Gula Jewish Film Festival (1)



Fristen

23 Jan 2023
Aufruf zu Einschreibungen

27 Feb 2023
Standard-Frist

09 Mär 2023
Späte Frist

09 Mär 2023
Festival geschlossen

23 Mär 2023
Benachrichtigungsdatum

07 Mai 2023
11 Mai 2023

Adresse

shmuel hanagid 7,  4924571, Petah Tikva, Tel Aviv Metropolitan Area, Israel


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival >2' 60'<
Spielfilmfestival >60' 100'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Produktionsdatum: Jede
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  >2' 60'<
 Spielfilme  >60' 100'<
 Jede Sprache
 Untertitel 
English Hebrew
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Photo of Gula Jewish Film Festival
Photo of Gula Jewish Film Festival
Photo of Gula Jewish Film Festival
Photo of Gula Jewish Film Festival

English
German ML


Festival Start: 07 Mai 2023      Festival Ende: 11 Mai 2023

Für uns zielt der jüdische Film nicht nur auf Filme ab, die von Juden oder über Juden geschaffen wurden, und nicht nur auf direkte und beschriftete jüdische Themen, sondern auch auf Filme, deren Inhalt eine Konfrontation jüdischer Werte im weitesten Sinne ist.
Zum Beispiel: Eltern-Kind-Beziehungen (als Erweiterung der Halacha über den Respekt vor Eltern) und so weiter.

Wir sind fasziniert, qualitativ hochwertige Filme zu treffen, die eine hohe emotionale Ladung haben und einen erfrischenden, erschütternden, glücklichen, schmerzhaften oder inspirierenden Blick auf die Spannung zwischen Werten und Idealen und die alltäglichen Herausforderungen des Daseins vermitteln können.

Das für das diesjährige Gula Jewish Film Festival gewählte Thema sind die Kämpfe und Konflikte, die entstehen, wenn die Werte der jüdischen Tradition im weitesten Sinne und/oder die Grenzen des jüdischen Rechts mit unterschiedlichen Realitäten im menschlichen, gemeinschaftlichen und/oder politischen Leben aufeinandertreffen.

Das Festival veranstaltet an fünf aufeinanderfolgenden Vorführabenden Wettbewerbsfilme mit Filmen verschiedener Genres und Längen.

Wir akzeptieren Filme aus allen Jahren.

Wir benötigen keine Premiere, wir akzeptieren Filme, die bereits gezeigt wurden.

Mit der Registrierung des Films erklären Sie, dass Ihnen alle Rechte an den Sendungen gehören

Die Anzahl der Beiträge eines Autors ist nicht begrenzt.

Alle Teilnahmegebühren sind nicht erstattungsfähig.

Filmemacher aus Israel oder dem Iran haben Anspruch auf kostenlose Beiträge für alle Kategorien und Längen.

Alle nicht hebräisch sprechenden Filme müssen englische Untertitel haben.
Wenn der von Ihnen eingereichte Film für das Festival angenommen wurde, bitten wir Sie um die Untertiteldatei in englischer SRT, damit wir ihn ins Hebräische übersetzen können.

Filme, die für das Festival ausgewählt werden, müssen uns zusätzlich zur digitalen Datei des Films das Poster zusenden. Wir würden es auch vorziehen, 3 Bilder aus dem Film für die Veröffentlichung des Programms auf der Festival-Website und in der gedruckten Publikation zu erhalten. Wenn der Schöpfer dies jedoch vorzieht, können wir ein Bild aus seinem Film exportieren.

Derzeit sind wir nicht in der Lage, den Filmemachern, deren Filme ausgewählt wurden, Flug, Transport und/oder Unterkunft zur Verfügung zu stellen.

Screening-Kopie: MP4 oder MOV im h264-Codec.

Wir akzeptieren nur EINE VERSION Ihres Eintrags. Wir akzeptieren KEINE „aktualisierten“ Schnitte wie „neuer Soundmix“, „neue Effekte hinzugefügt“ usw.

Ein beworbener Film kann nicht vom Festival zurückgezogen werden, es sei denn, die Festivalleitung entscheidet etwas anderes.

Das Festival kann Auszüge aus Wettbewerbsfilmen (bis zu 10% der Länge des Films, jedoch nicht mehr als zwei Minuten) verwenden, um das Festival im Fernsehen, in allen sozialen Medien wie Facebook, Instagram, Youtube usw. und im Internet zu bewerben.

Wir werden keinen Film akzeptieren können, der Sex oder nackte Kleidung enthält

Der Unterzeichner, der bevollmächtigte Vertreter des unten und in diesem gesamten Antrag genannten Projekts (im Folgenden das „Projekt“ genannt) bei Gula (im Folgenden das „Institut“ genannt) zur Berücksichtigung für das Gula Jewish Film Festival 2023 (im Folgenden das „Festival“ genannt), bestätigt hiermit Folgendes:

1. Der Unterzeichner erklärt und garantiert gegenüber dem Institut, dass:
(a) Der Unterzeichner ist ordnungsgemäß ermächtigt, im Namen des Unterzeichnenden und im Namen aller anderen Personen oder Organisationen, die Eigentumsrechte, Lizenzen oder Interessen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf geistige Eigentumsrechte oder Vertriebslizenzen) an oder im Zusammenhang mit dem Projekt haben (im Folgenden gemeinsam und getrennt als „Eigentümer des Projekts“ bezeichnet), dem Institut zu gestatten, dieses Projekt auf dem Festival auszustellen und die hier dargelegten Zusagen, Zusicherungen und Gewährleistungen abzugeben,
(b) Die Ausstellung des Projekts im Festival verstößt nicht gegen Gesetze oder Rechte oder Einwilligungen einer natürlichen oder juristischen Person, unabhängig davon, ob es sich um eine Theaterausstellung (live), eine digitale Ausstellung oder eine Kombination davon handelt; und
(c) das Projekt ist nicht Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten, Schiedsverfahren oder anderen kontradiktorischen Ansprüchen oder Verfahren, und das Projekt ist auch nicht Gegenstand drohender Rechtsstreitigkeiten, Schiedsverfahren oder anderer nachteiliger Ansprüche oder Verfahren.

2. Der Unterzeichner erklärt und garantiert ferner im Namen des Unterzeichners und der Eigentümer des Projekts, dass die Ausstellung des Projekts auf dem Festival, ob live, digital oder eine Kombination davon, keine Urheberrechte, Patente, Datenschutzrechte, Publizitätsrechte, Marken, Dienstleistungsmarken oder andere persönliche oder Eigentumsrechte einer Person oder Organisation verletzt und dass das Projekt keine Verleumdung von Person oder Entität.
Alle Lizenzgebühren, Abfertigungsgebühren und andere Verpflichtungen jeglicher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Ausstellung des Projekts im oder im Zusammenhang mit dem Festival ergeben, wurden und werden rechtzeitig und vollständig bezahlt.

3. Für den Fall, dass das Projekt vom Institut zur Aufnahme in das Festival akzeptiert wird, bestätigt der Unterzeichnende im Namen der Unterzeichnenden und der Projekteigentümer, dass durch die Ausstellung oder Präsentation des Projekts im Festival durch das Institut keine vertrauliche oder treuhänderische Beziehung zwischen dem Institut auf der einen Seite und dem Unterzeichnenden und/oder den Eigentümern des Projekts auf der anderen Seite entsteht und wird.
Der Unterzeichner bestätigt ferner im Namen des Unterzeichners und der Eigentümer des Projekts, dass weder der Unterzeichner noch einer der Eigentümer des Projekts eine Entschädigung für eine solche Nutzung erhalten, obwohl einige Festivalpreise Geldpreise beinhalten können.
Der Unterzeichner erkennt an, dass im Falle, aufgrund oder als Ergebnis der Auswahl des Projekts für das Festival durch das Institut keine Verpflichtung jeglicher Art gegenüber dem Institut oder dem Festival übernommen wird oder diesen gegenüber impliziert werden kann.
Die Unterzeichnenden und die Eigentümer des Projekts verstehen und erkennen an, dass die Auswahl des Projekts für die Aufnahme in das Festival in keiner Weise eine ausdrückliche oder stillschweigende Billigung oder Genehmigung des Inhalts des Projekts oder einer darin geäußerten Meinung durch das Institut oder das Festival darstellt.

4. Der Unterzeichner verpflichtet sich, im Namen des Unterzeichnenden und aller Eigentümer des Projekts das Institut und das Festival sowie alle ihre Eltern, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeiter, Anwälte, kreativen Berater, Agenten und Vertreter (zusammen „Gula Jewish Film Festival“) von und gegen alle Ansprüche, Verluste, Verbindlichkeiten, Schäden, Gebühren und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, angemessene Anwaltskosten und andere Kosten), die von jeder natürlichen oder juristischen Person geltend gemacht werden können, oder die dem Institut, dem Festival oder mit dem Gula Jewish Film Festival verbundenen Parteien zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zusammenhang mit dem Projekt oder dessen Nutzung, Bearbeitung, Prüfung oder Ausstellung durch das Institut entstehen und/oder die aus einer Verletzung oder angeblichen Verletzung einer Zusicherung des Unterzeichnenden gegenüber dem Institut, dem Festival oder mit dem Gula Jewish Film Festival verbundenen Parteien entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5. Der Unterzeichner garantiert und erklärt sich im Namen des Unterzeichners und aller Eigentümer des Projekts damit einverstanden, dass das Projekt freiwillig und ohne Zusage oder Anreiz beim Institut, dem Festival und/oder einem Gula Jewish Film Festival eingereicht wird und dass die Einreichung des Projekts weder dem Institut, dem Festival und/oder einem Gula Jewish Film Festival eine Verpflichtung oder Verantwortung auferlegt, das Projekt zur Aufnahme in das Festival anzunehmen, das Projekt auf dem Festival auszustellen, die Einreichung zu bestätigen das Projekt, oder um alle Projektmaterialien an die zurückzugeben Unterzeichner oder andere.
Der Unterzeichner erklärt sich ferner im Namen des Unterzeichnenden und der Eigentümer des Projekts sowie aller anderen Vertreter oder mit dem Projekt verbundenen Personen damit einverstanden, dass die Unterzeichnenden, die Projekteigentümer und alle anderen Vertreter oder Personen, die mit dem Projekt verbunden sind, bei der Einreichung des Projekts zur Prüfung gesamtschuldnerisch auf jedes Recht verzichten, das wir andernfalls zur Geltendmachung von Ansprüchen oder zur Einleitung eines Verfahrens in einem beliebigen Forum hätten. oder ein Gericht gegen das Institut, das Festival oder ein beliebiges jüdisches Filmfestival in Gula Nahestehende Parteien, die auf der Einreichung, Ausstellung oder Nichtausstellung des Projekts beruhen, sich daraus ergeben oder anderweitig damit in Zusammenhang stehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche im Zusammenhang mit dem Versäumnis oder der Weigerung, das Projekt auf dem Festival auszustellen, der Ausstellung oder Vermarktung des Projekts auf oder in Verbindung mit dem Festival, angeblichen mündlichen oder schriftlichen Äußerungen des Festivals oder seiner Vertreter in Bezug auf die Einreichung oder Ausstellung des Projekts und alle anderen Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Einreichung des Projekts ergeben), ob solche Ansprüche sein können basierend auf Vertragstheorien, impliziten Verträgen, unerlaubten Handlungen, Statuten oder anderen Rechtstheorien (im Folgenden „Anspruch“). Für den Fall, dass ein Anspruch geltend gemacht wird oder eine Klage, ein Schiedsverfahren oder ein anderes Verfahren unter Verstoß gegen die im unmittelbar vorhergehenden Satz dargelegte Vereinbarung eingeleitet oder eingeleitet wird, erklären sich die Unterzeichnenden im Namen des Unterzeichnenden, die Eigentümer des Projekts und alle anderen Vertreter oder mit dem Projekt verbundenen Personen damit einverstanden, das Institut und das Festival von allen Ansprüchen, Verlusten, Verbindlichkeiten, Schäden, Gebühren und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf zu, angemessenen Anwaltskosten und sonstigen Kosten), die dem Institut entstehen, die Festival und alle mit dem Gula Jewish Film Festival verbundenen Parteien als Ergebnis oder im Zusammenhang mit einer solchen Klage oder einer Klage, einem Schiedsverfahren oder einem anderen Verfahren, das unter Verstoß gegen die in dieser Einreichungsvereinbarung dargelegten Zusicherungen und Vereinbarungen eingeleitet wurde.

6. Ohne die Bestimmungen oder den Geltungsbereich der hier dargelegten Vereinbarungen in irgendeiner Weise einzuschränken, erklärt sich der Unterzeichner ferner damit einverstanden und akzeptiert, dass für den Fall, dass ein Anspruch geltend gemacht wird oder eine Klage, ein Schiedsverfahren oder ein anderes Verfahren von dem Unterzeichner, einem der Eigentümer des Projekts oder einem anderen Vertreter oder einer mit dem Projekt verbundenen Person unter Verstoß gegen die hierin festgelegten Vereinbarungen geltend gemacht wird, und in dem weiteren Fall, dass ein Schiedsrichter oder ein anderes Gericht gestatten Sie die Bearbeitung eines solchen Antrags trotz der in Absatz 5 dargelegten Ausnahmeregelung Wie oben erwähnt, besteht das einzige und maximale Rechtsmittel, das jeder Person oder Organisation, die einen Anspruch geltend macht, zugesprochen werden kann, in der Rückerstattung der Einreichungsgebühr, die im Zusammenhang mit der Einreichung des Projekts beim Institut zur Prüfung für das Festival gezahlt wurde.
Unter keinen Umständen stehen dem Unterzeichner, den Projekteigentümern oder einer anderen Person oder Organisation, die das Projekt vertritt oder mit dem Projekt verbunden ist, andere Rechtsbehelfe, einschließlich, aber nicht beschränkt auf tatsächliche, erwartete, vertrauliche, Folgeschäden, besondere, strafbare oder beispielhafte Schäden oder sonstige Schadensersatzansprüche, Unterlassungs-, Feststellungs-, vorläufige oder andere Rechtsbehelfe zur Verfügung.

7. Für den Fall, dass das Projekt vom Institut für die Aufnahme und Ausstellung in das Festival akzeptiert wird, gewährt der Unterzeichnende, ohne dass hierfür die Zustimmung einer anderen Partei eingeholt werden muss, im Namen des Unterzeichnenden und aller Eigentümer des Projekts die folgenden Rechte an das Institut, das Festival und alle mit dem Gula International Jewish Film Festival verbundenen Parteien ohne Vorbehalte, Bedingungen oder Voraussetzungen:
(a) das Recht, Filmmaterial, Standbilder und/oder Titel sowie Informationen aus dem Projekt oder im Zusammenhang mit dem Projekt für Werbezwecke zu verwenden;
(b) das Recht, Werbung für das Projekt und das gesamte mit dem Projekt verbundene Personal herauszugeben und zu genehmigen; und
(c) die Namen, Abbilder und biografischen Informationen aller Projektmitarbeiter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Regisseure, Produzenten, Autoren, Darsteller und Crew, im Zusammenhang mit der Ausstellung des Projekts auf dem Festival und der Werbung für das Festival und der Werbung für das Institut zu verwenden.

8. Der Unterzeichner garantiert und erklärt sich im Namen des Unterzeichners und aller Eigentümer des Projekts damit einverstanden, dass das Institut keine Ansprüche, Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf das interne Verfahren des Instituts in Bezug auf die Auswahl von Projekten für die Aufnahme in das Festival abgegeben hat und dass die Einreichung des Projekts dem Institut, dem Festival oder einem jüdischen Film von Gula keine Verpflichtungen oder Verantwortung auferlegt oder begründet Mit dem Festival verbundene Parteien stellen dem Unterzeichnenden die Projektdaten zur Verfügung Eigentümer oder mit dem Projekt verbundene Parteien, die Kommentare, Feedback oder andere Informationen im Zusammenhang mit der Besichtigung oder Prüfung des Projekts durch das Institut für eine mögliche Aufnahme in das Festival haben.

9. Der Unterzeichner garantiert und erklärt sich im Namen des Unterzeichners und aller Projekteigentümer damit einverstanden, dass durch die Einreichung des Projekts an das Institut dem Institut und allen Personen, die für das Institut angestellt, unter Vertrag stehen oder anderweitig direkt mit dem Institut verbunden sind, davon ausgegangen wird, dass ihnen das unwiderrufliche Recht eingeräumt wird, alle mit dem Projekt verbundenen digitalen Assets anzusehen und/oder herunterzuladen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jegliche Darstellung des Projekts in Form von Videodateien, Standbildern, über das Internet gestreamte Vermögenswerte und/oder alle anderen Vermögenswerte und Informationen vom Antragsteller auf dem Antrag angegeben.
Alle oben genannten digitalen Vermögenswerte bleiben bis zum Abschluss des Festivals am 11. Mai 2023 aktiv und für das Institut zugänglich.
Jegliche zufällige oder anderweitige Verbreitung dieser Materialien liegt nicht in der Verantwortung des Instituts oder der mit dem Gula Jewish Film Festival verbundenen Parteien.

10. Verhaltenskodex:
Das Gula Jewish Film Festival fördert ein Umfeld, in dem mutige, kreative und unverwechselbare Stimmen gefeiert werden.
Das Gula Jewish Film Festival setzt sich dafür ein, Filmemachern, ihren Teams und Festivalbesuchern zu ermöglichen, das Gula Jewish Film Festival ohne Belästigung, Diskriminierung, Sexismus und bedrohliches oder respektloses Verhalten zu erleben.
Das Institut behält sich das Recht vor, eine Einladung zur Teilnahme am Festival für diejenigen, die sich an einem solchen Verhalten beteiligen, zurückzuziehen.

11. Der Unterzeichner bestätigt hiermit im Namen aller Projekteigentümer, dass der Unterzeichner die Regeln und Vorschriften für die Einreichung eines Projekts beim Festival gelesen und verstanden hat.

12. Mit dem Ausfüllen des Einreichungsantrags für die Prüfung des Gula Jewish Film Festival 2023 erklärt sich der Unterzeichnende im Namen des Unterzeichnenden und aller Projekteigentümer freiwillig und freiwillig mit allen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen und Bestimmungen einverstanden.
Die Parteien erkennen an, dass das Festival, das Institut oder mit dem Gula Jewish Film Festival verbundene Parteien keine mündlichen Zusicherungen, Anreize, Zusagen oder Zusicherungen jeglicher Art gegenüber den Unterzeichnenden oder den Eigentümern des Projekts abgegeben haben.

DIE TEILNAHME AN DIESEM FESTIVAL SETZT DIE ANNAHME DIESER REGELN VORAUS!




  Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.

  

 
  

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