ENCOURAGE Film Talents (2)



Fristen

16 Jun 2025
Aufruf zu Einschreibungen

07 Jul 2025
Letzter Termin

30 Sep 2025
Benachrichtigungsdatum

29 Sep 2025
30 Sep 2025

Adresse

Marlene-Dietrich-Allee 11,  14482 , Potsdam, Brandenburg, Germany


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival
Script / Pitch projects


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Online Festival
 Produktionsdatum: Jede
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme 
 Jede Sprache
 Jede Sprache
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German
English


Festival Start: 29 September 2025      Festival Ende: 30 September 2025

Im Rahmen der Kooperation des Filmfest Hamburg mit ENCOURAGE Film Talents rufen wir dazu auf, Filmprojekte, die sich aktuell in der Drehbuchentwicklung befinden, einzureichen, die im Rahmen des 33. Filmfest Hamburg (25.9.-4.10.2025) vor internationaler und nationaler Branche gepitcht werden. Das Filmfest Hamburg will gemeinsam mit ENCOURAGE Film Talents während der Industry Days des Festivals einen Fokus auf Talent/Nachwuchsfilmemacher:innen legen und ihnen die Möglichkeit geben, sich mit der Branche zu vernetzen und junge Impulse zu setzen. Hier sollen neue Talente des Films eine wichtige Bühne erhalten.

Der ENCOURAGE Film Talents Industry Day findet im Rahmen der Industry Days auf dem Filmfest Hamburg statt. Der Fokus liegt dabei, wie beim Berlinale Get Together im Februar, auf Talent-/Nachwuchsfilmemacher:innen aus dem DACH-Raum. Die Plattform ist dazu da, Werke in einem nicht-öffentlichen Rahmen zu präsentieren und um mit einem breiten Publikum aus etablierten Filmemacher:innen und weiteren Vertreter:innen der Filmbranche in Kontakt zu treten.

ENCOURAGE Film Talents sucht hierzu filmische Projekte, die sich aktuell im Drehbuchstadium befinden. Die ausgewählten Stoffe werden von euch am ENCOURAGE Film Talents Industry Day gepitcht.

Einreichkriterien unverfilmte Stoffkonzepte | Pitch

Spielfilme und Dokumentarfilme ab 60 Minuten länge, sowie Serienkonzepte
offen für alle Genres
Logline & Synopsis
Exposé des Stoffs (min. 2 max. 4 DIN- A4 Seiten, Bildmaterial exklusive)
Kommentar in welchem Stadium sich der Stoff befindet
ggf. weitere Kommentare zur Originalität der Prämisse oder zur persönlichen Verbindung zum Thema max. 1 Seite
Biografie und Filmografie der Filmschaffenden max. 1 Seite
insgesamt sollte die .pdf-Datei 6 DIN-A4 Seiten nicht überschreiten
eine Projektmappe kann zusätzlich zu den angeforderten Unterlagen (die trotz dieser vollständig sein müssen) eingereicht werden, unter Vorbehalt, dass im Zweifel ausschließlich die oben beschriebene .pdf-Datei für die Auswahl herangezogen werden kann


Das Exposè soll nach den Vorgaben und Beispielen angefertigt werden, wie hier zu finden: https://www.hff-muenchen.de/de_DE/bewerbungsexpose

Zu diesem Zeitpunkt können noch keine Angabe zu möglichen Preisen gemacht werden.

Reglement ENCOURAGE Film Talents Industry Day im Rahmen des Filmfest Hamburg 2025

1. TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Für die Einreichung für den ENCOURAGE Film Talents Industry Day im Rahmen des Filmfest Hamburg 2025 zugelassen sind: Stoffkonzepte. Alle eingereichten Werke müssen von Talent/Nachwuchsfilmemacher:innen an einer Hochschule, von Personen ohne Hochschulausbildung oder Alumni hergestellt worden sein, bei denen mindestens 3 der Gewerke Regie, Drehbuch, Produktion, Kamera und Montage maximal 2 Film-, Fernseh- oder Streamingproduktionen mit einem Budget von über 1,2 Millionen Euro hergestellt haben dürfen. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Die eingereichten Werke müssen aus dem D/A/CH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) stammen, dass heißt, sie müssen entweder in den Ländern produziert oder gedreht sein, oder mindestens eine Person aus den oben genannten Gewerken aus dem D/A/CH-Raum stammen (Staatsbürgerschaft).

Es sind nur unverfilmte Stoffkonzepte zugelassen, die sich noch nicht in der Herstellung befinden (näheres siehe 3.1). Nur offiziell eingereichte Projekte können für die Auswahl berücksichtigt werden. Filmanmeldungen werden ausschließlich online entgegengenommen unter Filmfreeway. Jede:r Einreichende wird schriftlich über das Ergebnis der Auswahl informiert. Eine individuelle Begründung für die Auswahlentscheidung kann aufgrund der Vielzahl der Einreichungen nicht gegeben werden. Die Auswahl wird durch die Co-Directors getroffen.

Die eingeladenen Pitch-Projekte werden im Rahmen des ENCOURAGE Film Talents Industry Days beim Filmfest Hamburg vor Branche und Fachpublikum präsentiert. Die Teilnahme an der Veranstaltung bedeutet die bedingungslose Anerkennung aller Bestimmungen dieser Richtlinien. Produzent:innen, Verleiher:innen oder sonstige Personen oder Organisationen, die ein Stoffkonzept anmelden, haben sich gegenüber dritten Personen, die an der Erstellung beteiligt waren, zu vergewissern, dass diese mit einer Teilnahme an der Veranstaltung einverstanden sind. Als Teilnehmer:innen gelten alle Personen, die durch Einreichung diesen Regularien zugestimmt haben.

Die eingeladenen Filmemacher:innen stellen dem Veranstalter geeignete PR-Materialien (Fotos, Biografien, Filmstills, Trailer) zur Verfügung, um die Veranstaltung zu bewerben. Die Materialien müssen frei von rechtlichen Ansprüchen sein und werden nach Einladung durch den Veranstalter eingeholt.

Der Veranstalter behält es sich vor, in den genannten Sektionen Preise und Auszeichnungen auszuloben.

Die Co-Directors von ENCOURAGE Film Talents behalten sich das Recht vor, über Einzelfälle außerhalb der Regularien gesondert zu entscheiden.


2. EINREICHUNGEN
Eine vollständige Online-Registrierung sowie die Einreichung des Films ist via https://festhome.com/ bis spätestens zum 07. July 2025 erforderlich. Eingereichte Filme müssen per Download-Link für das ENCOURAGE-Team verfügbar sein.

Für die Einreichung eines Films oder Pitch-Projektes müssen die Sichtungsdateien, sowie die weiteren geforderten Unterlagen (.pdfs unter Files & Attachments) auf https://festhome.com/hochgeladen sein.

Es muss sichergestellt werden, dass Filme mindestens bis zum 28. Februar 2025 online auf der Plattform verfügbar bleiben. Einreichungen per Mail werden NICHT entgegengenommen.

Zusätzlich angeforderte Unterlagen (Näheres siehe 3.) wie für die Einreichung in den Kategorien Work-In-Progress Projekte und Stoffkonzepte sind als .pdf-Datei per E-Mail zu senden an: programm-encourage@daskollaborativ.de

Bei der Einreichung ist darauf hinzuweisen, ob das Projekt in Verbindung mit einer Filmhochschule entstanden ist oder durch Regionalförderungen gefördert wurde.

Es werden ausschließlich vollständige und den Regularien entsprechende Einreichungen gesichtet und in der Auswahl berücksichtigt.

Das ENCOURAGE-Team behält sich vor, die Einreichungsfrist (07. Juli 2025) zu verlängern.

3. KATEGORIEN

Wir laden Filmemacher:innen und Organisationen ein, in folgender Kategorie einzureichen:

3.1 STOFFKONZEPTE


Wir freuen uns auf Einreichungen von unverfilmten Stoffkonzepten (ein eventueller Herstellungsbeginn darf noch nicht erfolgt sein), und sind offen für alle Genres von Spielfilme und Dokumentarfilme ab 60 Minuten länge, sowie Serienkonzepte.


Für eine vollständige Einreichung benötigen wir eine .pdf-Datei in der gesammelt folgende Angaben zusammengefasst sind:

Logline & Synopsis
Exposé des Stoffs (min. 2 max. 4 DIN- A4 Seiten, Bildmaterial exklusive)
Kommentar in welchem Stadium sich der Stoff befindet
ggf. weitere Kommentare zur Originalität der Prämisse oder zur persönlichen Verbindung zum Thema
Biografie und Filmografie der Filmschaffenden
insgesamt sollte die .pdf-Datei 10 DIN-A4 Seiten nicht überschreiten eine Projektmappe kann zusätzlich zu den angeforderten Unterlagen (die trotz dieser vollständig sein müssen) eingereicht werden, unter Vorbehalt, dass im Zweifel ausschließlich die oben beschriebene .pdf-Datei für die Auswahl herangezogen werden kann

Im Falle einer Einladung wird das Projekt durch max. zwei Personen bei der Veranstaltung präsentiert, die dafür in Person anwesend sein müssen. Eine Übernahme von Reise- oder Übernachtungskosten durch den Veranstalter ist nicht möglich.

Das Exposè soll nach den Vorgaben und Beispielen angefertigt werden, wie hier zu finden: https://www.hff-muenchen.de/de_DE/bewerbungsexpose

4. NUTZUNGSRECHTE
Die Teilnehmer:innen gewähren dem Veranstalter unentgeltlich das nicht-ausschließliche, unterlizenzierbare, territorial uneingeschränkte Recht, die eingereichten und zur Verfügung gestellten Materialien zum Zweck der Präsentation bei ENCOURAGE Film Talents zu nutzen, sowie zur Sichtung für die Auswahl. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nach Rücksprache die eingeladenen Stoffkonzepte zu Feedback-Zwecken Partner:innen aus der Branche zur Sichtung zur Verfügung zu stellen.

5. FREISTELLUNG
Die Teilnehmer:innen erklären und garantieren, dass sie Inhaber:innen sämtlicher für die Nutzung der Stoffkonzepte im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlichen Nutzungsrechte sind und diese dem Veranstalter wirksam einräumen können. Die Teilnehmer:innen versichern, dass an der Produktion und am Vertrieb beteiligte Dritte der Nutzung der Stoffkonzepte im Rahmen von ENCOURAGE Film Talents, wie in dieser Vereinbarung konkretisiert, zugestimmt haben, soweit dies erforderlich ist. Die Teilnehmer:innen garantieren, dass durch die Nutzung des Films im Rahmen dieser Vereinbarung keine Rechte Dritter, einschließlich im Film abgebildeter Personen, verletzt werden.

Die Teilnehmer:innen stellen den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere Dritter Urheber, die gegen den Veranstalter erhoben werden sollten, frei. Ihnen bekannt werdende

Beeinträchtigungen der hier eingeräumten Rechte haben die Teilnehmer:innen dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen. Der Veranstalter ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung ihrer Rechte vorzunehmen. Eigene Maßnahmen der Teilnehmer:innen werden diese im Vorwege mit dem Veranstalter abstimmen. Die Freistellung umfasst auch den Ersatz des Veranstalters durch die notwendige Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehenden bzw. entstandenen Kosten, soweit diese nicht von Dritten zu erstatten sind. Sonstige Ansprüche des Veranstalters aus einer Garantieverletzung bleiben unberührt.

  

 
  

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