Einsendungs-Frist
07 Jun 21
0.6$
15 Mär 2021
Aufruf zu Einschreibungen
04 Apr 2021
Frühe Frist
25 Apr 2021
Standard-Frist
16 Mai 2021
Späte Frist
07 Jun 2021
Festival geschlossen
15 Aug 2021
Benachrichtigungsdatum
01 Okt 2021
02 Okt 2021
Festival Start: 01 Oktober 2021 Festival Ende: 02 Oktober 2021
Der Kulturverband Cinemà mit Sitz in Arezzo (Toskana, Italien) veranstaltet seit 2009 ein internationales Kurzfilmfestival für italienische und internationale Filmemacher. Das Festival wurde ursprünglich gegründet, um die Verwendung der englischen Sprache und Videos für Bildungszwecke für italienische Gymnasien zu fördern. Es hat sich im Laufe der Jahre entwickelt, um sein Publikum für internationale Videomacher zu öffnen, ohne sein Hauptziel zu verlieren: die Förderung des Kinos unter den jüngsten Generationen. und nicht nur, mit besonderem Augenmerk auf den interkulturellen Dialog. Die kermesse ehrt Mario Maldesi, einen großen italienischen Synchronisationsleiter; sie arbeitet mit internationalen und italienischen Kurzfilmfestivals wie dem Edinburgh Short Film Festival und dem Festival Quindici19 (Roma, Italien) zusammen.
Cinemicinemà International Short Film Festival wird von Cinemà
organisiert
Kulturverein.
Datumsangaben
Die 11. Ausgabe des Internationalen Kurzfilmfestivals Cinemìcinemà findet vom 24. bis 26. September 2020 in Arezzo statt. Die Finalfilme werden am 24. und 25. September und am 26. September 2020 die Abschlussfeier des Festivals stattfinden.
Festivalkategorien
11. Ausgabe Thema ist Herausforderungen. Die beiden Kategorien sind:
-Kurzfilme
-Animation Kurzfilme
Jede Kategorie ist je nach Alter des Autors in zwei Abschnitte unterteilt:
-UNTER 30
- ÜBER 30.
Ein oder mehrere Kurzfilme können eingereicht werden, die nach dem 1. Januar 2017 produziert werden und nicht länger als 15 Minuten inklusive Credits (VLC. MPG4. DVD).
Richtlinien
für die Übermittlung
Kurzfilme können zwischen dem 29. Oktober 2019 und dem 6. März 2020 eingereicht werden.
Sie können über die Festhome Plattform eingereicht werden.
Saisonfristen und Gebühren für jedes eingereichte Werk:
-Frühbucher [29/10 - 28/11] $5.00
-Erste Frist [29/11 - 03/01] $7.50
-Zweite Frist [04/01 - 03/02] $10.00
-Verlängerte Frist [04/02 - 06/03] $20.00
Alle Fristen sowie Verspätungsgebühren/Zuschläge werden strikt durchgesetzt, ohne Abweichung, Verhandlung oder Ausnahme und gelten für ALLE Teilnehmer.
Für die Bürger der international sanktionierten Länder oder Embargos, die Interesse haben, ihr Videomaterial einzureichen, behält sich Cinemà Cultural Association das Recht vor, Ausnahmen vorzusehen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Festivalpersonal.
Alle nicht-englischen Filme müssen in englischer Sprache untertitelt werden.
Dokumentarfilme, Videoclips, Videokunstfilme und Videoanzeigen sind nicht zugelassen.
Die nach dem 6. März 2020 eingereichten Unterlagen werden ohne Grund akzeptiert.
Das Festivalkomitee kann bei unvorhersehbaren Umständen die Einreichungsfrist vorwegnehmen.
-Die Veranstalter sind nicht verantwortlich für Fehler, die während des gesamten Wettbewerbsprozesses auftreten.
-Materialien werden nicht zurückgegeben; die Finalisten und Gewinner werden in der Filmbibliothek Cinemìcinemà International Short Film Festival gespeichert.
-Durch die Annahme dieser Verordnung, die Finalisten und Gewinner übertragen Cinemìcinemà Cultural Association alle Rechte zu veröffentlichen, zu verteilen, an die breite Öffentlichkeit zu kommunizieren und/oder zu verwenden, die Videomaterial, die über technische Kommunikationsmittel und alle Vertriebskanäle in der ganzen Welt mit keine Fristen, einschließlich anderer Veranstaltungen und Partnerfestivals.
-Cinemìcinemà Cultural Association verpflichtet sich, die oben genannten Videomaterial nicht für kommerzielle Zwecke oder Gewinngewinne zu verwenden.
-Die Veranstalter übernehmen größtmögliche Sorgfalt, übernehmen aber keine Verantwortung für eventuelle Schäden oder Verlust der eingereichten Materialien.
-Der Verwaltungsrat des Kulturvereins Cinemìcinemà berechtigt die Jury, die eingereichten Materialien zu bewerten und die Preise nach alleinigem und unbestreitbarem Ermessen zu vergeben.
-Die Teilnehmer des Finalisten werden über die oben genannten Plattformen über ihr Ergebnis informiert. Die finalistischen Kurzfilme werden während der Cinemicinemà International Short Film Festival 2020 Edition in Arezzo gezeigt.
-Cinemìcinemà Cultural Association übernimmt keine Kosten für Transport und Unterkunft für Personen, die am Festival teilnehmen.
-Cinemìcinemà Cultural Association hat das Recht, alle Filme, die
- sind schädlich für die Menschenrechte und die sozialen Rechte
- sind inkohärent zu diesem Jahr Thema
wurden bereits während der vorangegangenen Ausgaben gescremt.
-Die Teilnehmer der Finalisten werden gebeten, ihre Teilnahme und/oder Auszeichnungen am Internationalen Kurzfilmfestival Cinemà zu erwähnen.
-Jede Kontroverse wird von Cinemicinemà Cultural Association Direktorium behandelt werden.
-Keine Rückerstattung oder Entschädigung für die Vorführung von Kurzfilmen während irgendwelcher Aktivitäten/Veranstaltungen Cinemà International Short Film Festival und/oder Cinemà Cultural Association beteiligt sind. Im Falle einer solchen Anfrage im Namen eines Teilnehmers würden die Filme nicht von der Jury überprüft.
-Die oben genannten Regeln werden über die Einreichung von Materialien akzeptiert.
Allgemeiner Datenschutz:
Gemäß dem italienischen Gesetz, dem Gesetzesdekret Nr. 196/2003 und der EU-Verordnung 2016/679 werden Sie hiermit darüber informiert, dass Cinemìcinemà Cultural Association alle personenbezogenen Daten nur für Wettbewerbszwecke verwendet.
Einsendungs-Frist
07 Jun 21
Einsendungs-Frist
07 Jun 21
Einsendungs-Frist
07 Jun 21
Einsendungs-Frist
07 Jun 21
Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.