Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
15 Aug 20
0€
International Air Film Festival
01 Mär 2020
Aufruf zu Einschreibungen
15 Aug 2020
Festival geschlossen
15 Sep 2020
Benachrichtigungsdatum
25 Sep 2020
27 Sep 2020
Festival Start: 25 September 2020 Festival Ende: 27 September 2020
Willkommen zur XXI Ausgabe des International Air Film Festival, ein Veteran Festival, das 1999 begann und als Thema Luft und Flug in all seinen Facetten hat. Dieses Jahr 2020 wurden wir einundzwanzig Jahre alt und zeigen den Besuchern unseres Festivals das Beste aus Flugkino aus aller Welt. Zwanzig Jahre, in denen sich die Welt der audiovisuellen Medien radikal verändert hat, von Formaten, Qualität und auch in der Produktion, wo wir sehr professionelle Produktionen und auch „Amateur“ Produzenten haben, die uns mit sehr originellen und gut gearbeiteten Formaten und Produktionen überraschen können.
Dieses Filmfestival führte zu dem aktuellen „Festival del Aire“, wo wir endlose Aktivitäten im Zusammenhang mit Flug und Sport finden und wo natürlich das Kino eine führende Rolle spielt.
XXI CINEMA FIA International Air Film Festival, El Yelmo 2020
Segura de la Sierra, Naturpark der Sierras de Cazorla, Segura und Las Villas. Andalusien — Spanien.
25.-27. September 2020
-REGELN
1.- Der Stadtrat von Segura de la Sierra organisiert das 21. Internationale Air Film Festival, El Yelmo 2020. Es ist ein Wettbewerb, der sowohl professionellen als auch Amateurfilmemachern offen ist.
2.- Filme oder visuelle Montagen, deren Thema Luft, Wind und Flug ist, werden akzeptiert:
Sportfilme und Luftwettbewerbe wie: Drachenfliegen, Paragliding, Paramotor, U.L.M., Fallschirmspringen, Ballon, Freifall, Segelflugzeuge, Luftakrobatik, Hubschrauber, Flugzeug, Sprungbasis, Speedriding, Paramotor, Drachen, Fliegensurfen, Raumflug, etc.
Luftabenteuerfilme.
Die Flugfilme der Natur.
Alle anderen Filme, die sich mit Luft, Wind und Flug beschäftigen.
3.- Filme, die im Wettbewerb registriert sind, müssen in einem der auf dem Registrierungsblatt angegebenen Formate vorliegen.
4.- Ausländische Filme, die in der Originalfassung vorgestellt werden, müssen in spanischer Sprache untertitelt werden und von einer Zusammenfassung in spanischer Sprache begleitet werden.
5.- Eine Auswahlgebühr entscheidet über die Zulassung der Filme zum Wettbewerb.
Folgendes ist unmittelbar auszuschließen:
Filme, die in anderen Formaten als den auf dem Registrierungsblatt angegebenen Formaten vorliegen.
Filme, deren künstlerisches und technisches Niveau als unzureichend eingestuft wird.
Filme in der Originalversion klang nicht untertitelt.
Filme, in denen sie mitgearbeitet hätten, in irgendeiner Weise, Mitglieder der Jury oder Organisation.
Filme, deren Thema nicht für das Festival geeignet ist.
6.- Die Organisation kann beschließen, der Öffentlichkeit zu präsentieren, außer Konkurrenz, einige Filme, die, trotz nicht alle Merkmale für ihre Zulassung zum Wettbewerb, reagieren auf das Thema des Festivals.
7.- Die Registrierung der Filme ist kostenlos. Die Versandkosten aller vorgestellten Filme, unabhängig davon, ob sie am Wettbewerb teilnehmen oder nicht, werden von den Teilnehmern getragen. Wenn ein Regisseur mehr als einen Film für den Wettbewerb einreicht, muss er für jeden Film ein Registrierungsblatt ausfüllen.
8.- Die Preise, einzigartig und unteilbar, werden an die Personen vergeben, die das Registrierungsdokument unterzeichnet haben. Ein Wert von Euro wird in Preisen zugeordnet werden, die nach dem nächsten Punkt verteilt werden.
9.- Die Festival-Jury kann folgende Preise vergeben:
Bester Film des Festivals, alle Kategorien. (Statue und 1200 Euro).
Er wird unabhängig davon vergeben, ob der Film in seiner Kategorie ausgezeichnet wurde.
Beste Luft-Sportfolie. (Statue und 600 Euro).
El Tranco Award für den besten Luftabenteuerfilm. (Statue und 600 Euro).
BUJARKAY Preis für den besten Naturfilm im Flug (Statue und 300 Euro)
Bester Kurzfilm. (Statue und 300 Euro)
RTVA Award für andalusische audiovisuelle Kreation. (RTVA-Statuette). *RTVA Award für andalusische audiovisuelle Kreation, für den besten andalusischen Kurzfilm. Die Auszeichnung ist auch die Ausstrahlung der Arbeit auf einem der RTVA-Netze, für die der entsprechende Vertrag für die Übertragung von Übertragungsrechten für einen Zeitraum von drei Jahren, für den territorialen Bereich der Sendungen auf seinen verschiedenen Kanälen, die Rechte der Reproduktion und öffentliche Kommunikation im Fernsehen, sowohl in analoges und digitales System, müssen durch terrestrische Welle, Kabel oder Satellit der genannten Arbeit abonniert werden.* Bei allen Preisen muss eine Quellensteuer von 15% Steuer abgezogen werden.
Das Organisationskomitee behält sich das Recht vor, während der Gala-Nacht Bilder der ausgewählten Filme anzuzeigen. Die Entscheidung der Jury wird endgültig sein. Jeder Preis kann wegen mangelnder Qualität als für ungültig erklärt werden, wenn die Jury dies für angemessen hält.
Das Festival übernimmt die Versendung von Preisen nicht, wenn es nicht vor Ort von den Gewinnern abgeholt wird.
10.- Die Filmemacher sind eingeladen, soweit möglich und innerhalb der vom Organisationskomitee vorgesehenen Grenzen ihre Filme während der öffentlichen Vorführung zu präsentieren.
11.- Die Jury entscheidet, in welcher Kategorie die zum Wettbewerb akzeptierten Filme aufgenommen werden. Diese Entscheidung wird unanfechtbar sein.
12.- Der Zeitplan und die Reihenfolge der Präsentation der zum Wettbewerb zugelassenen Filme sowie der Gäste werden im Anschluss an die vom Organisationskomitee des Festivals auf der Grundlage der Organisationsanforderungen festgelegten Programme vorgenommen.
13.- Die Organisation, auch mit größter Sorgfalt mit den für den Wettbewerb registrierten Filmen, lehnt jede Verantwortung für die möglichen Vorfälle während des Transports, der Präsentation und der Zeit, in der sie in ihren Händen hinterlegt werden. Deshalb laden wir die Teilnehmer ein, die Filme angemessen zu sichern.
14.- Um eine Filmbibliothek des Festivals zu bilden, wird das Organisationskomitee eine Kopie aller ausgewählten Filme (Kopie zur Auswahl geschickt) aufbewahren, um sie für die Förderung des Festivals nutzen zu können.
15.- Für die Ausstrahlung des Festivals ist die Organisation von CINEMA FIA für die öffentliche Verwendung eines Fragments von bis zu drei Minuten Länge der ausgewählten Filme in den Medien zugelassen.
16.- Am Ende des Festivals können CINEMA FIA und die FIA die ausgewählten Werke in kulturellen und pädagogischen Proben und Programmen verwenden, nicht für Profit, mit vorheriger Mitteilung an die Autoren.
17.- Ebenso dürfen nicht ausgewählte Filme ausschließlich für kulturelle und pädagogische, gemeinnützige Zwecke in Gemeinden verwendet werden, die vom Land der Sierra de Segura abhängig sind.
18.- Der Teilnehmer ist verantwortlich für die Urheberschaft und Originalität jedes eingereichten Films, Befreiung der Organisation von der Verantwortung für den Inhalt des gleichen.
19.- Anmeldungen werden über Festhome oder die Website www.fiaelyelmo.com/cine vorgenommen und müssen bis zum 15. August 2020 ankommen.
20.- Die Versendung der Filme kann auf digitalem Wege oder per Kurier erfolgen:
Durch das Senden von Benutzer und Passwort aus dem privaten Bereich an den Online-Videokanal (Vimeo)
Von Drop Box, wetransfer.com, etc., an cine@fiaelyelmo.com oder fica@fiaelyelmo.com
Per Mail an:
KINO FIA 2019
C/ Regidor Juan de Isla, 1
23379 Segura de la Sierra, Jaén, Spanien
Fax: +34953481012
21.- Die Registrierung der Filme impliziert die Akzeptanz aller Regeln und Bedingungen, die in diesen Grundlagen festgelegt sind.
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15 Aug 20
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