Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
31 Mai 24
0€
01 Mai 2024
Aufruf zu Einschreibungen
31 Mai 2024
Festival geschlossen
22 Jul 2024
Benachrichtigungsdatum
12 Aug 2024
16 Aug 2024
Festival Start: 12 August 2024 Festival Ende: 16 August 2024
Das 11. Festival Internacional de Cine Pequeño, das vom 12. bis 16. August 2024 in Aspe (Alicante) stattfindet.
Die Regeln für die Teilnahme am 11. Festival Internacional de Cine Pequeño, das vom 12. bis 16. August 2024 in Aspe (Alicante) stattfindet, lauten wie folgt:
1. Filme
1.1 Dauer und Genre
Kurzfilme mit einer maximalen Dauer von 30 Minuten und Genres wie Fiktion, Dokumentarfilm und Animation sind zugelassen.
1.2 Produktionsdatum
Die Werke müssen nach dem 1. Januar 2022 produziert worden sein.
1.3 Nationalität und Sprache
Das Festival ist international, daher werden Werke jeder Nationalität akzeptiert. Wenn sich die Originalsprache des Kurzfilms von Spanisch oder Valencianisch unterscheidet, muss er Untertitel in einer dieser beiden Sprachen enthalten.
2. Registrierung
2.1 Registrierungsplattformen
Die Registrierung von Filmen erfolgt über die Festhome-Plattform. Andere Arten der Registrierung werden nicht akzeptiert, mit Ausnahme von Produktionsfirmen, Verleihern, Filmschulen und öffentlichen Organisationen mit einem Portfolio von mindestens fünf Kurzfilmen, die Links zum Ansehen von Screenern an die folgende E-Mail senden können: festivaldecine@aspe.es.
2.2 Anzahl der Werke pro Teilnehmer
Jeder Regisseur, Produzent oder Verleiher kann so viele Werke registrieren, wie er möchte.
2.3 Beginn und Frist der Registrierung
Die Anmeldefrist für Kurzfilme beginnt am 1. Mai 2024 und endet am 31. Mai 2024.
3. Auswahl der Filme
Ein Auswahlkomitee wird für die Besichtigung der Filme und die Auswahl der Finalisten für das Programm des Festivals zuständig sein. Der Beschluss des Komitees wird allen Teilnehmern über die Registrierungsplattformen und vor der Veröffentlichung der Liste der ausgewählten Titel mitgeteilt.
Die ausgewählten Werke benötigen eine Projektionskopie im MOV- oder MP4-Format, die sie mit beliebigen digitalen Mitteln versenden können.
3.1 Ausstellungsrechte
Die ausgewählten Kurzfilme werden die Ausstellungsrechte nur im Rahmen des Festivalprogramms übertragen. In keinem Fall wird das Festival Internacional de Cine Pequeño das Werk an Dritte weitergeben oder es ganz oder teilweise über das Internet oder andere digitale Medien vertreiben.
3.2 Verantwortung für die Werke
Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass keine Rechte Dritter an den präsentierten Werken bestehen, wobei der Teilnehmer derjenige ist, der auf mögliche Ansprüche reagiert.
4. Sektionen
• Offizielle Sektion für Kurzfilme: Wettbewerbsbereich internationaler Kurzfilme. In dieser Sektion wird ein Prozentsatz der Kurzfilme für Titel bereitgestellt, die von Filmemachern produziert oder inszeniert wurden, die in der valencianischen Gemeinschaft geboren oder registriert sind.
• Sektion Lokales Kino: Wettbewerbsbereich für Kurzfilme, bei denen in der Gemeinde Aspe geborene oder registrierte Personen Regie geführt haben oder an deren technischem oder künstlerischem Team teilgenommen haben.
• Sektion Kurzfilme für Gleichberechtigung: Wettbewerbsbereich internationaler Kurzfilme zu Fragen der Gleichstellung der Geschlechter.
5. Auszeichnungen
• Preis der Jury für den besten Kurzfilm in der offiziellen Sektion: 500€ + Trophäe.
• Publikumspreis für den besten Kurzfilm in der offiziellen Sektion: Trophäe über 500€.
• Preis für den besten Kurzfilm der valencianischen Gemeinschaft: Trophäe über 500€.
• Preis für den besten Kurzfilm der Sektion Kurzfilme für Gleichberechtigung: 500,00€ + Trophäe.
• Preis für den besten lokalen Kurzfilm: einjähriger Verleih auf einer Festivalregistrierungsplattform + Trophäe.
Die Organisation des Festival Internacional de Cine Pequeño behält sich das Recht vor, besondere Erwähnungen zu gewähren, die sie für angemessen hält.
5.1 Offizielle Sektionsjury
Diese Jury besteht aus mindestens drei Mitgliedern aus den Bereichen Filmindustrie, Filmkritik und Kultur. Aus ihren Beratungen wird der Gewinner des Jurypreises für den besten Kurzfilm in der offiziellen Sektion, der Gewinner des Preises für den besten Kurzfilm der valencianischen Gemeinschaft und des Preises für den besten lokalen Kurzfilm hervorgehen.
5.2 Jury der Sektion Kurzfilme für Gleichberechtigung
Diese Jury setzt sich aus Mitgliedern lokaler Gruppen zusammen, die sich für Werte der Gleichstellung der Geschlechter einsetzen, sowie aus Technikern der Gleichstellungsabteilung der Excmo. Rathaus von Aspe. Aus ihren Überlegungen wird der Gewinner des Preises für den besten Kurzfilm der Sektion Kurzfilme für Gleichheit hervorgehen.
5.3 Von der Öffentlichkeit verliehene Auszeichnungen
Während des Festivals und am Ende jeder Vorführung stimmt das Publikum für seinen Lieblingskurzfilm ab. Nach einer Rechenformel, die auf der Anzahl der Zuschauer und der Anzahl der Stimmen basiert, wird der Gewinnerkurzfilm mit dem Publikumspreis für den besten Kurzfilm in der offiziellen Sektion ausgezeichnet.
5.4 Entscheidung und Preisverleihung
Die Entscheidung über die verschiedenen Auszeichnungen wird während der Abschlussfeier am 16. August 2024 offiziell bekannt gegeben. Die Festivalorganisation wird die Gewinner vor diesem Datum kontaktieren, um ihnen die Teilnahme an der Preisverleihung zu erleichtern. Die Nichtteilnahme an der Preisverleihung bedeutet keinen Verlust der Rechte an der Preiszahlung.
6. Zahlung der Prämie
Die wirtschaftliche Ausstattung der einzelnen Preise erfolgt ausschließlich an natürliche oder juristische Personen, die die Verwertungsrechte an dem Film besitzen und diese Eigentumsrechte durch eine verantwortliche Erklärung bestätigt haben.
Die Organisation stellt den Gewinnern Unterlagen zur Verfügung, die nach Abschluss innerhalb von 10 Werktagen zurückgeschickt werden müssen. Diese Unterlagen sind für die Auszahlung des Preises unerlässlich. Falls diese Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht werden, wird davon ausgegangen, dass der Gewinner auf die wirtschaftliche Ausstattung des Preises verzichtet hat.
7. Akzeptanz der Regeln
Die Registrierung des Films setzt die Akzeptanz dieser Regeln voraus.
8. Gegen diese Regeln, ihre Ankündigung und die Anzahl der Verwaltungsakte, die sich daraus und aus den Handlungen der Jury ergeben, können die interessierten Parteien sie in den Fällen und auf die Weise, die im Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren festgelegt sind, anfechten.
Organisiert von:
Abteilung für Feierlichkeiten des ehrenwerten Rathauses von Villa de Aspe
In Zusammenarbeit mit:
Ministerium für Kultur
Abteilung für Gleichstellung
Produziert von:
escuela_kinoki
Für weitere Informationen:
festivaldecinepequeño.es/festivaldecine@aspe.es
Und in den sozialen Medien:
Twitter/Facebook/Instagram/WhatsApp
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
31 Mai 24
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
31 Mai 24
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
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