Einsendungs-Frist
15 Sep 24
0.8€
11 Mär 2024
Aufruf zu Einschreibungen
15 Aug 2024
Standard-Frist
15 Sep 2024
Späte Frist
15 Sep 2024
Festival geschlossen
16 Okt 2024
Benachrichtigungsdatum
17 Okt 2024
20 Okt 2024
Festival Start: 17 Oktober 2024 Festival Ende: 20 Oktober 2024
Das FINECAA ist ein Animationsfilmfestival, das sich neuen Erfahrungen/neuen Technologien widmet. Es begrüßt jeden animierten Kurzfilm — ganz oder teilweise als Animationsfilm produziert —, der zur Erneuerung des Filmgenres beigetragen hat, sei es aus technologischer Sicht, in seinem Format, seiner Erzählung, seiner narrativen Konstruktion, den Produktionsmethoden oder seiner Beziehung zur Öffentlichkeit.
Artikel 1: Der Veranstalter
Der Verein „Prenez du Relief“ organisiert FINECAA, das Internationale Festival für neue Ausdrucksformen des Animationskinos in Angoulême, ein Festival, das sich dem Animationskino und neuen Ausdrucken/neuen Technologien widmet. Die 2. Ausgabe findet vom 17. bis 20. Oktober 2024 statt.
Artikel 2: Registrierung
Natürliche oder juristische Personen (Unternehmen, Schulen, Institutionen, Agenturen usw.), die einen Kurzfilm mit Animationstechniken produziert oder koproduziert haben und „Neue Technologien/neue Ausdrucksformen“ verwendet haben, können sich für den Wettbewerb anmelden.
Ein Film, der bereits in früheren Ausgaben von FINECAA eingereicht wurde, kann unter keinen Umständen erneut eingereicht werden.
Alle Produktionen müssen nach dem 1. März 2023 gedreht werden.
Die Dauer der registrierten Filme muss zwischen 1 und 30 Minuten liegen, einschließlich Abspann. Im Falle einer Überschreitung dieser Dauer kann die Festivalleitung eine Ausnahme gewähren, damit der Film vom Auswahlausschuss geprüft wird.
Zulässige Genres: Alle Genres, die dem Thema „Neue Technologien/neue Ausdrucksformen“ dieses Animationsfestivals entsprechen.
Alle Filme mit Dialogen müssen von einer.srt-Untertiteldatei in der Sprache des Films begleitet werden. Die Registrierung erfolgt über die Plattform
Festhome (sofern nicht von der Festivalleitung eine Ausnahme gewährt wird).
Die Anmeldegebühr wurde auf 10 Euro für Frühbucher und 15 Euro (fünfzehn Euro) ab dem 15. Juli 2023 festgesetzt.
Ein Regisseur kann mehrere Filme einreichen, es wird jedoch nur einer ausgewählt.
Artikel 3: Auszeichnungen
Alle für den Wettbewerb ausgewählten Filme nehmen an einem einzigen nationalen und internationalen Wettbewerb teil und werden mit mehreren Preisen ausgezeichnet (Preis der Fachjury, Publikumspreis usw.).
Jeder Preis ist mit einem Mindestbetrag von 250 Euro oder einem gleichwertigen Sachpreis dotiert. Zusätzlich zu den Geldpreisen werden alle für den Wettbewerb ausgewählten Filme um die Teilnahme am Programm „Best of FINECAA“ konkurrieren, das auf unseren Partnerfestivals präsentiert wird.
Alle für den Wettbewerb ausgewählten Filme werden in den Vertriebskatalog der Kurzfilmprogramme des Vereins „Prenez du Relief“ aufgenommen.
Artikel 4: Fristen
• Die Frist für die Registrierung ist auf den 15. August 2024 festgelegt.
• Die Frist für den Empfang von Rundfunkdateien ist auf den 15. September 2024 festgelegt.
Artikel 5: Auswahl
Datei H264.mp4 formatieren
• in „HD“ 1920x1080
• in H264 — 24, 25 oder 30 Bilder pro Sekunde — Datenrate > 5000 kb/s —1920/1080
• mit einer maximalen Größe von 2 GB
• Audiocodec AAC @320 kb/s
• eine.srt-Untertiteldatei in der Sprache des Films
Artikel 6: Sendeformat
Das Vorführmedium ist Apple QuickTime ProResHQ mit Stereo-PCM-Ton in einem Mindestformat von 24 Bit/48 kHz und mit einer.srt-Untertiteldatei in der Sprache des Films.
Artikel 7: Auswahl und Programmierung
Die Auswahlausschüsse sind für die Auswahl der Filme verantwortlich. Die Entscheidung ist endgültig, und die Daten und Zeiten der Vorführung werden vom Verband festgelegt.
Artikel 8: Lieferungen
Es fallen keine Versandkosten an, da die Einsendungen digital über die Plattform gegen Einzahlung und über Smash für Festivalübertragungen eingereicht werden.
Website: courant3d.fromsmash.com;
Einloggen: contact@shortfilm3d.org
Passwort: MashPDR16
Absenderadressen: contact@shortfilm3d.org und Ihre E-Mail-Adresse
Artikel 9: Regelung der Rechte
Es wird festgelegt, dass die Ausstrahlung ausgewählter Filme im Rahmen des Festivals und seiner Vorführungen (Artikel 12) zu keiner Vergütung führt, mit Ausnahme von Rechten, die von den Verwertungsgesellschaften zu zahlen sind, sofern die Filme Teil des Repertoires dieser Gesellschaften sind. Die Rechteinhaber gewähren dem Festival ohne Entschädigung das Recht, Auszüge aus ihren Filmen, Fotos, Zusammenfassungen und/oder anderen Texten über ihre Filme für jegliche Unterstützung und Medien im Zusammenhang mit der Festivalkommunikation, einschließlich Presse und Internet, zu reproduzieren. Die Produzenten garantieren außerdem, dass sie über die gesetzliche Genehmigung verfügen, um eine solche Ausstrahlung zuzulassen, und dass sie die Rechte an den Filmen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Musik) bezahlt haben.
Artikel 10: Verwendung von Auswahlkopien
Um die Förderung dieses Festivals zu gewährleisten, erklären sich die Rechteinhaber der Filme kostenlos damit einverstanden, dass ein Teil ihrer Arbeit den Medien präsentiert wird. Die Filme werden automatisch auf dem jeweiligen Kurzfilmmarkt registriert und den Fachleuten an den einzelnen Vorführstationen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Einrichtung eines Ressourcenzentrums für Neue Ausdrucksformen und neue Technologien des Animationskinos, das den Nutzern der Videothek des Vereins „Prenez du Relief“ zugänglich ist, werden registrierte Filme aufbewahrt, mit der Möglichkeit, sie zur besseren Aufbewahrung auf ein neues Medium zu übertragen. Der Verein „Prenez du Relief“ darf diese Filme für seine Aktivitäten ausschließlich für kulturelle und nichtkommerzielle Zwecke verwenden.
Artikel 11: Verwendung von Rundfunkkopien
Um die Förderung dieses Festivals zu gewährleisten, erklären sich die Rechteinhaber der Filme kostenlos damit einverstanden, dass ein Teil ihrer Arbeit den Medien präsentiert wird. Die auf dem FINECAA-Festival ausgewählten Filme werden in den Vertriebskatalog des Vereins „Prenez du Relief“ aufgenommen, und jedem der betroffenen Produzenten wird automatisch ein Vertriebsvertrag zugesandt. Im Rahmen der Einrichtung eines Ressourcenzentrums für Neue Ausdrucksformen und neue Technologien des Animationskinos, das den Nutzern der Videobibliothek des Vereins „Prenez du Relief“ zugänglich ist, werden ausgewählte Filme aufbewahrt, mit der Möglichkeit, sie zur besseren Aufbewahrung auf ein neues Medium zu übertragen. Der Verein „Prenez du Relief“ kann diese Filme für Vorführungen bei FINECAA-Vorführungen verwenden.
Artikel 12: FINECAA-Vorführungen
Im Rahmen der Partnerschaften zwischen der FINECAA und verschiedenen Festivals dürften alle auf der FINECAA ausgewählten und präsentierten Filme ausnahmslos während der Wiederholungen der Veranstaltung auf diesen Festivals gezeigt werden. Darüber hinaus können im Rahmen unserer lokalen Partnerschaften ausgewählte Filme in ein spezielles Programm der Hochschulen und Jugendstrukturen in La Charente aufgenommen werden.
Es liegt in der Verantwortung des Produzenten, seinen Verkäufer, den Verleiher in Frankreich sowie den internationalen Verleih über den obligatorischen Charakter dieser Vorführungen zu informieren.
Artikel 13: Vertrieb neuer Ausdrucksformen und neuer Technologien des Animationskinos, Kurzfilmprogramme „FINECAA“
Um neue Ausdrucksformen zu fördern, vertreibt der Verein „Prenez du Relief“, der das FINECAA-Festival organisiert, Kurzfilmprogramme mit dem Titel New Expressions/New Technologies of Animation Cinema für Festivals, Schulen oder andere Sondervorführungen. Dieser Vertrieb wird über die Vertriebsplattform „Prenez du Relief“ organisiert. Bei diesen Programmen kann es sich entweder um das Programm „Best of FINECAA“ oder um spezielle Animationskurzfilmprogramme „New Expressions/New Technologies of Animation“ handeln. Für alle Filme, die für den Wettbewerb ausgewählt wurden, wird ein Vertriebsvertrag ausgestellt.
Um in das Programm „Best of FINECAA“ aufgenommen zu werden, das auf der vorgestellt werden kann, ist ein (nicht exklusiver) Vertriebsvertrag erforderlich.
Artikel 14: Gründung des Programms „Best of FINECAA“
Im Anschluss an die Beratungen der Jurys des FINECAA-Festival wird ein Vertreter des Vereins „Prenez du Relief“ zusammen mit Mitgliedern der Jury die Auswahl der Filme organisieren, die das Programm „Best of FINECAA“ bilden werden.
Artikel 15: GEMEINSAME REGISTRIERUNG MIT DEM COURANT3D FESTIVAL
Die Registrierung eines Films für den Wettbewerb und die Teilnahme an FINECAA setzen die vollständige Annahme einer zusätzlichen Registrierung für das Courant3D-Festival voraus, wie vom Auswahlausschuss beschlossen.
Artikel 16: TEILNAHMEBEDINGUNGEN DES FESTIVALS
Die Registrierung eines Films für den Wettbewerb und die Teilnahme am Festival setzen die vollständige Annahme der oben genannten Bedingungen voraus.
Einsendungs-Frist
15 Sep 24
Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.