Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
18 Mär 26
0€
11 Mär 2026
Aufruf zu Einschreibungen
18 Mär 2026
Letzter Termin
2
Tage
09 Jun 2026
Benachrichtigungsdatum
08 Jun 2026
10 Jun 2026
Festival Start: 08 Juni 2026 Festival Ende: 10 Juni 2026
Das South Atlantic Film Festival wurde ins Leben gerufen, um die vielfältigen Beziehungen zwischen dem Ozean, seinen Territorien und seinen Kulturen zu feiern.
Die eingereichten Filme werden vom Kuratorenteam anhand der folgenden Kriterien bewertet:
- Ausrichtung auf den thematischen Schwerpunkt Südatlantik
- Die Beziehung des Films zu Territorien, Landschaften und Lebensweisen an der Küste
- Filmische Qualität unter Berücksichtigung von Sprache, Erzählung und ästhetischem Ansatz
Das Festival findet in Balneário Piçarras (SC) an der Südküste Brasiliens statt und zielt darauf ab, Filme zusammenzubringen, die sich mit dem Meer, der Lebensweise an der Küste und der Vielfalt der Völker des Südatlantiks befassen.
In ihrer ersten Ausgabe bietet die Veranstaltung kostenlose Vorführungen, Diskussionsrunden und Initiativen, die sich auf Barrierefreiheit und Publikumsentwicklung konzentrieren.
Bestimmungen des South Atlantic Film Festival (Mostra de Cinema do Atlântico Sul)
Das South Atlantic Film Festival ist eine nicht wettbewerbsorientierte, persönliche Veranstaltung, die in Balneário Piçarras (SC) stattfindet und darauf abzielt, audiovisuelle Werke zu fördern, die sich mit dem Südatlantik, seinen Territorien, Küstenkulturen und Meeresgemeinschaften befassen.
1. Eignung
1.1. Obligatorische thematische Achse
Das Festival ist ausschließlich Werken gewidmet, die sich auf direkte, zentrale und explizite Weise mit dem Südatlantik befassen und seine Territorien, Völker, Küstengemeinden, Lebensweisen, soziale und kulturelle Dynamiken, historische Prozesse, Ökosysteme, Umwelt und die menschlichen Beziehungen zum Meer umfassen.
Werke, deren Themen nicht eindeutig mit dieser Achse zusammenhängen, werden nicht berücksichtigt.
1.2. Das Festival steht Kurzfilmen mit einer maximalen Laufzeit von bis zu 20 (zwanzig) Minuten offen.
1.3. Filme, die ab 2016 veröffentlicht wurden, werden akzeptiert. Filme, die vor diesem Datum produziert wurden, werden nicht berücksichtigt.
1.4. Werke, die in Ländern, Gebieten und Gemeinden am Südatlantik entstanden sind, sind teilnahmeberechtigt, ebenso Werke, die in anderen geografischen Kontexten entstanden sind, sofern die thematische Achse in direktem Zusammenhang mit dem Südatlantik steht, wie in Punkt 1.1 beschrieben.
1.5. Dokumentarfilme, Spielfilme, Animationen und hybride Werke werden akzeptiert.
1.6. Für Filme, deren Originalsprache nicht brasilianisches Portugiesisch ist, sind Untertitel vorgeschrieben, vorzugsweise in brasilianischem Portugiesisch.
2. Einreichung
2.1. Die Beiträge werden kostenlos über die Festhome-Plattform eingereicht.
2.2. Filmeinreichungen müssen Folgendes beinhalten:
• Zusammenfassung;
• Technische Kredite;
• Poster oder Werbebild.
2.3. Die Einreichung setzt die Zustimmung zu diesen Bestimmungen und die Genehmigung der Vorführung des Films auf dem Festival voraus.
3. Kuration und Auswahl
3.1. Das Kuratorenkomitee wird aus fünf (5) Mitgliedern bestehen, die von der Organisation ernannt werden.
3.2. Die Filmauswahl wird von einer einfachen Mehrheit der Kuratoren getroffen.
3.3. Das Kuratorenkomitee kann Filme, die nicht eingereicht wurden, nominieren und einladen, sofern sie von der Mehrheit des Komitees genehmigt wurden.
3.4. Werke, die barrierefreie Funktionen wie Untertitel für Gehörlose und Schwerhörige (SDH) und/oder Audiodeskription (AD) enthalten, werden bevorzugt.
3.5. Einreichungen können bis zum 13. März 2026 eingereicht werden oder bis insgesamt 200 gültige Einreichungen erreicht sind, je nachdem, was zuerst eintritt.
4. Art des Festivals
4.1. Das South Atlantic Film Festival ist nicht wettbewerbsfähig.
4.2. Es wird keine Geldpreise oder Screening-Gebühren geben.
4.3. Ausgewählte Filme erhalten eine digitale Teilnahmebescheinigung.
5. Rechte und Pflichten
5.1. Der Antragsteller muss garantieren, dass er die Ausstellungsrechte an dem eingereichten Werk sowie die erforderlichen Genehmigungen in Bezug auf Bild, Ton, Musik und alle anderen Elemente, aus denen der Film besteht, besitzt.
5.2. Die Organisation übernimmt keine Verantwortung für Ansprüche in Bezug auf Urheber- oder Bildrechte im Zusammenhang mit den eingereichten Werken.
5.3. Die Teilnahme am Festival bedeutet keine Übertragung von Urheberrechten, mit Ausnahme der persönlichen Ausstellung des Werks während der offiziellen Veranstaltungszeit und der Verwendung von Auszügen aus dem Werk, ausschließlich für institutionelle und Werbezwecke, einschließlich der Produktion von Teasern, Trailern und anderem Werbematerial für das Festival, ohne kommerzielle Zwecke
6. Schlußbestimmungen
6.1. Die Einreichung beim Festival setzt die vollständige Annahme dieser Bestimmungen voraus.
6.2. Alle Angelegenheiten, die hier nicht behandelt werden, werden vom Kuratorenausschuss in Zusammenarbeit mit der allgemeinen Koordination gelöst.
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
18 Mär 26