Einsendungs-Frist
31 Jul 26
1.04€
INTERSECCIÓN - A Coruña International Film Festival
19 Dez 2025
Aufruf zu Einschreibungen
31 Jan 2026
Frühe Frist
30 Apr 2026
Standard-Frist
30 Jun 2026
Späte Frist
31 Jul 2026
Verlängerte Frist
7
Monate
15 Aug 2026
Benachrichtigungsdatum
17 Okt 2026
23 Okt 2026
Festival Start: 17 Oktober 2026 Festival Ende: 23 Oktober 2026
Das Internationale Filmfestival INTERSECCIÓN — A Coruña unterstützt die freiesten Strömungen des Autorenkinos. Das Programm zeigt unabhängige Filme, die durch Risiko und Innovation entstanden sind, und bietet dem Publikum die Möglichkeit, mutige und lebendige Werke zu erleben.
Das Festival erforscht neue Filmsprachen und setzt sich für Mut, Vielfalt und Neugier beim Schaffen ein.
INTERSECCIÓN — INTERNATIONALES FILMFESTIVAL VON A CORUÑA
OFFENE AUSSCHREIBUNG
VORSCHRIFTEN
1. DAS FESTIVAL
Das Internationale Filmfestival INTERSECCIÓN — A Coruña unterstützt die freiesten Strömungen des Autorenkinos. Das Programm zeigt unabhängige Filme, die durch Risiko und Innovation entstanden sind, und bietet dem Publikum die Möglichkeit, mutige und lebendige Werke zu erleben.
Das Festival erforscht neue Filmsprachen und verteidigt Mut, Vielfalt und Neugier beim Schaffen.
2. SEKTIONEN UND Auszeichnungen
2.1. INTERNATIONAL
Abschnitt, der einer Auswahl internationaler Werke gewidmet ist.
Zulässige Formate: Spielfilme, mittellange Filme und Kurzfilme aus den Bereichen Fiktion, Animation oder Sachliteratur, die in eine der folgenden Kategorien fallen: Autorenkino, kreativer Dokumentarfilm, experimentelles und avantgardistisches Kino, Videoproduktion, Animation usw.
2.2. FULGOR
Sektion, die sich an aufstrebende spanische Talente richtet.
Zulässige Formate: Spielfilme, mittellange Filme und Kurzfilme aus den Bereichen Fiktion, Animation oder Sachliteratur, die in eine der folgenden Kategorien fallen: Autorenkino, kreativer Dokumentarfilm, experimentelles und avantgardistisches Kino, Videoproduktion, Animation usw.
2.3. GALICIEN
Sektion für Werke, die in Galicien produziert oder von galizischen Filmemachern oder Filmemachern mit Wohnsitz in Galicien geschaffen wurden.
Zulässige Formate: Spielfilme, mittellange Filme und Kurzfilme aus den Bereichen Fiktion, Animation oder Sachliteratur, die in eine der folgenden Kategorien fallen: Autorenkino, kreativer Dokumentarfilm, Experimental- und Avantgarde-Kino, Videoproduktion, Animation usw.
2.4. OFFIZIELLE Auszeichnungen
Internationaler Jurypreis: 2.000€
Internationaler Jurypreis für den besten spanischen Kurzfilm: Qualifikation für die Goya Awards
Fulgor-Jurypreis: 350€
Preis der Galicischen Jury: 1.000€
Preis der Jugendjury: Diplom
Publikumspreis: Diplom
2.5. INOFFIZIELLE Auszeichnungen
NUMAX-Preis: Diplom
MAV-Preis (verliehen für eine Arbeit einer Filmemacherin): Diplom
Contemporánea Award (Sektion Galicien): Erwähnung
Die Jurys können besondere Erwähnungen gewähren. Kein Preis darf für nichtig erklärt werden.
Die Gewinner können die offiziellen Lorbeeren des Festivals in den Eröffnungstiteln, auf Websites, Postern, kreativen Materialien und anderen öffentlichen Mitteilungen angeben.
Die Preisbeträge verstehen sich inklusive aller anfallenden Steuern.
Der Rechteinhaber ist die Partei, die für die Ausstellung der Rechnung für den Preis verantwortlich ist.
Die Sektion Fulgor und die Sektion Galicien werden vom Stadtrat von A Coruña finanziert.
3. JURYS
Die INTERSECCIONA-Jurys, die von der Festivalorganisation ernannt werden, setzen sich aus Fachleuten mit nachgewiesener internationaler Karriere zusammen. Sie werden die eingereichten Arbeiten bewerten und in einer endgültigen und unanfechtbaren Entscheidung die Preise vergeben, die den angegebenen Wettbewerbsbereichen entsprechen.
Das Festival wird die verliehenen Preise den während des Einreichungsprozesses angegebenen Kontaktpersonen mitteilen. Die Preise werden nach Erhalt einer Rechnung ausgezahlt, die von der registrierten Person oder Firma oder von einer anderen Stelle ausgestellt wurde, an die diese Verantwortung delegiert wurde. Für Rechnungen, die nach dem 31. Oktober ausgestellt wurden, werden keine Preise ausgezahlt.
4. WIE KANN MAN TEILNEHMEN
4.1. EINREICHUNG VON ARBEITEN
Werke, die 2025 oder 2026 produziert wurden, können eingereicht werden.
Werke mit Fernseh-, Werbe- oder Werbecharakter sind ausdrücklich ausgeschlossen. In jedem Fall behält sich das Festival das Recht vor, Werke, die vor diesen Terminen produziert wurden, in seine Auswahl aufzunehmen.
Werke, die in früheren Ausgaben bei INTERSECCIÓN eingereicht wurden, werden nicht berücksichtigt.
Es ist zwar nicht verpflichtend, dass eingereichte Werke Uraufführungen sein müssen, spanische Premieren werden jedoch positiv bewertet.
Die Organisation behält sich das Recht vor, ausgewählte Werke der Kategorie zuzuordnen, die sie für angemessen hält. Einmal eingereichte Werke dürfen nicht von der Prüfung oder möglichen Auswahl zurückgezogen werden.
Jede Einzelperson oder jedes Unternehmen kann unabhängig von Nationalität oder Sprache beliebig viele Werke einreichen. Jede Arbeit muss jedoch unabhängig eingereicht werden.
Die Frist für die Einreichung von Arbeiten für den Wettbewerb ist der 30. Juli 2026.
INTERNATIONALE SEKTION
Internationale Spielfilme und mittellange Filme
Frühzeitige Einreichung: 13€
Standardeinreichung: 15€
Späte Einreichung: 19€
Verlängerte Einreichung: 25€
Spanische Spielfilme und mittellange Filme
Frühzeitige Einreichung: 8€
Standardeinreichung: 9€
Späte Einreichung: 11€
Verlängerte Einreichung: 15€
Internationale Kurzfilme
Frühe Einreichung: 8€
Standardeinreichung: 10€
Späte Einreichung: 14€
Verlängerte Einreichung: 19€
Spanische Kurzfilme
Frühzeitige Einreichung: 5€
Standardeinreichung: 6€
Späte Einreichung: 7€
Verlängerte Einreichung: 12€
SEKTION FULGOR
Kostenlos
SEKTION GALICIEN
Kostenlos
Das Festival garantiert nicht die Annahme oder Berücksichtigung von Werken, die nach den angegebenen Fristen eingereicht wurden.
Posteinreichungen in physischen Formaten wie DVD, Band oder Festplatte werden nicht akzeptiert.
Eingereichte Werke, deren Sprache nicht Galizisch oder Spanisch ist, müssen Untertitel in einer dieser Sprachen oder in Englisch enthalten.
Alle Fragen zum Einreichungsprozess können an folgende Adresse gesendet werden: programacion@interseccion.gal
4.2. AUSWAHL
Das Festival wird die Auswahl der Werke den in den Einreichungen angegebenen Kontaktpersonen mitteilen. Die Liste der ausgewählten Werke wird etwa einen Monat vor Beginn des Festivals auf der Website und in den sozialen Medien des Festivals veröffentlicht. Bis zu diesem Zeitpunkt darf die Auswahl nicht veröffentlicht werden.
Wenn von der Festivalorganisation keine Auswahlbenachrichtigung eingeht, bedeutet dies, dass das Werk nicht ausgewählt wurde. Es werden jedoch alle Anstrengungen unternommen, um alle Bewerber per E-Mail über den Status der Bewertung ihrer Arbeit zu informieren.
4.3. AUSWAHLKRITERIEN
Alle für das Festival eingereichten Werke werden berücksichtigt, sofern sie die in diesen Bestimmungen festgelegten Anforderungen erfüllen und vollständig und korrekt eingereicht wurden.
5. AUSSTELLUNGSARBEITEN
5.1. LIEFERUNG VON WERKEN
Die Frist für die Lieferung ausgewählter Werke für die Teilnahme am Festival ist der 31. August 2026. Alle Werke, die nicht innerhalb des festgelegten Zeitrahmens eingegangen sind, können vom Festival aus dem endgültigen Programm gestrichen werden.
Vorführkopien müssen in einem der folgenden Formate erhältlich sein:
DCP, von professioneller Qualität und hergestellt von einem professionellen Labor. Digitale Lieferung wird bevorzugt. Bei Lieferung auf physischen Datenträgern gehen die Versand- und Abholkosten zu Lasten des Teilnehmers.
16 mm oder 35 mm.
Digitale Datei (.mov oder .mp4). Mindestauflösung: 1920 × 1080; maximale Bitrate: 50.000 kbps; AAC-Audio; Untertitel in Englisch, Galizisch und/oder Spanisch im.srt-Format und/oder Dialogblatt.
Wenn keine Exemplare in einem der erforderlichen Vorführformate verfügbar sind, muss die Festivalorganisation unmittelbar nach der Auswahlbenachrichtigung kontaktiert werden.
Wenn das DCP passwortgeschützt ist, muss ein gültiger KDM-Schlüssel bereitgestellt werden.
Die Vorführkopie muss frei von Untertiteln sein, es sei denn, sie ist auf Galizisch oder Spanisch untertitelt (verpflichtend, wenn die Dialoge nicht in einer dieser Sprachen abgefasst sind). Kopien mit eingebetteten Untertiteln in einer anderen Sprache werden nicht akzeptiert. Für spezielle Fälle, die andere Sprachen betreffen, wenden Sie sich bitte an die Festivalorganisation.
Für DCP- oder Filmformate muss eine digitale Sicherungskopie (ProRes oder H.264) bereitgestellt werden. Das Festival entscheidet über das Format der Vorführung.
Für Installationsarbeiten wird das Videoformat empfohlen, das dieselben technischen Spezifikationen wie oben beschrieben verwendet, obwohl der Künstler das Format wählen kann, das am besten zu der Arbeit passt. Wenn physisches Material benötigt wird, gehen die Versandkosten zu Lasten des Künstlers.
5.2. RECHTE AN FILMVORFÜHRUNGEN UND ÖFFENTLICHER KOMMUNIKATION
Werke, die für offizielle Wettbewerbe ausgewählt wurden, werden während des Festivals öffentlich gezeigt, und es wird davon ausgegangen, dass die Teilnehmer diese Vorführungen ab dem Zeitpunkt der Einreichung genehmigen.
Rechteinhaber von Werken, die für Wettbewerbssektionen ausgewählt wurden, gewähren dem Festival das Recht, sie sowohl während des Festivals als auch bei außergewöhnlichen Aktivitäten außerhalb der Festivaldaten ausschließlich zu kulturellen oder Werbezwecken zu zeigen. In der Regel werden diese Vorführungen dem Rechteinhaber mitgeteilt.
Die Festivalorganisation behält sich das Recht vor, Auszüge und Trailer ausgewählter Werke zu Werbezwecken auf Fernsehkanälen oder über ihre Website zu zeigen (nicht mehr als 20% der Gesamtdauer oder maximal 3 Minuten).
Die Rechteinhaber ermächtigen das Festival, die eingereichten Informationsmaterialien für Werbezwecke in den Medien und zur Aufnahme in die Website, den Katalog und alle anderen von der Organisation festgelegten Formate zu verwenden.
Die Organisation geht davon aus, dass die Teilnehmer die Rechteinhaber der eingereichten Werke sind oder befugt sind, in ihrem Namen zu handeln. In jedem Fall kann die Organisation nicht für Verstöße verantwortlich gemacht werden, die sich aus dieser Angelegenheit ergeben. Diese Verantwortung liegt in der Verantwortung der Person oder des Unternehmens, die die Arbeit eingereicht hat.
5.3. POSTSENDUNGEN
Die Antragsteller müssen die Transportkosten für die Vorführung von Kopien ausgewählter Werke tragen. Die Aufschrift „KEIN KOMMERZIELLER WERT“ muss deutlich sichtbar auf den Verpackungen angebracht sein. Werke, die auf Kosten des Festivals versendet werden, werden nicht akzeptiert und automatisch an den Absender zurückgeschickt.
6. AUSNAHMEN UND STREITFÄLLE
Die Festivalorganisation (oder ihre gesetzlichen Vertreter) werden alle Fälle lösen, die nicht in diesen Bestimmungen aufgeführt sind, und kann für spezifische und begründete Anfragen besondere Ausnahmen gewähren.
Die Organisation behält sich das Recht vor, im Falle eines Verstoßes gegen die Vorschriften oder eines Verhaltens, das den Ablauf des Festivals stört, Beiträge zu stornieren oder Maßnahmen zu ergreifen, die sie für angemessen hält.
Im Streitfall unterliegen diese Bestimmungen ihren eigenen Klauseln und, falls zutreffend, dem jeweils geltenden spanischen Recht. Die Parteien verpflichten sich, alle Streitigkeiten den Gerichten der Stadt A Coruña vorzulegen, wobei sie auf jegliche andere Gerichtsbarkeit verzichten.
Die Organisation behält sich das Recht vor, das INTERSECCIÓN-Programm jederzeit zu ändern, zu modifizieren oder auszusetzen.
Die Teilnahme an den Ausschreibungen von INTERSECCIÓN sowie die Teilnahme am Festival, falls ausgewählt, setzen die vollständige und bedingungslose Annahme dieser Bestimmungen voraus.
Kontakt: programacion@interseccion.gal
Einsendungs-Frist
31 Jul 26
Einsendungs-Frist
31 Jul 26
Einsendungs-Frist
31 Jul 26
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31 Jul 26
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31 Jul 26
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31 Jul 26
Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.