Berar International Short Film Festival (1)



Fristen

09 Okt 2022
Aufruf zu Einschreibungen

31 Okt 2022
Frühe Frist

20 Nov 2022
Standard-Frist

10 Dez 2022
Späte Frist

15 Okt 2023
Festival geschlossen

01 Nov 2023
Benachrichtigungsdatum

05 Nov 2023
03 Dez 2023

Adresse

Nagpur,  441111, Nagpur, Maharashtra, India


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival >1' 30'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Produktionsdatum: Jede
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  >1' 30'<
 Jede Sprache
 Untertitel 
English
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Photo of Berar International Short Film Festival
Photo of Berar International Short Film Festival
Photo of Berar International Short Film Festival
Photo of Berar International Short Film Festival

English
German ML


Festival Start: 05 November 2023      Festival Ende: 03 Dezember 2023

Ziel dieses Filmfestivals ist es, neue Filmemacher, den Austausch von Wissen, Informationen und Ideen zu fördern.

BISFF beabsichtigt, ein Festival zu organisieren, das die Filmfans und Filmbesucher mit der Welt verbindet, insbesondere mit den seriösen Filmemachern und ihren Mitarbeitern, um ein besseres Verständnis für die Kunst des Filmemachens zu schaffen.

Berar Internationales Kurzfilmfestival

1. Der Kurzfilm muss nach dem 1. Januar 2012 fertiggestellt worden sein.

2. Der Film kann experimentell, erzählerisch, fiktiv, non-fiction sein. Der Originalfilm kann auf beliebigen Medien (Film oder digital) produziert werden. Es werden jedoch nur Online-Beiträge akzeptiert. Keine physische Einreichung akzeptiert.

3. Die Gesamtlaufzeit muss weniger als 30 Minuten betragen, einschließlich Eröffnungs- und Endabspann. Es gibt keine Mindestlaufzeitbegrenzung.

4. Der Kurzfilm kann in jeder Sprache oder jedem Genre sein. Alle nicht-englischen Filme (außer Hindi & Marathi) müssen englische Untertitel für die Festivalpräsentation haben.

5. Es werden nur Kurzfilme akzeptiert. Musikvideos, Werbefilme, Unternehmensfilme, Animationen und Dokumentationen werden nicht akzeptiert.

6. Das Zensorzertifikat ist für die Filmvorführung nicht obligatorisch.

7. Es können mehrere Beiträge eingereicht werden.

8. Der Veranstalter hat das Recht, den Teil der eingereichten Filme für Werbezwecke des Festivals zu verwenden.

9. Filme, die einmal ausgewählt und für die Endvorführung eingereicht wurden, dürfen unter keinen Umständen zurückgezogen werden, bis das Festival vorbei ist.

10. Das Werbematerial (Broschüre, Standbilder, Poster usw.) und eine Zusammenfassung des Kurzfilms sollten dem Beitrag beiliegen.

11. Der Film sollte vor Ablauf der Frist eingereicht werden.

12. Anmeldeformulare mit falschen/unzureichenden/unleserlichen/mehrdeutigen/unvollständigen Angaben werden nicht berücksichtigt. Das Festivalkomitee behält sich das Recht vor, Filme ohne Angabe von Gründen anzunehmen oder abzulehnen.

13. Sobald der Film zur Auswahl eingereicht wurde, gilt er als endgültig und nach der Einreichung werden keine Änderungen vorgenommen.

14. Einmal gezahlte Gebühren werden in keinem Fall zurückerstattet.

15. Die Vorführung ausgewählter Filme erfolgt im Online-/Offline-/Hybridmodus.

16. Die Entscheidung des Auswahlausschusses ist endgültig und es wird keine Korrespondenz geführt. Die Finalisten werden per E-Mail benachrichtigt. Das Berar International Short Film Festival wird sich nach besten Kräften bemühen, die ausgewählten Filme und Gewinner zum festgelegten Zeitpunkt bekannt zu geben, haftet jedoch nicht für unvorhergesehene Verzögerungen.

17. Mit der Teilnahme am Berar International Short Film Festival erklären sich die Teilnehmer und/oder ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten (falls dieser Teilnehmer minderjährig ist) damit einverstanden, die Entscheidungen des Festivals und seiner Richter zu akzeptieren und an sie gebunden zu sein, die in allen Angelegenheiten endgültig und bindend sind.

18. Die Auswahl der Filme für das Berar International Short Film Festival wird von einem Komitee getroffen, dessen Entscheidung endgültig sein wird. Die Festivalbehörden behalten sich jedoch das Recht vor, Filme anzunehmen oder abzulehnen, die Gefühle, Gefühle oder Sensibilitäten einer Kaste, Gemeinschaft, Religion und Branche verletzen und Rassismus oder schlechten Willen in der Gesellschaft fördern könnten. Filme mit Darstellungen von extrem störender körperlicher Gewalt & Blut, geschmacklosem und/oder explizitem Sex werden nicht akzeptiert.

19. Für Werbe-/Werbezwecke können Auszüge aus jedem Film, der im Festival eingetragen ist, während der Festivalzeit in jedem Fernsehsender/Internet oder verwandten Medien gezeigt werden.

20. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, an alle Bestimmungen dieser offiziellen Festivalregeln und -bestimmungen gebunden zu sein, wie sie hier festgelegt sind. Das Berar International Short Film Festival behält sich das Recht vor, die Festivalfrist bei Bedarf aus unvorhergesehenen Gründen zu verlängern. Die Teilnahme stellt die Erlaubnis dar, den Namen, das Abbild und die Stimme des Gewinners für zukünftige Werbe- und Werbezwecke ohne zusätzliche Vergütung zu verwenden.

21. RECHTLICHE IMPLIKATIONEN

a.Die eingereichten Kurzfilme müssen das Originalwerk der Teilnehmer sein und dürfen keine Urheberrechte oder andere Rechte Dritter verletzen.

b.Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass sie alle erforderlichen Genehmigungen für Musik, Ton und/oder Bilder in Ihrem Kurzfilm erhalten haben. Mit der Teilnahme am Festival erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass das Berar International Short Film Festival nicht für Urheberrechtsverletzungen haftet, die von Ihnen oder Ihrem Kurzfilm begangen wurden.

C.Das Berar International Short Film Festival behält sich das Recht vor, Filme aus irgendeinem Grund, den es für gültig hält, nicht zu zeigen.

d.Rassendiskriminierung, religiöse und regionale Diskriminierung darf in keinem Teil des eingereichten Films dargestellt werden.

Organisator des e.Berar International Short Film Festival, Mitglieder des Auswahlausschusses, Jurys dürfen nicht als Kandidat am jeweiligen Festival teilnehmen

f.Entrants behalten alle Eigentumsrechte an ihren eingereichten Filmen.

G.Jeder Filmemacher, jede Institution oder Organisation ist es strengstens untersagt, den Namen „Berar International Short Film Festival“ und das Festivallogo und den offiziellen Selection Lorbeer ohne Genehmigung des Organisationskomitees für kommerzielle, nichtkommerzielle, kulturelle oder persönliche Zwecke zu verwenden. Wenn eine Person oder Organisation dies feststellt, werden strenge rechtliche Schritte eingeleitet.


  

 
  

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