Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
20 Dez 26
0€
Du 04 Au 12 Juin 2027 à Rennes
20 Sep 2026
Aufruf zu Einschreibungen
20 Dez 2026
Letzter Termin
05 Jun 2027
Benachrichtigungsdatum
04 Jun 2027
12 Jun 2027
Festival Start: 04 Juni 2027 Festival Ende: 12 Juni 2027
Das Cotonou International Digital Film Festival wird von der Vereinigung LA PERSEVERANCE 35 organisiert, die in den Bereichen Kunst, Kultur und soziale Solidarität tätig ist. Ziel ist es, der Öffentlichkeit die Vielfalt des digitalen Filmemachens näher zu bringen.
Das Festival wird beinhalten:
- Eine internationale Auswahl an Filmen aller Genres, in denen die kreativsten neuen Talente vorgestellt werden.
Jeder Film (Fiktion, Animation, Dokumentarfilm, Kurz- oder Langfilm usw.), der nach Januar 2024 fertiggestellt wurde, kann der Auswahlkommission des Festivals vorgelegt werden.
Trophäen für jede Kategorie.
Artikel 1 — Ziele
Das Cotonou International Digital Film Festival wird von der Vereinigung LA PERSEVERANCE 35 organisiert, die in den Bereichen Kunst, Kultur und Solidarität tätig ist. Ziel ist es, der Öffentlichkeit die Vielfalt des digitalen Filmemachens näher zu bringen.
Das Festival wird beinhalten:
- Eine internationale Auswahl an Filmen aller Genres, in denen die kreativsten neuen Talente vorgestellt werden.
- Eine Sektion „BRETONISCHES KINO“: Kurz- oder Dokumentarfilme, die sich mit der bretonischen Identität (Sprache, Erbe, Territorium) befassen. Filme auf Bretonisch (mit Untertiteln).
- Studentenfilme.
- Treffen mit Regisseuren und Fachleuten aus dem audiovisuellen Bereich.
Artikel 2 — Teilnahmebedingungen
Jeder Film (Fiktion, Animation, Dokumentarfilm, Kurz- oder Langfilm usw.), der nach Januar 2024 fertiggestellt wurde, kann der Auswahlkommission des Festivals vorgelegt werden.
Filme müssen digital gedreht worden sein.
Alle Filme müssen auf Französisch oder mit französischen Untertiteln sein.
Artikel 3 — Registrierung
Die Registrierung für das Festival steht allen offen.
Regisseure oder Produktionsfirmen können mehrere Filme einreichen, für jeden eingereichten Film muss jedoch ein separates Anmeldeformular ausgefüllt werden.
Regisseure und Produktionsfirmen, die teilnehmen möchten, müssen ihr Anmeldepaket und ihren Film bis spätestens 20. Dezember 2026 einreichen.
Hinweis: Bitte fügen Sie die folgenden Unterlagen separat bei: ein ordnungsgemäß ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular (von einem Rechteinhaber), eine Filmzusammenfassung, die Biografie/Filmografie des Regisseurs und ein Filmstill. Bitte senden Sie diese zusammen mit einem Download-Link für Ihren Film bis spätestens 20. Dezember 2026 per E-Mail an laperseverance35@gmail.com.
Artikel 4 — Format
Akzeptiertes Screening-Format: DIGITALE DATEI.
Diese Dateien werden vom Organisationskomitee des Festivals zu Archivierungszwecken aufbewahrt.
Artikel 5 — Auswahl
Die Auswahl erfolgt durch die künstlerische Leitung des Festivals, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Werken liegt, die eine Relevanz für die Inszenierung und den Einsatz digitaler Werkzeuge nachweisen.
Regisseure, deren Filme ausgewählt wurden, werden so schnell wie möglich per E-Mail, Telefon oder Post benachrichtigt. Sie werden eingeladen, an Vorführungen und Treffen teilzunehmen, die während des Festivals stattfinden.
Artikel 6 — Vorführung
Die 10. Ausgabe des Cotonou International Digital Cinema Festival findet vom 4. bis 12. Juni 2027 in Rennes, Bretagne (Frankreich) statt.
Alle Vorführungen und Treffen mit Filmschaffenden werden nach dem Motto „Pay-what-you-wish“ öffentlich zugänglich sein. Eine Preisverleihung ist geplant.
Artikel 7 — Vorführungs- und Vervielfältigungsrechte
Gemäß den geltenden internationalen Vorschriften behält sich das Festival das Recht vor, für jeden ausgewählten Film bis zu drei Vorführungen zu planen.
Vorführungen, die im Rahmen des Festivals organisiert werden, werden nicht vergütet.
Das Festival behält sich das Recht vor, die Vorführungstermine für ausgewählte Filme festzulegen. Das Festival behält sich das Recht vor, für ausgewählte Filme zu werben, wobei Ausschnitte verwendet werden, die drei Minuten oder 10% der Gesamtlaufzeit des Films nicht überschreiten.
Artikel 8 — Unvorhergesehene Umstände und Streitigkeiten
Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, das Festival zu verschieben oder auszusetzen, diese Bestimmungen zu ändern und auf begründeten Antrag mögliche Ausnahmen von den oben genannten Bestimmungen zu gewähren.
Alle Angelegenheiten, die nicht unter diese Regeln fallen, werden vom Organisationskomitee entschieden, das im Streitfall als letzter Schiedsrichter fungiert.
Die Teilnahme am Cotonou International Digital Cinema Festival setzt die bedingungslose Annahme dieser Bestimmungen voraus.
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
20 Dez 26
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
20 Dez 26
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