Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
30 Nov 24
0€
24 Jun 2024
Aufruf zu Einschreibungen
30 Nov 2024
Festival geschlossen
21 Jan 2025
Benachrichtigungsdatum
14 Mai 2025
18 Mai 2025
Festival Start: 14 Mai 2025 Festival Ende: 18 Mai 2025
FESTIVAL ENTRE DEUX... CANNES
Wir akzeptieren Filme, die sich mit Themen wie Behinderung oder Gehörlosenkultur befassen oder über Menschen, die sich als „behindert“ oder „behinderte Menschen“ identifizieren oder Begriffe wie „behindert“, „funktionale Vielfalt“ oder „fähig“ verwenden. Wir heißen auch gehörlose und neurodiverse Menschen willkommen, die sich nicht mit diesen Begriffen identifizieren oder sie nicht verwenden.“
Alle Filme müssen mit FRANZÖSISCHEN UNTERTITELN IN WEISSER FARBE und in zweiter Zeile mit englischen Untertiteln mit orangen Untertiteln versehen sein, damit sie in den Wettbewerb aufgenommen werden können. (als Shawn auf Bildern).
Unsere Jury und der Vorstand setzen sich aus gültigen und behinderten Personen zusammen.
HANDICAP BEI DEN FESTSPIELEN VON CANNES 2025
(und unter dem ANMELDEFORMULAR kopiere es, fülle es aus und schicke es zurück an dominique.veran@free.fr)
Artikel 1 — Organisation
HANDICAP BEIM FESTIVAL VON CANNES
Für alle Informationen:
Telefon: 00 33 (0) 6 86 18 26 75
Artikel 2 — Zeit und Ort
CANNES FESTIVAL HANDICAP findet zeitgleich mit den Filmfestspielen von Cannes, Ende Mai 2025, in Cannes statt
Artikel 3 — Kriterien und Bedingungen, die für eine Filmvorführung erforderlich sind:
Können auf dem CANNES FESTIVAL HANDICAP gezeigt werden, Filme zum Thema Behinderung. Der Kurzfilm muss auf Französisch in der Farbe Weiß in der ersten Zeile und Englisch in der Farbe Orange in kleinerer Farbe Polizei und zweiter Zeile untertitelt werden.
Nur ein Film pro Jahr für jeden Regisseur.
Artikel 4 — Termine, Anmeldung und Besichtigung des Films durch das Auswahlkomitee.
Der Eröffnungstermin für die Einschreibungen und den Empfang der Links zur Verhinderung der Besichtigung ist JETZT.
Anmeldeschluss für die Registrierung und Veröffentlichung der Links zum Ansehen der Filme mit französischen Untertiteln (oder auch ohne) ist der 30. November 2024.
Alle Beiträge müssen Folgendes enthalten:
. Das Anmeldeformular wurde ausgefüllt und unterschrieben.
. Der Film ist zu schicken an: sbullot@gmail.com
VORSICHT! KEINE DVD ODER EINSCHREIBEN.
Artikel 5 — Termine und Auswahl:
. Am 15. Januar 2025 muss der Film auf Französisch und Englisch untertitelt werden, andernfalls wird der Film nicht ausgewählt.
. Um die Auswahl zu ermöglichen, stützt sich das Auswahlkomitee auf universelle Eigenschaften: komische, informative, künstlerische, dokumentarische, lehrreiche und emotionale Eigenschaften des Films. Die Auswahlkommission ist völlig souverän in Bezug auf ihre Entscheidungen.
Artikel 6: Filmprogrammierung.
Im Laufe des Februar 2025 wird die endgültige Auswahl getroffen und die Filme werden in einer bestimmten Reihenfolge der Verbreitung für das FESTIVAL programmiert.
Artikel 7 — Offizielle Verbreitung der ausgewählten Filme:
Zwischen dem 1. und 16. März 2025 werden die Rechteinhaber der Filme über ihre Auswahl für das CANNES FESTIVAL HANDICAP informiert.
Unter keinen Umständen ist es gestattet, jemanden über die Möglichkeit zu informieren, dass ein Film vor der offiziellen Ausstrahlung ausgewählt werden kann, wenn die Gefahr besteht, dass er disqualifiziert wird.
Artikel 8 — Genehmigung der Ausstrahlung von Filmen.
Der Unterzeichner des Anmeldeformulars verpflichtet sich, die Regeln gelesen zu haben.
Sie oder er verpflichtet sich mit dieser Unterschrift, dass der im Anmeldeformular vorgeschlagene Film frei von allen Rechten ist.
Sie oder er verpflichtet sich, für den beim CANNES FESTIVAL HANDICAP vorgeschlagenen Film rechtmäßig im Besitz aller Formen und Rechte zu sein, die mit dem geistigen Eigentum und dem Recht auf Achtung des Privatlebens verbunden sind.
Dieses Werk muss frei von jeglichen finanziellen Entschädigungen in Bezug auf: Übertragungsrechte, Musikrechte, phonografische Rechte, Kompositionsrechte und Urheberrechte sein.
Die Person, die das Anmeldeformular unterzeichnet hat, berechtigt das CANNES FESTIVAL HANDICAP, den teilnehmenden und ausgewählten Film in den französischen Kinos zu zeigen.
Dieser Film wird unter folgenden Bedingungen ausgestrahlt: maximal fünfundzwanzig (25) Projektionen innerhalb der drei (3) Jahre nach seiner Auswahl, nur in französischen Kinos
Artikel 9 — Rundfunk:
Im Falle einer Auswahl behält sich das CANNES FESTIVAL HANDICAP das Recht vor, einen Auszug des Films im Internet und im Fernsehen zu präsentieren. Dieser Auszug darf 10% seiner Gesamtlänge nicht überschreiten. Das CANNES FESTIVAL HANDICAP behält sich das Recht vor, kurze Auszüge des Films in seiner offiziellen Ankündigung zu verwenden. Darüber hinaus könnten Fotos aus dem Film verwendet werden, um das CANNES FESTIVAL HANDICAP in den Medien bekannt zu machen.
Wir bitten darum, den Trailer oder Auszüge des Films auf unseren verschiedenen Internet-Seiten und in anderer Form der Werbung verwenden zu können.
Artikel 10 — Der Filmpreis:
Nach jeder Besichtigung berät und stimmt die JURY ab.
Die Gewinnerfilme werden diejenigen sein, die die meisten Stimmen der JURY und der Öffentlichkeit erhalten.
Die Preise werden am Ende des CANNES FESTIVAL HANDICAP nach einer Abstimmung durch das Auswahlkomitee verliehen.
Die Hauptpreise sind:
- Der Hauptpreis der Jury
- Der Publikumspreis
- Der Preis für den besten Dokumentarfilm
- Der Preis für die beste Regie, Leistung und das beste Szenario.
Die Endergebnisse werden den Medien mitgeteilt.
Artikel 11 — Von den Teilnehmern wird erwartet, dass sie ihre Reise- und Übernachtungskosten selbst tragen.
Die Organisation des CANNES FESTIVAL HANDICAP übernimmt keine Unterkunfts- oder Reisekosten für die Teilnehmer, auch wenn ihr Film ausgewählt wird.
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
30 Nov 24