Intersección - Festival Internacional de cine de A Coruña (8)

INTERSECCIÓN - A Coruña International Film Festival



Fristen

14 Nov 2024
Aufruf zu Einschreibungen

05 Jan 2025
Frühe Frist

30 Apr 2025
Standard-Frist

30 Jun 2025
Späte Frist

31 Jul 2025
Verlängerte Frist

8
Monate

22 Sep 2025
Benachrichtigungsdatum

17 Okt 2025
25 Okt 2025

Adresse

Calle Barrera, 34, 1º,  15001, A Coruña, A Coruña, Spain


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival
Spielfilmfestival


GOYA Qualifier festival logo Qualifizierendes Festival
Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2024
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme 
 Spielfilme 
 Jede Sprache
 Untertitel 
Spanish Galician English
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Photo of Intersección - Festival Internacional de cine de A Coruña
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Photo of Intersección - Festival Internacional de cine de A Coruña
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Spanish
English
German ML


Festival Start: 17 Oktober 2025      Festival Ende: 25 Oktober 2025

INTERSECCIÓN - A Coruña International Film Festival engagiert sich für die freiesten Strömungen des Autorenkinos. Das Programm begrüßt unabhängige Filme, die aus Risiko und Innovation entstanden sind, und bietet der Öffentlichkeit die Möglichkeit, bahnbrechende und lebendige Werke zu sehen.

Das Festival erforscht neue Filmsprachen und verteidigt Mut, Vielfalt und Neugier beim Schaffen.

INTERSECCIÓN - INTERNATIONALES FILMFESTIVAL VON A CORUÑA

REGELN

Das Internationale Filmfestival INTERSECCIÓN — A Coruña konzentriert sein Programm auf Werke, die zwischen zeitgenössischer Kunst und Avantgarde-Kino angesiedelt sind und eine Vielzahl von Formaten, Techniken und Sprachen umfassen.

Die achte Ausgabe des Festivals findet in der Stadt A Coruña (Spanien) statt und findet zwischen dem 17. und 25. Oktober 2025 statt.


SEKTIONEN UND AUSZEICHNUNGEN

INTERNATIONAL
Ein Abschnitt, der einer Auswahl internationaler Werke gewidmet ist.

Zulässige Formate: Spielfilme, mittellange und kurze Spielfilme, Animationsfilme oder nicht fiktionale Werke, die einer dieser Kategorien entsprechen: Autorenkino, Experimental- und Avantgardekino, Videoproduktion, Animation, experimenteller Dokumentarfilm usw.

- Preis der Jury: 2000€
- Jurypreis für den spanischen Kurzfilm: Qualifikation für die Goya Awards

GALICIEN
Eine Abteilung für Werke galizischer Autoren oder Einwohner Galiciens.

Zulässige Formate: Spielfilme, mittellange und kurze Spielfilme, Animationsfilme oder nicht fiktionale Werke, die einer dieser Kategorien entsprechen: Autorenkino, Experimental- und Avantgarde-Kino, Videoproduktion, Animation, experimenteller Dokumentarfilm usw.

- Preis der Jury: 1000€
- Contemporánea-Preis: Erwähnung

SCHULEN
Sektion, die sich an Studierende der künstlerischen und/oder audiovisuellen Bildung richtet.
Zulässige Formate: Spielfilme, mittellange und kurze Spielfilme, Animationsfilme oder nicht fiktionale Werke, die einer dieser Kategorien entsprechen: Autorenkino, Experimental- und Avantgardekino, Videoproduktion, Animation, experimenteller Dokumentarfilm usw.

- Preis der Jury: 350€

INOFFIZIELLE AUSZEICHNUNGEN
Verliehen an Werke aus den zuvor genannten Abschnitten.

- Preis der jungen Jury (für alle Werke der Sektionen International und Galicien). Diplom
- NUMAX-Preis (für alle Werke der Sektionen International und Galicien). Diplom
- MAV-Preis (verliehen an die Arbeit einer Autorin in den Bereichen International, Galicien und Schulen). Diplom
- Publikumspreis (für jedes Werk der Sektionen International und Galicien). Diplom

Die Jury kann besondere Erwähnungen aussprechen. Keine der Auszeichnungen darf leer gelassen werden.

Die Gewinner können die vom Festival verliehenen Preise in Eröffnungstiteln, im Internet, in Postern, Kreationen und in der übrigen öffentlichen Kommunikation verwenden.

3. JURY

Die Jury von INTERSECCIÓN setzt sich aus international renommierten Fachleuten der audiovisuellen Kunst zusammen, die von der Leitung des Festivals benannt wurden. Sie werden die eingereichten Werke bewerten und die entsprechenden Preise durch unanfechtbare Entscheidung an die richtigen Wettbewerbssektionen vergeben.

Das Festival wird die verliehenen Auszeichnungen an die Personen weitergeben, deren Ansprechpartner bei der Registrierung ihrer jeweiligen Werke angegeben wurde. Die Preise werden per Rechnung ausgezahlt, die von der registrierten Person oder Firma ausgestellt wurde, oder per Delegation an eine andere Person. Preise, die nach dem 31. Oktober in Rechnung gestellt wurden, werden nicht ausgezahlt.

4. WIE KANN MAN TEILNEHMEN

4.1. EINREICHUNG VON ARBEITEN

Werke, die 2024 oder 2025 entstanden sind, können unabhängig von ihrer Dauer bei INTERSECCIÓN registriert werden, unabhängig davon, ob es sich um experimentelle Dokumentarfilme, kreative Dokumentarfilme, experimentelle Fiktion, Videokunst, kreative Animation, Videoinstallation oder audiovisuelle Performance handelt. Werke mit Fernseh-, Werbe- oder Werbecharakter sind ausdrücklich ausgeschlossen. In jedem Fall hat das Festival das Recht, Werke, die zu einem früheren Zeitpunkt produziert wurden, in seine Auswahl aufzunehmen. Werke, die in früheren Ausgaben an INTERSECCIÓN geschickt wurden, werden nicht berücksichtigt.

Es ist zwar nicht unbedingt erforderlich, dass es sich bei den registrierten Werken um Uraufführungen handelt, es wird jedoch bewertet, ob sie in Spanien uraufgeführt werden.

Bei der Registrierung muss angegeben werden, ob das Werk in Einkanalprojektion oder als Installation gezeigt werden muss oder ob eine der beiden Optionen gültig ist.

Das Management hat das Recht, die ausgewählten Werke jeder Kategorie zuzuordnen, die es in Betracht zieht. Sobald die Werke für die Teilnahme am Festival registriert sind, können sie nicht mehr berücksichtigt und möglicherweise ausgewählt werden.

Jede Person oder Firma kann unabhängig von ihrer Nationalität und Sprache so viele Werke präsentieren, wie sie möchte. Jedes Werk muss jedoch unabhängig registriert werden.

Die Frist für die Einreichung von Arbeiten für den Wettbewerb endet für alle Sektionen am 30. Juni 2025.

Die Kosten für die Teilnahme werden wie folgt sein:

INTERNATIONALE KURZFILME
- Frühzeitige Registrierung: 7 EUR
- Standardanmeldung: 9 EUR
- Späte Registrierung: 12 EUR

INTERNATIONALE MITTELLANGE UND ABENDFÜLLENDE FILME
- Frühzeitige Registrierung: 12 EUR
- Standardanmeldung: 14 EUR
- Späte Registrierung: 17 EUR

SPANISCHE KURZFILME
- Frühe Registrierung: 7 EUR
- Standardanmeldung: 9 EUR
- Späte Registrierung: 11 EUR

SPANISCHE MITTELLANGE UND ABENDFÜLLENDE FILME
- Frühe Registrierung: 11 EUR
- Standardanmeldung: 13 EUR
- Späte Registrierung: 15 EUR

* Die Registrierung für die Sektionen Galicien und Schulen ist kostenlos.

Das Festival garantiert nicht die Annahme und Berücksichtigung von Werken, die nach den festgelegten Terminen eingereicht wurden.

Postlieferungen von physischen Medien wie DVDs, Bändern oder Festplatten werden nicht akzeptiert.

Registrierte Werke, deren Sprache nicht Galizisch oder Spanisch ist, müssen Untertitel in einer dieser beiden Sprachen oder in Englisch haben.

Anfragen zum Verfahren zur Einreichung von Werken bei INTERSECCIÓN können an programacion@interseccion.gal gesendet werden

4.2. AUSWAHL

Das Festival wird die Auswahl der Werke den in den Einreichungen angegebenen Kontaktpersonen mitteilen. Die Liste der ausgewählten Werke wird etwa einen Monat vor Beginn auf der Website des Festivals und seinen Netzwerken veröffentlicht. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Auswahl nicht veröffentlicht.

Das Fehlen einer Auswahlbenachrichtigung durch die Festivalleitung bedeutet, dass das Werk nicht ausgewählt wurde. Es werden jedoch alle Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass alle Bewerber per E-Mail über den Stand der Prüfung ihrer Arbeit informiert werden.

4.3. AUSWAHLKRITERIEN

Alle für das Festival eingereichten Werke werden berücksichtigt, sofern sie die in diesen Regeln festgelegten Anforderungen erfüllen und vollständig und korrekt präsentiert wurden.

5. AUSSTELLUNGSARBEITEN
5.1. EINREICHUNG VON ARBEITEN

Die Frist für die Lieferung der für ihre Teilnahme am Festival ausgewählten Werke ist der 1. September 2025. Alle Arbeiten, die nicht innerhalb der festgelegten Frist eingegangen sind, können vom Festival vom endgültigen Programm ausgeschlossen werden.

Ausstellungskopien müssen in einem der folgenden Formate erhältlich sein:

- DCP. Es muss von hoher Qualität sein und von einem professionellen Labor hergestellt werden. Vorzugsweise sollte die Einreichung in digitaler Form erfolgen. Wenn der Teilnehmer es in physischer Form versenden möchte, trägt er die Versand- und Rücksendekosten.
- 16 mm oder 35 mm.
- Digitale Datei im MOV- oder MP4-Format. Mindestauflösung: 1920 × 1080, maximale Bitrate: 50.000 kbps; AAC-Audio; englische, galizische und/oder spanische Untertitel im.srt-Format.

Falls keine Exemplare in einem der erforderlichen Vorführungsformate verfügbar sind, muss die Festivalleitung unmittelbar nach der Benachrichtigung über die Auswahl kontaktiert werden.

Falls die DCP-Kopie durch ein Passwort geschützt ist, ist die Angabe eines gültigen KDM-Schlüssels erforderlich.

Die Projektionskopie muss untertitelfrei sein, sofern sie nicht auf Galizisch oder Spanisch untertitelt ist (was erforderlich ist, wenn die Dialoge keine dieser beiden Sprachen verwenden). Kopien mit eingebetteten Untertiteln in einer anderen Sprache als diesen beiden werden nicht akzeptiert. Für spezielle Fälle in Bezug auf andere Sprachen wenden Sie sich bitte an die Festivalleitung.

Für DCP- oder Filmformate wird eine digitale Sicherungskopie (entweder ProRes oder H.264) bereitgestellt. Das Festival entscheidet über das Format der Vorführung.

Für Installationsarbeiten wird empfohlen, dass das Videoformat dieselben oben genannten Eigenschaften aufweist, obwohl der Künstler das Format wählen kann, das am besten zu seiner Arbeit passt. Sollte die Lieferung von physischem Material erforderlich sein, trägt der Künstler die Kosten.

5.2. AUSSTELLUNGSRECHTE UND ÖFFENTLICHE KOMMUNIKATIONSRECHTE

Die in den offiziellen Wettbewerben ausgewählten Werke werden während des Festivals öffentlich ausgestellt.
Die Teilnehmer autorisieren diese Vorführungen ab dem Zeitpunkt ihrer Registrierung beim Festival.

Die Eigentümer der Werke, die für die Teilnahme an Wettbewerbssektionen ausgewählt wurden, geben dem Festival das Recht, sie sowohl im Festival selbst als auch bei verschiedenen außergewöhnlichen Aktivitäten zu zeigen, die außerhalb der Veranstaltungstermine stattfinden, immer mit ausschließlich kulturellen und nichtkommerziellen Zwecken. Diese Vorführungen werden immer dem Rechteinhaber mitgeteilt.

Die Festivalleitung hat das Recht, Auszüge und Vorschauen der ausgewählten Werke zu Werbezwecken auf Fernsehkanälen oder über ihre Website zu zeigen (nicht mehr als 20% der Gesamtdauer oder maximal 3 Minuten des Werks).

Die Autoren der präsentierten Werke ermächtigen das Festival, die von ihnen gesendeten Informationsmaterialien zu Werbezwecken in den Medien und für ihre Aufnahme in das Internet, den Katalog und jedes andere von der Festivalleitung festgelegte Format zu verwenden.

Die Festivalleitung geht davon aus, dass die Teilnehmer Eigentümer der Rechte an den von ihnen präsentierten Werken sind oder dass sie im Namen des Eigentümers handeln. In jedem Fall ist die Organisation nicht verantwortlich für mögliche Verstöße, die sich aus diesem Aspekt ergeben.

5.3. POSTVERSAND

Die Teilnehmer müssen die Versandkosten für die Vorführkopien der ausgewählten Werke übernehmen. Die Aufschrift „KEIN KOMMERZIELLER WERT“ muss deutlich auf den jeweiligen Verpackungen erscheinen. Werke, die im Namen des Festivals gesendet werden, werden nicht akzeptiert und automatisch an ihren Absender zurückgeschickt.

6. AUSNAHMEN UND STREITFÄLLE

Die Festivalleitung (oder ihre gesetzlichen Vertreter) wird alle Fälle lösen, die nicht in diesen Regeln aufgeführt sind, und kann in Bezug auf spezifische und begründete Anfragen eine Sondergenehmigung gewähren.

Das Management hat das Recht, jede Registrierung zu stornieren oder die von ihr erachteten Maßnahmen zu ergreifen
angemessen im Falle eines Verstoßes gegen die Vorschriften oder als Reaktion auf ein Verhalten, das den Ablauf des Festivals stört. Im Streitfall unterliegen diese Regeln ihren eigenen Klauseln und, falls dies nicht der Fall ist, den entsprechenden spanischen Gesetzen zu diesem Zeitpunkt. Im Falle von Streitigkeiten über die Erfüllung oder Auslegung dieser Regeln verzichten die Parteien auf ihre eigene Gerichtsbarkeit, die ihnen aufgrund ihres Wohnsitzes zustehen könnte, und legen ihre Streitigkeiten den Gerichten der Stadt A Coruña vor.

Das Management hat das Recht, das Programm für INTERSECCIÓN zu ändern, zu modifizieren oder auszusetzen.

Die Leitung des Festivals hat das Recht, jeden Aspekt dieser Regeln zu entscheiden oder zu ändern.

Sowohl die Teilnahme an den Ausschreibungen für INTERSECCIÓN als auch die Teilnahme am Festival im Falle einer Auswahl setzen die vorbehaltlose Annahme aller in diesen Regeln enthaltenen Bedingungen voraus.

Kontakt: programacion@interseccion.gal




  Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.

  

 
  

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