüchte zahlt keine Screening Fees. Filme in nicht-englischer Sprache müssen bei der Einreichung Englisch untertitelt vorliegen. Filme, die in der Sektion Future eingereicht werden, müssen grundsätzlich alle Englisch untertitelt sein.


Regularien
Reglement des 54. Internationalen Studierendenfilmfestivals Sehsüchte
1. Teilnahmebedingungen
Für die Einreichung zum Sehsüchte Filmfestival zugelassen sind: Kurz-, Mittellang, Lang- und VR-Projekte sowie Drehbücher und Exposés im Rahmen von Schreibsüchte und Ausstellungsstücke der Digital Media Art für die Sektion Exhibition. Alle eingereichten Werke müssen von Studierenden hergestellt, im universitären, schulischen oder autodidaktischen Kontext entstanden oder Debütwerke von Nachwuchsfilmemacher:innen, Nachwuchskünstler:innen oder Quereinsteiger:innen sein.
2. Einreichungen
Eine vollständige Online-Registrierung sowie die Einreichung des Films ist via www.festhome.com bis spätestens zum 12. Januar 2025 erforderlich. Eingereichte Filme müssen per Download-Link für die Festivalorganisator:innen verfügbar sein.
Für die Einreichung eines Films müssen die Sichtungsdateien auf www.festhome.com hochgeladen sein und die weiteren geforderten Unterlagen das Sehsüchte-Festivalbüro spätestens am 12. Januar 2025 erreicht haben. Es muss sichergestellt werden, dass der Film mindestens bis zum 12. Mai 2025 online auf der Plattform verfügbar bleibt.
Das Sehsüchte-Festival behält sich vor, die Einreichungsfrist (12. Januar 2025) für alle oder einzelne Sektionen zu verlängern.
Für Filme, die in der Sektion Future eingereicht werden, gelten zusätzlich zu den oben genannten Bedingungen weitere Anforderungen (siehe Abschnitt 4.4). Für Filme, die in der Sektion Fokus: Animation eingereicht werden, gelten zusätzlich zu den oben genannten Bedingungen ebenfalls weitere Anforderungen (siehe Abschnitt 4.5). Für Drehbücher und Exposés in der Sektion Schreibsüchte gelten gesonderte Einreichungsbedingungen (siehe Abschnitt 4.6 und 4.7).
Hinweis für Debütfilmemacher:innen: Für Debütfilme soll auf der Einreichungsplattform die entsprechende Sektion mit „Debüt“ im Titel (z.B. Spielfilm Debüt) für die Einreichung verwendet werden.
3. Programm und Wettbewerb
Alle Filme, Drehbücher und Exposés, die für das offizielle Programm ausgewählt wurden, stehen im Wettbewerb um Preise und Auszeichnungen, eine Ausnahme bildet der Showcase. Mit der Einreichung stimmen die Einreichenden der potenziellen Auswahl des betreffenden Werks für einen der Wettbewerbe zu. Bei Auswahl zum Festivalprogramm durch die Programmkommission werden zwei Akkreditierungen an die Urheber:innen vergeben. Ein Rechtsanspruch bezüglich der Auswahl für das Festivalprogramm und die Wettbewerbe besteht nicht. In Ausnahmefällen behält sich das Sehsüchte-Festival vor, eingereichte Filme außerhalb des Wettbewerbs, jedoch im Rahmen des Festivals, zu zeigen.

3.1 Auswahl und Programmierung
Jedes eingereichte Werk (Film, Drehbuch, Exposé oder Ausstellungsstück) wird für alle in Frage kommenden Sektionen gesichtet. Die Auswahl und Programmierung der Werke sowie die Zuordnung zu den Wettbewerben erfolgen durch die Programmkommission und auf Grundlage der Sichtungsdateien bzw. der Drehbücher, Exposés oder Ausstellungsstücke.
Bei der Einreichung kann pro Film nur eine Sektion ausgewählt werden. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, dass der Film auch für andere Wettbewerbskategorien in Betracht gezogen wird. Das Sehsüchte-Festival behält sich vor, ein Werk für einen oder mehrere Preise zu nominieren.
Eine Benachrichtigung über eine Vorführung innerhalb des Festivalprogramms bzw. eine Teilnahme am Wettbewerb erfolgt voraussichtlich bis zum 18. März 2025 per E-Mail. Absagen werden über die Einreichungsplattform oder per E-Mail mitgeteilt. Aus organisatorischen Gründen kann die Benachrichtigung über eine Absage möglicherweise erst nach dem 18. März 2025 erfolgen. Die Programmkommission hat das Recht, Ausnahmen in besonderen und begründeten Fällen zu gestatten.
Im Fall der Auswahl des eingereichten Films durch die Programmkommission müssen Vorführkopien (Punkt 8.1 - 8.3) und weitere Unterlagen (Punkt 8.9) zur Verfügung gestellt werden.
4. Sektionen mit Preisen
4.1 Spielfilm
Diese Sektion umfasst Filme mit überwiegend fiktionalem Inhalt. In dieser Sektion laufende Filme haben die Chance auf folgende Preise : Bester Spielfilm (Kurz-, Mittellang & Langfilm, vergeben an die Regie), Herausragende Künstlerische Leistung in einem Spielfilm (Kurz-, Mittellang & Langfilm, vergeben an Bildgestaltung, Montage, originäre Filmmusik, Buch, Schauspiel, Szenografie, Tongestaltung oder Spezialeffekte). Die von der Programmkommission ausgewählten Spielfilme werden im Festivalprogramm gezeigt.
4.2 Dokumentarfilm
Diese Sektion umfasst Filme mit überwiegend nicht-fiktionalem Inhalt. Es können auch animierte Dokumentarfilme eingereicht werden. In dieser Sektion laufende Filme haben die Chance auf folgende Preise: Bester Dokumentarfilm (Kurz-, Mittellang & Langfilm, vergeben an die Regie) und Herausragende Künstlerische Leistung in einem Dokumentarfilm (Kurz-, Mittellang & Langfilm, vergeben an Bildgestaltung, Montage, originäre Filmmusik, Tongestaltung oder Buch). Die von der Programmkommission ausgewählten Dokumentarfilme werden im Festivalprogramm gezeigt.
4.3 Engagierter Film

Diese Sektion umfasst Filme, die in besonderem Maße aktivistisch auf gesellschaftlich relevante Themen aufmerksam machen und sich so für marginalisierte Gruppen einsetzen. Dabei kommen sowohl Dokumentarfilme als auch Fiktionsfilme und Animationsfilme in Frage (Kurz- Mittellang- oder Langfilm). Die von der Programmkommission ausgewählten engagierten Filme werden im Festivalprogramm gezeigt. Auch Filme mit engagiertem Charakter können in anderen Sektionen ausgezeichnet werden.


4.4 Future: Kids + Teens
Dieser Wettbewerb richtet sich an Zuschauer:innen ab 6 Jahren (Future: Kids) bzw. ab 12 Jahren (Future: Teens). Real- als auch Animationsfilme, fiktional wie non-fiktional, können eingereicht werden. In diesem Wettbewerb laufende Filme haben die Chance auf den Preis: Bester Kinderfilm oder Bester Jugendfilm. Die von der Programmkommission ausgewählten Kinder- und Jugendfilme werden im Festivalprogramm gezeigt.
Für diesen Wettbewerb gelten besondere Regeln zur Einreichung: Alle eingereichten Filme, die Dialog enthalten, müssen Englisch untertitelt sein. Da die Kinderfilme voraussichtlich während der Vorführung synchron eingesprochen werden, ist für jeden eingeladenen Film eine vollständige Dialogliste auf Deutsch (oder Englisch) erforderlich. Es gilt zu beachten, dass die Filme nach Einreichung eine FSK-Prüfung (FSK 0 bzw. FSK 6 oder FSK 12) durchlaufen, die auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) sowie der Grundsätze der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) durchgeführt wird. Eingereichte Filme, die von der FSK als für Kinder oder Jugendliche ungeeignet eingestuft werden, können leider nicht innerhalb der Future: Kids oder Teens Sektion gezeigt werden.
4.5 Fokus: Animation

Diese Sektion umfasst Filme, die überwiegend durch Animations- bzw. Tricktechnik entstanden sind. In diesem Wettbewerb laufende Filme haben die Chance auf den Preis: Bester Animationsfilm. Die von der Programmkommission ausgewählten Animationsfilme werden im Festivalprogramm gezeigt.
Die Einreichung muss die Programmkommission spätestens am 12. Januar 2025 erreicht haben.
Bei Fragen zur Einreichung bitte an fokusanimation@sehsuechte.de wenden.
4.6 Schreibsüchte: Drehbuch
Eingereichte Drehbücher haben im Rahmen von Schreibsüchte die Chance auf den Preis Bestes Drehbuch. Eingereicht werden können alle deutschsprachigen, noch unverfilmten Drehbücher für Spielfilme ab einer geplanten Mindestlaufzeit von 50 Minuten oder für Serienepisoden mit einer Laufzeit zwischen 45 und 60 Minuten inklusive einer Konzeptausarbeitung des weiteren Verlaufs der Serie von 10-25 Seiten. Die für den Wettbewerb nominierten Drehbücher werden voraussichtlich im Rahmen von Schreibsüchte: Kopfkino in einer szenischen Lesung in Auszügen vor Publikum verlesen. Sehsüchte behält sich vor, die szenische Lesung aufzuzeichnen und online zu veröffentlichen. Für die Bewerbung muss das über die Website zur Verfügung stehende Anmeldeformular ausgefüllt und mit dem Spielfilm-Drehbuch bzw. mit dem Serienepisoden-Drehbuch inkl. Konzept als PDF bis zum 12. Januar 2025 per E-Mail an schreibsuechte@sehsuechte.de geschickt werden.

4.7 Schreibsüchte: Pitch

Eingereichte Exposés haben die Chance auf den Preis: Bester Pitch. Im Rahmen einer Pitch-Veranstaltung während des Festivals präsentieren die nominierten Autor:innen die Konzepte ihrer bisher noch nicht verfilmten Idee für einen Spiel- oder Dokumentarfilm, eine Serie oder ein Format. Die Präsentation erfolgt als Pitch vor Publikum und Jury. Das eingereichte deutschsprachige Exposé darf eine Länge von 7 DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Für die Bewerbung muss das über die Website zur Verfügung stehende Anmeldeformular ausgefüllt und mit dem Exposé bis zum 12. Januar 2025 per E-Mail an schreibsuechte@sehsuechte.de geschickt werden.
Eine Nominierung verpflichtet zur Anwesenheit am Tag des Wettbewerbs, der innerhalb des voraussichtlichen Festivalzeitraums vom 23. bis 27. April 2025 stattfindet. Eine Benachrichtigung zum genauen Termin erfolgt mit der Einladung zum Festival. Sehsüchte behält sich die Möglichkeit vor, die Pitch-Veranstaltung aufzuzeichnen und online zu veröffentlichen.
4.8 Virtual Reality
Im Rahmen des Wettbewerbs für Virtual Reality (VR) besteht die Chance, den Preis für das beste VR-Projekt zu gewinnen. Zugelassen sind alle VR-Projekte ab einer Länge von zwei Minuten. Die Projekte müssen nach dem 1. Januar 2022 fertiggestellt worden sein. Im Ermessen der Auswahlkommission können auch non-lineare VR-Projekte in die Sektion aufgenommen werden.
Die VR-Projekte müssen gemäß den technischen Anforderungen als Videodateien oder interaktive Formate (siehe Punkt 8.1) eingereicht werden. Der Versand erfolgt über File-Sharing-Plattformen wie WeTransfer, Google Drive oder MyAirBridge an virtualreality@sehsuechte.de. Die Werke müssen spätestens bis zum 11. Februar 2025 eingereicht werden. Zusätzlich muss das über die Website verfügbare PDF-Anmeldeformular ausgefüllt und ebenfalls bis zum 11. Februar 2025 an virtualreality@sehsuechte.de geschickt werden.
Einreichungen in nicht-englischer Sprache müssen mit englischen Untertiteln versehen sein. Die ausgewählten VR-Projekte werden während des Festivals in einem VR-Space ausgestellt. Sollte das Werk bei der Einreichung noch nicht fertiggestellt sein, muss die finale Datei spätestens bis zum 15. März 2025 für die Ausstellung bereitgestellt werden.
Die Dateien werden ausschließlich zum Zweck der Programmauswahl gespeichert, und nur das Festival-Team hat Zugriff darauf. Nicht ausgewählte Arbeiten werden nach Abschluss des Auswahlprozesses gelöscht.
Bei Fragen zur Sektion Virtual Reality wenden Sie sich bitte an: virtualreality@sehsuechte.de.
4.9 Sonstiges
Filme anderer, oben nicht aufgeführter, Kategorien (z.B. Experimentalfilm, Tanzfilm, Erotikfilm, Musikvideo) werden durch die Programmkommission zu einer der oben genannten Kategorien zugeordnet und haben die Chance, für eine der oben genannten Preiskategorien nominiert und im Festivalprogramm gezeigt zu werden. Image- oder Werbefilme sind nicht zugelassen.
5. Sektion mit Auszeichnungen
5.1 Genrefilm
Diese Sektion umfasst fiktionale Werke aus den oben genannten Sektionen Spiel- und Animationsfilm (Kurz- & Mittellanger Film), die eindeutige Genre-Bezüge aufweisen (z.B. Horror, Fantasy oder Science-Fiction). Die von der Programmkommission ausgewählten Genrefilme werden im Festivalprogramm im Rahmen einer einmaligen Filmblockvorführung gezeigt und haben eine Chance auf die Auszeichnung Bester Genrefilm, die per Publikumsabstimmung ermittelt wird. Die ausgewählten Genrefilme bleiben Teil ihrer ursprünglichen Sektionswettbewerbe und haben weiterhin Chancen auf die jeweiligen Preise (Bester Spielfilm bzw. Bester Animationsfilm).


6. Jurys, Preise und Auszeichnungen
Über die Vergabe von Auszeichnungen und Preisen entscheiden unabhängige Jurys, bestehend aus Fachleuten und Persönlichkeiten aus der Film- und Medienbranche. Die besten Filme der Sektion Future werden durch eine Kinder- und Jugendjury bestimmt. Die Auszeichnung für den besten Genrefilm wird vom Publikum ausgewählt und orientiert sich ausschließlich an den Ergebnissen der Abstimmung.

7. Exhibition — Beyond the Screen
Im Rahmen der Exhibition - Beyond the Screen werden innovative Werke und Ausstellungsstücke audiovisueller Kunst gewürdigt, die moderne Technologien auf kreative Weise nutzen. Hierbei interessieren wir uns besonders für drei Kategorien: Live-Audiovisuals, Projection Mapping und künstlerische Forschung.

7.1 Live-Audiovisuals: Experimentelle Ansätze zu audiovisuellen Narrativen
Wir suchen unkonventionelle Projekte, die das Zusammenspiel von Klang und Bild erforschen. Dazu gehören experimentelle Ansätze audiovisueller Narrative, insbesondere Live-Performances, immersive Installationen und interaktive Medienkunst. Eine physische Anwesenheit der ausgewählten Künstler:innen während des gesamten Festivals ist obligatorisch, um die Projekte in einem Ausstellungs- und Performance-Raum vor Publikum zu präsentieren.
Bewerbungen sind bis zum 31. Januar 2025 per Mail an exhibition@sehsuechte.de möglich und müssen folgendes beinhalten:

Das ausgefüllte Anmeldeformular, das auf der Website unter der Rubrik "Exhibition -
Beyond the Screen" zum Download bereitsteht
eine detaillierte, zwei- bis dreiseitige Beschreibung der geplanten Arbeit (in Deutsch oder Englisch) inklusive Fotos und/oder Videos
einen Technical Rider (Layout, Setup, erforderliches Equipment)
eine kurze Biografie der Hauptbeteiligten (bis zu 150 Wörter)
eine Anfrage zu Reisekostenzuschüssen, falls benötigt
Unter Umständen sind Reisekosten-Zuschüsse möglich.

7.2 Projection Mapping im Waschhaus
Im Rahmen des Projection Mappings suchen wir nach fesselnden audiovisuellen, immersiven Werken in einer Dauer von mindestens zwei und maximal sieben Minuten. Hierfür muss bis zum 31. Januar 2025 Interesse angemeldet werden - schreiben Sie hierfür eine E-Mail an exhibition@sehsuehte.de mit dem Betreff “Projection Mapping”. Genaue Informationen und Corefiles werden auf Anfrage versendet. Konkrete Konzepte sowie eine kurze Biografie (bis zu 150 Wörter) müssen bis zum 07. Februar 2025 ebenfalls an exhibition@sehsuehte.de eingereicht werden und müssen folgendes beinhalten:

Das ausgefüllte Anmeldeformular, das auf der Website unter der Rubrik "Exhibition - Beyond the Screen" zum Download bereitsteht
Eine detaillierte, zwei- bis dreiseitige Beschreibung der geplanten Arbeit (in Deutsch oder Englisch) inklusive Fotos und/oder Video links
Die ausgewählten Konzepte werden voraussichtlich bis zum 14. Februar 2025 bekanntgegeben. Für ausgewählte Projekte ist bis zum 01. April 2025 ein Trailer und eine detaillierte Beschreibung einzureichen. Das endgültige Werk muss bis zum 07. April 2025 eingesendet werden. Für das Projection Mapping ist eine physische Anwesenheit des:der Künstler:in nicht zwingend erforderlich.

7.3 Künstlerische Forschung
Diese Kategorie richtet sich an Student:innen und junge Künstler:innen, die sich als Visionär:innen verstehen und tiefer in die Schnittstelle von Kunst, Technologie und kritischem Denken eintauchen möchten. Wir suchen künstlerische Forschungen und Konzepte, die den digitalen Medienraum hinterfragen und innovative Perspektiven auf ihre Rolle in Kunst, Gesellschaft und Kultur eröffnen. Eingereichte Projekte können Theoretische Forschungen, Essays, Praxisbasierte künstlerische Experimente, Diskussionspanels zu relevanten Themen, Workshops, Präsentationen, etc... umfassen.
Es dürfen unveröffentliche Projekte eigereicht werden, da wir uns gezielt an Student:innen und junge Forscher:innen wenden. Bewerbungen sind bis zum 31. Januar 2025 per E-mail an exhibtion@sehsuechte möglich und müssen folgendes beinhalten:

Das ausgefüllte Anmeldeformular, das auf der Website unter der Rubrik "Exhibition - Beyond the Screen" zum Download bereitsteht
Abstract (max. 300 Wörter): Eine Zusammenfassung des Projekts und seiner Relevanz für die Kategorie
Vollständiges Werk (optional): Falls verfügbar eine Videopräsentation oder das Paper

Das Exhibition-Team meldet sich nach der Abgabe der Bewerbung bis zum 28. Februar 2025 per E-Mail mit einer Ab- oder Zusage zurück. Weitere Schritte werden individuell besprochen. Von den Teilnehmer*innen wird verlangt, dass mindestens eine Person vor Ort anwesend ist, um das Projekt oder Vorhaben persönlich zu präsentieren.

Im Rahmen der Exhibition eingereichte Dateien werden zum Zweck der Programmauswahl
gespeichert. Nur das Festival-Team hat Zugriff auf die Dateien. Nicht ausgewählte Arbeiten erhalten eine Absage und werden aus der Datenbank gelöscht.
Bei Fragen zur Sektion Exhibition: Beyond the Screen wenden Sie sich bitte an
exhibition@sehsuechte.de.

8. Festivalfilme
8.1 Vorführformate
Alle für das Festivalprogramm ausgewählten Filme, außer VR-Projekte, müssen als Vorführkopie im DCP-Format bereitgestellt werden. Zulässig sind InterOp DCP und SMPTE DCP. Die Programmkommission behält sich vor, andere Formate der eingereichten Filme anzufragen (z.B. ProRes-Dateien).
Zudem muss eine Full-HD-Videodatei (1080p; .mp4;) bereitgestellt werden.
Für VR-Projekte gelten spezifische Formatvorgaben, die sich je nach Projekttyp unterscheiden.
360° 2D: Videodatei in UHD
360° 3D: Videodatei in UHD (TB-Format)
PC-VR linear: .exe
PC-VR interaktiv: .exe
Standalone-VR linear: .apk
Standalone-VR interaktiv: .apk
Alle VR-Projekte müssen mit gängigen VR-Brillen wie der Meta Quest oder Pico kompatibel sein. Der Ton muss in die Datei integriert sein. Für PC-VR-Inhalte ist zusätzlich eine Installationsanleitung erforderlich.
8.2 Einreichungsfrist und Versand der Vorführkopie
Alle Vorführkopien (DCPs und Videodateien) der eingeladenen Wettbewerbsbeiträge müssen spätestens bis zum 22. März 2025 eingegangen sein. Idealerweise erfolgt der Versand der Vorführkopien per File-Sharing-Plattform (z.B. WeTransfer, Dropbox, Google Drive). Alternativ können die Vorführkopien auch per Post verschickt werden.
Die Adresse lautet:
Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF
Sehsüchte – „Vorführkopie“
Marlene-Dietrich-Allee 11
14482 Potsdam-Babelsberg
Sendungen, die aus Ländern außerhalb der EU geschickt werden, müssen folgenden Hinweis tragen, um Zollgebühren möglichst gering zu halten: “No commercial value, for cultural purposes only“. Falls ein Warenwert einzutragen ist, sollte dieser so gering wie möglich angegeben werden. Sehsüchte kann keine Transport-, Zoll- oder sonstigen Kosten übernehmen, die mit dem Versand der Vorführkopie und weiteren Unterlagen verbunden sind. Kosten, die wegen falscher Deklaration entstehen, müssen dem:der Absender:in in Rechnung gestellt werden. Außerdem können Vorführkopien nach Terminvereinbarung persönlich im Sehsüchte-Büro in der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF abgegeben werden.
8.3 Sprachfassung der Vorführkopien
Vorführkopien in nicht-englischer Sprache müssen englische Untertitel enthalten. Alle nicht-englischsprachigen Filme des Festivalprogramms werden im Originalton mit englischen Untertiteln vorgeführt; nicht-deutschsprachige Kinderfilme werden möglicherweise simultan auf Deutsch eingesprochen. Alle Kinder- und Jugendfilme müssen englische Untertitel enthalten. Untertitel sollten sich am unteren Bildrand befinden, nicht innerhalb einer Letterbox.
8.4 Rückversand der Vorführkopien
Auf Wunsch werden die Vorführkopien innerhalb von acht Wochen nach Ende des Festivals zu der im Einreichungsformular angegebenen Adresse gesendet. Die Kosten für den Rückversand der Vorführkopien trägt das Sehsüchte-Festival. Die:der Festivalteilnehmer:in trägt die Haftung des Hin-, Rück- und Weitertransports.
8.5 Versicherung der Vorführkopien
Die Vorführkopien werden durch die:den Festivalteilnehmer:in für die Zeit des Festivals leihweise zur Verfügung gestellt. Die Vorführqualität ist abhängig von der Richtigkeit und Vollständigkeit der technischen Angaben über Ton und Format. Der Versicherungsschutz für die Kopie beschränkt sich auf Seiten von Sehsüchte auf den Materialwert der Kopie und ist gültig ab dem Zeitpunkt des Eintreffens im Festivalbüro (Download) bis zur Rücksendung an die im Einreichungsformular angegebene Adresse. Der Ersatz bei Verlust richtet sich nach der Deckung durch die Versicherung. Daneben wird die Haftung für leicht fahrlässiges Handeln durch Sehsüchte ausgeschlossen. Der:die Festivalteilnehmer:in trägt die Gefahr des Hin-, Rück- und Weitertransports.
8.6 Allgemeine Nutzungsrechte
Die Vorführkopien werden durch den:die Festivalteilnehmer:in für die Zeit des Festivals leihweise kostenlos zur Verfügung gestellt. Sehsüchte zahlt keine Screening Fees.
Die für das Festivalprogramm ausgewählten Werke können im Rahmen des Sehsüchte-Festivals bis zu sechs Mal öffentlich innerhalb der Sehsüchte-Spielstätten vorgeführt werden.
Dabei stellt der:die Festivalteilnehmer:in dem Festival die Vorführkopie ebenfalls bis zu sechs Monate nach Festivalende für mögliche Rückblick-Vorführungen zur Verfügung. Weiterhin besteht seitens Sehsüchte die Möglichkeit, den Film nach dem Festival auf einer Online-Plattform für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Die Zustimmung der Rechteinhaber:innen wird hierfür gegebenenfalls gesondert eingeholt.
Sehsüchte wird die Einreichenden im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich informieren. Das Festival erhält weitere vergütungsfreie, räumlich und zeitlich beschränkte Rechte entsprechend der im Einreichungsformular getroffenen Auswahl. Das Festival behält sich vor, alle ausgewählten Arbeiten für Sichtungs- und
Vorführzwecke zu digitalisieren.
Die einreichende Person bestätigt, dass im Falle einer Auswahl des eingereichten Films sämtliche erforderlichen Rechte für Sichtung und Vorführungen im Rahmen von Sehsüchte 2025 geklärt sind und an die Veranstaltenden übertragen werden.
Mit der Einreichung erklärt der:die Einreichende, dass er:sie Rechteinhaber:in an dem eingereichten Werk ist. Der:die Einreichende sichert zu, dass die zur Verfügung gestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind. Für den Fall, dass Dritte gegenüber dem Sehsüchte-Festival Ansprüche bzgl. der zur Verfügung gestellten Materialien und Werke geltend machen, hält der:die Einreichende Sehsüchte von diesen Ansprüchen frei und übernimmt auch die von Sehsüchte aufgewandten Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung.
Des Weiteren erklärt sich der:die Einreichende, dass sein:ihr ausgewähltes Werk von Sehsüchte räumlich und zeitlich unbegrenzt über als relevant eingestufte Kanäle beworben werden darf. Hierfür können die im Einreichungsprozess angegebenen Medieninhalte zur Erstellung von Werbe- und Marketingmittel für Sehsüchte verwendet werden. Die Gestaltung dieser Mittel liegt im Ermessen der Festivalorganisator:innen. Im Fall von filmischen Werken können Ausschnitte von maximal 10% der Gesamtlaufzeit für Werbe- und Marketingzwecke genutzt werden.
8.7 Screenings für Presse und Fachbesucher:innen
Akkreditierte Pressevertreter:innen und Fachbesucher:innen erhalten auf Wunsch die Möglichkeit alle Festivalbeiträge auf Basis der Vorführkopie zu sichten, sofern einem solchen Screening nicht ausdrücklich vor dem 22. März 2025 unter presse@sehsuechte.de schriftlich widersprochen wurde.
8.8 Archivierung der Sichtungsdateien, weitere Nutzungsrechte
Dem Festivalveranstalter wird weiterhin das Recht eingeräumt, Sichtungsdateien zeitlich unbegrenzt zu speichern (unabhängig vom Format) und für interne, nicht-kommerzielle Zwecke zu nutzen und zu archivieren.
Weiterhin wird dem Festivalveranstalter zeitlich unbegrenzt das Recht eingeräumt, die Filme bzw. Ausschnitte daraus zu Jubiläums- oder ähnlichen Filmuniversitätsveranstaltungen vorzuführen sowie, sofern die entsprechenden Rechte eingeräumt worden sind, im Rahmen von Berichterstattungen (des Festivals selbst, der Presse, der Filmuniversität) zu verwenden.

8.9 Weitere Unterlagen
Bei Auswahl des Filmbeitrages für das Festivalprogramm (weitere Informationen folgen mit der Zusage per E-Mail) werden zusätzliche Dokumente angefordert:
1. Vorführkopie (gemäß der Informationen unter Punkt 7.1)
2. Drei Standbilder (Stills) des eingereichten Films (jeweils digital, mindestens 1000x500px bei 300dpi, jpg) 3. Ein Foto der nominierten Person (digital, 600x800px bei 140dpi, jpg)
4. Bio- und Filmografie der nominierten Person
8.10 Online-Katalog und Programmheft
Sehsüchte beabsichtigt, die im Einreichungsformular genannten Informationen zu Titel, verwendeten Sprachen, Genre, Laufzeit, Produktionsjahr, Produktionsland, Produktionsfirma bzw. Institution, Farbe, ein oder mehrere Filmstills, ein Bild und eine Biografie sowie eine Filmografie der regieführenden Person oder anderen nominierten Personen aus dem Filmteam, Credits sowie eine Kontaktadresse in einem Onlinekatalog auf der Internetseite des Festivals (www.sehsuechte.de) zu veröffentlichen. Zur Kurzbeschreibung wird dabei entweder die angegebene Synopsis komplett oder teilweise verwendet bzw. ein eigener Text verfasst. Für ein mögliches Programmheft werden Auszüge der oben genannten Informationen verwendet.
9. Abschlussbemerkungen
Die Anmeldung eines Films, Ausstellungsstücks, Drehbuchs oder Exposés zum Sehsüchte-Festival bedeutet die Anerkennung des Reglements. Der:die Anmeldende hat sich gegenüber dritten Personen, die an der Produktion beteiligt waren, zu vergewissern, dass diese mit der Teilnahme einverstanden sind. Ein Rechtsanspruch bezüglich der Auswahl für das Festivalprogramm besteht nicht. Die Festival-Gesamtkoordination hat das Recht, alle in den Richtlinien nicht vorgesehenen Fälle zu regeln sowie Ausnahmen in besonderen und begründeten Fällen zu gestatten. Über alle in diesem Reglement nicht enthaltenen Fragen entscheidet die Festival-Gesamtkoordination.





  

 
  

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