Blanes - Costa Brava International Film Festival (2)



Fristen

06 Mär 2025
Aufruf zu Einschreibungen

31 Mär 2025
Letzter Termin

19
Tage

31 Mai 2025
Benachrichtigungsdatum

17 Mai 2025
24 Mai 2025

Adresse

Passeig de Dintre, 29,  17300, Blanes, Girona, Spain


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival 60'<
Spielfilmfestival >60'


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2022
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  60'<
 Spielfilme  >60'
 Jede Sprache
 Untertitel 
Catalan Spanish
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Photo of Blanes - Costa Brava International Film Festival
Photo of Blanes - Costa Brava International Film Festival

Photo of Blanes - Costa Brava International Film Festival
Photo of Blanes - Costa Brava International Film Festival

Catalan
English
German ML


Festival Start: 17 Mai 2025      Festival Ende: 24 Mai 2025

II Edition - Das Blanes - Costa Brava International Film Festival ist ein internationales Filmfestival, das Dokumentarfilme, Fiktion und Animation, Kurz- und Spielfilme, Serien und Videokunst präsentiert. Es besteht aus internationalen Wettbewerbsteilen, nicht wettbewerbsfähigen Sektionen und parallelen Aktivitäten. Alle Filme, aus denen sich die verschiedenen Sektionen zusammensetzen, werden vom Programmausschuss des Festivals ausgewählt.

REGISTRIERUNGSBASEN FÜR FILME BEIM INTERNATIONALEN FILMFESTIVAL BLANES - COSTA BRAVA - AUSGABE 2025

Das Internationale Filmfestival Blanes — Costa Brava ist ein internationales Filmfestival, das Dokumentar-, Fiktion- und Animationsgenres, Kurz- und Spielfilme umfasst. Alle Filme, aus denen sich die verschiedenen Sektionen zusammensetzen, werden von den Organisatoren des Festivals ausgewählt.

Die 2. Ausgabe des Festivals findet vom 17. bis 24. Mai 2025 persönlich in Blanes statt.

Bei der Nominierung von Filmen für die offiziellen Wettbewerbssektionen gelten die folgenden Regeln:

● Die offizielle Sektion — Kurzfilme: Eine Auswahl der besten Kurzfilme der jüngsten internationalen Szene.

● Die offizielle Sektion — Spielfilme: Eine Auswahl der besten Spielfilme der jüngsten internationalen Szene.

● Die Sektion Kultur/Gastland: In dieser Ausgabe wird Frankreich das Gastland sein.

1. Allgemeine Voraussetzungen für die Registrierung

Fristen:

● Anmeldeschluss: 31. März 2025

● Auswahlbenachrichtigung: Stand 10. April 2025

● Versand von Screening-Materialien und Kopien: Vor dem 30. April 2025

● Endgültige Auswahl: Die Vorführzeiten werden bis zum 10. Mai 2025 bekannt gegeben

● Nominiert für die Preise: Die Nominierten für jeden Preis werden bis zum 23. Mai 2025 benachrichtigt

1.1 Die Filme, die an den offiziellen Sektionen teilnehmen, werden von den Organisatoren des Festivals ausgewählt. Ihre Entscheidung wird endgültig sein.
Zulassungskriterien:

1.2 Filme müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:

● Produktion nach dem 1. Januar 2022.

● Es wurde in der Region La Selva nicht kommerziell veröffentlicht.

Die Festivalleitung behält sich das Recht vor, ausnahmsweise Filme zu programmieren, die diese Anforderungen nicht erfüllen, immer außer Konkurrenz.

Anmeldeverfahren:

1.3 Die akzeptierten Verfahren für die Einreichung eines Films sind:

● Online-Plattformen: Festhome.

● Postzustellung: Internationales Filmfestival Blanes-Costa Brava — Ajuntament de Blanes — Passeig de Dintre 29, 17300 Blanes (Girona)

1.4 Filme müssen in ihrer Originalversion vorliegen und mit katalanischen oder spanischen Untertiteln versehen sein. Wenn keine Untertitel verfügbar sind, kann das Festival entscheiden, ob es die Vorführung akzeptiert.

2. Gebühren für die Registrierung
Anmeldegebühren:

● Kurzfilme: 12€

● Spielfilme: 30€

Die Registrierung ist kostenlos für:

● Junge Künstler (unter 25 Jahren)

● „Quilòmetre zero“ -Produktionen (der Regisseur/Produzent muss erklären, dass er/sie aus der Provinz Girona stammt).

● Filme, die ausdrücklich von der Festivalorganisation eingeladen wurden

Die Zahlung erfolgt über die Registrierungsplattformen.

3. Festival-Auszeichnungen

Spezifische Auszeichnungen - Sektion Kurzfilme

● Preis für den besten Kurzfilm in Spanien: Ausgezeichnet mit 1.500€ und einer Festivaltrophäe.

● Preis für den besten Kurzfilm in katalanischer Sprache: Ausgezeichnet mit 1.500€ und einer Festival-Trophäe.

● Preis für den besten internationalen Kurzfilm: Ausgezeichnet mit 1.500€ und einer Festival-Trophäe.

● Auszeichnungen für den besten Hauptdarsteller und die beste Hauptdarstellerin: Ausgezeichnet mit einer Festival-Trophäe.

● Auszeichnungen für den besten Nebendarsteller und die beste Nebendarstellerin: Ausgezeichnet mit einer Festival-Trophäe.

● Preis für den besten Kurzdokumentarfilm: Ausgezeichnet mit einer Festival-Trophäe.

● Preis für den besten animierten Kurzfilm: Ausgezeichnet mit einer Festival-Trophäe.

Spezifische Auszeichnungen — Bereich Spielfilm

● Preis für den besten Spielfilm in Spanien: Ausgezeichnet mit 1.000€ und einer Festivaltrophäe.

● Preis für den besten Spielfilm in katalanischer Sprache: Ausgezeichnet mit 1.000€ und einer Festival-Trophäe.

● Preis für den besten internationalen Spielfilm: Ausgezeichnet mit 1.000€ und einer Festival-Trophäe.

● Auszeichnungen für den besten Hauptdarsteller und die beste Hauptdarstellerin: Ausgezeichnet mit einer Festival-Trophäe.

● Bester Nebendarsteller und beste Nebenrolle
Auszeichnungen für Schauspielerinnen: Ausgezeichnet mit einer Festival-Trophäe.

● Preis für den besten Dokumentarfilm: Ausgezeichnet mit einer Festival-Trophäe.

Preis „Quilòmetre zero“

● 1.500€ für die beste Produktion in der Provinz Girona.
Weitere Festivalpreise

● Preis für die beste Regie: Ausgezeichnet mit einer Festival-Trophäe.

● Preis für das beste Drehbuch: Ausgezeichnet mit einer Festival-Trophäe.

● Preis für das beste Foto: Ausgezeichnet mit einer Festival-Trophäe.

● Preis für die beste Produktion zum Thema LGTBI+: Ausgezeichnet mit einer Festival-Trophäe.

● Preis für die beste Produktion zu sozialen Themen: Ausgezeichnet mit einer Festival-Trophäe.

● Preis für den besten Debütfilm: Ausgezeichnet mit einer Festival-Trophäe.

● Preis für den besten Filmschnitt: Ausgezeichnet mit einer Festival-Trophäe.

● Preis für den besten Original-Soundtrack: Ausgezeichnet mit einer Festival-Trophäe.

● Preis für die beste Kunst: Ausgezeichnet mit einer Festival-Trophäe.

● Preis für das beste Kostüm und Make-up: Ausgezeichnet mit einer Festival-Trophäe.

Ehrenpreise

● Preis für die beste künstlerische Karriere.
● Preis für die beste technische Karriere.
● Preis für Filmverbreitung.

Preisbedingungen:

● Geldpreise unterliegen den geltenden spanischen Einkommenssteuergesetzen für spanische Produktionen und basieren auf internationalen Doppelbesteuerungsabkommen für ausländische Filme, wobei letztere für die Zahlung der entsprechenden Steuern verantwortlich sind.

● Der Geldpreis ist an die Teilnahme des Regisseurs oder Künstlers an der Preisverleihung gebunden. Die Trophäen können nur persönlich abgeholt werden und werden nicht per Post versandt.

● Alle Entscheidungen des Festivals und der Jury sind endgültig. Die Registrierung und Teilnahme eines Films am Wettbewerb setzt die uneingeschränkte Akzeptanz dieser Regeln voraus. Eventuell auftretende Zweifel, die in diesen Regeln nicht geklärt sind, werden von der Leitung des Festival-Organisationskomitees ausgeräumt.

4. Vergütung

4.1 Das Festival übernimmt die Wartungskosten: 1 Doppelzimmer für 2 Nächte mit Halbpension für alle ausgewählten Filme bis zu einem Höchstbetrag von 25.000,00€.

4.2 Das Festival kann eine Vergütung für Spiel- und Animationsfilme festlegen, die vom Festival ausdrücklich zur Teilnahme am offiziellen Wettbewerb eingeladen wurden, unter anderem auf der Grundlage von Kriterien wie Werbeinteresse oder Marktnachfrage. Die Beträge werden an die natürliche oder juristische Person ausgezahlt, die die Rechte an dem Film besitzt und ihn beim Festival registriert hat, vorausgesetzt, dass alle Beteiligten (Produzent, Verleiher, Management usw.) diese Teilnahme kennen und akzeptieren. Es ist zwingend erforderlich, die entsprechenden Rechnungen dem Organisationskomitee des Festivals vorzulegen, um die Zahlung dieser Beträge zu bearbeiten, die nach der Teilnahme am Festival bezahlt werden. Ohne die erforderliche Rechnung erfolgt keine Zahlung.

4.3 Bei Filmen, die in Ländern außerhalb Spaniens produziert wurden, werden Rechnungen ohne Mehrwertsteuer ausgestellt und die Zahlung der Steuern liegt in der Verantwortung des Emittenten.

5. Wie reiche ich einen Film ein

5.1 Die akzeptierten Verfahren für die Einreichung eines Films beim Festival sind: über die Plattform www.Festhome.com oder per Post.

• Registrierung auf der Festhome-Plattform, die ein technisches Datenblatt, Werbematerial und einen Online-Link enthält. Die Teilnehmer müssen sicherstellen, dass ihr Passwort auf YouTube, Vimeo oder anderen Plattformen bis zum Ende des Festivals nicht abläuft oder sich ändert.

• Die Registrierung per Post oder persönlich muss das Anmeldeticket, ein technisches Datenblatt, Werbematerial und eine physische Unterstützung für den Film enthalten. Es muss geschickt werden an: Blanes - Costa Brava International Film Festival - Ajuntament de Blanes - Passeig de Dintre 29, 17300 Blanes (Girona).

Unveröffentlichte Filme, die auf dem Festival Premiere feiern möchten, einschließlich internationaler oder nationaler Premieren, müssen die Kontakt-E-Mail-Adresse ausdrücklich mitteilen.

5.2 Das Festival akzeptiert Einreichungen von Filmen mit Rohschnitten/nicht endgültigen Versionen, die von den Programmierern berücksichtigt werden müssen. Bei der Einreichung des Films muss eindeutig angegeben/aufgeschrieben werden, dass es sich um eine nicht endgültige Version des Films handelt. Die Organisation wird den Teilnehmer und/oder die Person, die den Beitrag eingereicht hat, direkt kontaktieren, um gegebenenfalls eine endgültige und/oder endgültige Version des Films anzufordern.

5.3 Der Teilnehmer stellt sicher, dass es sich bei dem eingereichten Film um ein Original handelt und nicht Gegenstand von Verträgen, Abtretungen oder Lizenzen an Dritte in Bezug auf Urheberrechte oder geistiges Eigentum oder andere Rechte, mit Ausnahme der Rechte des Autors, sind.

5.4 Nur rechtzeitig eingegangene Bewerbungen werden akzeptiert, unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.


6. Auswahlverfahren, notwendige Anforderungen und Genehmigungen

Auswahlverfahren

6.1 Die Auswahl für die verschiedenen Bereiche des Festivals liegt in der Verantwortung des Organisationskomitees. Das Ergebnis wird vor dem 11. April 2025 auf der Website des Festivals und in den sozialen Medien veröffentlicht. Bewerber für die ausgewählten Filme erhalten eine Bestätigungs-E-Mail und die Festivalbestimmungen.

6.2 Diese Auswahl erfolgt ohne Unterschied des Themas und wird Vorschläge der eingeladenen Kultur beinhalten. Ziel ist es, eine vielfältige und qualitativ hochwertige Darstellung des zeitgenössischen Kinos auf nationaler und internationaler Ebene zu bieten.

6.3 Eine vom Organisationskomitee ernannte Jury wird über die Nominierten und Preise des Festivals beraten und für jeden Preis maximal 5 Nominierte benennen.

Formate
6.4 Für die ausgewählten Filme muss eine Vorführkopie in den folgenden Formaten verfügbar sein: Digitale Kopie in Full HD oder Blu-ray. Das Festival akzeptiert keine Kopien, die die Mindestausstellungsbedingungen nicht erfüllen.

Projektionsräume

6.5 Die ausgewählten Filme werden während der Festivaldaten im Blanes Municipal Theatre und an anderen vom Organisationskomitee festgelegten Orten persönlich gezeigt. Das Organisationskomitee behält sich das Recht vor, die Sitzungen zu wechseln.

6.6 Ausnahmsweise können sich die teilnehmenden Filme auch dafür entscheiden, für einen begrenzten Zeitraum über den Online-Kanal des Festivals und unter den mit dem Dienstanbieter vereinbarten Bedingungen per geoblocktem Streaming gezeigt zu werden.

Genehmigungen, Verantwortung und Publizität

6.7 Die Teilnehmer entbinden das Organisationskomitee des Festivals von jeglicher Haftung, die sich aus Plagiaten oder Verstößen gegen geltende Gesetze ergibt, an denen sie möglicherweise beteiligt sind. Filme werden von einer Person eingereicht, die ihre Rechte besitzt oder sie vertritt. Die Person, die Filme für den Wettbewerb einreicht, ist für die Zahlung der durch ihre Werke generierten Lizenzgebühren verantwortlich.

6.8 Die Gewinner erklären sich damit einverstanden, dass der erhaltene Preis in späteren Sendungen des Films erwähnt wird. Sie ermächtigen das Organisationskomitee außerdem, Auszüge (weniger als 1 Minuten) und Fotos für die Werbung und Werbung für das Festival in allen physischen und digitalen Medien, einschließlich sozialer Netzwerke, zu verwenden.

6.9 Die ausgewählten Filme dürfen unter keinen Umständen von der Person oder dem Produzenten, die den Film für das Festival eingereicht hat, einseitig vom Wettbewerb zurückgezogen werden, nachdem die Auswahl vom Festival mitgeteilt wurde, und sie müssen bis zu ihrer Präsentation auf dem Festival die Anforderungen der Sektion erfüllen, an der sie teilnehmen. Das Festival erkennt die Person, die diese Registrierung unterschreibt, als alleinigen Gesprächspartner für die Aushandlung aller Aspekte im Zusammenhang mit der Teilnahme des Films am Wettbewerb und als alleinige verantwortliche Partei gegenüber anderen Unternehmen oder Personen an, die möglicherweise an der Produktion des Films teilgenommen haben.


7. Kontakt
Bei Fragen zu den Regeln und/oder dem Registrierungsprozess können Sie uns kontaktieren unter:

● Adresse: Passeig de Dintre, 29 - 17300 Blanes (Girona)

● E-Mail: festivalcinecb@blanes.cat




  Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.

  

 
  

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