Einsendungs-Frist
31 Dez 24
0.27€
Sabadell Film Festival
15 Jul 2024
Aufruf zu Einschreibungen
31 Aug 2024
Frühe Frist
30 Nov 2024
Standard-Frist
31 Dez 2024
Späte Frist
31 Dez 2024
Letzter Termin
9
Tage
08 Mär 2025
Benachrichtigungsdatum
09 Mär 2025
16 Mär 2025
Festival Start: 09 März 2025 Festival Ende: 16 März 2025
Das Festival de Cinema de Terror de Sabadell feiert die sechste Ausgabe unseres fiktionalen Kurzfilmwettbewerbs.
Sie bieten Platz für alle Kurzfilme von Terror, Gore, Thriller, Fantastic, Science-Fiction, Dark Humor oder Freak in all ihren Bedeutungen und Varianten.
SECHSTE AUSGABE DES KURZFILMWETTBEWERBS (2025)
BEDINGUNGEN UND VORSCHRIFTEN DES WETTBEWERBS
1. GRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN
1.1 Die Teilnahme ist auf internationaler Ebene möglich.
1.2 Teilnehmen kann jede Person, die zum Zeitpunkt der Präsentation ihrer Arbeit volljährig ist oder von ihrem Vater/Mutter/Erziehungsberechtigten ordnungsgemäß autorisiert wurde. In diesen Fällen ist es erforderlich, dass die Teilnehmer eine schriftliche und gescannte Vollmacht mit Angabe ihres Vor- und Nachnamens und Personalausweises (DNI oder gleichwertig) sowie der von ihnen unterzeichneten Vater/Mutter/Erziehungsberechtigten an concursos@sabadellfilmfestival.com senden
1.3 Pro Autor wird nur ein Werk in den Wettbewerb aufgenommen.
1.4 Bei den präsentierten Werken muss es sich um fiktive Kurzfilme eines oder mehrerer der folgenden Genres handeln: HORROR, GORE, THRILLER, FANTASY, SCIENCE-FICTION, DARK HUMOR oder FREAK, einschließlich all ihrer möglichen Definitionen und Untervarianten. Alle vorgestellten Werke, die zu keinem dieser Genres gehören, werden automatisch disqualifiziert.
1.5 Die Dauer jedes teilnehmenden Films muss mehr als 1 Minute 30 Sekunden und weniger als 20 Minuten betragen (einschließlich Credits und Titelkarten).
1.6 Die Werke müssen in ihrer Originalsprache präsentiert werden. Wenn sich diese Sprache von Spanisch oder Katalanisch unterscheidet, müssen sie in einer dieser Sprachen (Spanisch oder Katalanisch) untertitelt sein.
1.7 Produktionen ohne die technischen Garantien oder Vorkehrungen, die für eine korrekte Projektion erforderlich sind (dazu gehört auch das Fehlen oder die schlechte Qualität der erforderlichen Untertitel), können abgelehnt oder disqualifiziert werden.
1.8 Kurzfilme, die vor dem 1. Januar 2021 produziert wurden, sind nicht zugelassen.
1.9 Kurzfilme, die in früheren Ausgaben des Festival de Cinema de Terror de Sabadell projiziert wurden, sind nicht zugelassen.
1.10 In diesen Fällen stehen die folgenden Unvereinbarkeiten der Teilnahme an diesem Wettbewerb entgegen:
· Personen, die direkt durch Blut oder Affinität mit einem Mitglied der Organisation verbunden oder verwandt sind (Familienmitglieder bis 2. Grades), können nicht teilnehmen.
· Personen, die direkt durch Blut oder Affinität mit einem Mitglied der Jury verbunden oder verwandt sind (Familienmitglieder bis zum 2. Grad), können nicht teilnehmen.
2. REGISTRIERUNG, AUSWAHL UND BENACHRICHTIGUNG
2.1 Der Wettbewerb beginnt offiziell am 13. Juli 2024.
2.2 Die Einschreibungen der Kurzfilme erfolgen über die Plattform FESTHOME.
2.3 Die Teilnehmer können ihre Kurzfilme bis Mitternacht, 31. Dezember 2024, einreichen. Nach Ablauf dieser Frist werden keine Werke mehr zum Wettbewerb zugelassen. Keine Ausnahmen.
2.4 Die Teilnehmer müssen eine Kopie ihres Kurzfilms im digitalen Format (.mp4), in 1920x1080p oder 1280x720p und mit in H264 oder H265 codiertem Video und in AAC codiertem Audio einreichen.
2.5 Die folgenden Dokumente werden von allen Teilnehmern benötigt:
a) Poster und drei Standbilder oder repräsentative Fotos des Kurzfilms in digitalem Format (.jpg oder .png) mit einer ungefähren Größe von 10 x 15 cm.
b) Foto des Regisseurs.
c) Lebenslauf (Lebenslauf) des Regisseurs und Drehbuchautors
Wenn diese Dokumente bei der Registrierung über FESTHOME nicht enthalten sind, müssen sie vor Ablauf der Frist an die E-Mail-Adresse des Festivals gesendet werden: concursos@sabadellfilmfestival.com
2.6 Das Festival wird nicht zur Rechenschaft gezogen und übernimmt keine Post-, Versand-, Spediteur- (usw.) Kosten jeglicher Art, die sich auf den Transport, Versand, Versand (usw.) der am Wettbewerb teilnehmenden Werke beziehen könnten.
2.7 Die Mitglieder der Organisation Festival de Cinema de Terror de Sabadell und ihre Jury haben die Aufgabe, aus allen über FESTHOME eingegangenen Einreichungen die Werke auszuwählen, die am Wettbewerb teilnehmen werden.
2.8 Diese Auswahl an Kurzfilmen wird jedem ihrer Autoren (oder demjenigen, der als Ansprechpartner angegeben ist) mitgeteilt, wobei auch das Datum angegeben wird, an dem sie die Auswahl veröffentlichen können, und zwar nicht, bevor das Festival dies bekannt gibt.
2.9 Die ausgewählten Filme werden auch über die eigenen Kommunikationskanäle des Festivals bekannt gegeben. Das Festival hat Vorrang bei der Förderung der ausgewählten Kurzfilme.
2.10 Die ausgewählten Filme können ihre Auswahl ab dem vom Festival angegebenen Datum veröffentlichen. Falls das Datum nicht eingehalten und die Auswahl vor diesem vom Festival angegebenen Datum bekannt gegeben wird, werden sie automatisch disqualifiziert.
2.11 Die ausgewählten Filme müssen dem Festival die Kurzfilme mit Untertiteln (falls erforderlich) in dem vom Festival angegebenen Format und innerhalb eines bestimmten Zeitraums zur Verfügung stellen. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Bedingungen, mit Ausnahme von ordnungsgemäß mitgeteilten Gründen höherer Gewalt, werden sie automatisch disqualifiziert.
2.12 Die ausgewählten Kurzfilme können das Festival unter keinen Umständen verlassen, sobald sie ausgewählt wurden.
3. JURY UND AUSZEICHNUNGEN
3.1 Die Jury setzt sich aus Personen zusammen, die eng mit dem Kino und anderen Kulturbranchen verbunden sind und/oder über einen Hintergrund, Erfahrung und Kenntnisse in der Kinematographie und anderen kreativen Branchen verfügen.
3.2 Die Mitglieder der Jury und die Termine, an denen die einzelnen Finalisten vorgestellt werden, werden rechtzeitig vor der Festivalfeier über die eigenen Kommunikationskanäle des Festivals bekannt gegeben.
3.3 Die ausgewählten Kurzfilme werden während der Feierlichkeiten zum Festival de Cinema de Terror de Sabadell in einer oder mehreren der folgenden Sessions gezeigt (dies sind Richtlinien — die Aufnahme in andere Sessions kann in Betracht gezogen werden): Monday Shorts, Wednesday Shorts, Friday Marathon, Saturday Marathon.
3.4 Unter allen geplanten Arbeiten werden die folgenden Preise verliehen:
a) Erster offizieller Preis der Jury (mit 250€ und Diplom ausgezeichnet)
b) Zweiter offizieller Jurypreis (ausgezeichnet mit 100€ und Diplom)
c) Publikumspreis (verliehen mit einem Diplom)
d) Der Sonderpreis des Cineclub (mit 150€ und einem Diplom ausgezeichnet)
3.5 Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Alle Preise müssen vergeben werden — keiner kann für nicht beansprucht erklärt werden. Die Jury behält sich das Recht vor, den Teilnehmern lobende Erwähnungen zu verleihen (ausgezeichnet mit einem Diplom).
3.6 Alle Kurzfilme mit katalanischen Produktionen, die an diesem Wettbewerb teilnehmen, kommen automatisch für den „TAC Award“ in Frage, der von der Federació d'Entitats Cinèfiles Terror Arreu de Catalunya (TAC) verliehen wird.
4. KLÄRUNGEN
4.1 Die Teilnahme an diesem Wettbewerb setzt voraus, dass alle Parteien alle diese Bedingungen und Vorschriften vollständig akzeptieren. Wäre dies in der Realität nicht der Fall, würden alle beteiligten Teilnehmer disqualifiziert.
4.2 Eventualitäten werden von den Mitgliedern der Organisation des Festival de Cinema de Terror de Sabadell nach ihren eigenen Kriterien gelöst.
4.3 Die Organisation des Festivals behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern, nachdem sie zuvor alle interessierten Parteien darüber informiert hat.
4.4 Die Autoren der Werke, die NICHT für den Wettbewerb ausgewählt wurden, werden nicht informiert und es wird kein Kontakt aufrechterhalten, es sei denn, um etwaige Zweifel auszuräumen, oder in der in Punkt 4.6 vorgesehenen Ausnahme.
4.5 Jedes eingereichte Werk wird in die Videothek des Festival de Cinema de Terror de Sabadell aufgenommen. Die Organisation des Festivals behält sich das Recht vor, dieses eingereichte Material (ganz oder teilweise) zur Werbung für das Festival oder für andere kulturelle und pädagogische Zwecke zu verwenden, stets gemeinnützig.
4.6 Das Festival behält sich das Recht vor, alle eingereichten Werke (unabhängig davon, ob sie als Finalisten ausgewählt wurden oder nicht) mindestens einmal im Laufe des Jahres 2025 im Rahmen von Sonderprojektionen/Akten/Aktivitäten (usw.), die das Festival organisiert, zu projizieren - außerhalb des Zeitrahmens der Woche, in der das Festival stattfindet, aber als Teil des ganzjährigen Programms zur Feier der diesjährigen Ausgabe. Falls und wann immer diese Situation eintritt, werden die Autoren rechtzeitig informiert.
4.7 Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse des Kurzfilmwettbewerbs: concursos@sabadellfilmfestival.com
Einsendungs-Frist
31 Dez 24
Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.