Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
14 Okt 24
0€
Bringing Human Rights to the people, short film contest
17 Sep 2024
Aufruf zu Einschreibungen
14 Okt 2024
Festival geschlossen
14 Dez 2024
Benachrichtigungsdatum
17 Sep 2024
10 Dez 2024
Festival Start: 17 September 2024 Festival Ende: 10 Dezember 2024
Eröffnung des Festivals: 13. September 2024.
Anmeldung: Bis 14. Oktober 2024.
Der GEH-Kurzfilmwettbewerb ist ein Kurzfilmwettbewerb zum Thema Menschenrechte, der an verschiedenen Orten in Gipuzkoa (Baskenland) stattfindet.
Dieser Wettbewerb ist Teil des globalen Projekts Menschenrechte Giza Eskubideak Herrira (Bringing human rights to the people.). Das GEH ist ein Projekt zur Sensibilisierung für Menschenrechte, das 2015 von der Genossenschaft Dar-Dar Productions ins Leben gerufen wurde. Die ersten Ausgaben fanden in Ordizia statt. Im Jahr 2023 hat sich das Festival weiterentwickelt und auf mehrere Städte in Gipuzkoa (Euskal Herria) ausgedehnt.
Das Hauptziel dieses Wettbewerbs ist es, das Bewusstsein für Menschenrechte zu schärfen und aufzuklären. Weil dieser Kurzfilmwettbewerb ein Fenster ist, das wir zur Welt öffnen, und von diesem Fenster aus können wir die unterschiedlichen Realitäten sehen, in denen Menschen in verschiedenen Teilen des Planeten leben. Angesichts dieser Realitäten beabsichtigen wir, zum Nachdenken über Menschenrechtsverletzungen in verschiedenen Teilen der Welt anzuregen.
Was auch immer das Format ist, alle Filme werden zu gleichen Bedingungen konkurrieren.
Auszeichnungen:
1. Erster Preis 1000€ für den besten Kurzfilm.
2. Zweiter Preis 500€.
3. Sonderpreis „Arteria Award“ 400€ für den besten Kurzfilm aus dem Vaskenland.
4. Preis für junge Menschen 300€.
Auf diese Preise wird die entsprechende Steuer (IRPF) einbehalten.
VORSCHRIFTEN 2024
Format:
Die Werke werden über digitale Plattformen präsentiert.
Die Organisation wird die Ausschreibung auf mehreren digitalen Plattformen eröffnen:
Betreff:
Menschenrechte.
Dauer:
Die Filme dürfen 12 Minuten nicht überschreiten.
Inschrift:
Bis zum 14. OKTOBER 2024 kann jeder Teilnehmer beliebig viele Filme einreichen. Kurzfilme, die ab dem 1. Januar 2015 entstanden sind.
Übertragung der Rechte an den präsentierten Werken:
Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, die Ausstellungsrechte für die Dauer des Festivals zu übertragen. Die Organisation kann Fragmente ausgewählter Filme verwenden, um für sie und das Festival zu werben.
Die Organisation kann die Teile der Arbeit (bis zu 10% der Dauer) für die Förderung der ausgewählten Werke und des Festivals verwenden.
Auswahl:
Die Organisation wird sich alle registrierten Filme ansehen, die Werke der Finalisten auswählen und ein Monitoring-Programm erstellen.
Filmvorführung:
Die Projektionen der offiziellen Sektion finden bis zum letzten Tag des Festivals statt.
Mit dem Ziel, für Menschenrechte zu sensibilisieren und aufzuklären, wird die Organisation mehrere Vorführungen in den Hauptsitzen von sozialen und kulturellen Organisationen, Schulen usw. veranstalten. Solche Versuche werden niemals kommerzielle Zwecke haben.
Am Ende jeder Sitzung werden die künstlerischen Werte der einzelnen Kurzfilme erörtert und mit einem oder mehreren Artikeln der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Verbindung gebracht. Anschließend wird es einen partizipativen Prozess geben, bei dem die Öffentlichkeit über die Gewinner des Festivals abstimmt.
Die Jury:
Die Jury des HERRIRA HUMAN RIGHTS SHORT FILM CONTEST wird sich aus dem Publikum zusammensetzen. Nach allen Vorführungen müssen sie im partizipativen Prozess abstimmen.
Die Organisation fördert die Beteiligung lokaler Verbände und achtet besonders auf die Teilnahme von Personen, die bestimmten Gruppen angehören, um ihre kulturellen Rechte zu gewährleisten (Migranten, Frauen, LGTBIQ+, funktionale Vielfalt...). Darüber hinaus wird die Organisation geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Sitzungen für jedermann zugänglich sind (Räume, die den physischen Zugang zu Projektionen gewährleisten, Magnetschleife...).
Entscheidung:
Die Organisatoren werden ein klares und detailliertes Protokoll über die Ergebnisse des partizipativen Prozesses erstellen, gegen das keine Berufung eingelegt werden kann. Sie werden den Finalisten und Gewinnern schriftlich mitgeteilt. Jeder Preis kann für verfallen erklärt werden. Die Organisation kann besondere Erwähnungen geben.
Auszeichnungen:
Was auch immer das Format ist, alle Filme werden zu gleichen Bedingungen konkurrieren. Erster Preis 1000€ für den besten Kurzfilm.
1. Erster Preis 1000€
2. Zweiter Preis 500€.
3. Sonderpreis „Arteria Award“ 400€ für den besten Kurzfilm aus dem Vaskenland.
4. Preis für junge Menschen: 300€
Auf diese Preise wird die entsprechende Steuer (IRPF) einbehalten.
Feld:
Das Wettbewerbsfeld ist international.
Typ:
Kurzfilm, Animation, Dokumentarfilm oder Experimentalfilm können an diesem Wettbewerb teilnehmen. Videoclips oder Werbearbeiten werden nicht akzeptiert.
Sprache:
Filme können laut oder stumm und in jeder Sprache sein.
Wenn die Sprache des Kurzfilms keine der beiden Amtssprachen ist, muss das Werk in einer dieser beiden Sprachen untertitelt werden.
Versand:
Wenn Sie den Film und das Anmeldebulletin in physischer Form präsentieren möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter gehkorto@gmail.com
Das Ende:
Ungefähr am 10. Dezember, dem Welttag der Menschenrechte, und vor dem 17. Dezember werden die Filme der Finalisten gezeigt und die Preise verliehen. Die Gala kann online stattfinden oder online verfolgt werden.
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
14 Okt 24