Festival internacional de cortometrajes en San Roque (45)

San Roque International Short Film Festival



Fristen

01 Dez 2023
Aufruf zu Einschreibungen

31 Jan 2024
Festival geschlossen

29 Mai 2024
Benachrichtigungsdatum

27 Mai 2024
02 Jun 2024

Adresse

Palacio de los Gobernadores. Rubín de Celis, 1,  11360, San Roque, Cádiz, Spain


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival 20'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2022
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  20'<
 Jede Sprache
 Untertitel 
Spanish
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Photo of Festival internacional de cortometrajes en San Roque
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Festival Start: 27 Mai 2024      Festival Ende: 02 Juni 2024

45. Internationales Kurzfilmfestival von San Roque.

INTERNATIONALES KURZFILMFESTIVAL IN SAN ROQUE (FICSAN 2024) 45. AUSGABE.

1.- Die städtische Kulturdelegation Luis Ortega Brú des berühmten Stadtrats von San Roque veranstaltet die 45. Ausgabe des Internationalen Kurzfilmfestivals in San Roque, die vom 27. Mai bis 2. Juni 2024 stattfindet und allen Filmemachern, Filmkollektiven, Filmschulen, Verbänden und Produzenten offen steht.

2.- Die Projektionsformate der Filme werden sein:
- Videodateien in Full HD (1920x1080), mit h264-Codec und einer Mindestbitrate von etwa 15.000, Audio in AC3 oder MPEG4 AAC, in einer MOV- oder MKV-Datei. Wenn es Untertitel hat, müssen diese im STR- oder ASS/SSA-Format vorliegen.

- Stumm oder sprachlich, in einer beliebigen Sprache gesprochen, für spanischsprachige Produktionen auf Englisch und für die übrigen Sprachen auf Spanisch untertitelt.

- Filme, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht ausgewählt.

- Dass sie mit diesem Film noch nicht an diesem Festival teilgenommen haben, dessen maximale Dauer 20 Minuten beträgt. Kurzfilme, die diese Beschränkung überschreiten, werden disqualifiziert.

3.- Pro Autor werden nur zwei Filme zugelassen, die nach dem 1. Januar 2022 gedreht werden müssen.

4.- Eine Auswahl der vorgestellten Kurzfilme wird getroffen, um diejenigen auszuwählen, die in der offiziellen Sektion am Wettbewerb teilnehmen werden.

5.- Die ausgewählten Kurzfilme werden in den Katalog des San Roque International Short Film Festival aufgenommen und in öffentlichen Sessions gezeigt, wobei diese auf maximal 3 Stunden pro Projektionstag begrenzt sind.

Die ABSCHLUSSGALA findet am 31. Mai 2024 statt.

6.- Filme mit Werbecharakter, Musikvideos, Dokumentarfilme und solche, bei denen zu mehr als 50% Material ohne Originalmaterial verwendet wird, gelten als außer Konkurrenz stehende Filme.

INSCHRIFT:

7.- Die Anmeldefrist beginnt am 1. Dezember 2023 und endet am 31. Januar 2024.

8.- Die Zulassung von Kurzfilmen erfolgt nur über die FESTHOME-Plattform.

AUSWAHL FÜR DEN WETTBEWERB:

9.- Teilnehmer, deren Werke ausgewählt wurden, werden vor dem 15. Mai 2023 benachrichtigt. Wenn Sie nach diesem Datum keine Mitteilung über das Ergebnis dieser Auswahl erhalten haben, wird davon ausgegangen, dass Ihr Film nicht für die Teilnahme an unserem Festival ausgewählt wurde.

Die Projektionskopien der ausgewählten Filme in Full HD müssen vor dem 5. Mai 2024 im Besitz der Festivalorganisation sein und über die Dienste Wetransfer, Googledrive oder FTP gesendet werden.

FESTIVALJURY:

10.- Die Jury, die für die Vergabe der Preise zuständig ist, wird von der städtischen Kulturdelegation „Luis Ortega Brú“ des berühmten Stadtrats von San Roque ausgewählt und setzt sich aus Personen mit anerkanntem Ansehen in der Filmwelt zusammen, einem Vertreter der Organisation des Wettbewerbs. Ihre Zusammensetzung wird mindestens fünfzehn Tage vor den Beratungen auf dem Transparenzportal des Stadtrats von San Roque (http://www.sanroque.es/portal-de-transparencia) veröffentlicht.

Die Jury trifft ihre Entscheidung gemäß den in den Abschnitten 2, 3 und 4 dieser Grundlagen enthaltenen Bewertungskriterien, und alle Preise oder Kategorien können für nichtig erklärt werden.

Die Arbeitsweise der Jury richtet sich nach den Bestimmungen des dritten Abschnitts von Kapitel II (Vorläufiger Titel) des Gesetzes 40/2015 vom 1. Oktober über die Rechtsordnung des öffentlichen Sektors.

Auszeichnungen:

11.- Die Jury vergibt folgende Preise:

- ESTEBAN GALLEGO AWARD FÜR DEN BESTEN KURZFILM
SPANISCH. Statuette + 1.000€.

- BESTER INTERNATIONALER KURZFILM. Diplom.

- JUAN LUIS GALIARDO AWARD FÜR DEN BESTEN KURZFILM
ANDALUSISCH. Statuette + 1.000€.

- KINOVA-PREIS FÜR DIE BESTE FOTOGRAFIE. SCD-Kopie
und Trophy.

- „CINECADIZ“ -AWARD M. CADITAN SHORT. Trophäe.

- ÖFFENTLICHER PREIS FÜR DEN BESTEN KURZFILM. Diplom.

- ASFAAN-PREIS FÜR DEN BESTEN ANDALUSISCHEN REGISSEUR. Statuette.

- Die Jury kann jeden Preis für nichtig erklären und jede Erwähnung gewähren. Geldpreise unterliegen gemäß den geltenden Steuergesetzen des spanischen Staates der Einbehaltung. Der Bruttobetrag der Preise wird in Höhe der Beträge einbehalten, die in den geltenden Steuervorschriften in Spanien festgelegt sind. Für ausländische Staatsbürger, die nicht in Spanien ansässig sind, von der IRNR (Einkommenssteuer für Gebietsfremde). Geldpreise unterliegen einer Einbehaltung von 21% ihres vollen Betrags.

Sobald das Festival vorbei ist, ist es wichtig, dass die Gewinner das Formular, das ihnen ordnungsgemäß ausgefüllt zugeschickt wird, unter Beifügung eines Ausweises, einer von ihrer Bank ausgestellten Eigentumsbescheinigung und einer steuerlichen Wohnsitzbescheinigung (bei ausländischen Gewinnern) vorlegen. Ob sie der Europäischen Union angehören oder nicht.)

Die Gewinner müssen ein Dankeschön-Video im Querformat senden. 1920x1080.

ALLGEMEINE REGELN:

12.- Für weitere Informationen können Sie sich an die folgenden Kommunikationskanäle des Festivals wenden:

TELEFONE:
+34 956 780 106 (Durchwahl 3327)
609 735 710 (César Aldana)
E-MAIL:
ficsan.cortos@gmail.com

13.- Sobald ein Kurzfilm für den Wettbewerb ausgewählt wurde, kann er erst nach Abschluss des Festivals zurückgezogen werden.

14.- Die Teilnehmer gewähren aufgrund ihrer Tatsache, dass sie sie sind, während der Entwicklung des Festivals die Rechte zur Vervielfältigung und Projektion ihrer Kurzfilme und akzeptieren diese Grundlagen und die Lösungen für alle Situationen, Probleme oder Änderungen, die nicht darin enthalten sind.

Die Liste der preisgekrönten Kurzfilme kann im Rahmen anderer Aktivitäten des San Roque International Short Film Festival reproduziert werden (z. B. Sommerfilmzyklen, Schulprojektionen, Veranstaltungen mit Sponsoren usw.) Solange sie von der Festivalorganisation gesammelt und den Gewinnern mitgeteilt werden).

15.- Die offizielle Sprache des San Roque International Short Film Festival ist Spanisch. Diese Basen haben ihre Version in Englisch.

16.- Das Festival behält sich das Recht vor, diese Grundlagen während der Anmeldefrist der Werke nur in Ausnahmefällen zu ändern und sie diesem Dokument als „Anlage“ beizufügen.

17.- Die Entscheidung der Mitglieder der Vorauswahlkommission sowie die der Jurymitglieder sind vertraulich. Jeder Versuch, Kontakt zwischen den Urhebern der Werke und diesen aufzunehmen, führt zur automatischen Disqualifikation des Werks im Wettbewerb.

  

 
  

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