Maroof International Film Festival (2)



Fristen

15 Nov 2025
Aufruf zu Einschreibungen

01 Feb 2026
Letzter Termin

1
Monat

07 Feb 2026
Benachrichtigungsdatum

17 Feb 2026
19 Feb 2026

Adresse

Pasdaran,  123445, Tehran, Tehran, Iran


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival >1' 30'<
Spielfilmfestival


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Produktionsdatum: Jede
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  >1' 30'<
 Spielfilme 
 AI Tools 
 Jede Sprache
 Untertitel 
English
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Photo of Maroof International Film Festival
Photo of Maroof International Film Festival
Photo of Maroof International Film Festival
Photo of Maroof International Film Festival

English
German ML


Festival Start: 17 Februar 2026      Festival Ende: 19 Februar 2026

Das von „Headquarters for Enjoining Good“ organisierte internationale Festival „Maroof“ zielt darauf ab, das soziale Bewusstsein zu stärken, den Dialog zwischen Künstlern und der Gemeinschaft zu fördern und die Kultur der moralischen und sozialen Verantwortung zu fördern, die in islamischen Werten verwurzelt ist. Nach dem Erfolg der ersten Ausgabe, bei der viele herausragende künstlerische Werke vorgestellt wurden, versucht die zweite Ausgabe, ihre Botschaft in modernen und wirkungsvollen Medienformen zu vermitteln.

Das diesjährige Festival legt besonderen Wert auf dynamische und gemeinsam nutzbare Medienformate wie Kurzfilme, Dokumentarfilme und Animationen — Formen, die visuelle Attraktivität, starke erzählerische Fähigkeiten und Zugänglichkeit über soziale Medien verbinden. Über diese kreativen Kanäle ist das Maroof Festival bestrebt, seine Botschaft in innovativen und einflussreichen Formaten zu präsentieren und positioniert sich damit als wegweisende kulturelle Veranstaltung zur Förderung von Sozialethik und Verantwortung.

In der islamisch-iranischen Kultur (AMR-Bil-Ma'roof und nahi anil munkar) („Zum Guten führen und vom Bösen wegführen“) ist nicht nur eine individuelle Pflicht — es ist eine kollektive soziale Verantwortung, die öffentliche Aufmerksamkeit und Beteiligung erfordert. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die direkte Verkündigung dieses Prinzips, insbesondere gegenüber jüngeren Generationen, oft weniger effektiv ist. In der heutigen Welt sind Kunst und Medien die prägnantesten und wirksamsten Mittel, um kulturelle Botschaften zu vermitteln, Kreativität anzuregen und die Gesellschaft durch überzeugendes und nachvollziehbares Geschichtenerzählen einzubeziehen.

Themen:

1. Förderung der sozialen Gerechtigkeit durch moralische Verantwortung.

2. Die Rolle von AMR-Bil-Ma'roof (Bestellung nach anerkannten Tugenden) bei der Einsparung von Ressourcen und dem verantwortungsvollen Konsum.

3. Der Platz dieses Prinzips beim Aufbau einer modernen islamischen Zivilisation.

4. Förderung von Bescheidenheit, Keuschheit und moralischen Lebensstilen.

5. Gaza und die moralische Verantwortung der Muslime.

6. Die Folgen sozialer Gleichgültigkeit.

7. Soziale Verantwortung und bürgerliche Ethik.

8. Verantwortungsvolles Eintreten für die Verbesserung der Verwaltungsstrukturen.


Sondervorführungen

In dieser Sektion werden ausgewählte Werke von Filmemachern, Ländern oder kuratierten Sammlungen (Filme, Fotos oder Multimediaprojekte) präsentiert, die der Mission des Festivals entsprechen, den interkulturellen Dialog innerhalb der islamischen Welt und darüber hinaus zu fördern.


Panels und Workshops

Von der Eröffnung des Festivalsekretariats bis zum Festivalzeitraum finden eine Reihe von Diskussionen, Vorträgen, Diskussionsrunden und Schulungen mit Filmemachern, Forschern und Medienwissenschaftlern statt, die sich auf Kino, Medien und die kulturellen Ziele des Festivals konzentrieren.


Ehrungen und Ehrungen

Diese Sektion ist der Ehrung herausragender Veteranen und der Erinnerung an verstorbene Künstler gewidmet, deren Werke wesentlich zu den kulturellen und moralischen Aufgaben beigetragen haben, die den Werten des Festivals entsprechen.

Zusätzliche Programme

• Fotoausstellungen

• Gleichzeitige Veranstaltungen in Provinz- und Kulturzentren

• Eröffnungs- und Abschlusszeremonien

Allgemeine Vorschriften

1. Offen für alle Teilnehmer.

2. Alle offiziell ausgewählten Werke erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

3. Die Preise werden nicht zwischen zwei Werken aufgeteilt.

4. Teilnahmeberechtigte Werke müssen ab 2021 (1400 AH) produziert worden sein und dürfen nicht an früheren Ausgaben teilgenommen haben.

5. Das Festival behält sich das Recht vor, kurze Auszüge aus eingereichten Werken für Werbezwecke zu verwenden.

6. Das Festival haftet nicht für Schäden bei der Einreichung.

7. Die rechtliche und werbliche Verantwortung liegt bei der Person, die das Teilnahmeformular einreicht.

8. Wenn ein Produzent beteiligt ist, muss der Regisseur die schriftliche Genehmigung des Produzenten für die Einreichung beim Festival vorlegen.

9. Unvollständige Einsendungen werden nicht berücksichtigt.

10. Auszahlungen werden nach der offiziellen Auswahl nicht akzeptiert.

11. Alle Fragen, die nicht in diesen Bestimmungen behandelt werden, werden vom Festivaldirektor entschieden. \


Richtlinien für die Einreichung von Filmen

1. Drei Standbilder, zwei Fotos hinter den Kulissen und ein Foto des Regisseurs müssen eingereicht werden.

2. Die Filmdetails (Titel, Regisseur, Dauer und Format) müssen korrekt in das Einreichungsformular eingegeben werden.

3. Eingereichte Exemplare verbleiben im Festivalarchiv.

4. Die Werke müssen für die angekündigten Themen des Festivals relevant sein.

5. Keine Begrenzung der Anzahl der Beiträge pro Teilnehmer (zuvor eingereichte Arbeiten werden nicht akzeptiert).

6. Ausgewählte Werke müssen einen Trailer, Standbilder und ein Poster enthalten.

7. Einladungen für Teilnehmer aus der Provinz oder als Gast hängen von den Richtlinien und Ressourcen des Festivals ab.

8. Filme müssen nach 2021 (1400 AH) produziert werden.

9. Nicht näher bezeichnete Angelegenheiten unterliegen der Entscheidung des Festivaldirektors.

10. Ausgewählte Filme können nicht zurückgezogen werden.

11. Arbeiten mit Produzenten müssen eine schriftliche Genehmigung zur Einreichung enthalten.

12. Zulässige Formate: MP4 (H.264) oder MPEG-2

• Auflösung: mindestens 1920×1080, maximal 4K
• Bitrate: mindestens 25 MB/s
• Bildrate: 24 oder 25 Bilder pro Sekunde



  

 
  

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