Upstream AI Short Film Festival (1)



Fristen

01 Sep 2026
Aufruf zu Einschreibungen

01 Mai 2027
Standard-Frist

01 Jul 2027
Späte Frist

01 Jul 2027
Letzter Termin

15 Aug 2027
Benachrichtigungsdatum

13 Aug 2027
15 Aug 2027

Adresse

Vilde,  12614, Tallinn, Harjumaa, Estonia


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival 15'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Produktionsdatum: Jede
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  15'<
 AI Tools 
 AI Usage: Heavy
 Jede Sprache
 Untertitel 
English
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Photo of Upstream AI Short Film Festival

English
German ML


Festival Start: 13 August 2027      Festival Ende: 15 August 2027

WO MENSCHLICHE TRÄUME AUFEINANDERTREFFEN

Das Upstream Film Festival ist ein estnisches Experimentalfilmfestival, das untersucht, wie künstliche Intelligenz das Kino verändert. Es findet zum ersten Mal in Tallinn, Estland, statt.

Dieses Jahr ist für uns experimentell, genauso wie KI es für die Welt heute ist. In unserem ersten Jahr ist unsere Mission einfach: dem estnischen Publikum hochwertige KI-Kurzfilme verschiedener Genres vorzustellen.

Wir leben in einer Zeit, in der sich visuelle Effekte schnell ändern, in der es immer schwieriger wird zu erkennen, was real ist und was erzeugt wird. Der Mensch bleibt jedoch der Schöpfer und entscheidet, wie die Filme der Zukunft letztendlich aussehen werden.

Wir sind offen für Diskussionen: Ist KI nur ein Werkzeug oder kann sie auch kreativ sein?

Testen Sie mit uns diese neuen Möglichkeiten und bringen Sie Ihre wildesten Träume auf die Leinwand!

Regeln für die Einreichung des Festivals

1. Allgemeine Anforderungen

1.1. Die eingereichten Filme müssen alle wesentlichen Elemente des Kinos enthalten: entwickelte Charaktere, ein strukturiertes Drehbuch, eine klare Genreidentität und überzeugende Bilder. Werbespots, Werbung und reine Musikvideos werden nicht akzeptiert.

1.2. Das Festival wird alle Einsendungen prüfen und behält sich das Recht vor, einen Film bei Bedarf einer anderen Kategorie zuzuordnen.

1.3. Die eingereichten Filme müssen mindestens den Status einer estnischen Premiere haben. Das bedeutet, dass der Film vor Upstream.FF 2027 weder in einem Kino, einem anderen Festival, Kino oder einer öffentlichen Veranstaltung in Estland gezeigt noch im estnischen Fernsehen ausgestrahlt worden sein darf. Die Online-Verfügbarkeit auf internationalen Plattformen macht diesen Status nicht ungültig (siehe 1.4).

1.4. Die öffentliche Verbreitung auf internationalen persönlichen Portfolios und Social-Media-Plattformen (wie YouTube, X/Twitter oder Vimeo) ist zulässig. Wir empfehlen den Schöpfern jedoch nachdrücklich, ihre neuesten Arbeiten einzureichen, und Projekte, die online noch nicht weit verbreitet waren, werden bevorzugt.

1.5. Das Festival akzeptiert keine Beiträge von Filmemachern, Produktionsfirmen oder KI-Künstlern, die steuerlich ansässig, Staatsbürger oder rechtmäßig in der Russischen Föderation oder der Republik Belarus ansässig sind. Alle Filme, die aus diesen Regionen eingereicht werden, werden automatisch disqualifiziert und nicht vom Auswahlausschuss geprüft.

1.6. Das Festival akzeptiert Filme in jeder Sprache. Filme auf Estnisch benötigen keine Untertitel. Alle anderen nicht-englischsprachigen Filme müssen gedruckte/eingebrannte englische Untertitel haben. Separate Untertiteldateien (.srt, .vtt) werden nicht akzeptiert; Untertitel müssen Teil der Videodatei sein. Wenn vor Ablauf der endgültigen Einreichungsfrist keine angemessenen Untertitel bereitgestellt werden, kann dies zur Disqualifikation führen, ohne dass die Einreichungsgebühr zurückerstattet wird.

1.7. Einreichungsgebühren und Rückerstattungen: Die vorzeitige Frist ermöglicht kostenlose Filmeinreichungen. Für alle anderen Fristen ist eine Einreichungsgebühr erforderlich. Alle Einreichungsgebühren sind nicht erstattungsfähig. Gebührenanpassungen oder Rückerstattungen werden unter keinen Umständen gewährt, einschließlich einer Disqualifikation aufgrund von Urheberrechtsverletzungen, technischen Verstößen oder Regelverstößen.


2. Kategorien und Genres

2.1. Wir akzeptieren Filmeinreichungen im Folgenden
Kategorien:

•Erzählliteratur (Drama, Science-Fiction, Horror, Komödie usw.): Der visuelle Stil muss den Standards des traditionellen Kinos entsprechen.

•Dokumentarfilm und Mockumentary (Scheindokumentation): Eine Untersuchung, wie weit KI bei der Rekonstruktion der Realität gehen kann.

•Animation: Wir akzeptieren 2D/3D-Animationen, Stop-Motion-Ästhetik und experimentelle Bewegungsgrafiken, die mit KI generiert oder verbessert wurden.

•Estnischer KI-Kurzfilm: Diese Kategorie ist estnischen Regisseuren, Machern und KI-Künstlern gewidmet. Teilnahmeberechtigte Beiträge müssen von estnischen Bewohnern/Staatsbürgern inszeniert werden oder Geschichten zeigen, die eng mit Estland verbunden sind, wobei künstliche Intelligenz beim Filmemachen zum Einsatz kommt.


3. KI-Integration und Kriterien

3.1. KI muss als primäres Werkzeug für Visualisierung und Generierung verwendet werden, aber die kreative Ausrichtung, das Konzept und die strukturelle Montage müssen unter menschlicher Kontrolle bleiben.
3.2. The Human Touch: Trotz des Einsatzes von KI muss der Film die menschliche Essenz beibehalten (natürliche Stimmungen, korrekte Wortakzente und realistische visuelle Konsistenz).


4. Technische Spezifikationen

4.1. Maximale Dauer: Bis zu 15 Minuten.

4.2. Seitenverhältnis: 16:9 (nur horizontales Format).
Vertikale Videos (9:16) werden automatisch disqualifiziert.

4.3. Dateiformate: Full-HD- (1080p) oder 4K-Auflösung in .MP4- oder .MOV-Containern (H.264/ProRes-Codec).


5. Urheberrecht und geistiges Eigentum

5.1. Eingabeaufforderungen und Nachweis der Urheberschaft

5.1.1. Alle Eingabeaufforderungen, die zur Erstellung des Drehbuchs oder der Bilder verwendet werden, bleiben das alleinige Eigentum des Erstellers. Das Festival beansprucht keine Rechte an Ihren Eingabeaufforderungen.

5.1.2. Bitte beachten Sie, dass sich das Festival das Recht vorbehält, Sie um Rückfragen zu bitten, um zu überprüfen, ob das Video mithilfe von KI generiert wurde und ob das Drehbuch menschliche Mitgestaltung beinhaltet (gilt hauptsächlich für die Kategorie „Dokumentarfilm“). Das Festival verpflichtet sich, alle zur Verfügung gestellten Prozessprotokolle im Rahmen einer strengen Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne die schriftliche Genehmigung des Autors zu veröffentlichen.

5.2. Urheberrechtsverletzungen und Einschränkungen

5.2.1. Die unbefugte Nutzung von geistigem Eigentum ist strengstens untersagt.

5.2.2. Sie können KI-Tools nicht verwenden, um direkte Kopien, unbefugte Anpassungen oder offensichtliche Plagiate geschützter Werke zu erstellen. Insbesondere ist Folgendes strengstens verboten:

● Direkte Adaptionen: Bestehende urheberrechtlich geschützte Drehbücher, Bücher, Geschichten oder Drehbücher anderer Regisseure, Autoren oder Schöpfer können ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung nicht in einen KI-Film umgewandelt werden.

● Wortwörtliches und visuelles Kopieren: Exakte Nachbildung urheberrechtlich geschützter Szenen, Aufnahmen oder Sequenzdesigns aus vorhandenen Filmen, Animationen oder Musikvideos.

● Geistiges Eigentum und Diebstahl geistigen Eigentums: Verwendung berühmter animierter Charaktere, Marken oder Franchises in ihren wiedererkennbaren visuellen Formen.

● Identitätsdiebstahl (Deepfakes): Generierung oder Veränderung von Bildern, Bildern oder Stimmen von Prominenten, Schauspielern oder echten Menschen ohne deren ausdrückliche, dokumentierte Zustimmung.

● Unlizenziertes Audio: Verwendung von urheberrechtlich geschützten Musiktiteln, Soundeffekten oder Audioelementen ohne entsprechende kommerzielle Lizenzierung.

5.2.3. Zulässiger Inhalt

● Sie dürfen KI-generierte Modelle/Bilder von fiktiven Personen oder von Abbildern und Stimmen realer Personen nur verwenden, wenn Sie deren schriftliche Zustimmung haben.

● Gemeinfreie und historische Persönlichkeiten: Darstellungen historischer oder verstorbener Personen sind zulässig, sofern sie nicht gegen geschützte Markenrechte, postmortale Publizitätsrechte oder Verleumdungsgesetze verstoßen.


5.3. Disqualifikationsklausel:

5.3.1. Wenn unbefugtes urheberrechtlich geschütztes Material, Abbild oder Audio entdeckt wird, behält sich das Festival das Recht vor, den Film zu jedem Zeitpunkt automatisch zu disqualifizieren, auch nachdem er die technische Auswahl bestanden hat oder während der Festivalvorführung.

5.4. Werbe- und Werberechte

5.4.1. Indem Sie Ihren Film beim Upstream Film Festival einreichen, gewähren Sie dem Festival das Recht, den gesamten Film während der Veranstaltung und der speziellen Upstream-Festivalvorführung zu zeigen.

5.4.2. Darüber hinaus gewähren Sie den Festivalorganisatoren das nicht ausschließliche, gebührenfreie Recht, Auszüge, Clips, Standbilder oder Trailer (bis zu 2 Minuten oder 10% der Gesamtdauer des Films) für Werbezwecke zu verwenden. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf:

• Anzeige von Werbematerial auf der offiziellen Website und den Social-Media-Kanälen des Festivals (YouTube, Instagram, Facebook usw.).

•Verwendung von Inhalten für Pressemitteilungen, Festivaltrailer oder die Berichterstattung in Partnermedien. Der Teilnehmer garantiert, dass er über alle für eine solche Nutzung erforderlichen Rechte verfügt und dass der Inhalt keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt.


6. Letzte Anmerkung

6.1. Da sich die KI-Technologie rasant weiterentwickelt, können die Organisatoren des Festivals diese Richtlinien aktualisieren, um mit den Branchentrends Schritt zu halten. Wir behalten uns das Recht vor, diese Anforderungen jederzeit zu ändern, und die Teilnehmer werden entsprechend über alle Änderungen informiert.




  Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.

  

 
  

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