Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
04 Jul 25
0$
FAP (Pila Audiovisual Festival)
26 Jun 2025
Aufruf zu Einschreibungen
04 Jul 2025
Letzter Termin
1
Tage
20 Aug 2025
Benachrichtigungsdatum
28 Aug 2025
31 Aug 2025
Festival Start: 28 August 2025 Festival Ende: 31 August 2025
Die vierte Ausgabe des Pila Audiovisual Festival (FAP), produziert von der Gemeinde Pila und organisiert vom Padre Adolfo Anastasio Municipal Film Theatre, findet vom 28. bis 31. August 2025 persönlich in Pila statt.
Dieses Festival zielt darauf ab, Treffen zwischen Mitgliedern der Kinematographie anzuregen und zu erleichtern, die Ausstellung, Produktion und Reflexion über die audiovisuelle Produktion in unserer Region zu fördern, zonale Verbindungen herzustellen und Filme aller Genres in Begleitung ihrer Vertreter zu präsentieren
zur Entwicklung der Kultur sowie zum Fortschritt und zur Verbreitung der audiovisuellen Industrie beizutragen.
ARTIKEL 1
Das vierte Pila Audiovisual Festival (FAP), das von der Gemeinde Pila produziert und vom städtischen Filmtheater Padre Adolfo Anastasio organisiert wird, findet vom 28. bis 31. August 2025 persönlich in Pila statt.
Dieses Festival zielt darauf ab, Begegnungen zwischen Mitgliedern der Filmindustrie anzuregen und zu erleichtern, die Ausstellung, Produktion und Reflexion über die audiovisuelle Produktion in unserer Stadt zu fördern, regionale Beziehungen aufzubauen und Filme aller Genres in Begleitung ihrer Vertreter zu präsentieren, um zur Entwicklung der Kultur und zum Fortschritt und zur Verbreitung der audiovisuellen Industrie beizutragen.
ARTIKEL 2
Filmeinreichungen in allen Kategorien sind kostenlos und stehen nationalen und internationalen Kurzfilmen aller Genres offen.
Produktionen können nicht vor 2024 gemacht werden. Filme, die ab 2024 gedreht wurden, werden akzeptiert. (Produktionen, die an früheren Ausgaben teilgenommen haben, werden nicht zugelassen.)
Filme, die in direktem Zusammenhang mit einem Mitglied des Festivalauswahlausschusses stehen, können nicht am Wettbewerb teilnehmen.
Filme müssen bis zum 4. Juli 2025 eingereicht werden.
ARTIKEL 3
Die 4. Ausgabe des FAP wird in einen nationalen Wettbewerb (Argentinien) und einen internationalen Wettbewerb, beide für Kurzfilme, unterteilt.
ARTIKEL 4
Um einen Film für die Festivalauswahl einzureichen, führen Sie bitte die folgenden Schritte aus:
Über Festhome.com
Die Registrierung endet am 4. Juli 2025.
4.1. Diese Registrierung steht allen audiovisuellen Künstlern über 18 Jahren offen. Wenn nicht, müssen sie von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden.
4.2. Kurzfilme dürfen 30 (dreißig) Minuten, einschließlich Abspann, nicht überschreiten.
4.3. Filme müssen in ihrer Originalsprache eingereicht werden. Wenn der Film nicht auf Spanisch ist, muss er ausschließlich untertitelt werden.
4.4. Werke können ursprünglich in einem beliebigen Format produziert worden sein.
4.5. Pro audiovisuellem Schöpfer werden bis zu zwei Werke akzeptiert.
Das Festivalbüro befindet sich in der San Martín Street 867, Pila, Provinz Buenos Aires, Argentinien; Tel. (542241) 15-499506. Diese Informationen werden für alle zutreffenden Zwecke zur Verfügung gestellt, es wird jedoch ausdrücklich klargestellt, dass der gesamte Registrierungsprozess ausschließlich online erfolgt.
ARTIKEL 5
Die Liste der ausgewählten Filme wird auf den offiziellen Social-Media-Kanälen des Pila Municipal Film Theatre und privat an die Kontakt-E-Mail-Adresse des Films veröffentlicht.
Sobald das Festival die Auswahl eines Films bekannt gegeben hat und der Produzent oder sein Vertreter eine Bestätigungs-E-Mail erhalten hat, in der seine Teilnahme am FAP bestätigt wird, kann der Film nicht mehr zurückgezogen werden. Der Produzent oder sein benannter Vertreter muss die angeforderten Film- und Werbematerialien vor Ablauf der in diesen Bestimmungen und im Anmeldeformular angegebenen Frist einreichen. Diese Materialien werden für den Katalog, die Website, die Presse, die Werbung und die Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Teilnahme des Films am Festival verwendet.
5.1. Falls sie sie nicht über das Anmeldeformular eingereicht haben, müssen die ausgewählten Teilnehmer drei Bilder für den Katalog (JPG-Format, Mindestqualität 300 dpi), ein Posterbild (Qualität 300 dpi), einen Trailer, eine Zusammenfassung und technische Informationen für den Film per E-Mail versenden.
5.2. Die Festivalvorführung findet im DCP-Format statt. Daher kann die Kopie des ausgewählten Films im DCP-Format an die von den Festivalorganisatoren angegebene Adresse oder zur späteren Übertragung VIDEO MIT AUDIO — 1920 x 1080 — H.264 geliefert werden.
Alternativ mit dem Link, den Sie bei der Einreise erhalten haben, sofern die angeforderten technischen Anforderungen erfüllt sind. Die Einreichung in anderen Formaten bedarf der Genehmigung des Festivals.
ARTIKEL 6
6.1. Die Wettbewerbsjury setzt sich aus Vertretern der nationalen Kultur zusammen, die für die Auswahl des/der Gewinnerkurzfilme verantwortlich sind.
6.2. Offizielle Vertreter des Festivals können bei den Beratungen der Jury anwesend sein, werden aber nicht an ihnen teilnehmen und auch nicht abstimmen.
6.3. Niemand, der Interesse an der Produktion oder Verwertung eines im Wettbewerb stehenden Films hat, darf Mitglied der Jury sein.
6.4. Die Abstimmungen der Jury werden geheim sein. Die Mitglieder der Jury verpflichten sich ausdrücklich, ihre Meinung zu den zur Prüfung eingereichten Filmen vor der offiziellen Bekanntgabe der Preise nicht öffentlich zu äußern.
6.5. Die von der Jury getroffenen Entscheidungen sind endgültig.
ARTIKEL 7
7.1. Die folgenden Auszeichnungen werden verliehen:
Bester nationaler Kurzfilm.
Bester internationaler Kurzfilm.
7.2. Wenn verschiedene Kategorien erstellt werden, wird auch der beste Kurzfilm in seiner Kategorie ausgezeichnet.
Die Kategorien, falls vorhanden, lauten:
- Dokumentarfilm
- Fiktion
- Musikvideo
- Animation
7.3. Die Jury kann bis zu zwei (2) besondere Erwähnungen vergeben und dabei die Gründe angeben, warum die Empfänger diese Erwähnungen verdienen.
7.4. Die Jury kann Sonderauszeichnungen an verschiedene Disziplinen vergeben, wenn sie dies für angemessen hält: z. B. für den besten Schauspieler/die beste Hauptdarstellerin, die beste Produktion, das beste Drehbuch usw.
7.5. Der Publikumspreis wird ebenfalls verliehen.
7.6. Kein Preis darf unbesetzt bleiben.
7.7. Alle eingereichten Filme erhalten eine Teilnahmebescheinigung. Zusätzlich zum Zertifikat erhalten die Gewinner eine Statuette und eine Anerkennungsurkunde.
Der Gewinner erhält außerdem einen Geldpreis, der kurz vor dem Festivaldatum bekannt gegeben wird.
ARTIKEL 8
8.1. Die Produzenten und Verleiher von Filmen, die an den Wettbewerben teilnehmen, verpflichten sich, den Ausdruck „Offizielle Auswahl des Pila Audiovisual Festival“ in all ihren Werbe- und Pressematerialien unter Verwendung des Festivallogos zu verwenden.
8.2. Die Produzenten und Verleiher von Filmen, die ausgezeichnet wurden, verpflichten sich, sie in all ihren Werbe- und Pressematerialien unter Verwendung des Festivallogos hervorzuheben.
8.3. Dieses Logo kann unter festivalaudiovisualpila@gmail.com angefordert werden
8.4. Jeder Preis, der bei der Abschlussfeier vergeben und nicht entgegengenommen wurde, kann bis zu sechs Monate nach Ende der Veranstaltung in den Büros des Festivals (oder wo und wie angegeben, je nach den Umständen) abgeholt werden.
8.5. Um den Geldpreis in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie ein argentinisches Bankkonto sowie eine Adresse, an die die Sachpreise gesendet werden können, falls Sie nicht an der Veranstaltung teilnehmen können.
ARTIKEL 9
Die Urheber audiovisueller Medien erklären sich damit einverstanden, dass das FAP ihr Material für Vorführungen, Werbung und Festivalwerbung verwenden darf.
ARTIKEL 10
Das dem FAP zur Auswahl eingereichte Material bleibt im Besitz der Festivalorganisatoren und wird Teil der Videothek des Festivals.
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
04 Jul 25