Festival de Cine Flamenco de Granada ()

Flamenco Film Festival Granada



Fristen

23 Feb 2024
Aufruf zu Einschreibungen

03 Jun 2024
Festival geschlossen

30 Jun 2024
Benachrichtigungsdatum

15 Sep 2024
21 Sep 2024

Adresse

Placeta de Toqueros, 7, Albaicín,  18010, Granada, Granada, Spain


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival 60'<
Spielfilmfestival >60' 200'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Genres
 Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Produktionsdatum: Jede
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  60'<
 Spielfilme  >60' 200'<
 Jede Sprache
 Untertitel 
Spanish
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Photo of Festival de Cine Flamenco de Granada
Photo of Festival de Cine Flamenco de Granada
Photo of Festival de Cine Flamenco de Granada
Photo of Festival de Cine Flamenco de Granada

Spanish
English
German ML


Festival Start: 15 September 2024      Festival Ende: 21 September 2024

Flamenco-Filmfestival von Granada
Festival organisiert von La Peña Flamenca La Platería.

REGELN DER AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON BEITRÄGEN
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

1. Der Wettbewerb steht allen Künstlern und Produzenten offen, deren Ideen auf dem Thema Flamenco basieren. Die Registrierung erfolgt ausschließlich über die FESTHOME-Plattform.

2. Für das Festival werden noch einige Werke ausgewählt, die an Spielfilmen, mittellangen Filmen, Kurzfilmen und Videoclips teilnehmen können. Die eingereichten Werke müssen originell sein, dürfen keine Preise bei anderen Filmveranstaltungen gewonnen haben und müssen nach 2021 entstanden sein.

3. Der Antragsteller, der den Antrag auf Registrierung des audiovisuellen Werks gestellt hat, erklärt, dass er die Rechte zur Vervielfältigung, öffentlichen Wiedergabe, Verbreitung und Ausstellung für dessen kommerzielle und friedliche Verwertung auf dem Festival besitzt, und stellt Peña Flamenca la Platería von jeglicher Verantwortung frei, die sich aus der Falschheit, Ungenauigkeit oder Nichterfüllung dieser Verpflichtung ergibt, und haftet Peña Flamenca la Platería gegenüber für alle Schäden, die ihr aus einer dieser Situationen entstehen könnten. Ebenso erklärt der Antragsteller ausdrücklich, dass er über alle Lizenzen, Genehmigungen und behördlichen Genehmigungen verfügt, die für die friedliche Teilnahme des audiovisuellen Werks am Festival erforderlich sind, und dass er alle Verwaltungsformalitäten beachtet und sich verpflichtet, alle nach den geltenden Vorschriften erforderlichen Verwaltungsformalitäten einzuhalten.

4. La Peña Flamenca La Platería wird den Antragsteller als alleinigen Gesprächspartner für die Aushandlung aller Fragen im Zusammenhang mit der Teilnahme des audiovisuellen Werks am Festival und als alleinigen Verantwortlichen vor anderen Unternehmen oder Personen, die möglicherweise an der Produktion des Films beteiligt waren, anerkennen.

5. Die Organisation behält sich das Recht vor, eine Kopie der ausgewählten audiovisuellen Werke für gemeinnützige kulturelle Zwecke in das Archiv des Festivals aufzunehmen.

6. Die Bedingungen für die Auswahl der auf diesem Festival präsentierten Werke sind
- Sie müssen in digitaler Form präsentiert werden.
- Spielfilme müssen mindestens 60 Minuten lang sein. Das Festival behält sich das Recht vor, kürzere Filme aufzunehmen, wenn sie von Interesse sind.
- Die Dauer der Kurzfilme beträgt maximal 30 Minuten. Das Festival behält sich das Recht vor, längere Filme aufzunehmen, wenn sie von Interesse sind.
- Die Anzahl der von einem einzelnen Filmemacher/Regisseur eingereichten Filme ist unbegrenzt.
- Alle Filme müssen Untertitel haben, mit Ausnahme von Filmen auf Spanisch (VOESP), die nicht unbedingt untertitelt werden müssen.

7. Die Auswahl wird von der Organisation getroffen und auf der Website veröffentlicht,

8. Die Registrierung des Teilnehmers ist kostenlos und setzt die Annahme aller in der Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen enthaltenen Bedingungen voraus.

9. Das Festival wird nur die Vertreter der ausgewählten Filme kontaktieren.

10. Das Festival zahlt keine Vorführgebühren für die ausgewählten Filme.

11. Das Festival übernimmt keine Verantwortung für die Reise- und Übernachtungskosten der Autoren der ausgewählten Filme.

12. Der Preis wird innerhalb von maximal sechs Monaten ab dem Datum des Festivals per Banküberweisung auf das von den Gewinnern angegebene Konto überwiesen.

13. Die Gewinnerfilme verpflichten sich, den Preis in der gesamten Werbung, im Pressematerial und im Abspann aller Kopien zu erwähnen, wobei der genaue Wortlaut der Entscheidung der Jury eingehalten und gegebenenfalls das Logo des Festivals verwendet wird.

14. Die Organisation behält sich das Recht vor, diese Regeln zu ändern.

TERMINE DES FESTIVALS
Eröffnung, Vorführungen und Abschlussgala in der Woche vom 15. bis 21. September 2024.


  

 
  

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