Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
01 Jul 25
0€
01 Apr 2025
Aufruf zu Einschreibungen
01 Jul 2025
Letzter Termin
2
Monate
27 Sep 2025
Benachrichtigungsdatum
27 Sep 2025
05 Okt 2025
Festival Start: 27 September 2025 Festival Ende: 05 Oktober 2025
Kurzfilmwoche in Sonseca mit Aktivitäten parallel zu den Vorführungen.
REGELN FÜR DIE 10. SONSECA-KURZFILMWOCHE 2025
⦁ Die Teilnahme an diesem Wettbewerb steht Kurzfilmen jeder Nationalität, jedes Themas und Genres offen.
⦁ Filme spanischer Nationalität, die in jedem Format, ob stumm oder mit eingebautem Ton, gedreht wurden und nach dem 1. Januar 2023 produziert wurden, können für den Wettbewerb eingereicht werden.
⦁ Jeder Autor kann maximal zwei Werke einreichen.
⦁ Die maximale Länge der Kurzfilme im Wettbewerb:
A. Im Bereich ALLGEMEIN wird die Dauer 30 Minuten nicht überschreiten.
B. Im Bereich LOKAL wird die Dauer von 5 Minuten nicht überschreiten.
C. Im Bereich ANIMATION werden 10 Minuten nicht überschritten.
⦁ Filme müssen auf Spanisch oder in der Originalversion mit spanischen Untertiteln eingereicht werden.
⦁ Die Registrierung kann vom 1. April bis 1. Juli 2025 abgeschlossen werden.
⦁ Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass ihre eingereichten Arbeiten keinen Rechtsansprüchen unterliegen. In jedem Fall ist die Organisation nicht für den allgemeinen Inhalt der Kurzfilme verantwortlich.
⦁ Anmeldungen müssen über ⦁ WWW.FESTHOME.COM in einem der drei verfügbaren Bereiche eingereicht werden: ALLGEMEIN, LOKAL oder ANIMATION.
⦁ Alle Werke, die teilnehmen möchten, können im Bereich ALLGEMEIN eingereicht werden. Nur Werke, bei denen mindestens 20% in Sonseca (Toledo) gedreht wurden oder deren Geschichte in dieser Stadt spielt, können für die Sektion LOCAL eingereicht werden. ES IST NICHT MÖGLICH, DASSELBE WERK IN BEIDEN SEKTIONEN EINZUREICHEN. In der Rubrik ANIMATION können nur animierte Werke, unabhängig von ihrem Thema, eingereicht werden.
⦁ Die Entscheidungen des Auswahlausschusses und der Jury sind endgültig.
⦁ Die ausgewählten Filme werden in den Festivalkatalog aufgenommen und während des Festivals in öffentlichen Sessions gezeigt. Die Vorführungstermine werden im Festivalprogramm bekannt gegeben.
⦁ Die Vorführkopien der ausgezeichneten Kurzfilme bleiben Eigentum des Festivals, das sie ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet.
⦁ Alle Kosten für den Versand der ausgewählten Exemplare werden von den Teilnehmern getragen, und ihre Rücksendung liegt in der Verantwortung des Festivals.
⦁ Die Preisverleihung findet persönlich statt. Mindestens eine Person aus dem Team des ausgezeichneten Kurzfilms muss anwesend sein, um den Preis entgegenzunehmen. Das Festival behält sich das Recht vor, das Preisgeld zu reduzieren, falls dies nicht möglich ist.
⦁ Filme, die für eine ordnungsgemäße Vorführung ausgewählt wurden, müssen im DCP-Format in einer der folgenden Auflösungen gesendet werden: 1920x1980; 1998x1080; 2048x858; 2048x1080. 48kHz/24-Bit-Audio.
⦁ Alle Teilnehmer akzeptieren aufgrund ihrer Teilnahme uneingeschränkt diese Regeln sowie die Lösung aller Probleme durch die Organisation, die nicht unter diese Regeln fallen.
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
01 Jul 25
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
01 Jul 25
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01 Jul 25