Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
28 Jun 26
0€
22 Apr 2026
Aufruf zu Einschreibungen
28 Jun 2026
Letzter Termin
2
Monate
04 Aug 2026
Benachrichtigungsdatum
25 Aug 2026
27 Aug 2026
Festival Start: 25 August 2026 Festival Ende: 27 August 2026
Das Festival dient der Förderung von Filmschaffenden, die außerhalb etablierter institutioneller und finanzieller Förderstrukturen arbeiten.
Ziel ist es, insbesondere Werke sichtbar zu machen, die ohne maßgebliche Unterstützung durch anerkannte Filmhochschulen, staatliche Förderinstitutionen oder etablierte Branchennetzwerke entstanden sind.
Jurypreis
Publikumspreis
1. Unabhängigkeit der Produktion
Eingereichte Filme müssen eigenständig und unabhängig produziert worden sein.
Eine Produktion gilt insbesondere dann als nicht unabhängig, wenn:
- sie im Rahmen eines Studiums an einer anerkannten Film-, Kunst- oder Medienhochschule entstanden ist, oder
- eine anerkannte Hochschule, Akademie oder vergleichbare Institution als Produzentin, Koproduzentin oder maßgebliche Unterstützerin beteiligt war, oder
- wesentliche Ressourcen (insbesondere Finanzierung, Infrastruktur oder Personal) durch eine solche Institution gestellt wurden.
2. Ausschluss institutionell geprägter Produktionen
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind insbesondere Filme, die im Kontext folgender Institutionen Einrichtungen entstanden sind:
- Deutsche Film- und Fernsehakademie Berlin
- Hochschule für Fernsehen und Film München
- Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf
- Filmakademie Baden-Württemberg
- Internationale Filmschule Köln
- Hamburg Media School
- Macromedia Hochschule für Medien und Kommunikation
- Mediadesign Hochschule
- Hochschule der Medien Stuttgart
- Universität der Künste Berlin
- Kunsthochschule für Medien Köln
- Kunstakademie Düsseldorf
- Hochschule für bildende Künste Hamburg
Der Veranstalter behält sich vor, weitere Institutionen im Einzelfall als vergleichbar einzustufen.
3. Teilnahme von Studierenden und Absolvent:innen
Eine Teilnahme ist nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil Filmschaffende an einer Hochschule eingeschrieben sind oder waren.
Voraussetzung ist jedoch, dass der eingereichte Film:
- nicht im Rahmen des Studiums entstanden ist
- ohne Nutzung institutioneller Ressourcen realisiert wurde. (z.B. Staatliche Förderungen, Senderbeteiligungen)
Die Darlegungs- und Nachweispflicht liegt bei den Einreichenden.
4. Finanzierung und Förderung
Nicht zugelassen sind Filme, die:
- maßgeblich durch staatliche oder regionale Filmförderung finanziert wurden, oder
- unter Beteiligung von Fernsehsendern, Streaming-Plattformen oder etablierten Produktionsfirmen entstanden sind.
Eine Förderung gilt insbesondere dann als maßgeblich, wenn sie einen wesentlichen Anteil der Gesamtfinanzierung ausmacht oder die Produktion strukturell ermöglicht hat.
5. Transparenzpflicht
Einreichende sind verpflichtet, im Rahmen der Anmeldung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen über:
- Produktionskontext
- Finanzierung
- institutionelle Beteiligungen
- genutzte Ressourcen
Der Veranstalter ist berechtigt, entsprechende Nachweise anzufordern.
6. Ausschluss bei Falschangaben
Unrichtige oder unvollständige Angaben können zum Ausschluss vom Festival führen, auch nachträglich. Bereits vergebene Preise können in diesem Fall aberkannt werden.
Ermessensspielraum des Veranstalters
Der Veranstalter behält sich vor, im Einzelfall eine inhaltliche Bewertung der Unabhängigkeit vorzunehmen.
Maßgeblich ist dabei nicht die formale Zuordnung zu einer Institution, sondern der tatsächliche Grad an strukturellem, finanziellem und netzwerkbezogenem Vorteil.
Schlussbestimmung:
Mit der Einreichung erkennen die Teilnehmenden diese Bedingungen an.
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
28 Jun 26