Pour faire Court (9)



Fristen

18 Nov 2025
Aufruf zu Einschreibungen

28 Feb 2026
Letzter Termin

1
Monat

28 Mär 2026
Benachrichtigungsdatum

01 Apr 2026
01 Apr 2026

Adresse

-,  69007, Lyon, Auvergne-Rhône-Alpes, France


Festival Beschreibung
Licht und Schatten
Kurzfilmfestival >5' 15'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Produktionsdatum: Jede
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  >5' 15'<
 AI Tools 
 Jede Sprache
 Untertitel 
English French
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Photo of Pour faire Court
Photo of Pour faire Court

Photo of Pour faire Court
Photo of Pour faire Court

French
English
German ML


Festival Start: 01 April 2026      Festival Ende: 01 April 2026

POUR FAIRE COURT ist ein Filmfestival mit Sitz in Lyon, Frankreich. Die 9. Ausgabe findet am April 2026 statt.

Seit acht Jahren organisiert der Verein Short Event ein Kurzfilmfestival in Lyon: „Pour Faire Court“. Diese Veranstaltung, die die Codes der siebten Kunst als Vektoren von Emotionen und Teilen nutzt, lädt Sie ein, eine kuratierte Auswahl von Kurzfilmen zu einem bestimmten Thema zu entdecken.

In diesem Jahr lautet das Thema „Shiver! Im Rhythmus der Gefühle.“


Dieses reichhaltige und offene Thema ermöglicht mehrere Interpretationen. Es lädt Filmemacher ein, alle Formen von Zittern, seien es Angst, Emotionen, Adrenalin oder Überraschung, anhand origineller, beeindruckender und eindringlicher Geschichten zu erkunden.

Die Teilnehmer werden ermutigt, ihre eigene Vision des Themas zum Ausdruck zu bringen!

Anschließend wird ein Cocktailtreffen angeboten, um den Austausch zwischen allen Enthusiasten, Newcomern und Künstlern zu fördern.


BITTE RESPEKTIERE DIESES THEMA.

✯ Dauer zwischen 5 und 15 Minuten
✯ Anzahl der akzeptierten Filme: 3
✯ Einreichungsgebühren: 7€
✯ Bei mehr als einem Film: 2 €/zusätzlicher Film
✯ Eine Version mit Untertiteln, wenn der Film nicht auf Französisch ist

ARTIKEL 1: TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Die 9. Ausgabe des Pour faire Court Festivals steht allen Filmemachern offen, egal ob Amateure, Studenten oder Profis. Filme können mit jeder Art von Kamera oder Smartphone gedreht oder mit Animationen produziert werden.

Das diesjährige Thema lautet „Lasst uns zittern! Im Rhythmus der Gefühle“, eine Einladung, alle Arten von Nervenkitzel zu entdecken: Angst, Emotion, Adrenalin, Überraschung.

Anmeldegebühr: 7€ für die Teilnahme.
Die Zahlung kann direkt auf unserer Website über die Seite „Festhome“ erfolgen.

Zusätzliche Gebühr: 2€ pro zusätzlich eingereichtem Video.

Maximale Anzahl von Videos: 3 pro Teilnehmer oder Gruppe (nur ein Film wird von den Organisatoren ausgewählt).

Filmdauer: mindestens 5 Minuten — maximal 15 Minuten.

Einsendeschluss: 28. Februar 2026 um Mitternacht.

ARTIKEL 2: REGISTRIERUNG FÜR DAS FESTIVAL UND EINREICHUNG VON WERKEN
Technische Spezifikationen:

Mindestauflösung: Full HD (1920x1080).

4K wird akzeptiert, ist aber nicht erforderlich.

Videoformat: MP4 (H.264-Codec) erforderlich. Das MOV-Format wird akzeptiert.

Verbotene Formate: AVI, WMV, FLV, ProRes, DNxHD.

Audiospezifikationen:

Obligatorisches Stereo 2.0 (kein 5.1).

Zulässige Audioformate: AAC (empfohlen) oder MP3.

Audio muss in das Video eingebettet sein, auch ohne Sättigung und mit normalisierter Lautstärke.

Ablauf der Einreichung:

Filme müssen über die Festhome-Plattform eingereicht werden.

Benennung von Dateien:

Erforderliches Format:
FilmTitle_DirectorName_Duration.mp4
Beispiel: ShiverOfNight_BradPitt_07min.mp4

Dokumente müssen an folgende Adresse gesendet werden: artistique.pfc@gmail.com

Das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular, zusammen mit der Erklärung „Gelesen und genehmigt“.

Eine Zusammenfassung des Films (maximal 500 Zeichen).

Ein Bild (Poster oder Schlüsselbild) für Kommunikationszwecke.

Die Finalisten müssen eine makellose Version ihres Films für die Vorführung während des Festivals zur Verfügung stellen.

ARTIKEL 3: RECHTE UND PFLICHTEN

Der Kandidat muss sicherstellen, dass er alle erforderlichen Rechte für die Verwendung von Bildern, Musik und Inhalten in seinem Film erworben hat.
Sie garantieren, dass die eingereichte Arbeit original ist und keine Rechte Dritter verletzt.

ARTIKEL 4: EINSATZ KÜNSTLICHER INTELLIGENZ

Der Einsatz jeglicher Form von künstlicher Intelligenz (KI) bei der Produktion von Kurzfilmen ist strengstens untersagt.
Im Falle eines Verstoßes werden die eingereichten Werke nicht akzeptiert.

ARTIKEL 5: AUSWAHL VON KURZFILMEN

Unvollständige oder nicht konforme Bewerbungen werden automatisch abgelehnt.
Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, Bewerbungen aus folgenden Gründen abzulehnen:

Unzureichende technische Qualität.

Inhalte, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen.

Arbeit, die zu rechtlichen Schritten führen kann.

Kurzfilme werden auf der Grundlage von Kreativität, Originalität und Respekt vor dem Thema ausgewählt.
Die Entscheidungen des Auswahlausschusses sind endgültig.
Es werden keine Kopien der Werke zurückgegeben.

Falls ausgewählt, muss der Filmemacher zu Kommunikationszwecken ein Poster oder ein Werbebild zur Verfügung stellen.

ARTIKEL 6: ZUSTIMMUNG UND ÜBERTRAGUNGSRECHTE

Die Einreichung eines Films setzt die unentgeltliche Genehmigung voraus, die bereitgestellten Informationen und Bilder (lizenzfrei) für Kommunikationszwecke zu verwenden.

Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, das Logo des Pour faire Court Festivals (von der Website herunterladbar) auf allen Kommunikationsmaterialien im Zusammenhang mit seiner Teilnahme zu verwenden.

Der Teilnehmer autorisiert die Ausstrahlung seines Films:

Von den Medienpartnern des Festivals.

Auf den Social-Media-Plattformen des Festivals.

Die Gewinner erklären sich damit einverstanden, dass ihr Film auf Partnerfestivals gezeigt werden kann; sie werden im Voraus benachrichtigt.

ARTIKEL 7: PRÄSENZ AUF DEM FESTIVAL

Ausgewählte Filmemacher erklären sich damit einverstanden, auf dem Festival anwesend oder vertreten zu sein.
Falls nicht, ist ein Dankeschön-Video erforderlich.

Während der Preisverleihung kann eine kurze künstlerische Präsentation angefordert werden.

ARTIKEL 8: AUSZEICHNUNGEN

Die Gewinner werden nach der Beratung durch die Jury während des Festivals ausgewählt.
Vier Kategorien und drei Hauptpreise werden verliehen.

Auszeichnungen für die Ausgabe 2026:

Goosebumps Award — für Filme, die erschrecken, verstören oder verunsichern.

Thunderbolt Award — für Filme, die durch ihre Wendung oder Intensität überraschen.

Roller Coaster Award — für Action- oder Spannungsfilme voller Adrenalin.

Emotional Shivers Award — für Filme, die das Herz anders berühren.

Preise:

Großer Preis der Jury: Geschenkgutschein im Wert von 400€ + Trophäe.

Zweiter Preis der Jury: Geschenkgutschein im Wert von 200€ + Trophäe.

Publikumspreis: Trophäe + Sponsorengeschenk.

Die Entscheidung der Jury ist endgültig.

ARTIKEL 9: UNVORHERGESEHENE UMSTÄNDE

Der Vorstand des Vereins ist ausschließlich befugt, über alle Fälle zu entscheiden, die nicht unter diese Verordnung fallen.
Die Teilnahme am Pour faire Court Festival setzt die bedingungslose Annahme aller genannten Klauseln voraus.

Das Organisationskomitee behält sich das Recht vor, das Festival im Falle höherer Gewalt zu ändern oder abzusagen.

Im Streitfall sind nur die Gerichte von Lyon zuständig.

Ich bestätige, dass ich die Bestimmungen der Verordnung gelesen habe und sie vorbehaltlos akzeptiere.



  Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.

  

 
  

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