Festival Start: 29 Mai 2026
Festival Ende: 30 Mai 2026
Künstliche Intelligenz verändert die Art und Weise, wie Filme gemacht werden. BAIFF (Bucharest AI Film Festival) ist Rumäniens erstes Festival, das sich diesem Wandel widmet. Wir bringen KI-Filmemacher und Fachleute aus der Film- und Werbebranche zusammen, um internationale Arbeiten zu zeigen, Perspektiven auszutauschen und eine Bestandsaufnahme darüber vorzunehmen, wohin sich das Handwerk entwickelt. Über den Wettbewerb hinaus ist BAIFF ein Gespräch zwischen zwei Welten. Wenn Sie Filme mit KI drehen, gehört Ihre Arbeit hierher.
1. Allgemeine Bestimmungen
Das Bucharest AI Film Festival (BAIFF) ist ein internationales Wettbewerbsfilmfestival, das sich der Schnittstelle von künstlicher Intelligenz und Filmemachen widmet. Es wird von der STESA (Society for Emerging Technologies, Sports and Arts), einer rumänischen NGO, organisiert und vom 29. bis 30. Mai 2026 in Bukarest, Rumänien, stattfindet.
2. Eignung
Filme können von jedem Regisseur, Künstler oder kreativen Profi ab 16 Jahren eingereicht werden, der in seinem Filmemachungsprozess mit KI-Tools arbeitet. Einsender unter 18 Jahren müssen zum Zeitpunkt der Einreichung die schriftliche Zustimmung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten vorlegen.
Um für den Wettbewerb in Frage zu kommen, müssen Filme:
- Verwenden Sie die generative KI-Technologie als primäres kreatives Instrument bei der Produktion ihrer Bilder oder Erzählungen. Filme, die KI ausschließlich für Nachbearbeitungsaufgaben (Hochskalierung, Neubeleuchtung, Farbkorrektur, Bearbeitung oder Soundtrack-/Musikgenerierung) verwenden, sind nicht teilnahmeberechtigt.
— Wurden am oder nach dem 1. März 2024 fertiggestellt.
- Haben Sie eine Mindestdauer von 2 Minuten.
- Haben Sie eine Mindestauflösung von 1080p (1920x1080).
- Fügen Sie englische Untertitel hinzu, wenn der Dialog oder die Erzählung in einer anderen Sprache als Englisch abgefasst sind.
Bewerber müssen eine kurze Zusammenfassung (max. 200 Wörter) vorlegen, in der die verwendeten KI-Tools (z. B. Sora, Runway, Kling, Midjourney) und ihre Rolle im kreativen Workflow detailliert beschrieben werden. BAIFF behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen über die KI-Pipeline anzufordern, die in allen eingereichten Filmen verwendet wird. Eine falsche Darstellung der in einer Einreichung verwendeten KI-Tools oder -Verfahren kann in jeder Phase, auch nach der Auswahl, zur Disqualifikation führen.
Einsendungen dürfen keine unautorisierten Abbildungen realer Personen (lebend oder verstorben) enthalten oder gegen geschütztes geistiges Eigentum verstoßen. BAIFF behält sich das Recht vor, jeden Film zu disqualifizieren, der gegen ethische Standards in Bezug auf Deepfakes oder nicht einvernehmliche Bildnisse zu verstoßen scheint. Das Festival verbietet strengstens den Einsatz von KI zur Generierung sexuell expliziter Inhalte oder Hassreden.
Mehrere Einreichungen desselben Antragstellers sind zulässig. Für jeden Film ist eine separate Einreichung erforderlich.
3. Gebühren für die Einreichung
BAIFF erhebt eine geringe Einreichungsgebühr von 5 EUR pro Film. Die Einreichungsgebühren sind unabhängig vom Auswahlergebnis nicht erstattungsfähig.
4. Auswahlverfahren
Alle eingereichten Filme werden von einem von BAIFF ernannten Auswahlausschuss bewertet, der sich aus KI-Kunstspezialisten, Filmemachern und Branchenfachleuten zusammensetzt.
Ausgewählte Filme werden während des Festivals gezeigt und von einer Jury aus Branchenfachleuten bewertet.
Die wichtigsten Bewertungskriterien sind:
- Innovativer Einsatz von KI im kreativen Prozess
- Künstlerischer Wert und Originalität
- Technische Ausführung
- Narrative und konzeptionelle Stärke
- Beitrag zum Dialog zwischen KI und traditionellem Filmemachen
Die Bildqualität kann als Bewertungsfaktor betrachtet werden, es wird jedoch davon ausgegangen, dass der aktuelle Stand der generativen Videotechnologie inhärente Einschränkungen mit sich bringt.
Weltpremieren können bevorzugt werden.
Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und können nicht angefochten werden.
5. Auszeichnungen und Preise
BAIFF vergibt zwei Arten von Preisen: Wettbewerbspreise, die von der Jury unter den ausgewählten Filmen ausgewählt werden, und Ehrenpreise, die vom Festival redaktionell vergeben werden, um herausragende Leistungen in bestimmten Bereichen des KI-Filmemachens hervorzuheben. Ehrenanerkennungen sind nicht wettbewerbsfähig und können für alle in Frage kommenden Beiträge vergeben werden, auch für Filme, die nicht für das Wettbewerbsprogramm ausgewählt wurden. Einzelheiten zu den Preisen werden auf baiff.ro veröffentlicht und aktualisiert, sobald sie bestätigt sind. Das Festival behält sich das Recht vor, Preiskategorien und Preise hinzuzufügen, zu ändern oder zurückzuhalten. Die Zuteilung und Form der Preise (Geld-, Sach- oder Ehrenpreise) liegt im alleinigen Ermessen von BAIFF.
6. Inhaltliche Beratung
Eingereichte Filme können reife oder sensible Inhalte enthalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Darstellungen von Gewalt, psychischer Belastung oder anderen Themen, die möglicherweise nicht für alle Zielgruppen geeignet sind.
BAIFF behält sich das Recht vor, jedem ausgewählten Film Inhalts- oder Altersempfehlungen zuzuweisen und diese Hinweise vor oder während der Vorführungen an das Publikum weiterzugeben. Bewerber können gebeten werden, bei der Auswahl inhaltliche Hinweise vorzulegen.
Inhalte, die gegen die in Abschnitt 2 festgelegten ethischen Verbote verstoßen (Deepfakes, nicht einvernehmliche Ähnlichkeiten, sexuell explizite Inhalte, Hassreden), bleiben unabhängig von ihrer künstlerischen Absicht unzulässig.
7. Materialien und Lieferung
Ausgewählte Filmemacher werden per E-Mail benachrichtigt.
Die Screening-Dateien müssen vor dem Festival über Dropbox, WeTransfer oder Google Drive zugestellt werden. Das Festival ist nicht verantwortlich für defekte Links oder beschädigte Dateien. Es liegt in der Verantwortung des Antragstellers, sicherzustellen, dass der bereitgestellte Download-Link bis zum Ende des Festivals aktiv bleibt.
Ausgewählte Filme müssen wie folgt bereitgestellt werden:
- Vorführung von Dateien in einem beliebigen digitalen Standardvideoformat (z. B. MP4, AVI, MOV, ProRes) mit der höchsten verfügbaren Auflösung und Qualität. Die Mindestauflösung beträgt 1080p (1920x1080). Jedes Seitenverhältnis wird akzeptiert.
- Werbematerial (Standbilder, Biografie des Regisseurs und Pressemappe, falls verfügbar)
- Technische Informationen und Prozessdokumentation
- Untertiteldatei im.SRT-Format (falls zutreffend)
Beiträge, die nach Ablauf der Einreichungsfrist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
BAIFF akzeptiert Einreichungen über mehrere Plattformen und kann ausgewählte Werke auch direkt einladen. Eingeladene Filme unterliegen denselben Zulassungskriterien und Bedingungen.
8. Rechte und Garantien
Mit der Einreichung eines Films erkennen die Antragsteller diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an und stimmen ihnen zu.
Der Antragsteller versichert und garantiert, dass er alle erforderlichen Rechte an Bild und Ton besitzt und dass die Ausstellung seines Films keine Rechte Dritter verletzt oder verletzt, einschließlich Rechte an Musik, Bildern, Ähnlichkeiten und anderen Inhalten. Der Filmemacher garantiert, dass es sich bei dem Werk um ein Originalwerk handelt und dass er über das gesetzliche Recht verfügt, die Vorführung aller Bestandteile des Films zu genehmigen.
Für ausgewählte Filme behält sich BAIFF das Recht vor:
a) Verwenden Sie Informationen, Bilder, Trailer und Ausschnitte (nicht mehr als 20% und bis zu 40 Sekunden der Filmdauer) für Werbezwecke, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verwendung auf der Website des Festivals, in sozialen Netzwerken, Streaming-Plattformen, Newslettern und Pressematerial.
b) Den Film während des Festivals und bei verwandten Veranstaltungen zeigen (bis zu 5 zusätzliche Vorführungen innerhalb eines Jahres nach dem Festival).
c) Nehmen Sie den Film zu Dokumentations- und Forschungszwecken in das Archiv des Festivals auf.
Ausgewählte Filme können nach der Annahme nicht aus dem Festivalprogramm zurückgezogen werden. Für den Fall, dass ein Film dennoch zurückgezogen wird, behält sich BAIFF das Recht vor, Werbematerial zu verwenden, das bereits im Zusammenhang mit diesem Film produziert wurde.
9. Schadensersatz
Mit der Einreichung eines Films erklärt sich der Antragsteller damit einverstanden, BAIFF, STESA, ihre Partner, Sponsoren, Mitarbeiter, Jurymitglieder und Vertreter von und gegen alle Ansprüche, Schäden, Verluste, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit:
a) jegliche Verletzung der in diesen Bedingungen gemachten Zusicherungen und Gewährleistungen;
b) jegliche Behauptung, dass der eingereichte Film das geistige Eigentum, die Privatsphäre, die Öffentlichkeitsrechte oder andere Rechte Dritter verletzt;
c) alle Ansprüche, die sich aus dem Inhalt des eingereichten Films ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche im Zusammenhang mit unerlaubter Ähnlichkeit, Verleumdung oder Obszönität.
Diese Entschädigungspflicht besteht auch nach Abschluss des Festivals und nach Ablauf dieser Bedingungen fort.
10. Personenbezogene Daten und Datenschutz
Mit der Einreichung eines Films erklärt sich der Antragsteller damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten von BAIFF und STESA für festivalbezogene Zwecke gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (Allgemeine Datenschutzverordnung) verarbeitet werden.
Der Antragsteller ist dafür verantwortlich, die Zustimmung aller relevanten Parteien einzuholen, deren personenbezogene Daten in der Einreichung enthalten sind.
BAIFF kann personenbezogene Daten für folgende Zwecke verarbeiten:
- Bewertung und Qualifizierung der eingereichten Filme
- Vorführung ausgewählter Filme und Organisation entsprechender Veranstaltungen
- Identifizierung und Benachrichtigung der Preisträger
- Weitergabe von Informationen über zukünftige Ausgaben des Festivals
Personenbezogene Daten werden für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Abschluss der Festivalausgabe, auf die sich die Einreichung bezieht, aufbewahrt. Danach werden sie gelöscht, es sei denn, eine längere Aufbewahrungsfrist ist gesetzlich vorgeschrieben oder für die Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich.
Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig. Der Antragsteller ist berechtigt, auf seine personenbezogenen Daten zuzugreifen, sie zu berichtigen, zu löschen, deren Verarbeitung einzuschränken und zu übertragen sowie der Verarbeitung zu widersprechen und die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, indem er sich an contact@baiff.ro wendet. Der Antragsteller hat auch das Recht, eine Beschwerde bei der rumänischen Nationalen Aufsichtsbehörde für die Verarbeitung personenbezogener Daten (ANSPDCP) einzureichen.
11. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen rumänischem Recht und werden entsprechend ausgelegt. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder der Teilnahme am Festival ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte von Bukarest, Rumänien.
Für Fragen oder Klarstellungen: contact@baiff.ro
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