Einsendungs-Frist
15 Apr 26
0.48$
01 Feb 2025
Aufruf zu Einschreibungen
28 Feb 2025
Frühe Frist
30 Sep 2025
Standard-Frist
15 Mär 2026
Späte Frist
15 Apr 2026
Verlängerte Frist
14
Monate
15 Mai 2026
Benachrichtigungsdatum
23 Jul 2026
26 Jul 2026
Festival Start: 23 Juli 2026 Festival Ende: 26 Juli 2026
Das ARS GRATIA ARTIS WORLD FILM FESTIVAL ist eine exklusive Filmveranstaltung, die von der schwedischen Kreations-, Produktions- und Vertriebsfirma Dorobantu Film & Television organisiert und verwaltet wird.
KONTAKT ZUM FESTIVAL:
Dorobantu Film & Television, Ars Gratia Artis, Box 14, SE-73221 Arboga, Schweden.
E-Mail: film.submission@ars.dorobantu.biz
Telefon: +46 (0) 760 880 550
Ziel des ARS GRATIA ARTIS WORLD FILM FESTIVAL ist es, seinem Publikum eine erstklassige Auswahl an exquisiten Spiel- und Kurzfilmen zu bieten, die dem kreativen Konzept Art for the Sake of Art entsprechen (das sind originelle und innovative Filme, die nicht kommerzielle Unterhaltung als Hauptziel haben, sondern versuchen, einen ernsthaften kreativen Beitrag zur Entwicklung von The Seventh Art zu leisten).
Das ARS GRATIA ARTIS WORLD FILM FESTIVAL ist eine wettbewerbsorientierte Veranstaltung, bei der Trophäen, Diplome und Geldpreise vergeben werden.
ALLE Spiel- und Kurzfilme, die für das Festival eingereicht wurden (nicht nur diejenigen, die für eine Teilnahme am Festival ausgewählt wurden), werden auch für mögliche Vorschläge für Filmverkaufs-/Vertriebsvereinbarungen in Betracht gezogen — im Rahmen eines parallelen Auswahlverfahrens (im Folgenden Market Selection genannt), bei dem versucht wird, künstlerische Filme mit hohem Marktpotenzial zu identifizieren.
Das ARS GRATIA ARTIS WORLD FILM FESTIVAL findet in Arboga, Schweden, in der Medborgarhuset Cinema Hall statt.
Die erste Ausgabe des Festivals findet vom 23. bis 26. Juli 2026 statt.
VOLLSTÄNDIGE REGELN UND VORSCHRIFTEN
Das ARS GRATIA ARTIS WORLD FILM FESTIVAL ist eine exklusive Filmveranstaltung, die (zusammen mit der inklusiven Filmveranstaltung Moonlight Online International Film Festival) von der schwedischen Kreations-, Produktions- und Vertriebsfirma Dorobantu Film & Television organisiert und verwaltet wird.
KONTAKT ZUM FESTIVAL:
Dorobantu Film & Television, Ars Gratia Artis, Box 14, SE-73221 Arboga, Schweden.
E-Mail: film.submission@ars.dorobantu.biz
Telefon: +46 (0) 760 880 550
Ziel des ARS GRATIA ARTIS WORLD FILM FESTIVAL ist es, seinem Publikum eine erstklassige Auswahl an exquisiten Spiel- und Kurzfilmen zu bieten, die dem kreativen Konzept Art for the Sake of Art entsprechen (das sind originelle und innovative Filme, die nicht kommerzielle Unterhaltung als Hauptziel haben, sondern versuchen, einen ernsthaften kreativen Beitrag zur Entwicklung von The Seventh Art zu leisten).
Das ARS GRATIA ARTIS WORLD FILM FESTIVAL ist eine wettbewerbsorientierte Veranstaltung, bei der Trophäen, Diplome und Geldpreise vergeben werden.
ALLE Spiel- und Kurzfilme, die für das Festival eingereicht wurden (nicht nur diejenigen, die für eine Teilnahme am Festival ausgewählt wurden), werden auch für mögliche Vorschläge für Filmverkaufs-/Vertriebsvereinbarungen in Betracht gezogen — im Rahmen eines parallelen Auswahlverfahrens (im Folgenden Market Selection genannt), bei dem versucht wird, künstlerische Filme mit hohem Marktpotenzial zu identifizieren.
Das ARS GRATIA ARTIS WORLD FILM FESTIVAL findet in Arboga, Schweden, in der Medborgarhuset Cinema Hall (Adresse: Kapellgatan 5, Arboga, SE-73230, Schweden) statt.
Die erste Ausgabe des Festivals findet zwischen dem 23. und 26. Juli 2026 statt.
TEILNAHMEBERECHTIGUNG FÜR FILME
Teilnahmeberechtigt sind Spielfilme (mit einer Mindestlänge von 60 Minuten und nicht länger als 360 Minuten) und Kurzfilme (mit einer Länge zwischen 1 und 59 Minuten) — unabhängig vom Produktionsjahr und dem Premierenstatus des jeweiligen Spiel-/Kurzfilms — aus den folgenden Kategorien: Fiktion, Dokumentarfilm, Animation, Experimental, Hybrid.
Filme, bei denen Filmstudenten Regie führen, sind zugelassen.
Nicht teilnahmeberechtigt sind Fernsehserien (oder Folgen solcher), Lehr- und Lehrfilme, Werbefilme, Werbefilme und Musikvideos.
FESTIVALPREISE
DIE HÖCHSTE BRANCHENÜBERGREIFENDE AUSZEICHNUNG DES FESTIVALS:
GROSSER ARS-PREIS FÜR DEN BESTEN FILM DES FESTIVALS (Spielfilm oder Kurzfilm) — bestehend aus einer physischen Trophäe (geht an den Regisseur des Films) und einem Geldpreis in Höhe von 4000 SEK (aufgeteilt zwischen dem Regisseur und dem Produzenten des Films).
Der Great Ars Award für den besten Film des Festivals (Spiel- oder Kurzfilm — Fiktion/Dokumentarfilm/ Animation/ Experimentalfilm/Hybrid) wird von den Mitgliedern der Festivaljury verliehen, die zwischen dem Gewinner des besten Filmpreises im Spielfilmwettbewerb und dem Gewinner des besten Filmpreises im Kurzfilmwettbewerb entscheidet (die Preislisten in der Sektion Spielfilm und in der Sektion Kurzfilm finden Sie hier unten).
AUSZEICHNUNGEN DER SEKTION SPIELFILM:
— Preis für den besten Film im Spielfilmwettbewerb (Fiktion/Dokumentarfilm/Animation/Experimentalfilm/Hybrid) — wird von der Festivaljury verliehen und besteht aus einem offiziellen Diplom (geht an den Regisseur des Films) und einem Geldpreis in Höhe von 2000 SEK (der zu gleichen Teilen zwischen dem Regisseur und dem Produzenten des Films aufgeteilt wird);
— Bestes Spielfilm-Drehbuch — wird von der Festivaljury verliehen und besteht aus einem offiziellen Diplom;
— Beste Spielfilmschauspielerin — wird von der Festivaljury verliehen und besteht aus einem offiziellen Diplom;
— Beste Spielfilmschauspielerin — wird von der Festivaljury verliehen und besteht aus einem offiziellen Diplom;
— Bester Spielfilmdebüt — wird von der Festivaljury verliehen und besteht aus einem offiziellen Diplom, das dem Regisseur verliehen wird;
— Sonderpreis für herausragendes Spielfilmschaffen
— wird vom künstlerischen Leiter des Festivals verliehen und besteht aus einem offiziellen Diplom, das dem Filmregisseur verliehen wird.
PREISE DER SEKTION KURZFILM:
— Preis für den besten Film im Kurzfilm-Wettbewerb (Fiktion/Dokumentarfilm/Animation/Experimentalfilm/Hybrid) — wird von der Festivaljury verliehen und besteht sowohl aus einem offiziellen Diplom (geht an den Regisseur des Films) als auch aus einem Geldpreis in Höhe von 2000 SEK (der zu gleichen Teilen zwischen dem Regisseur und dem Produzenten des Films aufgeteilt wird);
— Bestes Kurzfilmdrehbuch — wird von der Festivaljury verliehen und besteht aus einem offiziellen Diplom;
— Beste Kurzfilmschauspielerin — wird von der Festivaljury verliehen und besteht aus einem offiziellen Diplom;
— Beste Kurzfilmschauspielerin — wird von der Festivaljury verliehen und besteht aus einem offiziellen Diplom;
— Bester Debüt-Kurzfilm — wird von der Festivaljury verliehen und besteht aus einem offiziellen Diplom, das dem Regisseur verliehen wird;
— Sonderpreis für herausragendes Kurzfilmschaffen — wird vom künstlerischen Leiter des Festivals verliehen und besteht aus einem offiziellen Diplom, das dem Filmregisseur verliehen wird.
Es gibt keine Beschränkung, wie viele Preise an ein und denselben Spielfilm/Kurzfilm vergeben werden können.
Nur einer der von der Jury ausgewählten Preise kann ex aequo an zwei Spielfilme bzw. an zwei Kurzfilme verliehen werden.
Der von der Jury festgelegte sektionsübergreifende Great Ars Award für den besten Film des Festivals (Spiel- oder Kurzfilm) darf nicht ex aequo vergeben werden.
Der von der Jury festgelegte Preis für den besten Film im Spielfilmwettbewerb/Kurzfilmwettbewerb darf nicht ex aequo vergeben werden.
Falls die für den Wettbewerb ausgewählten Spielfilme/ Kurzfilme keine Debütspielfilme oder Debütkurzfilme enthalten, kann der Preis für den besten Debütspielfilm/ den besten Debütkurzfilm von der Preisliste ausgeschlossen werden.
Geldpreise werden innerhalb von sechs Monaten nach dem Festival ausgezahlt. Die Empfänger von Geldpreisen sind für alle möglichen Steuern verantwortlich, die im Zusammenhang mit dem Erhalt der jeweiligen Geldpreisbeträge zu zahlen sind.
Das Festival kann die Preislisten nach eigenem Ermessen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung ändern.
Die Mitglieder der Jury werden rechtzeitig vor Beginn des Festivals auf der Festival-Website bekannt gegeben.
Personen, die in irgendeiner Weise mit den Spielfilmen/Kurzfilmen im Wettbewerb zu tun haben, dürfen nicht Teil der Jury sein.
Alle Preisentscheidungen sind endgültig und können nicht angefochten werden.
EINREICHUNGSFRISTEN UND GEBÜHREN FÜR FILME
VORZEITIGER EINSENDESCHLUSS: 28. FEBRUAR 2025
Teilnahmegebühr für Kurzfilme: 5 USD
Startgebühr für Spielfilme: 6 USD
STANDARDFRIST: 30. SEPTEMBER 2025
Teilnahmegebühr für Kurzfilme: 9 USD
Startgebühr für Spielfilme: 10 USD
SPÄTE FRIST: 15. MÄRZ 2026
Teilnahmegebühr für Kurzfilme: 13 USD
Startgebühr für Spielfilme: 14 USD
VERLÄNGERTE FRIST: 15. APRIL 2026
Teilnahmegebühr für Kurzfilme: 17 USD
Startgebühr für Spielfilme: 18 USD
Die Teilnahmegebühren können über das verfügbare PayPal-Formular bezahlt werden, nachdem das Filmanmeldeformular ausgefüllt und über die Festival-Website eingereicht wurde.
Für Filme, die über FESTHOME eingereicht wurden, werden die Teilnahmegebühren im Rahmen des jeweiligen Einreichungsprozesses gezahlt.
Eingereichte Filme werden erst berücksichtigt, nachdem die jeweiligen Teilnahmegebühren bezahlt wurden.
Die Teilnahmegebühren werden verwendet, um die Kosten im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Filmeinreichungen durch das Festival teilweise zu decken.
Folglich können die Teilnahmegebühren unter keinen Umständen zurückerstattet werden.
FILMEINREICHUNGEN
Das ARS GRATIA ARTIS WORLD FILM FESTIVAL akzeptiert nur Einreichungen von Filmen von Regisseuren, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Filmeinreicher müssen außerdem mindestens 18 Jahre alt sein.
Filmeinreichungen werden über FESTHOME sowie über das KURZFILM-ANMELDEFORMULAR und das SPIELFILM-EINREICHUNGSFORMULAR akzeptiert, die auf der Festival-Website verfügbar sind und vor den jeweiligen Fristen ordnungsgemäß ausgefüllt und eingereicht werden müssen.
Ein und derselbe Filmantragsteller kann mehrere Filme einreichen, indem er für jeden eingereichten Film ein separates Anmeldeformular ausfüllt — entweder auf der Festival-Website oder auf FESTHOME.
Für jeden Film, der über die Festival-Website eingereicht wird, muss der Filmantragende einen passwortgeschützten Filmlink (der im Filmanmeldeformular enthalten sein muss) und das entsprechende linkbezogene Passwort (das zusammen mit dem Filmtitel separat im Formular zur Zahlung der Teilnahmegebühr enthalten sein muss) angeben.
Für jeden über FESTHOME eingereichten Film müssen der passwortgeschützte Filmlink und das linkbezogene Passwort auf FESTHOME verfügbar sein.
Für alle Filme, die nicht in englischer Sprache verfasst sind, müssen englische Untertitel in die Filmdatei eingebrannt sein.
Das Festival akzeptiert keine elektronischen Untertitel, die von der Filmdatei getrennt sind.
Das Festival akzeptiert auch keine physischen Filmeinreichungen (wie DVDs usw.).
WICHTIGER RECHTLICHER HINWEIS:
Mit der Einreichung ihrer Filme beim Festival bestätigen die Filmteilnehmer, dass sie über alle gesetzlichen Rechte verfügen, die für die Einreichung ihrer Filme beim Festival und für die Vorführung ihrer Filme auf dem Festival (falls ihre Filme ausgewählt werden) erforderlich sind.
Das Festival übernimmt keine rechtliche Verantwortung im Zusammenhang mit Rechtsbeschwerden oder rechtlichen Schritten Dritter in Bezug auf die Präsentation der Filme der Einreicher auf dem Festival (z. B. im Zusammenhang mit — aber nicht beschränkt auf — Urheberrechtsfragen und/oder andere rechtliche Angelegenheiten, Aspekte oder Probleme im Zusammenhang mit dem Inhalt der Filme, wie Musik, Bild, Ton und/oder Soundeffekte usw.).
Allein die Filmeinreicher werden solchen Rechtsbeschwerden und/oder rechtlichen Schritten Dritter (falls vorhanden) nachkommen, und dieselben Filmeinreicher verpflichten sich hiermit, das Festival und all seine Vertreter völlig frei von jeglichen Implikationen jeglicher Art in Rechtsfällen, Streitigkeiten oder ähnlichem zu halten.
AUSWAHL DES FILMS
Eine Reihe von Spiel- und Kurzfilmen werden nach Ermessen des Festivals ausgewählt und vom Präsidenten und künstlerischen Leiter des Festivals zur Teilnahme am offiziellen Wettbewerb eingeladen.
Die Filmteilnehmer werden bis spätestens 15. Mai 2026 über die Ergebnisse der Festivalauswahl informiert.
Während Sie auf die Auswahlergebnisse warten, überprüfen Sie bitte regelmäßig den Posteingang und den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Kontos!
Die Auswahlentscheidungen sind endgültig und können nicht angefochten werden.
Das Festival wird keinerlei Filmfeedback geben.
AUSGEWÄHLTE FILME
Filmteilnehmer, deren eingereichte Filme für die Vorführung auf dem Festival ausgewählt wurden, erhalten ein Teilnahmeformular, das vollständig ausgefüllt, unterschrieben und dann rechtzeitig vor dem Festivaldatum an das Festival zurückgeschickt wird.
Mit der Unterzeichnung des oben genannten Teilnahmeformulars verpflichten sich die Filmteilnehmer:
— alle Regeln und Vorschriften des Festivals vollständig einhalten;
— die ausgewählten Filme nicht vom Festival zurückziehen;
— dem Festival die erforderlichen Filmvorführungen und alle zugehörigen Werbematerialien (Filmplakate, Filmstills, Filmtrailer/Teaser/Werbeclip, Filmzusammenfassung, Regiefoto, Regiebiografie und Filmografie) zur Verfügung stellen;
— das Lorbeerlogo „Official Selection“ des Festivals — und gegebenenfalls das Lorbeerlogo des Festivals „Award“ — im Vorspann ihrer jeweiligen Filme sowie auf allen filmbezogenen Werbe- und Werbematerialien anzubringen.
Mit der Unterzeichnung des Teilnahmeformulars bestätigen die Filmteilnehmer auch, dass sie über alle gesetzlichen Rechte verfügen, die für die Vorführung ihrer Filme auf dem Festival erforderlich sind, und dieselben Filmeintragenden verpflichten sich, das Festival und alle seine Vertreter völlig frei von jeglichen Implikationen jeglicher Art in Rechtsfällen, Streitigkeiten oder ähnlichem zu halten — für den Fall, dass solche Fälle, Streitigkeiten usw. im Zusammenhang mit der anfänglichen Einreichung der jeweiligen ausgewählten Filme beim Festival auftreten und anschließend gezeigt werden hat auf dem Festival stattgefunden.
FESTIVALVORFÜHRUNGEN
Das Festival zahlt KEINE Vorführungsgebühren an die Filmanwender oder die Inhaber der Filmrechte.
Alle ausgewählten Spiel- und Kurzfilme, die am Festival teilnehmen, werden am physischen Veranstaltungsort des Festivals sowie zu den Daten und Zeiten gezeigt, die ausschließlich vom Festival festgelegt werden.
Jeder ausgewählte Film wird einmal öffentlich vor einem Live-Publikum gezeigt. *
Sichere Online-Vorführungen finden in geschlossenen Netzwerken ausschließlich für die Festivaljury — und möglicherweise für Pressevertreter — statt.
[*Bei unvorhergesehenen Ereignissen, die öffentliche Vorführungen für ein Live-Publikum unmöglich machen — wie zum Beispiel Pandemien — hat das Festival das Recht, alle offiziellen Filmvorführungen von den ursprünglich vorgesehenen physischen Veranstaltungsorten auf eine Online-Vorführungsplattform zu verlagern.]
Ausgewählte Filme werden in ihrer Originalsprache mit englischen Untertiteln gezeigt (falls die Filmsprache nicht Englisch ist). Die Bereitstellung von englischen Untertiteln (die in der Datei eingebrannt sind) für die Filmvorführung ist Sache der jeweiligen Filmteilnehmer, die alle damit verbundenen Kosten tragen.
Die für offizielle Festivalvorführungen akzeptierten Filmdateien sind Apple ProRes und DCP (Digital Cinema Package). Neben einem dieser beiden offiziellen Vorführformate muss jeder Filmanbieter auch eine H.264-Datei des jeweils ausgewählten Films einreichen.
Filmteilnehmer, deren eingereichte Filme für die Vorführung auf dem Festival ausgewählt wurden, erhalten alle erforderlichen technischen Parameter und Informationen zu den oben genannten erforderlichen Filmvorführungsdateien.
Falls die technische Qualität der eingereichten Vorführdatei (en) eines ausgewählten Films schlecht ist (und als den vom Festival geforderten Standards entspricht), wird die jeweilige Filmvorführung abgesagt und der jeweilige ausgewählte Film wird vom Festival ausgeschlossen.
Entscheidungen über den Ausschluss von Filmen sind endgültig und können nicht angefochten werden.
AUSWAHL DES MARKTES
ALLE Spiel- und Kurzfilme, die für das Festival eingereicht wurden (nicht nur die, die für eine Teilnahme am Festival ausgewählt wurden), werden auch für mögliche Vorschläge für Filmverkaufs-/Vertriebsvereinbarungen in Betracht gezogen — im Rahmen eines parallelen Auswahlverfahrens, bei dem versucht wird, künstlerische Filme mit hohem Marktpotenzial zu identifizieren.
Falls ein Spiel- oder Kurzfilm für einen möglichen Filmverkaufs-/Vertriebsvertrag ausgewählt wird, wird der Filmanbieter innerhalb von drei Monaten nach dem Festival von der Festivalleitung mit dem entsprechenden Vertragsvorschlag (an den Rechteinhaber des jeweiligen Films gerichtet) kontaktiert.
BESUCH DES FESTIVALS
Das ARS GRATIA ARTIS WORLD FILM FESTIVAL freut sich darauf, Regisseure, Schauspieler, Produzenten und andere Mitglieder der ausgewählten Filmteams sowie Filmverleiher, Filmverkäufer, Vertreter von Filmakquisitionen und Pressevertreter begrüßen zu dürfen, die die Möglichkeit haben, für die Teilnahme an dieser exklusiven Veranstaltung nach Schweden zu reisen.
AKZEPTANZ DER REGELN UND VORSCHRIFTEN
Durch die Einreichung ihrer Filme beim ARS GRATIA ARTIS WORLD FILM FESTIVAL akzeptieren die Filmeintragsteller automatisch und vollständig die Regeln und Vorschriften des Festivals, und dieselben Filmeintragsteller garantieren, dass sie die Regeln und Vorschriften vollständig und bedingungslos einhalten.
Das Festival hat das Recht, seine Regeln und Vorschriften nach eigenem Ermessen und jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Bitte folgen Sie dieser Website, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Der Festivalpräsident ist befugt, alle Fälle zu regeln, die nicht in den Regeln und Vorschriften des Festivals geregelt sind. Seine Entscheidungen sind endgültig und können nicht angefochten werden.
Einsendungs-Frist
15 Apr 26
Einsendungs-Frist
15 Apr 26
Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.