Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
01 Aug 25
0€
ANIFF - Active Nonviolence International Film Festival
04 Mai 2025
Aufruf zu Einschreibungen
01 Aug 2025
Letzter Termin
02 Okt 2026
Benachrichtigungsdatum
02 Okt 2026
10 Okt 2026
Die Organisation des Festivals wird alle Subjekte nach dem Kriterium auswählen, ein Gewaltfreiheit Beispiel. A. Spielfilme: Mit einer Mindestdauer von 60 Minuten. B. Filme mittlerer Länge: Produktionen zwischen 31 und 59 Minuten Länge. C. Shorts: Kann nicht länger als 30 Minuten Sie können Werke der Fiktion, Dokumentarfilm, Animation oder Musical sein. Originalsprachen und Untertitel. Filme sind in jeder Originalsprache erlaubt. Kopien mit Untertiteln in mindestens einer der beiden offiziellen Sprachen des Festivals (Spanisch und Englisch), obwohl es vorzuziehen ist, dies in beiden Sprachen zu tun.
Festival Start: 02 Oktober 2026 Festival Ende: 10 Oktober 2026
Das FICNOVA International Film Festival on Active Nonviolence findet alle zwei Jahre rund um den 2. Oktober statt, dem von den Vereinten Nationen ausgerufenen Internationalen Tag der Gewaltfreiheit.
Es wird durch Freiwilligenarbeit von der gemeinnützigen humanistischen Vereinigung FICNOVA organisiert und gefördert, die vom Universalistischen Humanismus inspiriert ist, zusammen mit anderen Verbänden, Organisationen und Einzelpersonen, die die transformative Sensibilität aktiver Gewaltfreiheit teilen.
Nach den ersten sieben Ausgaben, die in verschiedenen Städten in Argentinien, Bolivien, Brasilien, Kanada, Chile, Ecuador, Guatemala, Mauretanien, Mexiko, Peru, der Tschechischen Republik und Spanien stattfanden, nehmen Aktivisten aus verschiedenen Städten und Ländern erneut gemeinsam an der Vorbereitung der achten Ausgabe von FICNOVA 2026 teil.
FICNOVA ist ein thematisches Festival, das Filme aus der ganzen Welt zusammenbringt, die Beispiele für aktive Gewaltfreiheit als Mittel zur Überwindung von Gewalt, Diskriminierung und menschlichem Leid zeigen.
In dieser Ausgabe werden wir den Arbeiten besondere Aufmerksamkeit schenken, die GEWALTFREIHEIT am besten als universelle Referenz demonstrieren und den persönlichen Egozentrismus überwinden, der nur an sich selbst interessiert ist, und der Gruppe von Fraktionen, die sich nur für diejenigen interessieren, die „wie ich“ sind. Wir werden jene Produktionen hervorheben, die danach streben, das Beste für jeden Menschen zu wollen, und so VON MIR ZU WIR übergehen.
In diesem allgemeinen Kontext stellen wir die folgenden Teilnahmerichtlinien für die 8. Ausgabe von FICNOVA 2026 vor.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR 8. FICNOVA 2026
„Gewaltfreiheit: Vom Ich zum Wir“
GLOBE FRISTEN UND ANFORDERUNGEN
ZEITPLAN DES FESTIVALS
• Frist für die Einreichung von Filmen: Vom 4. Mai bis 1. August 2025.
• VERÖFFENTLICHUNG DER OFFIZIELLEN WETTBEWERBSAUSWAHL: 15. Juli 2026. (Auf der FICNOVA-Website).
• BEKANNTGABE DER FINALISTEN: 2. September 2026.
• BEKANNTGABE DER GEWINNER: 2. Oktober 2026.
• FESTIVALZEIT: Woche vom 2. Oktober 2026.
GRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN
• THEMA. Es werden nur Werke akzeptiert, die nicht nur jegliche Form von Gewalt (physische, wirtschaftliche, rassische, religiöse, sexuelle, psychologische oder moralische) anprangern, sondern auch eine gewaltfreie Lösung bieten, die die Situation der Gewalt überwindet und die Zukunft eröffnet.
• SPRACHEN. Es werden nur Werke in einer beliebigen Originalsprache akzeptiert, sie müssen jedoch Untertitel in Spanisch und Englisch enthalten. Filme, die diese Anforderung nicht erfüllen, werden nicht in den Wettbewerb aufgenommen.
-- ALLGEMEINER TEIL --
1. GLOBALE ASPEKTE
1.1. Jede Person jeder Nationalität kann teilnehmen. Eine Gruppe oder Institution kann ebenfalls teilnehmen, wobei eine volljährige Person als Referenz und Verantwortung dafür verantwortlich ist.
1.2. Die Beiträge müssen original sein. Die Organisatoren des Wettbewerbs gehen davon aus, dass die Personen, die die Werke einreichen, die Rechte an ihnen besitzen, und lehnen jegliche Haftung ab, falls dies nicht der Fall ist.
1.3. Format des Eintrags
A. Spielfilme: Mit einer Mindestlaufzeit von 60 Minuten.
B. Mittellange Filme: Produktionen mit einer Länge zwischen 31 und 59 Minuten.
C. Kurzfilme: Sie dürfen nicht länger als 30 Minuten dauern.
1.4. Alle akzeptierten Werke müssen Folgendes enthalten:
• einen Trailer, der auf der Website des Wettbewerbs angezeigt wird (nicht länger als 2 Minuten);
• Eine Audio-, Video- oder Textdatei des Regisseurs oder Produzenten, in der erklärt wird, was zur Entstehung des Films geführt hat, und welche Formen der Gewaltlosigkeit ihrer Meinung nach mit dem Werk thematisiert werden: physische Gewaltfreiheit, geschlechtsspezifische Gewaltfreiheit, rassische Gewaltfreiheit, wirtschaftliche Gewaltfreiheit, religiöse Gewaltfreiheit, psychologische Gewaltfreiheit, moralische Gewaltfreiheit oder andere. (Weniger als 1 Minute Audio/Video oder weniger als 500 Wörter Text).
1.5. Sprachen. Es werden nur Werke in einer beliebigen Originalsprache akzeptiert, sie müssen jedoch Untertitel in Spanisch und Englisch enthalten. Filme, die diese Anforderung nicht erfüllen, werden nicht in den Wettbewerb aufgenommen.
2. BETEILIGUNG
2.1. Einreichungen können vom 4. Mai bis 1. August 2025 über die auf der Festival-Website aufgeführten Plattformen eingereicht werden: www.ficnova.org
2.2. Format der Filme im Wettbewerb. Filme, die im Full-HD-Format mit dem H264-Codec (1920x1080) produziert wurden, können an der Allgemeinen Sektion teilnehmen.
2.3. Einmal registriert und ausgewählt, kann der Film nicht mehr vom Festivalprogramm zurückgezogen werden.
2.4. Alle diese Formen der Einreichung stellen eine eidesstattliche Erklärung zur Anerkennung und Annahme dieser Regeln dar.
3. ANMELDE- UND EINREICHUNGSVERFAHREN
Die Registrierung und Einreichung von Werken innerhalb des angegebenen Zeitraums erfolgt über die für diese Ausgabe aktivierten Plattformen, die auf der Website aufgeführt sind: www.ficnova.org
Die folgenden Unterlagen müssen dem Wettbewerbsbeitrag beigefügt werden:
a) Technisches Datenblatt und Zusammenfassung des Films.
b) Werbetrailer.
c) Audio-, Video- oder Textdatei des Regisseurs oder Produzenten, in der er die Motivation für die Produktion des Films erklärt und die Formen der Gewaltfreiheit identifiziert, die seiner Meinung nach mit dem Werk angesprochen werden sollen: (physische Gewaltfreiheit, geschlechtsspezifische Gewaltfreiheit, rassische Gewaltfreiheit, wirtschaftliche Gewaltfreiheit, religiöse Gewaltfreiheit, psychologische Gewaltfreiheit, moralische Gewaltfreiheit usw.)
d) 2 Fotos des Films und seines Posters (falls verfügbar).
e) Kontakt-E-Mail-Adresse für die Mitteilung der Ergebnisse und Postanschrift für mögliche Preiseinreichungen.
4. JURY UND Auszeichnungen
Die Organisatoren des Festivals ernennen die Mitglieder der offiziellen Jury unter den folgenden Bedingungen:
4.1. Es wird sich aus Fachleuten aus der Film- und Bildungswelt sowie gewaltfreien humanistischen Aktivisten aus den Städten zusammensetzen, in denen das Festival stattfindet.
4.2. Niemand, der Interesse an der Produktion oder Verwertung eines im Wettbewerb stehenden Films hat, darf der Jury angehören.
4.3. Die Jurymitglieder verpflichten sich, ihre Meinung zu den zur Prüfung eingereichten Filmen vor der offiziellen Bekanntgabe der Preise nicht öffentlich zu äußern.
4.4. Die Jury wählt aus den Finalisten der einzelnen Kategorien die Gewinner der „FICNOVA Steles“ aus:
• Spielfilm • Mittellanger Film • Kurzfilm
4.5. Eine Kategorie kann für nichtig erklärt werden, wenn die Jury unter den eingegangenen Werken kein aussagekräftiges Beispiel für Gewaltfreiheit anerkennt.
4.6. Die Organisatoren des Festivals behalten sich das Recht vor, „Estelae of Honor“ einen Sonderpreis für die bedeutendsten Werke der Gewaltfreiheit zu verleihen, wenn sie dies für angemessen halten.
5. AUSWAHL VON WERKEN
5.1. Die Organisatoren des Festivals werden für die Teilnahme am Wettbewerb alle Produktionen auswählen, deren Themen die Kriterien erfüllen, ein Beispiel für Gewaltfreiheit aufzuzeigen, was bedeutet, dass sie eindeutig mindestens eine Art von Gewalt (physische, wirtschaftliche, rassische, religiöse, psychologische, moralische usw.) anprangern und die nicht nur diese Art von Gewalt anprangern, sondern auch eine gewaltfreie Lösung bieten, die die dargestellte Gewaltsituation überwindet. Diese erste Auswahl wird vor dem 15. Juli 2026 getroffen und nach diesem Datum veröffentlicht.
5.2. Aus allen ausgewählten Arbeiten werden die Halbfinalisten und maximal fünf Finalisten für jede Kategorie ausgewählt. Besondere Aufmerksamkeit wird Arbeiten gewidmet, die Beispiele liefern, die ihre eigene Kultur überschreiten und als globale Referenz dienen. Die Finalisten werden ab dem 2. September 2026 auf der Website des Wettbewerbs bekannt gegeben.
6. ALLGEMEINE VERPFLICHTUNGEN
6.1. Die Teilnehmer gewähren FICNOVA als Veranstalter des Festivals das Recht, die eingereichten Produktionen auf nicht exklusiver Basis während der Festivalwoche und bei nachfolgenden Veranstaltungen zu zeigen, die darauf abzielen, sie als Beispiele für die Macht der aktiven Gewaltfreiheit zu präsentieren, ohne vorherige Ankündigung oder Entschädigung für die Gewährung solcher Rechte. FICNOVA wird ihre Vorführungen unter keinen Umständen kommerziell nutzen.
6.2. Die lokale Organisation jeder Gastgeberstadt wird die Wettbewerbsfilme je nach ihren logistischen Möglichkeiten während der Festivalwoche oder danach zeigen, wobei stets die freiwillige und kostenlose Zuteilung der Räume berücksichtigt wird.
6.3. Produzenten und Verleiher von Filmen der offiziellen Wettbewerbsabteilung können in all ihren Werbe- und Pressematerialien den Ausdruck „Offizielle Auswahl des 8. Internationalen Filmfestivals für aktive Gewaltfreiheit 2026" verwenden und dabei das Festivallogo verwenden.
6.4. Die Festivalorganisation wird alle Angelegenheiten, die nicht in diesen Regeln geregelt sind, gemäß den geltenden Gesetzen lösen.
6.5. Die Teilnahme am 8. Internationalen Filmfestival für aktive Gewaltfreiheit 2026 setzt die Annahme dieser Regeln durch alle interessierten Parteien voraus.
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
01 Aug 25
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01 Aug 25
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01 Aug 25
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01 Aug 25