LA RAMBLA FILM FESTIVAL Mostra de cinema de Barcelona (1)

LA RAMBLA FILM FESTIVAL



Fristen

20 Aug 2025
Aufruf zu Einschreibungen

30 Okt 2025
Letzter Termin

2
Monate

25 Nov 2025
Benachrichtigungsdatum

16 Jan 2026
23 Jan 2026

Adresse

Pi, 5,  08002, Barcelona, Barcelona, Spain


Festival Beschreibung
OPERA PRIMA
Kurzfilmfestival 40'<
Spielfilmfestival >60' 180'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2024
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  40'<
 Spielfilme  >60' 180'<
 AI Tools 
 AI Usage: Moderate
 Jede Sprache
 Untertitel 
Catalan Spanish English
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Photo of LA RAMBLA FILM FESTIVAL Mostra de cinema de Barcelona
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Spanish
English
German ML


Festival Start: 16 Januar 2026      Festival Ende: 23 Januar 2026

VON DER RAMBLA IN DIE WELT

Eine Feier des Talents und der Zukunft des Kinos im Herzen von Barcelona.

Das Herz von Barcelona als Bühne und Plattform für Filmtalente. La Rambla in Barcelona ist viel mehr als eine emblematische Allee. Sie ist ein lebendiges Symbol der Stadt, ein offener Weg zur Welt, in dem Kulturen, Sprachen, künstlerische Ausdrucksformen und Emotionen aufeinandertreffen. Aber über ihre touristische Rolle hinaus wird La Rambla auch zu einem großartigen Schaufenster der Identität Barcelonas und zu einem bevorzugten Weg, um lokale Filmtalente auf internationaler Ebene zu präsentieren.

Artikel 1. ABSCHNITTE


1.a. Das Festival umfasst fünf WETTBEWERBSSEKTIONEN:


-OFFIZIELLE SEKTION ÒPERA PRIMA für Spielfilme.

Internationaler Wettbewerb für Erst- und Zweitfilme

-OFFIZIELLE SEKTION für Kurzfilme
Internationaler Wettbewerb.

-INTERNATIONALE SCHULEN
Kurzfilme internationaler Filmhochschulen im Wettbewerb-

-DER PANORAMABEREICH
Experimentelle Filme.

ABSCHNITT -16-24-35
Produktionen über Kino, Metakino und Dokumentarfilme über das Kino. Es gibt zwei wettbewerbsfähige Unterabschnitte: Spielfilme und Kurzfilme.

-FILME FÜR KINDER
Kurz- und Spielfilme für Kinder. Animation und Fiktion.

1.b. Sowohl Spielfilme als auch Animations- und Sachfilme können an allen Wettbewerbssektionen teilnehmen.

1.c. Für alle Sektionen gelten Filme mit einer Dauer von mehr als 50 Minuten als Spielfilme und Filme mit einer Dauer von 40 Minuten oder weniger als Kurzfilme.

1.d. Die OFFIZIELLE SEKTION ÒPERA PRIMA zielt darauf ab, neue internationale Autoren zu entdecken. Kurzwerke können aufgenommen werden und werden unter den gleichen Bedingungen bewertet wie Spielfilme

1.e. Die Sektion PANORAMA ist die „experimentelle“ Sektion des Wettbewerbs, die Filmen gewidmet ist, die sich mit Konzept und Form auseinandersetzen. Er zielt darauf ab, Spielfilmen Vorrang einzuräumen, es können jedoch auch kürzere Arbeiten aufgenommen werden, die unter gleichen Bedingungen bewertet werden.


Artikel 2. OFFIZIELLE SEKTIONEN (Spiel- und Kurzfilme)


2.a. Es werden nur Filme der aktuellen Saison 2024-2025 zugelassen.

2.b. Verpflichtung zur NATIONALEN PREMIERE: Die teilnahmeberechtigten Spiel- und Kurzfilme DÜRFEN NICHT zuvor in Spanien gezeigt worden sein oder an einem anderen spanischen Festival teilgenommen haben, weder in Wettbewerbssektionen noch in Wettbewerbssektionen. Sie werden auch nicht zuvor in Spanien in kommerziellen oder nichtkommerziellen Kinos, Fernsehsendungen oder digitalen Plattformen gezeigt worden sein, die auf spanischem Gebiet ausgestrahlt wurden.

2.c. Die ausgewählten Filme werden in ihrer Originalversion mit Untertiteln in Spanisch und Englisch gezeigt, es sei denn, eine dieser Sprachen ist die eigene des Films. Die eingereichten Kopien müssen daher mit Untertiteln in einer dieser Sprachen versehen sein. Falls erforderlich, fügt das Festival die Untertitel in der zweiten Sprache hinzu (auf Spanisch, wenn die Kopie englische Untertitel hat, und umgekehrt).

2.d. Die beim Festival eingereichte Kopie muss im D.C.P.-Format (Digital Cinema Package) vorliegen.

2.e. Im Falle eines Gewinns müssen die teilnehmenden Filme vor Ende des Festivals für eine Sondervorführung außerhalb des offiziellen Programms verfügbar sein.


Art. 3 Preise der OFFIZIELLEN SEKTIONEN (Spiel- und Kurzfilme)


-Bester Film von ÒPERA PRIMA.
-Bester NEUER REGISSEUR.
-Bester BESTER KURZFILM.
-Preis RAMBLA OF BARCELONA Es ist der Sonderpreis der Jury
-Bestes ÒPERA PRIMA-Drehbuch (Spiel- und Kurzfilme)
-Beste AUFFÜHRUNG in der Sektion Òpera Prima
-Bester EXPERIMENTALFILM
-Bester FILM FÜR KINDER


Die Preise haben keine finanzielle Zuweisung.


Art. 4. VERPFLICHTUNG, DAS FESTIVAL ZU ERWÄHNEN
Die Filme, die für einen der Wettbewerbssektionen ausgewählt wurden, müssen das Festivallogo und die Sektion und die Ausgabe, für die sie ausgewählt wurden, in ihrer Werbung und im ersten Abspann aller Exemplare, die nach dem Wettbewerb in Spanien für die Theateraufführung veröffentlicht wurden, sowie in den Heimformaten (DVD-, BluRay- und/oder VOD-Plattformen) angeben. Darüber hinaus müssen die preisgekrönten Filme diese Erwähnungen SOWIE die Erwähnung des erhaltenen Preises auf allen Kopien enthalten, auch auf Kopien, die außerhalb Spaniens vertrieben wurden. Dies gilt für alle Auszeichnungen.


Art. 5. VERFAHREN FÜR AUSGEWÄHLTE FILME UND WERBUNG


10.a. Sobald das Festival die Auswahl eines Films für eine Preiskategorie bestätigt hat:

▪ Die Informationen, die für Vorführungen, Pressemitteilungen, den Festivalkatalog und die offizielle Website benötigt werden, müssen sofort gesendet werden (Filmdatenblatt mit Synopse und Filmografie des Regisseurs sowie Fotos und Standbildern des Films und des Regisseurs).

▪ Das gesamte von den Festivalabteilungen benötigte Werbematerial muss umgehend von den Filmvertretern versandt werden.

▪ Das Versenden von Material setzt die Annahme seiner Verwendung in allen Medien und Mitteilungen des Festivals und der kooperierenden Einrichtungen voraus, die für die Werbung für die Werke und den Wettbewerb als notwendig erachtet werden.

▪ Der Filmvertreter ist in Abstimmung mit der Druckabteilung für den Versand der Vorführkopie verantwortlich: laramblafilmfestprogramacion@gmail.com

▪ Das Festival muss die Kopie des Films mindestens 30 Tage vor Beginn des Wettbewerbs mit einem Link erhalten. Für die Ausgabe 2026 vor dem 01.12.2025.


▪ Das Festival kann die Kurzfilme während der Festivaldaten und für die folgenden fünfzehn Tage zu Werbezwecken im lokalen/regionalen Fernsehen in Barcelona und im Trailer/Teaser/Clip für Spielfilme nichtkommerziell ausstrahlen.

▪ Das Festival darf die vom Produzenten auf den Registrierungsplattformen zur Verfügung gestellten Bilder ausschließlich zu Werbezwecken für das Festival und die eingereichten Produktionen verwenden.


Art. 11. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
Gemäß dem spanischen Gesetz 34/2002 vom 11. Juli über Dienste der Informationsgesellschaft und elektronischen Geschäftsverkehr (LSSICE, auf Spanisch) und der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr werden die an das Festival übermittelten personenbezogenen Daten in die Verarbeitungsaktivität „Kunden“ aufgenommen, für die LA RAMBLA FILM FESTIVAL. ist verantwortlich, dessen Zweck die administrative Verwaltung der beauftragten oder interessierten Dienstleistungen ist, Zweck auf der Grundlage eines legitimen und vertraglichen Interesses und Ihrer Anfrage, daran teilzunehmen. Personenbezogene Daten werden auf unbestimmte Zeit aufbewahrt, solange ihre Löschung nicht beantragt wird. Die Teilnehmer des Wettbewerbs können ihr Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Übertragbarkeit ihrer Daten, Einschränkung und Widerspruch gegen deren Verarbeitung sowie darauf, nicht Gegenstand von Entscheidungen zu werden, die ausschließlich auf der automatisierten Verarbeitung ihrer Daten beruhen, ausüben, sofern angemessen, unter laramblafilmfest@gmail.com


Art. 12 ANNAHME DER REGELN
Die Teilnahme am Wettbewerb bedeutet die vollständige Annahme dieser Regeln. Die Auslegung der Regeln obliegt der Organisation des Festivals. Im Streitfall unterliegt die Angelegenheit der spanischen Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit




  

 
  

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