festival first short ()

first short festival



Fristen

27 Mär 2022
Aufruf zu Einschreibungen

02 Apr 2022
Festival geschlossen

03 Apr 2022
Benachrichtigungsdatum

13 Apr 2022
16 Apr 2022

Adresse

rue des acacias,  8611, yaounde, centre, Cameroon


Festival Beschreibung
Studenten-Filme
Kurzfilmfestival 30'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2019
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  30'<
 Sprachen 
English French
 Untertitel 
English French
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Photo of festival first short
Photo of festival first short
Photo of festival first short
Photo of festival first short

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English
German ML


Festival Start: 13 April 2022      Festival Ende: 16 April 2022

Es geht darum, nicht nur Schulfilme, sondern auch Kurzfilme aller Universen zu fördern.

REGULIERUNG DER 8. AUFLAGE DES ERSTEN KURZFESTIVALS
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Unter dem Thema „Kino und neue Medien“ findet vom 13. bis 16. April 2022 die erste kurze 8. Ausgabe in Yaounde statt. Es ist eine Initiative der Cinevision Association, die Kunst und Kultur für Kameruns Entstehung fördert. FIRST SHORT erhält Filme im Wettbewerb und/oder außer Konkurrenz.
Die Anmeldung zum Festival ist kostenlos. Nur der Hauptsitz des Festivals ist berechtigt, über unvorhergesehene Fälle durch diese Verordnung zu entscheiden. Die Teilnahme an FIRST SHORT beinhaltet eine vollständige Haftung an seiner Regelung.

KAPITEL I: DIE TEILNAHME

Artikel 1:
Der Regisseur des Films muss Student sein oder sein Studium an einer Audiovisuelle/Filmschule/Akademie abgeschlossen haben. Wenn überhaupt, werden junge Regisseure, die keiner audiovisuellen /Filmschule angehören, unter der Kategorie „stylo d'or de l'espoir“ antreten.

Artikel 2:
Er/sie kann in mehreren Kategorien des Festivals antreten.

Artikel 3:
Filme, die in einem akademischen Kontext realisiert wurden, sind willkommen, aber sie hätten nicht für einen Kurs realisiert werden dürfen.

Artikel 4:
Die Dauer des Films darf 30 Minuten nicht überschreiten (inklusive Credits).

Artikel 5:
Filme, die für diese 8. Ausgabe eingereicht wurden, hätten von Januar 2019 bis heute produziert werden müssen.

Artikel 6:
Regisseure, deren Filme ausgewählt werden, erhalten per Post und/oder Telefon ein Feedback.

Artikel 7:
Ein Film ist für mehrere Preise berechtigt.

Artikel 8:
Die Teilnehmer sollten immer das Originalexemplar ihrer Filme haben, da das Festival sie nicht zurückgibt.

Artikel 9:
Um für den Wettbewerb berechtigt zu sein, hätte der Regisseur des Films das Anmeldeformular ordnungsgemäß ausfüllen und es vor dem 19. Februar 2022 mit 2 DVD des Films und einem Anmeldenachweis einer Audiovisuell/Filmschule/Akademie zurückschicken sollen.

Absatz 1: Jeder kamerunische Regisseur sollte sein Filmzertifikat haben, wenn nicht, kann er direkt zum Ministerium für Kunst und Kultur oder zu seinen verschiedenen Delegationen gehen, um mit dem Verfahren zu beginnen.

Absatz 2: Für ausländische Teilnehmer wird das Bildschirmzertifikat des Films dringend empfohlen, aber nicht obligatorisch.

Absatz 3: Sobald die offizielle Liste der Filme veröffentlicht wurde, zahlen kamerunische Regisseure, die kein Screening-Visum haben, 2000 fcfa, die für diesen Zweck als Ausgaben dienen.

Artikel 10:
Filme, die an das Festival geschickt werden, sollten keine politischen, rassischen, pornografischen, gewalttätigen, antisemitischen und werblichen Inhalte enthalten.

KAPITEL II: DER WETTBEWERB

Artikel 1:
Nur das Organisationskomitee des Festivals ist für die Auswahl von Filmen qualifiziert.


Artikel 2:
Die Dauer von Filmen im offiziellen Wettbewerb darf 30 Minuten nicht überschreiten (inklusive Credits).

Artikel 3:
Die Frist für den Erhalt von Filmkopien ist der 19. Februar 2022. Das Organisationskomitee erhält nach dem Datum keinen Film.

Artikel 4:
Filme, die für den offiziellen Wettbewerb ausgewählt wurden, können nicht davon disqualifiziert werden.

Artikel 5:
Das FIRST SHORT Festival belohnt sich wie folgt:
1. Der 'Stylo d'Or '
Das hat mit dem besten Kurzspielfilm zu tun.
2. Der „Stylo d'or“ des Dokumentarfilms
Dies ist der beste Kurzdokumentarfilm
3. Der „Stylo d'Or“ des Schauspielers
Das hat mit dem Preis des besten Schauspielers zu tun.
4. Le ''Stylo d'Or“ der Schauspielerin
Dies ist der Preis für die beste Schauspielerin.
5. Der „Stylo d'Or de la meilleure école“
Das hat mit der besten Filmschule zu tun
6. Das „Le Stylo d'Or“ des besten Drehbuchs
Es ist das beste Drehbuch des Wettbewerbs.
7. Der ''Stylo d'or de l'Espoir“
Das hat mit dem besten Film zu tun, der zu keinem Schulfilm gehört und während des Festivals gezeigt wird.
8. Der „Stylo d'Or“ des ausländischen Films
Das hat mit dem besten ausländischen Film zu tun, also nicht Afrikaner, und er wird während des Festivals gezeigt.
9. Der Sonderpreis der Jury
Die Jury belohnt einen Film für seine Besonderheiten.
10. Der „Stylo d'Honneur“
Es ist ein Preis, der einem afrikanischen Filmemacher für all das Verdienst verliehen wird, das er in seiner Karriere verdient.

Artikel 6:
Es gibt keinen Ex-Aequo-Preis (während der Preisverleihung).

Artikel 7:
Kopien von belohnten Filmen des FIRST SHORT Festivals werden als Aufzeichnungen am Hauptsitz der CINEVISION Association verwendet. Eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Produzenten und einem Medienpartner des Festivals kann die Übertragung der Filme der Gewinner ermöglichen.

Absatz 1: FIRST SHORT hat auch einen Abschnitt, der sich der Verbreitung der Filme widmet. Der Regisseur/Produzent kann sich dafür bewerben, falls er/sie es benötigt.

Artikel 8:
Jeder einzelne Film, der während des Festivals gezeigt wird, erhält eine Bescheinigung der Teilnahme.

KAPITEL III: Sonderpreise

Artikel 1:
Jede körperliche/moralische Person kann einen der oben genannten Preise sponsern oder Auszeichnungen in Sachleistungen oder in bar vergeben. Das Organisationskomitee des Festivals ist für die Auswahl des Preises qualifiziert. Jeder Sonderpreis in Form von Sachleistungen oder in bar sollte nicht weniger als 50.000 Frs. (80 Euro) betragen.

Artikel 2:
Die Ergebnisse der Arbeit der Jury werden während der Abschlusszeremonie des Festivals erklärt.

KAPITEL IV: DIE JURY

Artikel 1:
Jede Kategorie wird von einer Jury geleitet, die sich aus einem Präsidenten und zwei Mitgliedern zusammensetzt.

Artikel 2:
Die Jury besteht hauptsächlich aus Hochschuldozenten, der Filmindustrie, audiovisuellen, Kunst- und Kulturfachleuten.

Artikel 3:
Ein Konsens und/oder eine Abstimmung sind das einzige Mittel, um über einen Film zu herrschen.

Artikel 4:
Der Generaldelegierte oder sein Vertreter können an den Beratungen der Jury teilnehmen, ohne seinen Standpunkt anzugeben.


Artikel 5:
Die Ergebnisse der Arbeit der Jury werden während der Abschlusszeremonie des Festivals erklärt.

KAPITEL V: SUPPORT

Artikel 1:
Filmprofis, Mitglieder der Filmteams, Lehrer und herausragende Persönlichkeiten sind potenzielle Gäste des Festivals.

Artikel 2:
Das Organisationskomitee des Festivals kann abhängig von den Mitteln, die für die Betreuung der Gäste bereitgestellt werden, die Reise- und/oder Aufenthaltskosten seiner Gäste unterstützen

Artikel 3:
Die Bedingungen für die Betreuung der Gäste sind in der Einladungskarte des FIRST SHORT angegeben.

Artikel 4: Die während des Festivals gewonnenen Preise sind Eigentum des Produzenten oder Regisseurs des/der Filme. Im Falle einer Abwesenheit muss ein Vertreter gesandt werden. Andernfalls ist das Filmteam für die Lieferkosten der Preise verantwortlich.

Hinweis: Diese Verordnung sollte unterzeichnet und per Papier oder Online-Post an die folgenden Adressen gesendet werden.

  

 
  

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