CinéCl’R (1)

Cinécl`r



Fristen

15 Okt 2024
Aufruf zu Einschreibungen

31 Jan 2025
Letzter Termin

1
Monat

04 Mär 2025
Benachrichtigungsdatum

05 Mär 2025
07 Mär 2025

Adresse

72 Place Drouet d'Erlon,  51100, REIMS, MARNE, France


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival >5' 20'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Februar 2024
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  >5' 20'<
 Sprachen 
English French
 Untertitel 
French
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Photo of CinéCl’R
Photo of CinéCl’R
Photo of CinéCl’R
Photo of CinéCl’R

French
English
German ML


Festival Start: 05 März 2025      Festival Ende: 07 März 2025

Heben Sie die Talente der Regisseure in kurzen Formaten hervor,

Förderung von Treffen zwischen verschiedenen Akteuren des Kino- und audiovisuellen Sektors.

Bieten Sie die Möglichkeit, ihre Produktion auf der großen Leinwand zu übertragen.

Artikel 1 — Zweck des Festivals

Das Festival „Cinécl'R“ zielt darauf ab, die Talente von Regisseuren in kurzen Formaten hervorzuheben, Treffen zwischen den verschiedenen Akteuren des Kino- und audiovisuellen Sektors zu fördern und die Möglichkeit zu bieten, ihre Leinwandproduktionen zu verbreiten.

Artikel 2 — Termine

Die erste Ausgabe des Festivals „Cinécl'R“, das von der Ecole du Comédien in Zusammenarbeit mit dem Kino Opéraims organisiert wird, findet vom 5. bis 7. März 2025 in Reims statt.

Artikel 3 — Teilnahmeberechtigung

Um am Festival „Cinécl'R“ teilnehmen zu können, müssen Filme die folgenden Bedingungen erfüllen:

· Wurden in den 12 Monaten vor dem Festival (zwischen Februar 2024 und Januar 2025) fertiggestellt.

· Für ausländische Kurzfilme: Sie haben an keinem Festival (ob im Wettbewerb oder außerhalb des Wettbewerbs) außerhalb ihres Herkunftslandes teilgenommen.

· Sie wurden weder im Internet noch im Fernsehen ausgestrahlt noch kommerziell verwertet.

· Nicht länger als 20 Minuten

Artikel 4 — Auswahlausschüsse

Die Filme werden von einem Komitee ausgewählt. Die Mitglieder des Ausschusses sind allesamt Fachleute aus den Bereichen audiovisuelle Medien und Kino.

Artikel 5 — Anmeldegebühren

Jede Registrierung eines Films oder Kurzfilms muss mit einer Zahlung verbunden sein, die den Verwaltungskosten entspricht. Der Film wird erst angesehen, wenn die Anmeldegebühren bezahlt wurden. Die Anmeldegebühren sind nicht erstattungsfähig und für alle Anmeldungen obligatorisch. Die Anmeldegebühren müssen bei der Online-Registrierung per Kreditkarte bezahlt werden und betragen 10 Euro inklusive Steuern.

Artikel 6 — Bestätigung der Registrierung

Die Registrierung eines Films wird bestätigt, sobald der Film auf unserer Website (www.cineclr-festival.org) aufgenommen, die Produktionsdatei eingereicht und die Anmeldegebühren bezahlt wurden. Die Auswahlkommission behält sich das Recht vor, Filme abzulehnen, die nicht alle Phasen des Registrierungsverfahrens abgeschlossen haben. Videos oder Links, die gesendet wurden, ohne dass die Filme registriert wurden, werden nicht berücksichtigt.

Artikel 7 — Bewerbungsfristen

Registrierung von Kurzfilmen:

➢ Die Frist für die Registrierung und das Herunterladen von Kurzfilmen ist der 31. Januar 2025. Hinweis: Filme werden bei der Online-Registrierung hochgeladen.

Artikel 8 — Projektionsträger

Die Kurzfilme werden während des Registrierungsprozesses auf die Website des Festivals „Cinécl'R“ hochgeladen. Kurzfilme, die auf einem anderen Medium gesendet werden, werden vom Auswahlausschuss nicht berücksichtigt.

Um einen Kurzfilm zu registrieren, informieren Sie sich bitte hier über die Anmelde- und Uploadbedingungen.

Artikel 9 — Versicherung kopieren/Vorauswahl und Auswahl

Die Kosten für den Transport, die vorübergehende Zulassung und die Versicherung der Exemplare sowie die Interventionskosten des Spediteurs vom Ursprungsland nach Reims und zurück und im Falle der Auswahl von Reims und der Rückgabe gehen zu Lasten der Hersteller. Das Festival „Cinécl'R“ übernimmt unter keinen Umständen irgendeinen Transport. Es ist Sache der Rechteinhaber des Films, dafür zu sorgen, dass sie die Transportkosten für die Vorauswahl und dann für den Fall der Auswahl in Reims tragen können. Lediglich die Kosten für die Aufbewahrung und Versicherung der Kopien in den Kinos, in denen die Vorführungen des Festivals „Cinécl'R“ stattfinden, sind gedeckt.

Artikel 10 — Kopien ausgewählter Filme

Filme, die im Wettbewerb in Reims ausgewählt wurden, müssen digital auf physischem DCP (1 Kopie) präsentiert werden.

Filme in Fremdsprachen, einschließlich Englisch, müssen französische Untertitel auf dem Bild haben, die unter die Leinwand projiziert werden. Die Untertitelung von Filmen liegt in der Verantwortung der Rechteinhaber.

Artikel 11 — Programmierung

Die Daten, Orte und Vorführzeiten der ausgewählten Filme werden den Teams Anfang Februar 2025 mitgeteilt.

Artikel 12 — Jury und Preise

Die Jury des Festivals „Cinécl'R“ vergibt ihre offiziellen Preise an die Kurzfilme im Wettbewerb.

Die Kosten:

Preis für Interpretation
Soundtrack-Preis
Grand Est Court-Preis
Publikumspreis
Der „CINECL'R“ -Preis (Großer Preis der Jury)

Artikel 13 — Werbematerial

Die vom Festival „Cinécl'R“ ausgewählten Filme verpflichten sich, auf allen Werbematerialien (Poster, Pressemappen, Trailer, Teaser und Kopien der Filme) das Logo des Festivals „Cinécl'R“ anzubringen, das der Auswahl des Films und seiner Programmgestaltung in Reims (Auswahl, Eröffnung, Abschluss) entspricht. Filme, die während des Festivals „Cinécl'R“ mit Preisen ausgezeichnet wurden, müssen das generische Festivallogo durch das Logo des entsprechenden Preises ersetzen.

Artikel 14 — Komplizierte Situation

Im Falle von Streitigkeiten, Ausnahmen oder Situationen, die in diesen Bestimmungen nicht vorgesehen sind, behält sich das Festival „Cinécl'R“ das Recht vor, zu entscheiden.

Artikel 15 — Verantwortung der Organisatoren

Das Festival „Cinécl'R“ behält sich das Recht vor, die auf den Anmeldeformularen gesammelten Informationen gemäß den im Gesetz 78.17 vom 6. Januar 1978 vorgesehenen Bedingungen zu verwenden (Gemäß dem Datenschutzgesetz hat jeder Teilnehmer nur ein Recht auf Zugang und Berichtigung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten).

Das Festival „Cinécl'R“ lehnt jegliche Verantwortung im Falle eines schlechten Empfangs oder Nichterhalts von Registrierungsdateien ab, die auf irgendeine Weise und aus welchem Grund auch immer übermittelt wurden. Der Veranstalter und sein Partner, das Kino Opéraims, behalten sich das Recht vor, die Veranstaltung jederzeit zu unterbrechen, zu löschen, zu verschieben oder diese Bestimmungen zu ändern, je nach den Erfordernissen ihres Betriebs. Den Teilnehmern kann keinerlei Entschädigung gewährt werden.

Artikel 16 — Annahme

Die Teilnahme am Festival „Cinécl'R“ setzt die Annahme dieser Regeln voraus. Für Informationen zu Anmeldungen wenden Sie sich bitte an das Filmbüro

Leiter des Filmbüros: Pascal DAVID
Verantwortlich für den Kurzfilm | Filmbüro: Quentin ARGENSON
So. +33 (0) 7 91 98 96/+33 (0) 9 73 66 06 90


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