Standard-Gebühr
3€
-8%
2.76€
Einsendungs-Frist
04 Mai 25
0.24€
18 Dez 2024
Aufruf zu Einschreibungen
04 Mai 2025
Letzter Termin
4
Monate
01 Jun 2025
Benachrichtigungsdatum
04 Jul 2025
05 Jul 2025
Festival Start: 04 Juli 2025 Festival Ende: 05 Juli 2025
Das InFest Film Festival ist ein zweitägiges Kurzfilmfestival für Freaks, das in Rubí stattfindet, einer Stadt voller Asphalt, Industrie und Rauch in den Valles Occidental, einer Region in der Nähe von Barcelona (Spanien).
Das InFest Festival ist ein fester und klarer Vorschlag: Rubí soll als Rubiwood des Viertels Vallés bekannt werden. In den letzten 9 Jahren hat InFest das bestmögliche Kurzfilmerlebnis organisiert: Vorführungen im Freien, Konzerte, Barservice und alle Arten von Aktivitäten rund um das Kino. Was können wir noch verlangen?
Das InFest widmet sich der Präsentation neuer Kurzfilme (die nach dem Jahr 2020 produziert wurden), in denen Sci-Fi-, Fantastic-, Freak- und Horror-Elemente gezeigt werden. Kurzfilme dürfen nicht länger als 15 Minuten sein (ohne Credits). Ausländische Filme MÜSSEN auf Spanisch oder Katalanisch synchronisiert oder untertitelt werden, sonst wird der Film nicht akzeptiert.
Im Jahr 2025 wird InFest seine 10. jährliche Ausgabe feiern. Nach der COVID-19-Pandemie wurde das InFest in das Amphitheater der Burg von Rubí („El Castell“) verlegt, einer Verteidigungsanlage aus dem 13. Jahrhundert, in der öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 2000 Personen stattfinden können. Das Amphitheater verfügt über Sitzplätze, Bühne und Bar! Der Jurypreis und der Publikumspreis sind mit 1000 bzw. 250 Euro dotiert.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER ZEHNTEN AUSGABE DES INFEST RUBÍ FESTIVALS 2025
1. Kurzfilme jeder Nationalität und Sprache können teilnehmen.
2. Jede Person kann ohne Altersbeschränkung teilnehmen.
3. Jeder Filmemacher kann mehr als ein Werk einreichen.
4. Bei den eingereichten Kurzfilmen muss es sich um fiktive Werke handeln, die FANTASTISCHE, FREAK-, SCI-FI- und/oder HORROR-Elemente enthalten.
5. Kurzfilme dürfen 15 Minuten nicht überschreiten (ohne den Abspann).
6. Kurzfilme mit Kommentaren oder Dialogen in anderen Sprachen als Spanisch oder Katalanisch müssen in einer dieser beiden Sprachen untertitelt oder synchronisiert werden.
7. Kurzfilme, die nicht die technischen Voraussetzungen für eine gute Visualisierung erfüllen, werden abgelehnt.
8. Kurzfilme, die vor dem 1. Januar 2021 gedreht wurden, werden nicht akzeptiert.
9. Werke, die bereits in früheren Ausgaben eingereicht und als Finalisten ausgewählt wurden, werden nicht zugelassen.
10. Die Frist für die Einreichung von Kurzfilmen endet am 4. Mai 2025.
11. Eine Kopie des Kurzfilms muss in digitalem Format mit einer Mindestauflösung von 1280 x 720 Pixeln in einem der folgenden digitalen Formate eingereicht werden: AVI, MPEG, MOV, WMV, MKV usw., wobei das Video in H264 und das Audio in AAC codiert ist.
Kurzfilme können online über einen Datei-Hosting-Dienst gesendet werden. In diesem Fall muss der Download-Link an die E-Mail-Adresse infest.rubi@gmail.com gesendet werden.
Jede Arbeit kann auch über digitale Plattformen wie FESTHOME hochgeladen werden.
12. Die Versandkosten werden von den Teilnehmern getragen.
13. Die Festivalorganisation und ihre Jury werden für die Auswahl der Werke, die am Wettbewerb teilnehmen, bzw. der Gewinner verantwortlich sein.
14. Die Festivalorganisation wird folgende Preise vergeben:
a) Jurypreis für den „Besten Kurzfilm in Fest Rubí 2025“, dotiert mit 1.000€.
b) Jurypreis für den „Fast besten Kurzfilm in Fest Rubí 2025“, dotiert mit 250€.
c) „Publikumspreis InFest Rubí 2025“, dotiert mit 250€.
Das Preisgeld wird auf ein Bankkonto überwiesen. Die Festivalorganisation übernimmt in keinem Fall Überweisungsgebühren auf Bankkonten außerhalb der EU-Länder.
15. Die Gewinner werden am Ende der Vorführung der Kurzfilme im Rahmen der Abschlussgala bekannt gegeben, die für Samstag, den 5. Juli 2025 geplant ist.
16. Die Entscheidung der Jury wird endgültig sein. Die Organisation behält sich das Recht vor, in keiner Kategorie einen Gewinner zu nennen.
17. Die Organisation kann Fragmente der ausgewählten Werke auf unbestimmte Zeit für die Verbreitung des Festivals in allen Medien verwenden. Nicht zur Kommerzialisierung vorgesehen.
18. Alle Werke werden Teil der Videothek des Festivals und können für nichtkommerzielle Kultur- und/oder Bildungszwecke gezeigt werden.
19. Alle in Katalonien produzierten Kurzfilme, die an der 10. Ausgabe des InFest Festivals teilnehmen, kommen automatisch für den TAC-Preis in Frage, der von der Federació d'entitats cinèfiles „Terror Arreu de Catalunya“ verliehen wird.
20. Die Einreichung eines Kurzfilms beim InFest Festival setzt die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus. Jede Situation oder jeder Vorfall, der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vorgesehen ist, wird gemäß den Festivalkriterien gelöst. InFest ist nicht verantwortlich für die Verletzung der geistigen Eigentumsrechte der präsentierten Werke.
21. Die Organisation als für die Durchführung der Veranstaltung zuständige Stelle kann alle Bedingungen und Regeln ändern, wenn dies als notwendig erachtet wird.
Standard-Gebühr
3€
-8%
2.76€
Einsendungs-Frist
04 Mai 25
Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.