פסטיבל קולנוע יהודי בין לאומי ירוחם (1)

Jeruham International Jewish Film Festival



Fristen

07 Apr 2023
Aufruf zu Einschreibungen

10 Mai 2023
Festival geschlossen

16 Mai 2023
Benachrichtigungsdatum

06 Jun 2023
06 Jun 2023

Adresse

903 rambam street,  80500, Jeruham, The southern district of Israel, Israel


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival >2' 30'<
Spielfilmfestival >31' 126'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Produktionsdatum: Jede
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  >2' 30'<
 Spielfilme  >31' 126'<
 Jede Sprache
 Jede Sprache
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Photo of פסטיבל קולנוע יהודי בין לאומי ירוחם
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Photo of פסטיבל קולנוע יהודי בין לאומי ירוחם
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English
German ML


Festival Start: 06 Juni 2023      Festival Ende: 06 Juni 2023

Die Vision des Jeruhem Jewish Film Festival ist es, dem Publikum und jungen Menschen, die in der israelischen Wüste leben und studieren, zu ermöglichen, das Beste des internationalen Kinos kennenzulernen, von dem erwartet wird, dass es sich mit Werten, Themen und Ausdrucksformen befasst, die für die alte, gegenwärtige und zukünftige jüdische Kultur relevant sind.

Nicht nur direkte jüdische Themen und Geschichten sind relevant, sondern auch Handlungen, die sich mit umfassenderen moralischen Werten befassen und die zum Nachdenken und insbesondere zu Emotionen über die Kämpfe und Dilemmata des Menschen in seinem Leben gegen sein Gewissen führen.

Ein Film kann nur mit offizieller Genehmigung zum Festival zugelassen werden, wenn er am Ende des Vorführprozesses nach vollständiger Registrierung einschließlich der Anmeldegebühren über die Festhome-Website ausgewählt wird.

Einen Film für das Festival einzureichen bedeutet, die unten beigefügten Regeln zu bestätigen.

- Mit der Registrierung des Films erklären Sie, dass Ihnen alle Rechte an den Sendungen gehören

- Keine Premiere erforderlich

- Die Anzahl der Beiträge eines Autors ist nicht begrenzt.

- Es gibt keine Einschränkungen für das Produktionsjahr des Films

- Alle nicht hebräisch sprechenden Filme müssen englische Untertitel haben

- Derzeit können wir den Filmemachern, deren Filme ausgewählt wurden, keinen Flug, Transport und/oder Unterkunft anbieten

- Die Anmeldegebühren sind bewusst niedrig, um einer möglichst breiten Palette von Filmemachern die Einreichung ihrer Filme zu ermöglichen

- Alle Teilnahmegebühren sind nicht erstattungsfähig.

- Screening-Kopie: MP4 oder MOV im h264-Codec.

- Wir akzeptieren nur EINE VERSION Ihres Eintrags. Wir akzeptieren KEINE „aktualisierten“ Schnitte wie „neuer Soundmix“, „neue Effekte hinzugefügt“ usw.

- Filme, die für das Festival ausgewählt werden, müssen uns zusätzlich zur digitalen Datei des Films das Poster zusenden. Wir würden es auch vorziehen, 3 Bilder aus dem Film für die Veröffentlichung des Programms auf der Festival-Website und in der gedruckten Publikation zu erhalten. Wenn der Schöpfer dies jedoch vorzieht, können wir ein Bild aus seinem Film exportieren.

- Ein beworbener Film kann nicht vom Festival zurückgezogen werden, sofern die Festivalleitung nichts anderes beschließt.

- Das Festival kann Auszüge aus Wettbewerbsfilmen (bis zu 10% der Länge des Films, jedoch nicht mehr als zwei Minuten) verwenden, um das Festival im Fernsehen, in allen sozialen Medien wie Facebook, Instagram usw. und im Internet zu bewerben.

- Sie können sich je nach Inhalt Ihres Films für mehrere Kategorien anmelden, für jede Kategorie muss jedoch eine separate Teilnahmegebühr entrichtet werden.

- Der Film muss eine Affinität zu jüdischen Inhalten haben

- Wir können keinen Film akzeptieren, der Sex, Drogen oder nackte Kleidung enthält

- Israelische oder iranische Filme von der Anmeldegebühr befreit

Der Unterzeichner, der bevollmächtigte Vertreter des unten und in diesem gesamten Antrag genannten Projekts (im Folgenden das „Projekt“ genannt) bei Hainu Ke'cholmim (im Folgenden das „Institut“ genannt) für das Jeruham International Jewish Film Festival 2023 (im Folgenden das „Festival“ genannt), bestätigt hiermit Folgendes:

1. Der Unterzeichner erklärt und garantiert gegenüber dem Institut, dass: (a) Der Unterzeichner ordnungsgemäß ermächtigt ist, im Namen des Unterzeichnenden und im Namen aller anderen Personen oder Organisationen, die Eigentumsrechte, Lizenzen oder Interessen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf geistige Eigentumsrechte oder Vertriebslizenzen) an oder im Zusammenhang mit dem Projekt (gemeinsam und getrennt im Folgenden die „Eigentümer des Projekts“ genannt) besitzen, dem Institut zu gestatten, dieses Projekt auf dem Festival auszustellen und die hier dargelegten Zusagen, Zusicherungen und Garantien, (b) Die Ausstellung des Projekts im Festival verstößt nicht gegen Gesetze oder Rechte oder Einwilligungen einer natürlichen oder juristischen Person, unabhängig davon, ob es sich um eine Theaterausstellung (live), eine digitale Ausstellung oder eine Kombination davon handelt; und (c) das Projekt ist weder Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten, Schiedsverfahren oder anderen kontradiktorischen Ansprüchen oder Verfahren, noch ist das Projekt Gegenstand einer Androhung von Rechtsstreitigkeiten, Schiedsverfahren oder anderen nachteiligen Ansprüchen oder Verfahren.

2. Der Unterzeichner erklärt und garantiert ferner im Namen des Unterzeichners und der Eigentümer des Projekts, dass die Ausstellung des Projekts auf dem Festival, ob live, digital oder eine Kombination davon, keine Urheberrechte, Patente, Datenschutzrechte, Publizitätsrechte, Marken, Dienstleistungsmarken oder andere persönliche oder Eigentumsrechte einer Person oder Organisation verletzt und dass das Projekt keine Verleumdung von Person oder Entität.
Alle Lizenzgebühren, Abfertigungsgebühren und andere Verpflichtungen jeglicher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Ausstellung des Projekts im oder im Zusammenhang mit dem Festival ergeben, wurden und werden rechtzeitig und vollständig bezahlt.

3. Für den Fall, dass das Projekt vom Institut zur Aufnahme in das Festival akzeptiert wird, bestätigt der Unterzeichnende im Namen der Unterzeichnenden und der Projekteigentümer, dass durch die Ausstellung oder Präsentation des Projekts im Festival durch das Institut keine vertrauliche oder treuhänderische Beziehung zwischen dem Institut auf der einen Seite und dem Unterzeichnenden und/oder den Eigentümern des Projekts auf der anderen Seite entsteht und wird.
Der Unterzeichner bestätigt ferner im Namen des Unterzeichners und der Eigentümer des Projekts, dass weder der Unterzeichner noch einer der Eigentümer des Projekts eine Entschädigung für eine solche Nutzung erhalten, obwohl einige Festivalpreise Geldpreise beinhalten können.
Der Unterzeichner erkennt an, dass im Falle, aufgrund oder als Ergebnis der Auswahl des Projekts für das Festival durch das Institut keine Verpflichtung jeglicher Art gegenüber dem Institut oder dem Festival übernommen wird oder diesen gegenüber impliziert werden kann.
Die Unterzeichnenden und die Eigentümer des Projekts verstehen und erkennen an, dass die Auswahl des Projekts für die Aufnahme in das Festival in keiner Weise eine ausdrückliche oder stillschweigende Billigung oder Genehmigung des Inhalts des Projekts oder einer darin geäußerten Meinung durch das Institut oder das Festival darstellt.

4. Der Unterzeichner erklärt sich damit einverstanden, im Namen des Unterzeichnenden und aller Eigentümer des Projekts das Institut und das Festival sowie alle ihre Eltern, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeiter, Anwälte, kreativen Berater, Agenten und Vertreter (zusammen „Jeruham International Jewish Film Festival“) von und gegen alle Ansprüche, Verluste, Verbindlichkeiten, Schäden, Gebühren und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, angemessene Anwaltskosten und andere Kosten), die von einer natürlichen oder juristischen Person geltend gemacht werden können, oder kann dem Institut, dem Festival oder mit dem Jeruham International Jewish Film Festival verbundenen Parteien jederzeit im Zusammenhang mit dem Projekt oder dessen Nutzung, Bearbeitung, Prüfung oder Ausstellung durch das Institut entstehen und/oder aufgrund eines Verstoßes oder einer angeblichen Verletzung einer Zusicherung des Unterzeichneten gegenüber dem Institut, dem Festival oder einer mit dem Jeruham International Jewish Film Festival verbundenen Parteien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jede ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5. Der Unterzeichner garantiert und erklärt sich im Namen des Unterzeichners und aller Eigentümer des Projekts damit einverstanden, dass das Projekt freiwillig und ohne Zusage oder Anreiz beim Institut, dem Festival und/oder einem Jeruham International Jewish Film Festival eingereicht wird und dass die Einreichung des Projekts dem Institut, dem Festival und/oder einem Jeruham International Jewish Film Festival keine Verpflichtung oder Verantwortung auferlegt, das Projekt zur Aufnahme in das Festival anzunehmen, das Projekt auf dem Festival auszustellen, anzuerkennen Einreichung des Projekts oder Rückgabe eines Projekts Materialien für den Unterzeichnenden oder andere.
Der Unterzeichner erklärt sich ferner im Namen des Unterzeichnenden und der Eigentümer des Projekts sowie aller anderen Vertreter oder mit dem Projekt verbundenen Personen damit einverstanden, dass die Unterzeichnenden, die Projekteigentümer und alle anderen Vertreter oder Personen, die mit dem Projekt verbunden sind, bei der Einreichung des Projekts zur Prüfung gesamtschuldnerisch auf jedes Recht verzichten, das wir andernfalls zur Geltendmachung von Ansprüchen oder zur Einleitung eines Verfahrens in einem beliebigen Forum hätten. oder ein Gericht gegen das Institut, das Festival oder eine Jeruham International Mit dem Jüdischen Filmfestival verbundene Parteien, die auf der Einreichung, Ausstellung oder Nichtausstellung des Projekts beruhen, sich daraus ergeben oder in sonstiger Weise damit in Zusammenhang stehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche im Zusammenhang mit dem Versäumnis oder der Weigerung, das Projekt auf dem Festival auszustellen, der Ausstellung oder Vermarktung des Projekts auf oder in Verbindung mit dem Festival, angeblichen mündlichen oder schriftlichen Äußerungen des Festivals oder seiner Vertreter in Bezug auf die Einreichung oder Ausstellung des Projekts sowie alle anderen Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Einreichung von das Projekt), ob solche Ansprüche auf Vertragstheorien, impliziten Verträgen, unerlaubten Handlungen, Statuten oder anderen Rechtstheorien beruhen können (im Folgenden „Anspruch“). Für den Fall, dass ein Anspruch geltend gemacht wird oder eine Klage, ein Schiedsverfahren oder ein anderes Verfahren unter Verstoß gegen die im unmittelbar vorhergehenden Satz dargelegte Vereinbarung eingeleitet oder eingeleitet wird, erklären sich die Unterzeichnenden im Namen des Unterzeichnenden, die Eigentümer des Projekts und alle anderen Vertreter oder mit dem Projekt verbundenen Personen damit einverstanden, das Institut und das Festival von allen Ansprüchen, Verlusten, Verbindlichkeiten, Schäden, Gebühren und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf zu, angemessenen Anwaltskosten und sonstigen Kosten), die dem Institut entstehen, die Festival und alle mit dem Jeruham International Jewish Film Festival verbundenen Parteien als Ergebnis oder im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen oder Klagen, Schiedsverfahren oder anderen Verfahren, die unter Verstoß gegen die in dieser Einreichungsvereinbarung dargelegten Zusicherungen und Vereinbarungen eingeleitet wurden.

6. Ohne die Bestimmungen oder den Geltungsbereich der hier dargelegten Vereinbarungen in irgendeiner Weise einzuschränken, erklärt sich der Unterzeichner ferner damit einverstanden und akzeptiert, dass für den Fall, dass ein Anspruch geltend gemacht wird oder eine Klage, ein Schiedsverfahren oder ein anderes Verfahren von dem Unterzeichner, einem der Eigentümer des Projekts oder einem anderen Vertreter oder einer mit dem Projekt verbundenen Person unter Verstoß gegen die hierin festgelegten Vereinbarungen geltend gemacht wird, und in dem weiteren Fall, dass ein Schiedsrichter oder ein anderes Gericht gestatten Sie die Bearbeitung eines solchen Antrags trotz der in Absatz 5 dargelegten Ausnahmeregelung Wie oben erwähnt, besteht das einzige und maximale Rechtsmittel, das jeder Person oder Organisation, die einen Anspruch geltend macht, zugesprochen werden kann, in der Rückerstattung der Einreichungsgebühr, die im Zusammenhang mit der Einreichung des Projekts beim Institut zur Prüfung für das Festival gezahlt wurde.
Unter keinen Umständen stehen dem Unterzeichner, den Projekteigentümern oder einer anderen Person oder Organisation, die das Projekt vertritt oder mit dem Projekt verbunden ist, andere Rechtsbehelfe, einschließlich, aber nicht beschränkt auf tatsächliche, erwartete, vertrauliche, Folgeschäden, besondere, strafbare oder beispielhafte Schäden oder sonstige Schadensersatzansprüche, Unterlassungs-, Feststellungs-, vorläufige oder andere Rechtsbehelfe zur Verfügung.

7. Für den Fall, dass das Projekt vom Institut für die Aufnahme und Ausstellung im Festival akzeptiert wird, gewährt der Unterzeichnende, ohne dass hierfür die Zustimmung einer anderen Partei eingeholt werden muss, im Namen des Unterzeichnenden und aller Eigentümer des Projekts die folgenden Rechte an das Institut, das Festival und alle mit dem Jeruham International Jewish Film Festival verbundenen Parteien ohne Vorbehalte, Bedingungen oder Voraussetzungen:
(a) das Recht, Filmmaterial, Standbilder und/oder Titel sowie Informationen aus dem Projekt oder im Zusammenhang mit dem Projekt für Werbezwecke zu verwenden;
(b) das Recht, Werbung für das Projekt und das gesamte mit dem Projekt verbundene Personal herauszugeben und zu genehmigen; und
(c) die Namen, Abbilder und biografischen Informationen aller Projektmitarbeiter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Regisseure, Produzenten, Autoren, Darsteller und Crew, im Zusammenhang mit der Ausstellung des Projekts auf dem Festival und der Werbung für das Festival und der Werbung für das Institut zu verwenden.

8. Der Unterzeichner garantiert und erklärt sich im Namen des Unterzeichners und aller Eigentümer des Projekts damit einverstanden, dass das Institut keine Ansprüche, Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf den internen Prozess, den das Institut in Bezug auf die Auswahl von Projekten zur Aufnahme in das Festival anwendet, abgegeben hat und dass die Einreichung des Projekts dem Institut, dem Festival oder Jeruham International keine Verpflichtungen oder Verantwortung auferlegt oder begründet. Nahestehende Parteien des Jüdischen Filmfestivals zur Bereitstellung des Unterzeichners, die Eigentümer des Projekts oder alle mit dem Projekt verbundenen Parteien mit Kommentaren, Feedback oder anderen Informationen im Zusammenhang mit der Besichtigung oder Prüfung des Projekts durch das Institut für eine mögliche Aufnahme in das Festival.

9. Der Unterzeichner garantiert und erklärt sich im Namen des Unterzeichners und aller Projekteigentümer damit einverstanden, dass durch die Einreichung des Projekts an das Institut dem Institut und allen Personen, die für das Institut angestellt, unter Vertrag stehen oder anderweitig direkt mit dem Institut verbunden sind, davon ausgegangen wird, dass ihnen das unwiderrufliche Recht eingeräumt wird, alle mit dem Projekt verbundenen digitalen Assets anzusehen und/oder herunterzuladen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jegliche Darstellung des Projekts in Form von Videodateien, Standbildern, über das Internet gestreamte Vermögenswerte und/oder alle anderen Vermögenswerte und Informationen vom Antragsteller auf dem Antrag angegeben.
Alle oben genannten digitalen Vermögenswerte bleiben bis zum Abschluss des Festivals am 6. Juni 2023 aktiv und für das Institut zugänglich.
Jegliche zufällige oder anderweitige Verbreitung dieser Materialien liegt nicht in der Verantwortung des Instituts oder der mit dem Jeruham International Jewish Film Festival verbundenen Parteien.

10. Verhaltenskodex: Das Jeruham International Jewish Film Festival fördert ein Umfeld, in dem mutige, kreative und unverwechselbare Stimmen gefeiert werden. Das Jeruham International Jewish Film Festival setzt sich dafür ein, Filmemachern, ihren Teams und Festivalbesuchern zu ermöglichen, das Jeruham International Jewish Film Festival ohne Belästigung, Diskriminierung, Sexismus und bedrohliches oder respektloses Verhalten zu erleben.
Das Institut behält sich das Recht vor, eine Einladung zur Teilnahme am Festival für diejenigen, die sich an einem solchen Verhalten beteiligen, zurückzuziehen.

11. Der Unterzeichner bestätigt hiermit im Namen aller Projekteigentümer, dass der Unterzeichner die Regeln und Vorschriften für die Einreichung eines Projekts beim Festival gelesen und verstanden hat.

12. Mit dem Ausfüllen des Einreichungsantrags für die Prüfung des Jeruham International Jewish Film Festival 2023 erklärt sich der Unterzeichnende im Namen des Unterzeichnenden und aller Projekteigentümer freiwillig und freiwillig mit allen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen und Bestimmungen einverstanden.
Die Parteien erkennen an, dass das Festival, das Institut oder mit dem Jeruham International Jewish Film Festival verbundene Parteien keine mündlichen Zusicherungen, Anreize, Zusagen oder Zusicherungen jeglicher Art gegenüber den Unterzeichnenden oder den Eigentümern des Projekts abgegeben haben.

DIE TEILNAHME AN DIESEM FESTIVAL SETZT DIE ANNAHME DIESER REGELN VORAUS!



  

 
  

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