Standard-Gebühr
5€
-8%
4.6€
Einsendungs-Frist
01 Sep 20
0.4€
10 Mai 2020
Aufruf zu Einschreibungen
01 Sep 2020
Festival geschlossen
10 Sep 2020
Benachrichtigungsdatum
20 Nov 2020
23 Nov 2020
Festival Start: 20 November 2020 Festival Ende: 23 November 2020
Das erste Filmfestival in Matera, ein Ereignis, das der Bezugspunkt im Gebiet werden will. Ein Projekt, das einige der grundlegenden Merkmale der großen Ereignisse mit vielen Abschnitten und Vorschauen bringt, die direkt mit der amerikanischen Welt verbunden sind, aber ohne die Aufmerksamkeit auf das Gebiet und diejenigen zu vergessen, die es charakterisieren. Meisterkurse, Retrospektiven, Gäste, Termine mit großen Meistern des Kinos und schließlich Wettbewerbe verschiedener Art. Das von Dreamworld Pictures in Zusammenarbeit mit verschiedenen lukanischen Realitäten produzierte Projekt findet am 20. - 22. Dezember 2019 einige Tage nach der Schließung der Kulturhauptstadt statt.
Art. 1. Die 2020-Ausgabe des Festivals findet in Matera, Hauptstadt der europäischen Kultur
Art. 2. Für die anderen Teilnehmer akzeptieren wir keine Anmeldungen ohne Bezahlung der Gebühr. (Dies ist ein armes Kosten, daher vermeiden Sie Feilschen und darauf bestehen)
Art.3 Für ausländische Werke werden Filme NICHT ohne „italienische Untertitel“
akzeptiert.
Art.4 Alles Informationen sind in der Verordnung geschrieben, alle Korrespondenzen in diesem Sinne werden ignoriert
Art.5 Der Preis ist für alle italienischen und ausländischen Kurzfilme in der spezifischen Liste
vorbehalten
Art.6 Die maximale Dauer der Kurzfilme beträgt 10 Minuten inklusive der Titel. Die „fremden“ Werke müssen in italienischer oder englischer Sprache untertitelt sein.
Art.7 Die Teilnahme am Wettbewerb unterliegt einer Gebühr, die je nach Tag der Registrierung
variiert
Art.8 Die Werke müssen im digitalen Format auf der Festhome-Plattform
hochgeladen werden
Art.9 Mit der Registrierung des Werks erklärt der Autor Eigentümer der verschiedenen Haftungsausschlüsse des Bildes des Teilnehmers für die ursprüngliche und nicht-originelle Musik, die in dem Kurzfilm vorhanden ist, oder in jedem Fall eine Selbstzertifizierung, die den Besitz des Autors der Rechte der Synchronisation garantiert die nicht originelle Musik, die in seinem kurzen
.
Art.10 Mit der Anmeldung zum Festival die Autoren ausschließlich und in eigener Antwort auf den Inhalt der eigenen Werke.
Art.11 Die Auswahl der Werke wird von einem unbestreitbaren und endgültigen Appell einer qualifizierten Jury durchgeführt.
Art.12 Die Preise werden ausschließlich an die Preisträger oder an eine von ihnen delegierte Person vergeben, die am Preisverleihabend anwesend sein muss. Die Nichtübergabe der Gewinner bei der Preisverleihung führt zum Verlust der Preise selbst.
Art.13 Der Antrag auf Zulassung zum Festival impliziert die volle Annahme und
Bedingungslos dieser Regelungen.
Art.14 Es ist möglich, mit mehr Werken teilzunehmen, für jeden die Registrierung zu bezahlen.
Standard-Gebühr
5€
-8%
4.6€
Einsendungs-Frist
01 Sep 20
Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.