Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
05 Okt 26
0€
Corti a Corte
15 Sep 2026
Aufruf zu Einschreibungen
05 Okt 2026
Letzter Termin
20
Tage
11 Jan 2027
Benachrichtigungsdatum
16 Jul 2027
18 Jul 2027
Festival Start: 16 Juli 2027 Festival Ende: 18 Juli 2027
Corti a Corte entstand aus einer Frage heraus: Was kann ein Publikum, das zunehmend an Streaming-Plattformen und das Betrachten kleiner Bildschirme gewöhnt ist, wirklich ansprechen?
Unsere Antwort ist ein Festival, das als filmischer Salon konzipiert ist und die kollektive Erfahrung des Kinos wieder in den Mittelpunkt stellt.
Nachdem jeder Kurzfilm auf der großen Leinwand gezeigt wurde, trifft sich das Publikum mit Filmemachern und Filmschaffenden und nimmt an einem direkten Gespräch über die Werke, ihre Filmsprache und die Themen, die sie untersuchen, teil.
Corti a Corte ist eine wettbewerbsfreie Veranstaltung.
Es ist ein Ort der Begegnung und des Austauschs, in dem Kurzfilme zum Ausgangspunkt für den Austausch von Ideen, Erfahrungen und neuen Perspektiven werden.
Die drei im Rahmen dieses offenen Aufrufs ausgewählten Werke erhalten die offizielle Anerkennung „Corti a Corte 2027 Official Selection“ und werden auf der großen Leinwand gezeigt.
Ausgewählte Filmemacher müssen an der Präsentation ihrer Werke teilnehmen und an einem öffentlichen Gespräch mit Filmfachleuten und Experten teilnehmen. Diese Treffen sind als Gelegenheit für den Dialog, die eingehende Diskussion und die berufliche Weiterentwicklung aufstrebender Filmemacher konzipiert.
Corti a Corte ist eine nicht wettbewerbsfähige Veranstaltung. Es werden keine Preise, Rankings oder Gewinner vergeben.
Die drei Arbeiten, die im Rahmen dieser Ausschreibung ausgewählt wurden, erhalten die offizielle Anerkennung:
„Offizielle Auswahl von Corti a Corte 2027“
und wird im Rahmen des Festivalprogramms auf der großen Leinwand gezeigt.
Ausgewählte Filmemacher werden an der Präsentation ihrer Arbeiten und an einem öffentlichen Gespräch mit Filmfachleuten und Experten teilnehmen.
Sollte Corti a Corte im Rahmen des SIAE-Programms „Per Chi Crea“ 2026 gefördert werden, erhält jeder ausgewählte Filmemacher ein bestimmtes künstlerisches Honorar für seine Teilnahme an der Veranstaltung. Diese Gebühr stellt keinen Preis dar und ist an die Gewährung der Finanzierung und die anschließende Formalisierung des beruflichen Engagements gebunden.
1. ZWECK DER OFFENEN AUSSCHREIBUNG
Corti a Corte startet eine nationale Ausschreibung für die kuratorische Auswahl von drei Kurzfilmen, die in die nächste Ausgabe des Festivals aufgenommen werden sollen.
Das gesamte Programm wird aus vier Werken bestehen: drei wurden im Rahmen dieser Ausschreibung ausgewählt und eines wurde zuvor von der Künstlerischen Leitung ausgewählt.
Corti a Corte ist eine Veranstaltung ohne Wettbewerb: Es gibt keine Ranglisten, Jurys, Preise oder Gewinner. Das Auswahlverfahren zielt darauf ab, ein Programm zu erstellen, das der kulturellen Identität der Initiative entspricht.
2. EIGNUNG FÜR FILMEMACHER
Die Ausschreibung richtet sich an Filmemacher unter 35 Jahren, die die im SIAE-Programm „Per Chi Crea“ 2026 festgelegten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Am 29. Oktober 2026 darf der in der Bewerbung angegebene Filmemacher noch nicht 36 Jahre alt sein und muss eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
— unabhängig von der Staatsbürgerschaft in Italien ansässig sein;
— italienischer Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland sein.
Wenn das Werk von mehr als einer Person geschaffen wurde, muss in der Bewerbung eindeutig der Filmemacher unter 35 Jahren angegeben werden, der als künstlerischer Profi vorgeschlagen wird, der am Festival teilnimmt.
3. IN FRAGE KOMMENDE WERKE
Teilnahmeberechtigt sind originale Kurzfilme in Fiktion-, Dokumentar-, Animations- oder Hybridform mit einer maximalen Laufzeit von 15 Minuten.
Die Werke müssen fertiggestellt und für die öffentliche Vorführung auf der großen Leinwand verfügbar sein. Sie müssen auch frei von jeglichen Einschränkungen sein, die ihre Präsentation im Rahmen des Festivals verhindern würden.
Die Person, die das Werk einreicht, erklärt, dass sie entweder direkt oder aufgrund der erforderlichen Genehmigungen über alle Rechte verfügt, die für die Einreichung und die mögliche öffentliche Vorführung des Kurzfilms erforderlich sind. Werke, die im Wesentlichen mit generativen KI-Tools erstellt wurden, sind nicht förderfähig.
4. EINREICHUNGSVERFAHREN
Die Einreichung ist kostenlos und muss bis zum 5. Oktober 2026 um 23:59 Uhr (italienische Zeit) über Festhome abgeschlossen sein.
Der Antrag muss Folgendes enthalten:
— ein funktionierender Link, um den kompletten Film anzusehen;
— Passwort, falls erforderlich;
— Zusammenfassung;
— Laufzeit und Produktionsjahr;
— künstlerische und technische Leistungen;
— Biographie des Filmemachers unter 35 Jahren;
— aktuelle Kontaktdaten;
— Erklärung über den Besitz oder die autorisierte Nutzung der erforderlichen Rechte;
— Bestätigung der Verfügbarkeit für die Teilnahme an der öffentlichen Veranstaltung.
Unvollständige Anträge, Anträge, die nach Ablauf der Frist eingegangen sind, oder Bewerbungen, die die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen, können ausgeschlossen werden.
5. AUSWAHLKRITERIEN
Die künstlerische Leitung bewertet die Werke nach folgenden Kriterien:
— künstlerische Qualität und Originalität;
— Stärke beim Schreiben und Regieführen;
— Relevanz der untersuchten Themen;
— die Fähigkeit des Werks, Diskussionen mit dem Publikum anzuregen;
— Übereinstimmung mit der Identität von Corti a Corte;
— Komplementarität mit den anderen Kurzfilmen des Programms.
Die Auswahl ist kuratorisch und endgültig. Es werden keine öffentlichen Punktzahlen oder Rankings veröffentlicht.
6. BENACHRICHTIGUNG ÜBER DIE AUSWAHL
Ausgewählte Filmemacher werden direkt über die in ihrer Bewerbung angegebenen Kontaktdaten kontaktiert.
Im Falle einer Auswahl müssen die Bewerber bis zu der von der Organisation mitgeteilten Frist Folgendes vorlegen:
— Ausweis;
— Erklärung zur Bestätigung der Alters- und Wohnsitzerfordernisse;
— Originaldatei des Kurzfilms im erforderlichen technischen Format;
— Foto- und Werbematerial;
— Genehmigung für die öffentliche Vorführung;
— Informationen, die zur Formalisierung der beruflichen Tätigkeit und des Künstlerhonorars erforderlich sind.
Wenn Sie nicht antworten oder die erforderlichen Unterlagen nicht vorlegen können, kann dies dazu führen, dass das ausgewählte Werk ersetzt wird.
7. TEILNAHME AM FESTIVAL
Corti a Corte basiert auf der direkten Interaktion zwischen Publikum und Filmemachern. Ausgewählte Filmemacher müssen daher, außer unter den mit der Organisation vereinbarten Umständen, ihre persönliche Anwesenheit bei der Präsentation ihrer Arbeit und dem Gespräch nach der Vorführung garantieren.
Das Datum, der Ort und die Teilnahmebedingungen werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Die Teilnahme des in der Bewerbung genannten Filmemachers unter 35 Jahren ist verpflichtend und eine unabdingbare Voraussetzung für die Auswahl.
Corti a Corte geht über die Vorführung selbst hinaus: Nachdem jeder Film auf der großen Leinwand gezeigt wurde, wird das Werk in einem öffentlichen Gespräch untersucht, an dem der Filmemacher zusammen mit Filmfachleuten und Experten beteiligt ist.
Das Treffen richtet sich in erster Linie an die ausgewählten Filmemacher und bietet ihnen die Möglichkeit, über ihre Arbeit, ihre künstlerischen Entscheidungen und die zukünftige Entwicklung des Projekts und ihren beruflichen Werdegang zu diskutieren.
Mit der Einreichung einer Bewerbung bestätigt der Filmemacher, dass er bereit ist, das Festival an dem Tag und am Veranstaltungsort persönlich zu besuchen, die anschließend von der Organisation mitgeteilt wurden.
Wenn die Teilnahme nicht garantiert wird, kann dies dazu führen, dass die Auswahl zurückgezogen und das Werk durch einen anderen Film ersetzt wird, der in die engere Wahl kommt.
8. KÜNSTLERISCHES HONORAR UND FÖRDERBEDINGUNGEN
Die Organisation der Veranstaltung, die Vorführung der ausgewählten Werke und die Zahlung der Künstlergebühren an die ausgewählten Filmemacher setzen voraus, dass Corti a Corte Mittel im Rahmen des SIAE-Programms „Per Chi Crea“ 2026 erhält.
Wird eine Förderung gewährt, wird die Teilnahme jedes ausgewählten künstlerischen Fachpersonals in Form eines spezifischen beruflichen Engagements und einer entsprechenden Gebühr entsprechend dem genehmigten Projekt formalisiert.
Solange die Finanzierung nicht bestätigt und das anschließende Engagement nicht formalisiert ist, stellt die Auswahl keine endgültige finanzielle Verpflichtung der Organisation dar.
9. RECHTE UND WERBEMATERIAL
Alle Rechte an den eingereichten Werken verbleiben bei ihren jeweiligen Rechteinhabern.
Mit der Annahme der Auswahl ermächtigen die Rechteinhaber MAMAIENA, den Kurzfilm im Rahmen von Corti a Corte zu zeigen und Trailer, Standbilder, Poster, Fotos, Synopsen und kurze Ausschnitte ausschließlich für die Kommunikation und Werbung des Festivals kostenlos zu verwenden.
Jede weitere Nutzung bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung.
10. AKZEPTANZ
Mit der Einreichung eines Antrags werden diese Regeln und Bedingungen uneingeschränkt anerkannt und akzeptiert.
Für Informationen: info@festivalcortiacorte.it
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
05 Okt 26