Longue vue sur le court (6)



Fristen

15 Jun 2020
Aufruf zu Einschreibungen

15 Jul 2020
Frühe Frist

15 Aug 2020
Standard-Frist

01 Sep 2020
Späte Frist

07 Sep 2020
Festival geschlossen

13 Nov 2020
Benachrichtigungsdatum

14 Nov 2020
29 Nov 2020

Adresse

6908 Boulevard Monk,  H4E 3J3, Montréal, Québec, Canada


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival 30'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Online und physischer Standort
 Produktionsdatum: Jede
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  30'<
 Jede Sprache
 Untertitel 
English French
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Photo of Longue vue sur le court
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Photo of Longue vue sur le court
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German ML


Festival Start: 14 November 2020      Festival Ende: 29 November 2020

Longue vue sur le court ist ein internationales Kurzfilmfestival, das den 6. Jahrestag feiert! Unser Festival konzentriert sich auf modernste Fiktion, Animation, dokumentarische und experimentelle Shorts. Wie unser Name es heißt, wollen wir die ersten sein, die Ihr Talent identifiziert und mit der Welt teilen!

Aus den vier Ecken des Planeten wählt das LVSC Team mit anspruchsvollen Kriterien der Kinokunst aus, die die neuen narrativen und ästhetischen Trends im Filmschaffen von morgen darstellen.


Wir bieten auch unserem jungen Publikum eine hervorragende Auswahl an Kurzfilmen für Kinder und Jugendliche!

LVSC ist eine jährliche Veranstaltung, die dem Kino und der Kurzfilmförderung gewidmet ist.

ARTIKEL 1
LVSC Montreal International Short Film Festival, wird von Longue vue sur le court organisiert, einer Non-Profit-Organisation jedes Jahr in Montreal, Quebec, Kanada.

Ziel des Festivals ist es, Kurzfilme in hoher Kinoqualität von kreativen Filmemachern zu präsentieren, die die Kunst des Kinos fördern. Besonderes Augenmerk legt das Komitee auch auf die Entdeckung neuer Talente, die in ihren ersten Filmen sind.

ARTIKEL 2
Eintrittsbedingungen:

• Jeder Regisseur kann mit einem Limit von einem Film am Festival teilnehmen.
• LVSC konzentriert sich auf Spiel-, Animations-, Dokumentar- und experimentelle Kurzfilme von außergewöhnlicher Qualität und junge Talente.
• Alle Filme müssen mit eingebetteten englischen oder französischen Untertiteln versehen sein, auch wenn Dialoge in englischer Sprache sind.
• Falls verfügbar, werden französische Untertitel bevorzugt.
• Die Gesamtdauer des Films sollte dreißig (30') Minuten nicht überschreiten.
• Für den Nationalen Wettbewerb werden nur Kurzfilme akzeptiert, die in den letzten zwei Jahren produziert wurden (2018-2020).
• Für den internationalen Wettbewerb werden Kurzfilme, die in den letzten 3 Jahren produziert wurden, angenommen (2017-2020). Qualitativ hochwertige Kurzfilme nie zu sehen in Kanada, Quebec oder Montreal wird von Vorteil sein.

ARTIKEL 3
Das Programm und die Reihenfolge der Projektionen werden vom Organisationskomitee des Festivals festgelegt.

ARTIKEL 4
Eine Jury aus Filmkritikern und Filmprofis vergibt einen Preis für den besten internationalen Kurzfilm, einen speziellen Preis der Jury, Bester nationaler Kurzfilm und Beste Regie für einen nationalen Kurzfilm. Drei Preise werden ebenfalls von der Öffentlichkeit verliehen. Einer von den Jungen, den Erwachsenen und den Älteren.

ARTIKEL 5
LVSC ist nicht verantwortlich für Materialverluste vor oder nach dem Ende des eigentlichen Ereignisses.

ARTIKEL 6
Die Kopie des dem Festival eingereichten Films zusammen mit dem Anmeldeformular und dem Werbematerial bleibt in den Archiven des Festivals verbleiben.

ARTIKEL 7
Das LVSC Montreal International Short Film Festival behält sich das Recht vor, einen Teil der Filme zu projizieren, die in und aus dem Bereich des Festivals gesendet wurden, wenn es aus Gründen der Promotion des Festivals und nicht für kommerzielle Zwecke erforderlich ist.

ARTIKEL 8
LVSC International Short Film Festival im Rahmen anderer Aktivitäten, wie die Partnerschaft mit anderen Festivals oder zusätzliche „Best of“ -Vorführungen, behält sich das Recht vor, das
Projekt eine Auswahl der teilnehmenden Filme über das festgelegte Festivaldatum hinaus.

ARTIKEL 9
Die Nutzung jeglicher Aufnahmegeräte im Bereich des Festivals ohne Genehmigung des Organisationskomitees ist strengstens untersagt.

ARTIKEL 10
Teile der Veranstaltung werden gefilmt. Mitglieder des Publikums und teilnehmende Künstler, die in diesen Teilen auftreten können, haben keinen Anspruch von der Organisationsgesellschaft.

ARTIKEL 11
LVSC Cultural Civil Non Profit Company behält sich das Recht vor, das Festival aufgrund von Umständen außerhalb seiner Kontrolle zu stornieren oder zu verschieben.

ARTIKEL 12
Im Streitfall gilt die französische Fassung der Teilnahmeregelungen als gültig. Verantwortlich für Rechtsstreitigkeiten sind die Juristischen Gerichte von Montreal.

ARTIKEL 13
Die Einreichung des Films zum Festival impliziert die vollständige und bedingungslose Akzeptanz der oben genannten Teilnahmeregelungen.


  

 
  

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