Baiff-Burano Artificial Intelligence Film Festival (2)



Fristen

26 Nov 2023
Aufruf zu Einschreibungen

01 Sep 2024
Letzter Termin

3
Monate

16 Okt 2024
Benachrichtigungsdatum

15 Okt 2024
19 Okt 2024

Adresse

Sestiere San Mauro,  30142, Venezia, VE, Italy


Festival Beschreibung
Künstliche Intelligenz
Kurzfilmfestival
Spielfilmfestival


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Online und physischer Standort
 Januar 2019
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme 
 Spielfilme 
 Jede Sprache
 Untertitel 
Italian
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Photo of Baiff-Burano Artificial Intelligence Film Festival
Photo of Baiff-Burano Artificial Intelligence Film Festival
Photo of Baiff-Burano Artificial Intelligence Film Festival
Photo of Baiff-Burano Artificial Intelligence Film Festival

English
German ML


Festival Start: 15 Oktober 2024      Festival Ende: 19 Oktober 2024

Ziel des Projekts BAIFF (Burano Artificial Intelligence Film Festival) ist es, die kreativen und innovativen Arten, wie künstliche Intelligenz in der Filmindustrie eingesetzt wird, zu präsentieren und zu feiern. Das Festival zeigt Filme, die mithilfe von KI oder digitaler Dramaturgie entstanden sind oder sich mit dem Thema KI selbst befassen.

Das Festival möchte zeigen, wie KI und digitales Scripting den kreativen Prozess verbessern und zur Schaffung neuer und aufregender Kinoformen führen können. Durch den Einsatz dieser Technologien können Filmemacher auf riesige Mengen an Daten und Informationen zugreifen und so komplexere und immersivere Erzählungen entwickeln, die das Publikum auf neue Weise ansprechen. Darüber hinaus bietet das Festival Filmemachern eine Plattform, auf der sie mit neuen Techniken und Ansätzen des Filmemachens experimentieren können, was zu einer neuen Ära des künstlerischen Ausdrucks und des Geschichtenerzählens führt.

Neben Filmen, die KI und digitales Scripting nutzen, zeigt das Festival auch Filme, die sich mit dem Thema KI selbst befassen. Diese Filme bieten eine einzigartige Perspektive auf die ethischen und gesellschaftlichen Auswirkungen von KI sowie auf die Herausforderungen und Chancen, die KI für die Filmindustrie und die Gesellschaft insgesamt bietet. Das Festival bietet Filmemachern, Künstlern und Experten ein Forum für Diskussionen und Debatten zu diesen wichtigen Themen, die zu einem tieferen Verständnis der Rolle von KI in unserem Leben führen.

BAIFF möchte auch den ethischen Einsatz von KI beim Filmemachen fördern und ermutigt Filmemacher, die potenziellen sozialen und kulturellen Auswirkungen ihrer Arbeit zu berücksichtigen. Durch eine Reihe von Workshops und Diskussionen bietet das Festival Branchenfachleuten, Wissenschaftlern und Experten ein Forum, um bewährte Verfahren und ethische Überlegungen beim Einsatz von KI und digitalem Scripting beim Filmemachen zu diskutieren.

Insgesamt zielt das BAIFF-Projekt darauf ab, den Einsatz von KI und digitalem Drehbuch beim Filmemachen zu fördern, eine Plattform für die Entwicklung neuer Ideen und Herangehensweisen für das Kino zu bieten und eine neue Generation von Filmemachern zu inspirieren, das Potenzial dieser Technologien in ihrer Arbeit zu erkunden. Das Festival spielt eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der Zukunft des Kinos, trägt zur Weiterentwicklung von Technologie und Kreativität bei und fördert ein tieferes Verständnis der Rolle von KI in unserem Leben.

1. Teilnahmeberechtigung: Der Film muss nach dem 1. Januar 2019 fertiggestellt worden sein.

2. Einreichung: Filmemacher müssen ihre Filme über die BAIFF-Website oder eine anerkannte Plattform zur Einreichung von Filmen einreichen. Der Film muss mit einem ausgefüllten Anmeldeformular eingereicht werden.

3. Vorführformat: Alle Filme müssen in einem digitalen Format eingereicht werden, das mit den Vorführgeräten von BAIFF kompatibel ist. Zu den akzeptierten Formaten gehören DCP, ProRes und H.264/26, MP4 (bevorzugt). Eingereichte Filme müssen mit Untertiteln in italienischer Sprache versehen sein, die separat mit der SRT-Datei gesendet werden. Wenn Untertitel im.SRT-Format nicht verfügbar sind, können Filmemacher sie bei den Mitarbeitern von BAIFF gegen eine Gebühr von 150$ zuzüglich Mehrwertsteuer anfordern.

4. Kosten: Die Erstattung von Kosten, die durch die Aufnahme des Films in das BAIFF entstanden sind, kann unter keinen Umständen und aus keinem Grund geltend gemacht werden.

5. Auswahlverfahren: Die Auswahl der Filme für BAIFF liegt im alleinigen Ermessen des Programmteams des Festivals. Alle Filmemacher werden bis zum Benachrichtigungsdatum per E-Mail über ihren Auswahlstatus informiert.

6. Festivalvorführung: Filmemacher, die für BAIFF ausgewählt wurden, müssen eine digitale Kopie ihres Films für Festivalvorführungen vorlegen. Der Filmemacher ist dafür verantwortlich, dass die Vorführkopie von hoher Qualität und frei von technischen Problemen ist.

7. Genehmigungen: Filmemacher sind dafür verantwortlich, alle erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen und Freigaben für die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material, einschließlich Musik, Bildern und Ton, einzuholen.

8. Werbung: Für BAIFF ausgewählte Filmemacher gewähren dem Festival das Recht, ihre Namen, Bilder und Filmbilder für Werbe- und Werbezwecke des Festivals zu verwenden.

9. Haftung: Der Filmemacher verpflichtet sich, BAIFF von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden und Ausgaben, die sich aus der Vorführung seines Films ergeben, schad- und klaglos zu halten.

10. Disqualifikationen: BAIFF behält sich das Recht vor, jeden Film zu disqualifizieren, der nicht den Regeln und Vorschriften des Festivals entspricht oder der als unangemessen oder beleidigend angesehen wird.

11. Widerruf: Filmemacher können ihren Film jederzeit von der Prüfung zurückziehen, indem sie eine schriftliche Anfrage an BAIFF senden.

12. Akzeptanz: Die Teilnahme an BAIFF setzt die Annahme aller Festivalregeln und -bestimmungen voraus. BAIFF behält sich das Recht vor, diese Regeln und Vorschriften jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

13. Streitfälle: Alle Streitigkeiten, die sich aus der Teilnahme an BAIFF ergeben, werden gemäß den geltenden italienischen Vorschriften beigelegt und das zuständige Gericht ist das Gericht von Venedig.

14. Auszeichnungen: BAIFF vergibt Preise an Filme, die vom Programmteam des Festivals ausgewählt wurden. Die Preise werden während der Preisverleihung des Festivals bekannt gegeben und die Gewinner werden im Voraus benachrichtigt.

15. Zeitplan der Vorführungen: BAIFF behält sich das Recht vor, den Zeitplan für die Vorführungen der für das Festival ausgewählten Filme festzulegen.

16. Teilnahme: Filmemachern, deren Filme für BAIFF ausgewählt wurden, wird dringend empfohlen, das Festival zu besuchen. Die Teilnahme ist jedoch nicht verpflichtend, und Filmemacher, die nicht teilnehmen können, werden nicht bestraft.

17. Unterkunft und Reisen: BAIFF bietet keine Reisen oder Unterkünfte für Filmemacher an, die das Festival besuchen. Das Festival kann jedoch bei der Suche nach geeigneten Unterkünften und Transportmitteln mit Rat und Tat zur Seite stehen.

18. Vertraulichkeit: BAIFF wird alle beim Festival eingereichten Filme vertraulich behandeln und sie nicht an Dritte weitergeben, mit Ausnahme des Programmteams und der Jurymitglieder des Festivals.

19. Werbung: Filmemacher, die für BAIFF ausgewählt wurden, werden ermutigt, ihre Teilnahme am Festival über ihre Social-Media-Kanäle, Pressemitteilungen und anderes Werbematerial zu bewerben.

20. Feedback: Das Programmteam von BAIFF kann aufgrund der hohen Anzahl an Einsendungen kein Feedback zu Filmen geben, die nicht für das Festival ausgewählt wurden.

21. Einhaltung von Gesetzen: Der Filmemacher verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechtsgesetze und Vorschriften in Bezug auf den Einsatz Minderjähriger in Filmproduktionen.

22. Salvatorische Klausel: Sollte sich herausstellen, dass eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nicht durchsetzbar ist, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

Mit der Einreichung eines Films bei BAIFF bestätigt der Filmemacher, dass er alle oben genannten Bedingungen gelesen und verstanden hat und ihnen zustimmt. Bei Fragen oder Bedenken zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wenden Sie sich bitte an die Organisatoren des Festivals.

  

 
  

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