Einsendungs-Frist
12 Feb 26
0.96€
22 Dez 2025
Aufruf zu Einschreibungen
30 Dez 2025
Frühe Frist
09 Jan 2026
Standard-Frist
04 Feb 2026
Späte Frist
12 Feb 2026
Verlängerte Frist
1
Monat
07 Mär 2026
Benachrichtigungsdatum
21 Mär 2026
21 Mär 2026
Festival Start: 21 März 2026 Festival Ende: 21 März 2026
Wir sind LISBIFF • Lisboa Indie Film Festival, ein internationales Filmfestival mit Vorführungen aus dem bezaubernden Lissabon, Portugal, und Mitglied der IBERIFF • Iberia Indie Film Festivals, das neue Produktionen und unabhängige Künstler aus der ganzen Welt in Lissabon (LISBIFF), Madrid (MADRIFF), Barcelona (BARCIFF), València (VALÈIFF), Sevilla (SEVIFF) feiert und präsentiert FF) und Montpellier (MONTIFF), dass Sie sie auch hier in Festhome finden können.
LISBIFF teilt die Mission seiner Partnerfestivals, aufstrebende Talente zu unterstützen, künstlerische Erkundungen zu fördern, Netzwerke zu fördern, den kulturellen Austausch zu fördern und die lokale Gemeinschaft einzubeziehen, indem sie eine Plattform für die Präsentation der Arbeiten unabhängiger Filmemacher bieten.
Spielfilme, Animations-, Dokumentar- und experimentelle Werke aller Genres und Themen sind willkommen!
Im Folgenden finden Sie die Regeln und Bedingungen, denen Sie zustimmen, wenn Sie Filme, Videos und andere Materialien für unser Festival einreichen.
Einreichung
1.1 LISBIFF akzeptiert portugiesische und ausländische Filme mit portugiesischen oder englischen Untertiteln oder ohne Untertitel, wenn der Film auf Portugiesisch oder Englisch ist.
1.2 Die Anmeldegebühren müssen zum Zeitpunkt der Einreichung über unsere Einreichungsplattformen bezahlt werden und sind nicht erstattungsfähig.
1.3 Es werden mehrere Beiträge desselben Einreichers akzeptiert. Jeder Filmeinsendung muss eine Teilnahmegebühr (wie auf den Einreichungsplattformen angegeben) beiliegen.
1.4 Filme können erneut eingereicht werden, sofern sie nicht zuvor ausgewählt wurden.
1.5 LISBIFF ist eines der von IBERIFF organisierten Filmfestivals. Jedes IBERIFF-Festival — MADRIFF, BARCIFF, VALÈIFF, SEVIFF, LISBIFF und MONTIFF — hat sein eigenes unabhängiges Auswahlverfahren und eine eigene Jury. Um an einem von ihnen teilnehmen zu können, müssen Sie Ihren Film separat über die jeweiligen Seiten auf den Einreichungsplattformen einreichen.
1.6 Filme müssen über unsere Registrierungsplattformen eingereicht und über diese Plattformen zur Ansicht bereitgestellt werden. Einsendungen per Post werden nicht akzeptiert.
1.7 Wir akzeptieren Werke aus allen Ländern der Welt, die am oder nach dem 1. Januar 2024 produziert wurden.
1.8 LISBIFF bietet keine Gebührenbefreiungen, Ausnahmecodes oder kostenlose Registrierungen an.
Kategorien:
2.1 Alle Filme müssen in digitaler Form in der richtigen Kategorie eingereicht werden, wobei die folgenden Längenrichtlinien zu beachten sind:
• Supershort (Dokumentarfilm, Fiktion, Experimentalfilm): bis zu 5 Minuten
• Kurzfilm (Dokumentarfilm, Fiktion, Experimentalfilm): bis zu 30 Minuten
• Kurzdokumentarfilm: bis zu 30 Minuten
• Kurze Animation: bis zu 30 Minuten
• Featurette (Animation, Dokumentarfilm, Fiktion): 30 bis 60 Minuten
• Spielfilm: über 60 Minuten
• Spieldokumentarfilm: über 60 Minuten
• Musikvideo: bis zu 15 Minuten
2.2 Filme, die diese Dauer überschreiten, können nach Ermessen des Festivals disqualifiziert oder einer geeigneteren Kategorie zugewiesen werden.
Offizielle Auswahl • Auszeichnungen
3.1 Alle drei Monate wird eine Reihe von Filmen aus jeder Kategorie für den Wettbewerb ausgewählt.
3.2 Die für den Wettbewerb ausgewählten Filme werden auf den Social-Media-Plattformen von LISBIFF bekannt gegeben.
3.3 Aus den offiziell ausgewählten Supershorts, Kurzfilmen, Kurzanimationen, Kurzdokumentationen und Musikvideos wählt das Festival nach eigenem Ermessen bestimmte Werke für öffentliche Vorführungen aus, während Spielfilme, Spielfilme und Spieldokumentationen von den Kuratoren und der Jury privat angesehen und bewertet werden; die Auswahl der Vorführungen ist unabhängig von den Entscheidungen über die im Dezember bekannt gegebenen Jahressieger.
3.4 Alle ausgewählten Filme treten automatisch und ohne zusätzliche Gebühren in den zusätzlichen Kategorien Beste Regie, Beste Schauspielerin und Bester Hauptdarsteller an.
3.5 In der ersten Dezemberwoche wird die Jury die jährlichen Gewinner in jeder Kategorie sowie alle lobenden Erwähnungen bekannt geben. Sie werden eingeladen, im Laufe des Monats an der Preisverleihung in Lissabon, Portugal, teilzunehmen.
3.6 Alle Gewinnerfilme erhalten die LISBIFF-Trophäe; lobende Erwähnungen erhalten ein LISBIFF-IBERIFF-Zertifikat.
3.7 Die Einreichung eines Films garantiert keine offizielle Auswahl.
Die Auswahl garantiert keine Vorführung.
Das Screening garantiert keine Auszeichnung.
3.8 Die Entscheidungen des LISBIFF-Auswahlausschusses und der Jury sind endgültig. Die Ergebnisse der Einreichung werden über unsere Registrierungsplattformen bekannt gegeben. Die Gewinner werden auf dem Instagram-Account von LISBIFF bekannt gegeben, und es liegt in der Verantwortung des Einreichers, den Status seiner Einreichung zu überprüfen.
3.9 LISBIFF gibt kein Feedback zu den eingereichten Filmen oder den Entscheidungen der Jury.
Haftung
4.1 LISBIFF veröffentlicht keine Filme auf seiner Website oder seinen Social-Media-Plattformen.
4.2 LISBIFF übernimmt keine Gebühren, Reisekosten oder Vorführrechte.
4.3 LISBIFF kann Bilder, Trailer und Materialien aus Ihrer Pressemappe für nichtkommerzielle Werbezwecke auf seiner Website, in sozialen Medien und bei Vorführungen verwenden. Diese Materialien können an die visuelle Identität des Festivals angepasst werden.
4.4 Der Filmemacher ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen Rechte und Veröffentlichungen für die im Film verwendeten Inhalte einzuholen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Musik, Bilder und Talente.
4.5 LISBIFF ist nicht verantwortlich für Urheberrechtsverletzungen oder unbefugte Nutzung.
4.6 Durch die Einreichung eines Films erklären Sie sich damit einverstanden, LISBIFF von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltskosten und Gerichtskosten) schadlos zu halten, die sich aus Ansprüchen im Zusammenhang mit Urheberrechten, Marken, Krediten, Werbung oder dem Verlust oder der Beschädigung der eingereichten Materialien ergeben.
4.7 LISBIFF behält sich das Recht vor, bei Bedarf ohne vorherige Ankündigung Änderungen an der Struktur, dem Zeitplan oder den Einstellungen des Festivals vorzunehmen.
Disqualifikation
5.1 Die Nichterfüllung der Teilnahmevoraussetzungen oder die Nichtbereitstellung der von der Organisation angeforderten Materialien kann in jeder Phase des Wettbewerbs zur Disqualifikation führen.
5.2 LISBIFF behält sich das Recht vor, einen Film zu disqualifizieren und aus seinen Angeboten zu streichen, wenn er in Rechtsstreitigkeiten oder in eine Situation verwickelt wird, die den Ruf von LISBIFF oder eines der Festivals innerhalb des IBERIFF-Netzwerks untergraben könnte.
5.3 Die Disqualifikation berechtigt den Absender nicht zur Rückerstattung der Anmeldegebühr.
5.4 LISBIFF erstattet die Teilnahmegebühr nicht, wenn ein Filmemacher beschließt, seinen Film vom Festival zurückzuziehen.
Annahme der Teilnahmebedingungen
6.1 Die Teilnahme am LISBIFF • Lisboa Indie Film Festival setzt die Annahme dieser Regeln voraus.
Einsendungs-Frist
12 Feb 26
Einsendungs-Frist
12 Feb 26
Einsendungs-Frist
12 Feb 26
Einsendungs-Frist
12 Feb 26
Einsendungs-Frist
12 Feb 26
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12 Feb 26
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12 Feb 26
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12 Feb 26
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12 Feb 26
Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.