Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
31 Mai 22
0€
2st Short Film Contest Against Generder-Based Violence and for Equality between men and woman, Montaverner
01 Mai 2022
Aufruf zu Einschreibungen
31 Mai 2022
Festival geschlossen
02 Jun 2022
Benachrichtigungsdatum
01 Jun 2022
30 Jun 2022
Festival Start: 01 Juni 2022 Festival Ende: 30 Juni 2022
Das Rathaus von Montaverner kündigt den 1. Kurzfilm-Wettbewerb gegen geschlechtsspezifische Gewalt und für die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen an. Es ist eine Aktivität zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen sowie gegen geschlechtsspezifische Gewalt.
REGELN 2. KURZFILME WETTBEWERB GEGEN GESCHLECHTSSPEZIFISCHE GEWALT UND FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON MONTAVERNER -Castellano-
ARTIKEL 1.- ZWECK DES WETTBEWERBS
Der Stadtrat von Montaverner tritt im Rahmen der verschiedenen Aktionen und Aktivitäten zusammen, die er zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und gegen geschlechtsspezifische Gewalt organisiert, des 2. Montaverner-Kurzfilm-Wettbewerbs gegen geschlechtsspezifische Gewalt und Gleichstellung, in Übereinstimmung mit den von derzeitigen Gesetzgebung in diesem Bereich.
ARTIKEL 2.- TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Es wird ein einziger Abschnitt eingerichtet, in dem alle Arbeiten vorgestellt werden können, die die folgenden Anforderungen erfüllen:
• Kurzfilme, die ab dem 1. Januar 2021 in Spanien produziert wurden.
• Maximale Dauer 30 Minuten.
• Werke, die in einer anderen Sprache als Valencianisch oder Spanisch präsentiert werden, müssen Untertitel in einer dieser Sprachen enthalten.
• Jeder Autor kann so viele Werke einreichen, wie er möchte, sofern er die in diesen Regeln festgelegten Bedingungen erfüllt.
• Die vorgestellten Arbeiten befassen sich mit der Gleichstellung von Frauen und Männern oder
gegen geschlechtsspezifische Gewalt.
ARTIKEL 3.- ANMELDUNG
Die Registrierung erfolgt über die Plattform www.festhome.com und die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der Veröffentlichung dieser Regeln und endet am Freitag, den 27. Mai 2022.
2 In Übereinstimmung mit den Befugnissen zur Durchführung von Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt gemäß Artikel 25.2.o) des Gesetzes 7/1985 vom 2. April zur Regelung der Grundlagen des lokalen Regimes und in Übereinstimmung mit den vorbehaltenen Befugnissen lokale Stellen des Staatspakts über geschlechtsspezifische Gewalt im Einklang mit den Maßnahmen der Bericht der vom Abgeordnetenkongress gebilligten Unterkommission für einen Staatspakt über geschlechtsspezifische Gewalt und den Bericht des Studienpapiers zur Ausarbeitung von Strategien gegen geschlechtsspezifische Gewalt, der in der
Senat Mit der Registrierung wird vorgestellt:
1. Kurzer Film
2. Trailer
3. Zwei Frames des Films und des Plakats.
4. DNI oder gleichwertiges Dokument des Direktors/Direktors oder des CIF der Produktionsfirma oder des Distributors, der über die Vertriebsrechte des Werkes verfügt.
5. Biografie und Filmografie des Regisseurs/Regisseurs oder Regisseurs/Regisseure des Kurzfilms.
ARTIKEL 4.- AUSWAHL UND JURY
Sobald die verschiedenen Arbeiten eingegangen sind, wird eine erste Auswahl der Kurzfilme danach getroffen, ob sie den Anforderungen in Artikel 1 dieser Regeln entsprechen oder nicht.
Die Jury wird bestehen aus:
• Stadträtin für Soziales, Gleichberechtigung, Frauen und Festivals von Montaverner
• Montaverner Ratsmitglied für Kultur.
• Ein kommunaler Techniker für jede der beteiligten Abteilungen.
Sobald die verschiedenen Werke von der Jury angesehen und bewertet wurden, wird eine Resolution mit der Ernennung des siegreichen Kurzfilms veröffentlicht (eine Entscheidung, gegen die nicht angefochten werden kann).
ARTIKEL 5.- PREISE.
Das Folgende wird als Preis für die beste Arbeit und nach dem Urteil der Jury festgelegt:
✓ Wirtschaftliche Ausstattung in Höhe von 400,00€ (per Banküberweisung zu zahlen).
✓ Vorführung auf dem Mon-Doc 2021 (Montaverner International Documentary Film Festival) im nicht wettbewerbsfähigen Bereich von „Show“ (unter Berücksichtigung, wann die Zeit gekommen ist, ob die Veranstaltung angesichts der aktuellen Situation aus der COVID-19-Pandemie abgehalten werden kann). COVID-19).
Die Organisation des Mon-Doc wird befugt sein, Datum und Uhrzeit der Ausstellung des gewinnenden Kurzfilms zu bestimmen und ihn dem Vertreter oder den Vertretern des Werkes mitzuteilen, damit sie auf Wunsch bei der Vorführung anwesend sein können oder können. Die Auszeichnung kann von der Jury für ungültig erklärt werden.
ARTIKEL 6.- RECHTE DES AUTORS UND VERBREITUNG DER WERKE.
Die Organisation dieses Wettbewerbs versteht, dass die Teilnehmer des Preises die Ausstellungsrechte der präsentierten Werke haben und werden
Die Autoren der Werke selbst sind für ihren Inhalt in ihrer
ganz.
Die Organisation kann eine öffentliche Vorführung der Kurzfilme durchführen, die in Aktivitäten oder Aktionen präsentiert werden, die zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen sowie gegen geschlechtsspezifische Gewalt und in der kulturellen Programmierung des Stadtrats organisiert werden, ohne Ausstellungsrechte für sie zu bezahlen.
ARTIKEL 7- AKZEPTANZ DER BASEN.
Die Präsentation von Werken zum Wettbewerb impliziert die vollständige Akzeptanz der Grundlagen und der Bedingungen, auf die sie sich beziehen.
Die Organisation behält sich das Recht vor, jeden Punkt dieser Regeln zu ändern, wenn die Umstände dies erfordern, und die vorgenommenen Änderungen angemessen bekannt machen.
ARTIKEL 8.- FINANZIERUNG.
Die Finanzierung dieses Wettbewerbs wird den Krediten des Gemeindebudgets des Gleichstellungsministeriums des Stadtrats von Montaverner für das Jahr 2022 in Rechnung gestellt.
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
31 Mai 22