Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
04 Mai 25
0€
14 Apr 2025
Aufruf zu Einschreibungen
04 Mai 2025
Letzter Termin
13
Tage
04 Jul 2025
Benachrichtigungsdatum
28 Mai 2025
04 Jul 2025
Festival Start: 28 Mai 2025 Festival Ende: 04 Juli 2025
Seit 2004 bietet Festimaj internationale Vorführungen von Kurzfilmen an, die von Kindern und Jugendlichen im Alter von 4 bis 30 Jahren sowie von Profis ohne Altersbeschränkung gedreht wurden. Die ausgewählten Filme werden dann dank Mitorganisatoren auf der ganzen Welt auf fünf Kontinenten gezeigt.
Das vorgeschlagene Thema ist optional, es wird jedoch ein eigenes Programm darauf ausgerichtet.
Ein Festival der Vielfalt, das diese Originalfilme einem Publikum in mehr als 35 Ländern zugänglich macht.
Ein internationales Netzwerk von professionellen Filmemachern, Mitorganisatoren und Verleihern, das Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen den Zugang zu diesen einzigartigen Programmen ermöglicht.
Ein ethisches Kino mit sozial engagierten Filmen, die sich mit wichtigen gesellschaftlichen Themen befassen: Bildung, Toleranz, Migration, Friedenserziehung, Kinderrechte, Ökologie... sowie dem Kampf gegen Diskriminierung, Mobbing an Schulen, Missbrauch, Korruption... so viele wichtige Themen, die dazu beitragen, ein Gefühl der Staatsbürgerschaft zu entwickeln, Perspektiven zu ändern und sich anderen zu öffnen.
Zugang zur Kultur für Tausende von Kindern und Jugendlichen, die über 300.000 Zuschauer an mehr als 150 physischen und digitalen Vorführorten erreichen (jeder kann sich registrieren, um die Filme von zu Hause aus anzusehen).
Die Filme werden in verschiedene Programme aufgeteilt:
Filme für 4-6 Jährige
Filme für 7-11-Jährige
Filme für 11-15-Jährige
Filme für 15-18-Jährige
Studentische Regisseure
Animationen
Alle Zielgruppen
ARTIKEL 1: ORGANISATION DES FESTIVALS
Das Festival findet vom 28. Mai bis 4. Juli 2025 in den Ländern und Orten statt, die an The World's Biggest Cinema teilnehmen.
Das Festival steht Kinoworkshops, Grundschulen, weiterführenden Schulen, Hochschulen, jungen Filmemachern und Fachleuten offen. Studierende oder Jugendliche können an einer Schule studieren oder sich initiativ bewerben. Wenn der Direktor jedoch minderjährig ist, muss bei der Registrierung die Zustimmung der Eltern vorgelegt werden.
ARTIKEL 2: KATEGORIE, Dauer, Untertitel
Alle Kategorien: Fiktion, Dokumentarfilm, Animation, Musikvideo.
Um zugelassen zu werden, dürfen Filme, die in den Kategorien Primar-, Sekundar- und Oberschule konkurrieren, nicht länger als 8 Minuten sein, einschließlich der Abspielzeit (die 45 Sekunden nicht überschreiten dürfen).
Für Filme in den Kategorien Hochschulbildung — Nachwuchsregisseure und Berufserfahrene: maximal 13 Minuten, einschließlich Credits.
Wir bieten auch eine Auswahl an Filmen für ein englisch-, spanisch- und arabischsprachiges Publikum an (je nach Verfügbarkeit). Wenn Sie möchten, dass Ihre Filme zusätzlich zur französischsprachigen Auswahl in dieser Kategorie erscheinen, geben Sie bitte Ihre eigenen englischsprachigen Untertitel auf dem Anmeldeformular an.
Für Filme in anderen Sprachen als Französisch bitten wir Sie, auch französische Untertitel anzugeben.
Bitte beachten Sie: Untertitel müssen in den ARTIKEL 3: MEDIEN, FORMATE integriert werden.
ARTIKEL 3: MEDIEN, FORMATE
Akzeptierte Medien: Wetransfer, Vimeo (mit herunterladbarem Link) oder andere Upload-Server KEINE YOUTUBE-LINKS (Komprimierung ist zu schlecht)
ARTIKEL 4: BETREFF
Kein Thema auferlegt.
ARTIKEL 5: REGISTRIERUNG UND EINREICHUNG
Die Registrierung ist kostenlos
Anmeldeformular: vor dem 4. Mai 2025
Einreichung von Filmen und technischen Datenblättern: Sofern nicht anders vereinbart, müssen Filme vor dem 4. Mai 2025 eingereicht werden
ARTIKEL 6: AUSWAHLKRITERIEN
Originalität des Drehbuchs, das aus einem bestehenden Werk übernommen werden kann, sofern die Einrichtungen, Workshopleiter oder Direktoren die Zustimmung des Autors, der Urheberrechtsinhaber oder der SACD oder der zuständigen Gerichtsbarkeit nach geltendem Recht des Landes haben.
Technische Qualität: Da die meisten Vorführungen auf großen Leinwänden und in Kinos stattfinden, empfehlen wir Ihnen, mit größter Sorgfalt auf die technische Qualität und Digitalisierung Ihres Films zu achten. Wir erinnern Sie daran, dass wir digitale Kopien Ihrer Filme anfertigen, die wir dann an alle Vertriebsstellen senden.
Soweit wir Qualitätsmedien produzieren, kann das Festival nicht für die Qualität Ihrer Filme verantwortlich gemacht werden.
Schauspiel, gute Regie und Casting sind ebenfalls entscheidend für die Qualität Ihres Films. Vernachlässigen Sie diesen Aspekt oder die Tonaufnahme nicht!
Die Musik muss original sein (sofern nicht anders mit SACEM oder den Rechteinhabern vereinbart). In jedem Fall müssen alle Musikstücke, Komponisten und Interpreten auf dem Anmeldeformular angegeben werden. Andernfalls wird Ihre Registrierung nicht bestätigt.
Sofern von den zuständigen Behörden oder Rechteinhabern keine Sondergenehmigung erteilt wurde, dürfen Filme keine Archivbilder oder Aufzeichnungen enthalten.
ARTIKEL 7: FILMAUSWAHL
Nach dem 15. Mai erhalten Sie eine E-Mail mit den ausgewählten Filmen, die auch auf unserer Website eingesehen werden können.
Diese Filme werden während des Festivals nach Kategorien gezeigt:
Filme 4-6 Jahre/6-10 Jahre (+/-)
Filme 11-14 Jahre (+/-)
Filme 15-18 Jahre (+/-)
Filme für junge Regisseure (18-30 Jahre +/-)
Animationsfilme
Dokumentarfilme
Komödien
Allgemeine Öffentlichkeit
Thematische Filme
englische, arabische oder spanischsprachige Programme (abhängig von der Anzahl der eingegangenen Filme)
Bei einigen Auswahlen werden die verschiedenen Kategorien gemischt.
ARTIKEL 8: DIE AUSGEWÄHLTEN FILME
Die ausgewählten Filme werden an allen Veranstaltungsorten gezeigt, die an „The World's Biggest Cinema“ teilnehmen. Die Vorführungen sind öffentlich und kostenlos.
Am Ende der Vorführungen ist jeder Zuschauer eingeladen, für die Filme zu stimmen, indem er jedem Film eine Punktzahl von 1 bis 10 zuweist.
Die 5 Filme in jeder Kategorie mit den meisten Stimmen werden am 3. Juli an gemeinsam veranstaltenden Veranstaltungsorten und am Schlusstag mit der Jury gezeigt, die zwei oder drei Preise pro Kategorie vergibt (abhängig von der Entscheidung des Präsidenten und seiner Jury).
Die Preise werden am 4. Juli und am 4. Juli per E-Mail bekannt gegeben.
ARTIKEL 9: FILME online
Um den Vertrieb an allen Veranstaltungsorten zu vereinfachen, werden die Filme auf unsere spezielle Vimeo-Plattform hochgeladen. Sie werden durch einen Link und ein Passwort geschützt, die den Mitorganisatoren des Festivals und den Internetnutzern auf Anfrage mitgeteilt werden (sofern sie damit einverstanden sind, für die Filme zu stimmen).
ARTIKEL 10: JURY
Die Jury setzt sich aus Fachleuten aus den Bereichen Bildung, Film und audiovisuelle Medien sowie Vertretern der Partnerorganisationen des Festivals zusammen.
Die Entscheidungen der Jury sind endgültig.
ARTIKEL 11: Preise
In den letzten Jahren hatten wir nicht mehr die Möglichkeit, Geld- oder Sachpreise zu vergeben. Wir veröffentlichen jedoch die Gewinnerfilme, und wenn Sie möchten, können wir Ihnen eine Urkunde per E-Mail zusenden, in der Ihr Preis angegeben ist.
Die Preisträger sollten in ihrem Film „Prix Festimaj 2025“ erwähnen
Das Wichtigste ist, dass Ihr Film von einem möglichst breiten Publikum gesehen wird. Das garantieren wir mit Festimaj (über 500.000 Zuschauer auf 5 Kontinenten). Darüber hinaus bitten uns andere Festivals und Sender oft darum, Festimaj-Filme zu zeigen, und wenn wir das tun, werden wir Sie um Ihre Erlaubnis bitten und dabei den Ort, den Kontext und das Datum angeben.
ARTIKEL 12: AUTOREN- UND BILDRECHTE
Der Empfang eines Films bei Festimaj setzt voraus, dass der Autor (en) die Übertragung der Rechte für die Sendungen von Festimaj akzeptiert.
Filmemacher müssen sicherstellen, dass sie über Bildrechte für die Schauspieler in ihren Filmen verfügen.
Filme, die eingereicht, ausgewählt oder ausgezeichnet wurden, können im Internet, auf Veranstaltungen, die dem Kino in all seinen Formen gewidmet sind, oder während des Festivals auf Partnerfernsehkanälen und -räumen gezeigt werden.
Ihre Filme werden nicht für kommerzielle Zwecke verwendet, und außer in Ausnahmefällen wird keine finanzielle Entschädigung gezahlt.
ARTIKEL 13: GENEHMIGUNGEN
Die Schulen sind dafür verantwortlich, bei den Dreharbeiten zu ihren Filmen die erforderlichen elterlichen Genehmigungen für die Bildrechte einzuholen.
ARTIKEL 14: AUSSTRAHLUNG AUSSERHALB DER FESTIVALZEIT
Wenn wir Ihren Film außerhalb der Festivalzeit im Rahmen einer Zeitschrift, eines Programms, eines Partnerfestivals oder für eine besondere Veranstaltung ausstrahlen möchten, werden Sie vor der Vorführung Ihres Films um Genehmigung gebeten.
Sie erhalten eine persönliche Anfrage, in der der Rahmen angegeben ist, in dem Ihr Film ausgestrahlt wird. Zum Zeitpunkt dieser Anfrage haben Sie die Wahl, ob Sie diese annehmen oder ablehnen möchten.
Ihr Film wird nicht kommerziell genutzt, und außer in Ausnahmefällen wird keine finanzielle Entschädigung gezahlt.
ARTIKEL 15: NICHT FRÜHERE FÄLLE UND STREITFÄLLE
Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, das Festival im Falle außergewöhnlicher Umstände, wie z. B. mangelndes Budget oder fehlender Partner, zu verschieben oder auszusetzen, die vorliegenden Bestimmungen zu ändern und auf begründeten Antrag Ausnahmen von den oben genannten Bestimmungen zu gewähren.
Alle Fälle, die nicht unter die vorliegenden Bestimmungen fallen, werden vom Organisationskomitee entschieden, das im Streitfall als Schiedsrichter fungiert.
Die Registrierung für das Festival setzt die Annahme dieser Regeln voraus.
Falls ein minderjähriger Regisseur sich dafür entscheidet, seinen Film einzureichen, fügen Sie bitte die Zustimmung der Eltern bei.
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
04 Mai 25
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
04 Mai 25
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
04 Mai 25
Keine Gebühr
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04 Mai 25
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04 Mai 25