International film festival Kinenova Skopje (10)



Fristen

21 Mai 2025
Aufruf zu Einschreibungen

10 Jun 2025
Frühe Frist

30 Jul 2025
Standard-Frist

30 Aug 2025
Späte Frist

20 Sep 2025
Verlängerte Frist

3
Monate

01 Okt 2025
Benachrichtigungsdatum

02 Okt 2025
07 Okt 2025

Adresse

Vic,  1000, Skopje, -, North Macedonia


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival >1'
Spielfilmfestival 300'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Oktober 2023
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  >1'
 Spielfilme  300'<
 Jede Sprache
 Untertitel 
English
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Photo of International film festival Kinenova Skopje
Photo of International film festival Kinenova Skopje

Photo of International film festival Kinenova Skopje
Photo of International film festival Kinenova Skopje

Macedonian
English
German ML


Festival Start: 02 Oktober 2025      Festival Ende: 07 Oktober 2025

Hauptprogramm (internationaler Wettbewerb), in dem regelmäßig Filme aus der ganzen Welt gezeigt werden, darunter der erste und zweite Spielfilm eines Regisseurs. Die Idee ist, neue Filmemacher zu fördern, die ihr Debüt geben oder gerade erst ihre Karriere beginnen.

Ziel dieses Programms ist es, die neuen Filmgeschichten relativ unbekannter Filmemacher zu identifizieren und zu fördern, um ihnen zu Beginn ihrer Filmkarriere eine Chance zu geben.

Die Idee für dieses Filmfestival entstand aus dem dringenden Bedürfnis nach einem größeren Raum für die Präsentation von Debütfilmen vieler neuer Filmemacher aus der Region und der ganzen Welt.

Das Internationale Filmfestival KineNova Skopje umfasst daher Aktivitäten wie Förderung, Unterstützung, Anreize, Erfahrungsaustausch und Filmpreise. Es ist ein Ort für neue Filmemacher, um neue Geschichten zu präsentieren und eine neue Perspektive auf die Menschheit und die Welt, in der wir leben, zu bieten.

Das Festival und die Stadt Skopje haben die Ehre, der Treffpunkt für neue Filmemacher und ein Sprungbrett für ihre jeweiligen Karrierewege zu sein.

Regeln und Vorschriften des Internationalen Filmfestivals KineNova Skopje


ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN


Artikel 1


„KineNova“ ist ein jährliches internationales Filmfestival in Skopje, Nordmazedonien.

Der vollständige internationale Name des Festivals lautet „Internationales Filmfestival KineNova Skopje“.

Der kurze internationale Name lautet „IFF KINENOVA“.

Die Festivalausgabe zum 10-jährigen Jubiläum von IFF KINENOVA 2025 findet vom 2. bis 7. Oktober 2025 in Skopje statt.


Artikel 2


Das Festival unterstützt und fördert neue, junge Filmemacher und macht Skopje und die Stadt Ohrid (Lichnidos) zu einem Ort für ihre Filmideen und Geschichten.

Im Hauptprogramm des Festivals (INTERNATIONALER WETTBEWERB) werden daher Spielfilme, Dokumentar-, Animations- oder Experimentalfilme gezeigt, d. h. erste, zweite oder dritte Spielfilme von Regisseuren aus der ganzen Welt.


PROGRAMMIEREN


Artikel 3


Konkurrierende Programme:

Im Hauptprogramm des Festivals (internationaler Wettbewerb) werden regelmäßig die ersten und zweiten Spielfilme des Regisseurs aus aller Welt gezeigt.

Kurzfilme (Internationaler Kurzfilmwettbewerb)


Artikel 4


Zusätzliche, nicht konkurrierende Programme:

Überblick über das Weltkino

Überblick über die Kinematographie auf dem Balkan

Hommage an einen weltbekannten Filmregisseur

Konzentrieren Sie sich auf

0% zensiert


ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN


Artikel 5


Folgende Regeln regeln die Einreichung aller Filme für das Hauptprogramm (internationaler Wettbewerb):

Es muss sich um den ersten oder zweiten Spielfilm des Regisseurs handeln;

Der Zeitraum zwischen der Premiere des Films und dem Beginn des Festivals darf 24 Monate nicht überschreiten

Die Dauer des Films muss mehr als 70 Minuten betragen

Bis zum Ende des Festivals ist keine Fernseh- oder Webübertragung des Films gestattet

Diese Bestimmungen regeln die Einreichung aller Filme bei der

Kurzfilmprogramm (Internationaler Kurzfilmwettbewerb);

Die Dauer des Films darf 30 Minuten nicht überschreiten;

Der Zeitraum zwischen der Premiere des Films und dem Beginn des Festivals darf 24 Monate nicht überschreiten

Bis zum Ende des Festivals ist keine Fernseh- oder Webübertragung des Films gestattet


Artikel 6


Die folgenden Bestimmungen regeln die Einreichung aller Filme für die zusätzlichen, wettbewerbsfreien Programme:

Bis zum Ende des Festivals ist keine TV- oder Webübertragung des Films gestattet

Die Dauer des Films muss mehr als 70 Minuten betragen

Bei der Filmauswahl werden Regionalpremieren Vorrang haben


FESTIVALJURY


Artikel 7


Die Hauptjury des Festivals ist international und besteht aus 3-7 angesehenen Vertretern der weltweiten Filmindustrie.

Eine separate internationale Jury aus 3 bis 5 angesehenen Vertretern der weltweiten Filmindustrie wird über den internationalen Kurzfilmwettbewerb entscheiden.

Ein Land darf nicht mehr als einen Vertreter in die Jury berufen.

Die Jurys müssen während des Festivals mindestens zwei Sitzungen/Treffen abhalten, in denen Filme erörtert werden.

Die Jurypräsidenten beider Jurys haben das Recht, ihre Meinung zu den Filmen im Wettbewerb und ihren Bewertungsgrundsätzen durchzusetzen.
Die Urteile der Jury werden in offener Abstimmung gefällt, wobei die Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit für zwei oder mehr Filme ist die Stimme des Präsidenten der Jury ausschlaggebend.


AUSZEICHNUNGEN


Artikel 8


Offizielle Festivalpreise, die die Jury des Hauptfestivals vergeben wird:

GRAND PRIX Award für den besten Spielfilm

Preis für die beste Regie

Preis für das beste Drehbuch

Diese Jury könnte einen Preis für besondere Erwähnung vergeben

Der Preis, den das Festival vergeben sollte:

Publikumspreis:

Nach Angaben des Festivalpublikums bester Film im internationalen Wettbewerb

Die Jury des internationalen Kurzfilmwettbewerbs wird Folgendes vergeben:

Preis für den besten Kurzfilm

Preis für den besten mazedonischen Kurzfilm

Diese Jury könnte einen Preis mit besonderer Erwähnung vergeben.


FILMEINREICHUNGEN


Artikel 9


Regisseure, Produzenten, Verleiher, Filmproduktions- oder Vertriebsfirmen, nationale Filminstitutionen oder Personen, die zur Vertretung der Filme befugt sind, können Beiträge für die konkurrierenden und die nicht konkurrierenden Programme einreichen.

Um den Einreichungsbeitrag auszufüllen, müssen Sie ein offizielles Online-Anmeldeformular mit den Namen aller Filmmitwirkenden, einer kurzen Zusammenfassung, einer langen Zusammenfassung, technischen Details, der Biographie und Filmografie des Regisseurs sowie einer Erklärung, aus der hervorgeht, dass es sich um den ersten oder zweiten langen Spielfilm des Regisseurs handelt, wenn der Film im Internationalen Wettbewerb des Hauptwettbewerbs eingereicht wird, ordnungsgemäß ausfüllen.

Unvollständige Anmeldeformulare werden nicht berücksichtigt.


Artikel 10


Beim Ausfüllen des Online-Anmeldeformulars für die Einreichungen halten sich die Antragsteller an die Teilnahmebedingungen und -bestimmungen des Festivals und garantieren die bereitgestellten Informationen.


Artikel 11


Die Frist für die Einreichung des Online-Anmeldeformulars für die Filme aller Programme ist der 20. September 2025.


Artikel 12


Es gibt eine Teilnahmegebühr, die von der Sektion abhängt.


Artikel 13


Filmeinträge können in Form von passwortgeschützten URL-Links eingereicht werden.

Alle URL-Links müssen bis zum 15. Oktober 2025 aktiv sein. Der Film muss unter demselben Link zum Herunterladen verfügbar sein.

Die DVD muss die letzte Version des Films in der Originalsprache enthalten, in der er gedreht wurde, und nicht-englische Filme müssen englische Untertitel haben.


Artikel 14


Das Festival behält sich das Recht vor, die DVD-Kopien der Filme, die in einem Festivalprogramm gezeigt werden, aufzubewahren und zusätzliche digitale Kopien für seine Filmarchive anzufertigen.


Artikel 15


Vorbehaltlich der Zustimmung ist, ob die digitalen Kopien auf kostenlosen nichtkommerziellen Veranstaltungen gezeigt werden dürfen.


FILMAUSWAHL, FESTIVALPROGRAMME UND VORFÜHRUNGEN


Artikel 16


Nachdem die Programmauswahl die Filme für jede Kategorie ausgewählt hat, informiert das Festival die Verleiher, Produzenten oder autorisierten Vertreter der ausgewählten Filme per E-Mail.

Die endgültige Liste der ausgewählten Filme für jeden Programmbereich wird spätestens 10 Tage vor der Eröffnung des Festivals bekannt gegeben.


Artikel 17


Jeder ausgewählte Film in einem Festivalprogramm kann einmal als Premiere gezeigt werden und darf während des Festivals nicht mehr als zwei Wiederholungen haben.
Die öffentliche Ausstrahlung der Festivalfilme ist während des Festivals außerhalb Nordmazedoniens nicht gestattet. Wenn das Festival eine Vereinbarung über die Ausstrahlung einiger Filme getroffen hat, wird diese nur mit Geoblocking-Beschränkungen für das Gebiet Nordmazedoniens gelten.


FILMKOPIEN


Artikel 18


Vorführkopien der in einem Festivalprogramm ausgewählten Filme im HD- oder DCP-Format müssen dem Festival bis spätestens 20. September 2025 zur Verfügung stehen.

Neben der Filmkopie für die Filme, die in einem beliebigen Programmbereich des Festivals ausgewählt wurden, ist auch die Zusendung von Dialoglisten in englischer Sprache, drei Filmfotos und ein Foto des Regisseurs erforderlich.

Das Senden eines Trailers, von Postern und zusätzlichem Werbematerial für den Film ist wünschenswert, aber optional.


Artikel 19


Das Festival behält sich das Recht vor, technisch defekte Filmkopien und minderwertige Kopien, die die Vorführung behindern könnten, abzulehnen.


Artikel 20


Die Versandkosten für den Versand der Filmvorführkopien für alle Festivalprogramme nach Mazedonien sollten vom Teilnehmer getragen werden.

Das Festival ist verpflichtet, die Filmkopien innerhalb von 4 Wochen nach Festivalschluss an die vom Teilnehmer angegebene Adresse zurückzusenden, wobei alle Versandkosten übernommen werden.


Artikel 21


Das Festival übernimmt die Verantwortung für den Schutz und die Bewachung der Vorführkopie von dem Moment an, in dem sie das Festivalzentrum betritt.

Im Falle einer Beschädigung der Vorführkopie vom Eingang im Festivalzentrum bis zum Zeitpunkt der Lieferung verpflichtet sich das Festival, den Schaden zu ersetzen oder eine neue Kopie anzufertigen.


Artikel 22


Das Festival ernennt eine dreiköpfige Expertenjury, die nach Erhalt und vor dem Versand an den Teilnehmer die technische Richtigkeit der Filmkopien und deren Format (Festplatten, USB, 35-mm-Filmdrucke) bewertet.


UNTERKUNFT UND AKKREDITIERUNGEN


Artikel 23


Das Festival wird die Regisseure oder Drehbuchautoren als Vertreter der Filme im Bereich des internationalen Wettbewerbsprogramms einladen, je nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit an der Veranstaltung teilzunehmen.

Das Festival übernimmt die Verantwortung für die Akkreditierungen, die Unterbringung und die Reisekosten der eingeladenen Teilnehmer.


ABSCHLIESSENDE BEMERKUNGEN


Artikel 24


Der Festivalrat entscheidet über alle Fragen, die in diesen Regeln und Vorschriften nicht aufgeführt sind und die dem Statut des Veranstalters entsprechen.





  Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.

  

 
  

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