FicdÀ Festival Internacional de Cine de Àger ()

FICdÀ Festival Internacional de Cine de Àger



Fristen

04 Mai 2023
Aufruf zu Einschreibungen

14 Mai 2023
Festival geschlossen

30 Mai 2023
Benachrichtigungsdatum

20 Jul 2023
23 Jul 2023

Adresse

Plaça Major S/N,  25691, Àger, Lleida, Spain


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival >3' 30'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2021
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  >3' 30'<
 Jede Sprache
 Untertitel 
Catalan Spanish English
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Festival Start: 20 Juli 2023      Festival Ende: 23 Juli 2023

Das Àger International Film Festival (FICDà) zielt darauf ab, das Kino einer Bevölkerung näher zu bringen, die keinen einfachen Zugang hat, und ein Förderraum für neue Filmtalente zu werden.

Das Festival konzentriert sich auf Kurzfilme mit einem sozialen Thema, die sich mit Themen befassen, die einen Mehrwert für die Gesellschaft darstellen.

DATEN UND ORT

Das Àger International Film Festival findet vom 20. bis 23. Juli seine erste Ausgabe in Àger (La Noguera), einer Stadt in der Provinz Lleida (Spanien), statt. Der Wettbewerb findet an der historischen Stätte der im 11. Jahrhundert erbauten Stiftskirche Sant Pere de Àger statt.


SEKTIONEN FÜR WETTBEWERBE:

Diese erste Ausgabe des Festivals wird eine offizielle Wettbewerbskurzfilmsektion haben.

Teilnahmeberechtigt sind fiktionale, dokumentarische und/oder animierte Werke zu sozialen Themen jeder Nationalität, die eine Mindestdauer von 3 Minuten und höchstens 30 Minuten haben und nach dem 1. Januar 2021 gedreht wurden.

• Der Umfang des Wettbewerbs ist international.

• Kurzfilme, die nach dem 01.01.2021 produziert wurden, können teilnehmen.

• Das Thema der Produktionen muss sozial sein.

• Jeder Produzent und/oder Filmemacher kann einzeln oder gemeinsam teilnehmen.

• Jeder Teilnehmer kann einen Kurzfilm präsentieren.

• Wenn die Originalversion des Kurzfilms nicht auf Spanisch oder Katalanisch verfasst ist, muss er Untertitel in einer dieser beiden Sprachen oder in Englisch haben. Die Untertitel müssen in einer SRT-Datei gesendet werden.

• Werke mit einer maximalen Dauer von 30 Minuten können teilnehmen.

• Die eingereichten Arbeiten müssen eine Auflösung von HD, Full HD, 2K oder 4K haben. Die Mindestauflösung beträgt 1920x1080 (1080p)

• Werke werblicher oder touristischer Art werden nicht zugelassen, ebenso wenig wie Werke, bei denen zu mehr als 10% des gesamten Werks Material verwendet wird. Werke, die nicht die für eine ordnungsgemäße Ansicht erforderliche technische Qualität aufweisen, werden ebenfalls nicht akzeptiert.


AUSWAHL:

Die Kommunikation zu jedem der vom Àger International Film Festival ausgewählten Kurzfilme erfolgt streng vertraulich zwischen dem Festival und den Produzenten oder gesetzlichen Vertretern des ausgewählten Werks, bis das Festival beschließt, es öffentlich bekannt zu geben.
Die für den Wettbewerb ausgewählten Filme müssen ihre Teilnahme innerhalb von 72 Stunden nach Benachrichtigung durch das Festival bestätigen.

Der Produzent oder gesetzliche Vertreter, der die Teilnahme des Werks bestätigt hat, ist verantwortlich für die Mitteilung der Annahme und Teilnahme am Festival gegenüber Institutionen, Handelsvertretern und anderen Fachleuten, die an der Produktion oder dem Vertrieb des Kurzfilms beteiligt sind.
Sobald die Auswahl eines Werkes vom Festival mitgeteilt und seine Teilnahme von der Produktions-/Vertriebsfirma, die es registriert hat, bestätigt wurde, kann es nicht mehr zurückgezogen werden.

Die Regisseure, Produzenten oder gesetzlichen Vertreter der ausgewählten Kurzfilme müssen zuvor sicherstellen, dass der Inhalt ihrer Arbeit nicht die Rechte an geistigem Eigentum oder andere Rechte Dritter verletzt, und befreien das Àger International Film Festival von jeglicher Verantwortung.


PROGRAMM- UND AUSSTELLUNGSRECHTE:

Die ausgewählten Kurzfilme werden während der Festivaltage öffentlich gezeigt.

Während der Feierlichkeiten behält sich die Organisation das Recht vor, die ausgewählten Kurzfilme in öffentlichen Sitzungen auszustellen, die sie für angemessen hält. Zu diesem Zweck treten die Produzenten das Recht auf ihre öffentliche Ausstellung während des Festivals ab, ohne dass Kosten oder Zahlung von Ausstellungsgebühren anfallen.

Einige Fragmente der ausgewählten Werke können verwendet werden, falls dies für die Verbreitung oder Werbung des Festivals in den Medien erforderlich ist (offizieller Trailer).


AUSSTELLUNGS- UND WERBEMATERIAL:

Sobald die Auswahl eines Kurzfilms vom Festival mitgeteilt und seine Teilnahme von der Produktions-/Vertriebsfirma bestätigt wurde, ist Folgendes erforderlich:

Variante 1:
Sende einen herunterladbaren, passwortgeschützten Streaming-Link (von Vimeo, YouTube oder Google Drive). Es muss sichergestellt werden, dass die Dateien bis zum 23. Juli 2023 verfügbar sind.

Option 2:
Senden Sie die Projektionskopien des Werkes über eine vom Festival für diese Verwendung bereitgestellte Plattform. Die Unternehmen haben ab dem ersten Tag, an dem sie Zugang zur Plattform erhalten, sieben Tage (7) Zeit, um den Film zu hosten. Die Dateien müssen im digitalen Format (DCP- und MOV- oder MP4-Datei) mit einer HD-Mindestauflösung gesendet werden. Diese Dateien werden vernichtet, sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist.

Es muss beachtet werden, dass die akzeptierte Mindestprojektionsauflösung 1920x1080 (1080p) beträgt und dass, falls Untertitel benötigt werden, eine SRT-Datei enthalten sein muss.
In beiden Fällen ist es für die Durchführung der Promotion erforderlich, das Poster des ausgewählten Werks, die offizielle Zusammenfassung, die Autorendatei und zwei Frames, die im offiziellen Festivalskript enthalten sein können, so schnell wie möglich elektronisch an hola@ficda.cat zu senden.

JURY UND Auszeichnungen:

Die Jury wird sich aus führenden Fachleuten der Branche zusammensetzen und ihre Entscheidungen sind endgültig.

Personen, die Interesse an der Produktion, dem Vertrieb oder einer anderen Art der Verwertung oder Teilnahme an den für den Wettbewerb ausgewählten Werken haben, können nicht Teil der Jury sein.
Die Preise dürfen nicht für ungültig erklärt werden und die Jury kann besondere Erwähnungen aussprechen, wenn sie dies für angemessen hält.

Über den Publikumspreis entscheiden die Festivalbesucher.

• Preis für den besten Spielfilm, Animations- oder Dokumentarkurzfilm (500 Euro + Trophäe)

• Publikumspreis für den besten Spielfilm, Animations- oder Dokumentarkurzfilm (300 Euro + Trophäe)

Die Preise werden per Banküberweisung an die natürliche oder juristische Person ausgezahlt, die die Registrierung vorgenommen hat oder in direktem Zusammenhang mit dem betreffenden registrierten Werk steht. Die Trophäen und Auszeichnungen werden bei der Abschlussgala an den Regisseur, Produzenten oder Vertreter der einzelnen ausgezeichneten Kurzfilme überreicht.

Sobald das Festival mitteilt, dass die Auszahlung der Preise erfolgt, haben Interessierte eine Frist von vier Monaten, um die entsprechenden Unterlagen einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist können sie beim Festival keinen Betrag mehr geltend machen.

Alle Preise unterliegen den geltenden gesetzlichen Einbehaltungsrechten.


GEISTIGES EIGENTUM:

Die Teilnehmer werden ihr geistiges Eigentumsrecht wahren und erklären, dass ihre Arbeit den geistigen Eigentumsrechten Dritter entspricht. Das Festival ist im Falle eines Verstoßes von jeglicher Haftung befreit.

Die Präsentation eines Kurzfilms beim Àger International Film Festival beinhaltet seitens der ausgewählten Teilnehmer die nichtprivate Weitergabe des Materials an die Organisation, damit es für die verschiedenen Aktivitäten verwendet werden kann, die mit den Sponsoren des Festivals geplant sind.

Alle eingegangenen Unterlagen werden Teil des Festivalarchivs.


AKZEPTANZ DER REGELN:

Die Inschrift zu diesem Festival impliziert die Akzeptanz dieser Grundlagen.

Jedes Problem, das nicht in den Grundlagen vorgesehen ist, wird von der Organisation des Festivals gelöst. Diese Grundlagen unterliegen Änderungen und/oder Anhängen.

  

 
  

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