Einsendungs-Frist
20 Sep 26
8.25€
15 Okt 2025
Aufruf zu Einschreibungen
15 Mai 2026
Frühe Frist
01 Jul 2026
Standard-Frist
01 Aug 2026
Späte Frist
20 Sep 2026
Verlängerte Frist
8
Monate
05 Okt 2026
Benachrichtigungsdatum
15 Okt 2026
19 Okt 2026
Festival Start: 15 Oktober 2026 Festival Ende: 19 Oktober 2026
Die Idee für dieses Filmfestival entstand aus dem dringenden Bedürfnis nach einem größeren Raum für die Präsentation von Debütfilmen vieler neuer Filmemacher aus der Region und der ganzen Welt.
Das Internationale Filmfestival KineNova Skopje umfasst daher Aktivitäten wie Förderung, Unterstützung, Anreize, Erfahrungsaustausch und Filmpreise. Es ist ein Ort für neue Filmemacher, um neue Geschichten zu präsentieren und eine neue Perspektive auf die Menschheit und die Welt, in der wir leben, zu bieten.
Das Festival und die Stadt Skopje haben die Ehre, der Treffpunkt für neue Filmemacher und ein Sprungbrett für ihre jeweiligen Karrierewege zu sein.
Regeln und Vorschriften des Internationalen Filmfestivals KineNova Skopje
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1
„KineNova“ ist ein jährliches internationales Filmfestival in Skopje, Nordmazedonien.
Der vollständige internationale Name des Festivals lautet „Internationales Filmfestival KineNova Skopje“.
Der kurze internationale Name lautet „IFF KINENOVA“.
Die Festivalausgabe von IFF KINENOVA 2026 zum 11-jährigen Jubiläum findet vom 8. bis 13. Oktober 2026 in Skopje statt.
Artikel 2
Das Festival unterstützt und fördert neue, junge Filmemacher und macht Skopje und die Stadt Ohrid (Lichnidos) zu einem Ort für ihre Filmideen und Geschichten.
Im Hauptprogramm des Festivals (INTERNATIONALER WETTBEWERB) werden daher Spielfilme, Dokumentar-, Animations- oder Experimentalfilme gezeigt, d. h. erste, zweite oder dritte Spielfilme von Regisseuren aus der ganzen Welt.
PROGRAMMIEREN
Artikel 3
Konkurrierende Programme:
Im Hauptprogramm des Festivals (internationaler Wettbewerb) werden regelmäßig die ersten, zweiten und dritten Spielfilme des Regisseurs von Filmregisseuren aus aller Welt gezeigt.
In Kurzfilmen (Internationaler Kurzfilmwettbewerb) werden regelmäßig Kurzfilme aus der ganzen Welt gezeigt, und es ist NICHT OBLIGATORISCH, der erste, zweite oder dritte Film der Regisseure zu sein.
Artikel 4
Darüber hinaus unbestrittene Programme:
Überblick über das Weltkino
KONZENTRIEREN SIE SICH AUF EIN LAND (Kinematographie)
HOMMAGE AN (ein oder zwei renommierte Filmregisseure)
Überblick über die Kinematographie auf dem Balkan
Eine Hommage an einen weltbekannten Filmregisseur
Konzentrieren Sie sich auf
0% zensiert
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Artikel 5
Die folgenden Bestimmungen regeln die Einreichung aller Filme für das Hauptprogramm
(Internationaler Wettbewerb):
Es muss der erste oder zweite Spielfilm des Regisseurs sein;
Der Zeitraum zwischen der Premiere des Films und dem Beginn des Festivals darf 24 Monate nicht überschreiten
Die Dauer des Films muss mehr als 70 Minuten betragen
Bis zum Ende des Festivals ist keine Fernseh- oder Webübertragung des Films gestattet
Diese Bestimmungen regeln die Einreichung aller Filme bei der
Kurzfilmprogramm (Internationaler Kurzfilmwettbewerb);
Die Dauer des Films darf 30 Minuten nicht überschreiten.
Der Zeitraum zwischen der Premiere des Films und dem Beginn des Festivals darf 24 Monate nicht überschreiten
Bis zum Ende des Festivals ist keine Fernseh- oder Webübertragung des Films gestattet
Artikel 6
Die folgenden Bestimmungen regeln die Einreichung aller Filme für die zusätzlichen, wettbewerbsfreien Programme:
Bis zum Ende des Festivals ist keine TV- oder Webübertragung des Films gestattet
Die Dauer des Films muss mehr als 70 Minuten betragen
Bei der Filmauswahl werden Regionalpremieren Vorrang haben
FESTIVALJURY
Artikel 7
Die Hauptjury des Festivals ist international und besteht aus 3-7 angesehenen Vertretern der weltweiten Filmindustrie.
Eine separate internationale Jury aus 3 bis 5 angesehenen Vertretern der weltweiten Filmindustrie wird über den Internationalen Kurzfilmwettbewerb entscheiden.
Ein Land darf nicht mehr als einen Vertreter in die Jury berufen.
Die Jurys müssen während des Festivals mindestens zwei Sitzungen/Treffen abhalten, in denen Filme erörtert werden.
Die Jurypräsidenten beider Jurys haben das Recht, ihre Meinung zu den Filmen im Wettbewerb und deren Bewertungsgrundsätze durchzusetzen.
Die Urteile der Jury werden in offener Abstimmung gefällt, wobei die Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit für zwei oder mehr Filme ist die Stimme des Jurypräsidenten ausschlaggebend.
AUSZEICHNUNGEN
Artikel 8
Offizielle Festivalpreise, die die Jury des Hauptfestivals vergeben wird:
GRAND PRIX Award für den besten Spielfilm
Preis für die beste Regie
Preis für das beste Drehbuch
Diese Jury könnte einen Preis für besondere Erwähnung vergeben
Der Preis, den das Festival vergeben sollte:
Publikumspreis:
Nach Angaben des Festivalpublikums bester Film im internationalen Wettbewerb
Die Jury des internationalen Kurzfilmwettbewerbs wird Folgendes vergeben:
Preis für den besten Kurzfilm
Preis für den besten mazedonischen Kurzfilm
Diese Jury könnte einen Preis mit besonderer Erwähnung vergeben.
FILMEINREICHUNGEN
Artikel 9
Regisseure, Produzenten, Verleiher, Filmproduktions- oder Vertriebsfirmen, nationale Filminstitutionen oder Personen, die zur Vertretung der Filme befugt sind, können Beiträge für die konkurrierenden und die nicht konkurrierenden Programme einreichen.
Um den Einreichungsbeitrag auszufüllen, müssen Sie ein offizielles Online-Anmeldeformular mit den Namen aller Filmmitwirkenden, einer kurzen Zusammenfassung, einer langen Zusammenfassung, technischen Details, der Biographie und Filmografie des Regisseurs sowie einer Erklärung, in der bestätigt wird, dass es sich um den ersten oder zweiten langen Spielfilm des Regisseurs handelt, wenn der Film im Internationalen Wettbewerb des Hauptwettbewerbsprogramms eingereicht wird, ordnungsgemäß ausfüllen.
Unvollständige Teilnahmeformulare werden nicht berücksichtigt.
Artikel 10
Mit der Eingabe des Online-Anmeldeformulars für die Einreichungen halten sich die Antragsteller an die Teilnahmebedingungen und -bestimmungen des Festivals und garantieren, dass die bereitgestellten Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Artikel 11
Die Frist für die Einreichung des Online-Anmeldeformulars für die Filme in allen Programmen ist der 20. September 2026.
Artikel 12
Es gibt eine Teilnahmegebühr, die von der Sektion abhängt.
Artikel 13
Filmeinträge können in Form von passwortgeschützten URL-Links eingereicht werden.
Alle URL-Links müssen bis zum 15. Oktober 2025 aktiv sein. Der Film muss unter demselben Link zum Herunterladen verfügbar sein.
Die DVD muss die letzte Version des Films in der Originalsprache enthalten, in der er gedreht wurde, und nicht-englische Filme müssen englische Untertitel haben.
Artikel 14
Das Festival behält sich das Recht vor, die DVD-Kopien der Filme, die in einem Festivalprogramm gezeigt werden, aufzubewahren und zusätzliche digitale Kopien für seine Filmarchive anzufertigen.
Artikel 15
Vorbehaltlich der Zustimmung ist, ob die digitalen Kopien auf kostenlosen nichtkommerziellen Veranstaltungen gezeigt werden dürfen.
FILMAUSWAHL, FESTIVALPROGRAMME UND VORFÜHRUNGEN
Artikel 16
Nachdem die Programmauswahl die Filme für jede Kategorie ausgewählt hat, informiert das Festival die Verleiher, Produzenten oder autorisierten Vertreter der ausgewählten Filme per E-Mail.
Die endgültige Liste der ausgewählten Filme für jeden Programmbereich wird spätestens 10 Tage vor der Eröffnung des Festivals bekannt gegeben.
Artikel 17
Jeder ausgewählte Film in einem Festivalprogramm kann einmal als Premiere gezeigt werden und darf während des Festivals nicht mehr als zwei Wiederholungen haben.
Die öffentliche Ausstrahlung der Festivalfilme ist während des Festivals außerhalb Nordmazedoniens nicht gestattet. Wenn das Festival über eine Vereinbarung zur Ausstrahlung einiger Filme verfügt, wird diese nur mit Geoblocking-Beschränkungen für das Gebiet Nordmazedoniens abgeschlossen.
FILMKOPIEN
Artikel 18
Vorführkopien der in einem Festivalprogramm ausgewählten Filme im HD- oder DCP-Format müssen dem Festival bis spätestens 20. September 2026 zur Verfügung stehen.
Neben der Filmkopie für die Filme, die in einem beliebigen Programmbereich des Festivals ausgewählt wurden, ist auch die Zusendung von Dialoglisten auf Englisch, drei Filmfotos und ein Foto des Regisseurs erforderlich.
Das Senden eines Trailers, von Postern und zusätzlichem Werbematerial für den Film ist wünschenswert, aber optional.
Artikel 19
Das Festival behält sich das Recht vor, technisch defekte Filmkopien und minderwertige Kopien, die die Vorführung behindern könnten, abzulehnen.
Artikel 20
Die Versandkosten für den Versand der Filmvorführkopien für alle Festivalprogramme nach Mazedonien sollten vom Teilnehmer getragen werden.
Das Festival ist verpflichtet, die Filmkopien innerhalb von 4 Wochen, spätestens nach Schließung des Festivals, an die vom Teilnehmer angegebene Adresse zurückzusenden, wobei alle Versandkosten übernommen werden.
Artikel 21
Das Festival übernimmt die Verantwortung für den Schutz und die Bewachung der Vorführkopie ab dem Moment, in dem sie das Festivalzentrum betritt.
Im Falle einer Beschädigung der Vorführkopie vom Eingang im Festivalzentrum bis zum Zeitpunkt der Lieferung verpflichtet sich das Festival, den Schaden zu ersetzen oder eine neue Kopie anzufertigen.
Artikel 22
Das Festival ernennt eine dreiköpfige Expertenjury, die nach Erhalt und vor dem Versand an den Teilnehmer die technische Richtigkeit der Filmkopien und deren Format (Festplatten, USB, 35-mm-Filmdrucke) bewertet.
UNTERKUNFT UND AKKREDITIERUNGEN
Artikel 23
Das Festival wird die Regisseure oder Drehbuchautoren als Vertreter der Filme im Bereich des internationalen Wettbewerbsprogramms einladen, je nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit an der Veranstaltung teilzunehmen.
Das Festival übernimmt die Verantwortung für die Akkreditierungen, die Unterbringung und die Reisekosten der eingeladenen Teilnehmer.
LETZTE BEMERKUNGEN
Artikel 24
Der Festivalrat entscheidet über alle Fragen, die in diesen Regeln und Vorschriften nicht aufgeführt sind und die dem Statut des Veranstalters entsprechen.
Einsendungs-Frist
20 Sep 26
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20 Sep 26
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20 Sep 26
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20 Sep 26
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20 Sep 26
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20 Sep 26
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20 Sep 26
Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.