Einsendungs-Frist
27 Jan 21
1.6$
29 Jan 2020
Aufruf zu Einschreibungen
17 Jun 2020
Frühe Frist
19 Aug 2019
Standard-Frist
28 Okt 2019
Späte Frist
27 Jan 2021
Festival geschlossen
15 Feb 2021
Benachrichtigungsdatum
06 Mär 2021
07 Mär 2021
Dieses Festival ist gegenwärtig nicht für Einreichungen offen.
Festival Start: 06 März 2021 Festival Ende: 07 März 2021
Nach einem großen Erfolg des ersten Filmfestivals in einer alten Stadt Alwar (Rajasthan, Westindien) umgeben von der Aravalli-Gebirgskette, sind wir stolz darauf, die zweite Ausgabe zu präsentieren. Die erste Ausgabe hatte Teilnahme aus 70 Ländern mit 470 Filmen. An der Veranstaltung nahmen Delegierte aus Nordamerika, Europa, dem Nahen Osten und Indien teil.
Das Thema des Festivals ist KULTURAL DISCOVERY.
Unabhängige Filmemacher und alle Filmliebhaber sind herzlich eingeladen, an 2 Tagen spannender Events teilzunehmen. Neben dem Live-Screening Ihrer Arbeit erhalten Sie auch Möglichkeiten zur Vernetzung, Teilnahme an den Diskussionen/Seminaren und einen Co-Creatorenworkshop am Rande der Hauptveranstaltung. Wir bieten Feiern für alle, die eine Leidenschaft für den Filmbau und die Filmbetrachtung haben. Wir legen Wert auf Geschichte/Inhalte über das Budget. Wenn Sie Spaß haben und Mut haben zu experimentieren, hier ist der Ort für Sie, um Ihre Arbeit zu präsentieren.
Veranstaltungsattraktionen:
1. (1) Kino aller Genres, jede Länge und Budget sind willkommen aus der ganzen Welt.
(2). Keine Beschränkung auf das Jahr der Herstellung. Vielleicht wird Ihr unerkanntes altes Werk hier entdeckt.
3. (3) Musikalben/Videos/Trailer sind ebenfalls akzeptabel.
4. (4) Webserie/TV-Pilot kann ebenfalls eingereicht werden.
5:. Die Studierenden werden ermutigt, teilzunehmen und ihr Talent zu zeigen.
6. (6) Eine separate Kategorie für mobile Film/Homemade/Amateurproduktionen.
7). Ein Co-Creators' Workshop für die erfolgreichen Beiträge. Sie können potenzielle Partner und Finanziers in dieser Veranstaltung bekommen.
8. Die laufenden Arbeiten werden angenommen, sofern die Fertigstellung vor der Veranstaltung erfolgt.
9. (3) Weltpremieren der Filme haben einen hohen Stellenwert.
10. - Ja. Die Auswahl und Vorführung der Filme wird wie folgt sein:
a): Offizielle Auswahl: Erste Auswahlliste wird als „Offizielle Auswahl“ benannt. Diese Filme erhalten ein Zertifikat der offiziellen Auswahl.
b): FINALISTEN: Die zweite Auswahl wird aus der offiziellen Auswahlliste stammen. Die Filme, die aus der ersten Liste ausgewählt werden, werden als „FINALISTEN“ benannt. Diese Filme werden je nach den erforderlichen technischen Anforderungen für die Vorführung qualifiziert.
c): SCREENING: Einige der FINALISTEN werden für das Screening ausgewählt.
d): Preisträger: Der Preis wird am letzten Tag der Vorführung in der Preisverleihung bekannt gegeben.
*Alle Filme, die nicht englischsprachig sind, müssen in Englisch untertitelt werden. Nicht-englische Filme ohne Untertitel werden abgelehnt.
*Englische Filme mit englischen Untertiteln werden ermutigt.
*Wir akzeptieren auch Einsendungen, die an anderer Stelle uraufgeführt wurden.
*Mehrere Einträge sind zulässig, für jeden muss jedoch ein separater Eintrag eingereicht werden.
*Die Eintrittsgebühren sind nicht erstattungsfähig.
*Wir haften nicht für Kosten, die infolge einer Änderung der Terminplanung und/oder des Ortes oder des Ortes geltend gemacht werden.
*Nach der Auswahl darf kein Film aus dem Festivalprogramm zurückgezogen werden.
*Wenn es sich um eine offizielle Auswahl handelt, erhält das Festival die Erlaubnis, den Film auf dem Festival und alle dazugehörigen Vorführungen und das gesamte Medienpublikationsmaterial auszustellen.
* Ort und Zeitpunkt der Vorführungen des Films sind die alleinige Entscheidung der Organisatoren des Festivals.
*Die Filmschaffenden sind allein für alle Kosten verantwortlich, die sich aus der Einreichung des Films beim Festival ergeben.
* Filmemacher erklären sich damit einverstanden, uns die Filme in dem für die Vorführung erforderlichen Format auf Anfrage zuzusenden, falls ihr Film auf eigene Kosten und Gefahr kurz aufgeführt ist.
*Obwohl alle Vorkehrungen getroffen werden, um den Verlust oder die Beschädigung von Materialien zu verhindern, die sich im Besitz des Festivals befinden, ist das Festival nicht verantwortlich für den Fall, dass Materialien während des Transports zu oder von oder während des Besitzes des Festivals beschädigt werden.
*Der Filmemacher hält das Festival, seine Geschäftsleitung, Jurys, Tochtergesellschaften, Partner, Agenten, Sponsoren, Affiliates und Freiwillige etc. von jeglichen Haftungsansprüchen aus der Einreise schadlos.
*Der Filmemacher bescheinigt, die vollen Rechte zu haben. Der Filmemacher stellt die Veranstalter des Festivals von allen Ansprüchen, Forderungen, Kosten, Schäden, Aufwendungen (einschließlich Anwaltskosten), Verfahren und Verlusten frei, die sich aus der Filmvorführung auf dem Festival oder aus Ansprüchen Dritter ergeben.
*Der Filmemacher bestätigt, dass die Musik, die speziell in den Musikvideos verwendet wird, eine originelle Partitur ist.
*Entscheidungen der Verwaltung des Festivals sind endgültig und verbindlich für die Einreicher in Bezug auf Urteil, Auswahl, Vorführungen, Auszeichnungen, Preise, Zertifikate, Lorbeeren, Veranstaltungsort, Ort, Termine, Zeitplan oder andere Aktivitäten im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Filmemacher bescheinigen und verpflichten sich, sich an die Entscheidung der Festivalleitung zu halten.
Einsendungs-Frist
27 Jan 21
Einsendungs-Frist
27 Jan 21
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27 Jan 21
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27 Jan 21
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27 Jan 21
Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.