Shockfest Film Festival (12)



Fristen

30 Nov 2019
Aufruf zu Einschreibungen

15 Jan 2020
Frühe Frist

26 Jul 2020
Standard-Frist

27 Sep 2020
Späte Frist

31 Okt 2020
Festival geschlossen

08 Nov 2020
Benachrichtigungsdatum

13 Nov 2020
13 Nov 2020

Adresse

5219 Caliente Street, Suite #11,  89119, Las Vegas, Nevada, United States


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival 40'<
Spielfilmfestival >41'


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Genres
 Alle Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Produktionsdatum: Jede
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  40'<
 Spielfilme  >41'
 Jede Sprache
 Untertitel 
English
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Photo of Shockfest Film Festival
Photo of Shockfest Film Festival

Photo of Shockfest Film Festival
Photo of Shockfest Film Festival

English
German ML


Festival Start: 13 November 2020      Festival Ende: 13 November 2020

Shockfest ist Hollywoods 12-jähriges Horrorfestival, das sich darauf spezialisiert hat, die kantigsten, umstrittensten, einzigartigen und modernsten Inhalte zu präsentieren und den unabhängigen Filmemacher zu unterstützen.

(1) Eingaben müssen über den Secure Online Screener gesendet werden.

(2) Filme können an einen HAUSVERTEILUNGSVERTRAG gebunden werden.

(3) Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihr Film oder seine Clips und alle anderen mit ihrem Projekt zusammenhängenden Materialien im Veranstaltungsprogramm, auf der Shockfest-Website und für Werbezwecke verwendet und/oder veröffentlicht werden dürfen, die Shockfest für angemessen hält.

(4) Es werden keine Sichtbänder und/oder Werbematerialien an den Filmemacher zurückgegeben.

(5) Wenn diese Option ausgewählt ist, liegt das gesamte kommerzielle und private Eigentum einschließlich aller marken- oder urheberrechtlich geschützten Materialien, die auf dem Projekt gezeigt oder aufgezeichnet werden, in der Verantwortung des Filmemachers. Shockfest übernimmt KEINE Verantwortung für Verstöße gegen schriftliche Kopien.

(6) Die Kosten für die Lieferung und Abholung aller Materialien liegen in der Verantwortung des Filmemachers.

(7) Shockfest übernimmt keine Verantwortung für verlorene oder beschädigte Drucke. Während bei den Drucken mit größter Sorgfalt geachtet wird, ist es allein Sache des Filmemachers, die volle Verantwortung (d.h. Versicherung) zu übernehmen. Das Shockfest, seine Offiziere, Regisseure, Freiwilligen und Sponsoren werden von Filmemacher für alle finanziellen oder anderweitigen Ansprüche und von Schäden an dem Druck im Weg oder auf andere Weise im Laufe des Festivalbesitzes des Films schadlos gehalten; eingereichte Filme dürfen keinem Rechtsstreit unterliegen noch bedroht durch alle Rechtsstreitigkeiten.

(8) Mit der Einreichung eines Beitrags erklärt der Filmemacher, dass er oder sie als Bevollmächtigter für den Film verantwortlich ist und dass der Film ein Originalwerk ist.



  

 
  

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