Einsendungs-Frist
06 Jan 25
0.45€
Busan International Short Film Festival
01 Okt 2024
Aufruf zu Einschreibungen
06 Nov 2024
Standard-Frist
06 Jan 2025
Späte Frist
06 Jan 2025
Letzter Termin
9
Tage
23 Apr 2025
Benachrichtigungsdatum
24 Apr 2025
29 Apr 2025
Festival Start: 24 April 2025 Festival Ende: 29 April 2025
Das Busan International Short Film Festival (BISFF) wurde 1980 als koreanisches Kurzfilmfestival ins Leben gerufen.
Es war das erste Kurzfilmfestival, das in Korea stattfand, und wird 2025 sein 42. Mal stattfinden.
BISFF wird eine bemerkenswerte Gelegenheit für Fachleute und Enthusiasten aus dem ganzen Land und der ganzen Welt sein.
Internationales Kurzfilmfestival Busan 2024
Regeln und Vorschriften für die Einreichung
1. Organisation
Das Busan International Short Film Festival (im Folgenden „BISFF“) wird vom Lenkungsausschuss des Busan International Short Film Festival veranstaltet.
2. Ziele
Ziel von BISFF ist es, herausragende Kurzfilme aus der ganzen Welt zu entdecken und vorzustellen. Darüber hinaus möchte BISFF die neuesten und verborgenen Kurzfilme der Welt ins Rampenlicht rücken. Das 42. Internationale Kurzfilmfestival von Busan wird verschiedene Kurzfilme vorstellen und auszeichnen, die nach 2024 fertiggestellt wurden. Es werden Regelungen zur Verständigung und Absprache zwischen dem Festival und der Person, die den Film beim Festival einreicht, getroffen.
3. Einführung in das Festival
Das 42. Internationale Kurzfilmfestival Busan wird gegen Ende April 2025 in Busan, Korea, stattfinden (genaue Daten werden noch bekannt gegeben).
BISFF ist ein qualifizierendes Festival für:
Oscarverleihung — Oscars® (Akademie der Künste und Wissenschaften des Films)
Premios Goya (Académia de las Artes y las Ciencias Cinematográficas de España)
Kanadische Filmpreise//Prix Écrans Canadiens (Akademie für kanadisches Kino und Fernsehen//Académie Canadienne du Cinéma et de la Télévision)
Filmpreise der British Academy - BAFTA (Britische Akademie für Film- und Fernsehkunst)
4. Auszeichnungen
- Grand Prix: 10.000.000 KRW (ca. 7.200 USD) und Trophäe
- Excellence Award: 5.000.000 KRW (ca. 3.500 USD) und Trophäe
- Preis der Jury: 2.000.000 KRW (ca. 1.300 USD) und Trophäe
- NETPAC Award (für einen asiatischen Film aus Wettbewerben): ein Preis und ein Zertifikat
※ Der Grand Prix kann bei den Academy Awards® in den Kategorien Animierter Kurzfilm oder Live-Action-Kurzfilm berücksichtigt werden, sofern die Filme den Regeln der Academy entsprechen.
※ Weitere Preise werden noch bekannt gegeben. Einzelheiten können sich ändern.
5. Richtlinien für die Einreichung
- Filme, die nach dem 1. Januar 2024 fertiggestellt wurden
- Maximale Laufzeit: 30 Minuten (einschließlich Abspann)
- Alle Kategorien: Belletristik, Animation, Dokumentarfilm, Experimentalfilm
- Bei Filmen muss es sich um eine asiatische Premiere handeln
※ Keine Begrenzung der Anzahl der Filme pro Teilnehmer.
[Fristen und Gebühren]
- Erste Einreichungen: 1. Oktober 2024
- Reguläre Frist: 6. November 2024/11€
- Letzte Frist: 6. Januar 2025/15€
※ Unsere Einreichungsplattformen erheben ihre eigene Gebühr (Festhome 2€)
※ Wenn der Teilnehmer das Teilnahmeformular und die Vorschaukopie (Online-Screener) nicht innerhalb des Fälligkeitsdatums einreicht, wird der Beitrag storniert.
[Einreichungsverfahren]
Bewerbungen müssen über eine Einreichungsplattform eingereicht werden und die Vorschaukopie (Online-Screener) muss hochgeladen werden.
Online-Registrierung bei Festhome (festhome.com)
Die folgenden Materialien müssen der Online-Einreichung beigefügt werden:
[Festhome]
- 1 Filmplakat
- 3 Standbilder aus dem Film
- 1 Foto des Regisseurs
- 1 hochgeladene Videodatei des Films
※ Alle nicht englischsprachigen Filme müssen englische Untertitel haben.
※ Jeder Beitrag muss die Aufzeichnungen früherer Festivalvorführungen und Auszeichnungen enthalten.
6. Auswahl
1) Die Filme für den internationalen Wettbewerb werden vom Programmteam des Festivals und der Vorjury ausgewählt.
2) Die Liste der ausgewählten Filme wird am 12. März 2025 auf der Festival-Website www.bisff.org veröffentlicht: Die Teilnehmer werden ebenfalls einzeln benachrichtigt.
3) Sobald ein Film ausgewählt wurde, kann er nicht mehr aus dem ausgewählten Programm zurückgezogen werden. Alle Rechte und Pflichten liegen bei den Teilnehmern, die auf der BISFF 2025 gezeigt werden.
4) Das Programmteam kann auch eingereichte Filme für die nicht wettbewerbsorientierten Bereiche von BISFF 2025 auswählen.
7. Genehmigung der Veröffentlichung
1) Auszüge aus den eingereichten Filmen, die als Finalisten ausgewählt werden, können für die Festivalwerbung verwendet werden. Die Gesamtdauer der Filmausschnitte (EPK-Clips) liegt innerhalb von 30 Sekunden.
2) Alle eingereichten Materialien können zur Veröffentlichung im Katalog, auf der Website und in sozialen Netzwerken von BISFF 2025 verwendet werden.
8. Screening-Kopien
1) Das Screening-Format sollte DCP oder MOV (ProRes 422) sein. Filme, die nicht auf Englisch sind, müssen mit eingebauten englischen Untertiteln versehen sein. Bei anderen Vorführformaten: Eine Vorführung kann ausnahmsweise nur nach Vereinbarung zwischen den Teilnehmern und der BISFF möglich sein.
2) Alle Vorführkopien der ausgewählten Filme müssen bis spätestens 27. März 2024 im BISFF-Büro eintreffen (BISFF zahlt nicht für die Lieferung). Wenn Sie Materialien per Post versenden, achten Sie bitte darauf, alle Materialien mit der Aufschrift „KEIN KOMMERZIELLER WERT — NUR FÜR KULTURELLE ZWECKE“ zu kennzeichnen
3) Alle Vorführkopien werden innerhalb von 4 Wochen nach dem Festival an die auf dem Anmeldeformular angegebene Adresse zurückgeschickt (BISFF bezahlt den Rückversand).
9. Archivieren
1) Die Filme werden mit Zustimmung der Urheberrechtsinhaber in Form von DCP und MOV (ProRes 422) archiviert, um die Filme nach dem Festival ein Jahr lang zu zeigen.
2) Wenn die Urheberrechtsinhaber nicht einverstanden sind, wird BISFF den Film nicht in seinem Archiv aufbewahren.
10. Screening nach BISFF
1) Die BISFF hat das Recht, zusätzliche Vorführungen der Finalisten und der ausgezeichneten Filme nur im Rahmen von Filmveranstaltungen abzuhalten, die von BISFF veranstaltet werden. In diesem Fall wird BISFF im Voraus die Genehmigung der Urheberrechtsinhaber einholen.
2) Gemäß der Vertriebsvereinbarung mit den Urheberrechtsinhabern kann BISFF die Filme nach dem Festival über Online-Medien vertreiben.
11. Vereinbarung
Es wird davon ausgegangen, dass die Vorschriften in Kraft sind, sobald die Urheberrechtsinhaber (Regisseure, Filmverleiher, Agenten oder Produzenten) ihre Filme eingereicht und die Informationen zu ihren Filmen über die Online-Einreichungsplattformen registriert haben.
12. Andere
1) Die Teilnehmer müssen alle Urheberrechte im Zusammenhang mit der Vorführung löschen und übernehmen die volle Verantwortung für etwaige Urheberrechtsprobleme. Sollte es aufgrund eines ungelösten Urheberrechtsproblems zu einem Streitfall mit einem ausgezeichneten Film kommen, hat das Festival außerdem das Recht, den Preis zu stornieren.
2) Aufgrund höherer Gewalt können der Festivalplan und die Art der Vorführung geändert werden. In diesem Fall wird BISFF die Teilnehmer benachrichtigen. Sollten sich nach der Bestätigung der Auswahl des Wettbewerbs Änderungen ergeben, informiert BISFF die Urheberrechtsinhaber oder Vertriebshändler über die Inhalte, damit sie diese einsehen können.
3) Das Festival behält sich alle Rechte vor, über Angelegenheiten im Rahmen der Vereinbarung mit den Teilnehmern zu entscheiden, die in den oben genannten Bestimmungen nicht behandelt wurden.
Einsendungs-Frist
06 Jan 25
Einsendungs-Frist
06 Jan 25
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06 Jan 25
Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.